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FAQ: Weiterbildung zum Rechtsfachwirt
Hier können Sie ausführlich nachlesen, welche Aufgaben ein Rechtsfachwirt in aller Regel übernimmt.
Die Prüfung findet bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer statt. Es handelt sich um eine mündliche und schriftliche Prüfung. Mehr zum Ablauf lesen Sie hier.
Vorbereitungskurse kosten zwischen 2.000 und 3.500 Euro. Hier lesen Sie, wo diese angeboten werden.
Nach der abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten stehen zahlreiche Absolventen nicht selten ratlos vor dem Arbeitsmarkt. Nicht nur die angebotenen Gehälter liegen oftmals unterhalb der Erwartungen. Auch die zu besetzenden Positionen sind immer öfter nur als Teilzeitstellen gedacht – besonders in kleineren Anwaltskanzleien.
Doch, wenn Sie sich dies zutrauen, steht Ihnen als Rechtsanwaltsfachangestellte/n durchaus ein weites Spektrum an Weiterbildungen zur Verfügung, die Ihre Kompetenzen erweitern und auch die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
Hierzu zählt insbesondere auch die Ausbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in. Doch welche Aufgaben hat ein Rechtsfachwirt? Und welche Einsatzgebiete können sich durch die Fortbildung für Sie eröffnen? Ist die Ausbildung zum Rechtsfachwirt auch im Fernstudium möglich?
Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin – Aufgaben und Einsatzgebiete
Üblicherweise hat auch der Rechtsfachwirt seinen Einsatzort in der Anwaltskanzlei. Darüber hinaus sind aber auch andere Einsatzorte möglich, etwa in Rechtsabteilungen von kleineren und größeren Unternehmen. Durch die Ausbildung zum Rechtsfachwirt erwerben Sie die Erlaubnis, in der Rechtsberatung tätig zu sein. Dies dürfen sonst in der Regel nur Volljuristen.
Neben einer beratenden Funktion soll der Rechtsfachwirt vor allem die Abläufe in einer Kanzlei abstimmen. Während die Rechtsanwaltsfachangestellte bereits einige dieser organisatorischen Aufgaben übernehmen kann, besitzt der Rechtsfachwirt zumeist eine höhere Kompetenz und trägt dadurch auch mehr Verantwortung. Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtsfachwirts sind neben dem allgemeinen Büromanagement und der Mandantenbetreuung vor allem
- die Organisation der einzelnen Büroabläufe, wie etwa die Terminvergabe und Überwachung von Fristen, Telefondienst und Verwaltung der einzelnen Kommunikationswege
- die betriebswirtschaftliche Leitung vor allem im Bereich des Rechnungswesens
- das Personalmanagement, etwa Koordination der Bewerbungsabläufe, Einstellungsgespräche, Einstellungstests, Einarbeitung, Urlaubsplanung usf.
- die Betreuung der Kostenstellen und die Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
- die eigenverantwortliche Bearbeitung von Vollstreckungssachen
- Vorbereitung von umfangreicheren Schriftsätzen, wie etwa Klagen und Verträgen
Während einige dieser Teilbereiche allgemein auch von einer Rechtsanwaltsfachangestellten geleistet werden können, haben Rechtsfachwirte den großen Vorteil, dass Sie ein umfangreicheres spezifisches Rechtsverständnis besitzen. Der Rechtsfachwirt steht gewissermaßen hierarchisch und bildungstechnisch zwischen Rechtsanwaltsfachangestelltem und Rechtsanwalt.
Indem der Rechtsfachwirt auch komplexere Aufgabenstellung relativ selbstständig erfüllen kann – vor allem im Bereich des Rechnungswesens – kann er den Anwalt in einer Kanzlei maßgeblich entlasten.
Rechtsfachwirt: Welches Gehalt ist möglich?
Im bundesweiten Durchschnitt liegt das Gehalt von einem Rechtsfachwirt bei etwa 2.200 Euro brutto monatlich.
Rechtsfachwirt – Informationen zur staatlichen Prüfung
Seit dem Jahre 2001 existiert eine bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung zum Rechtsfachwirt. Die Ausbildungsinhalte bauen dabei in der Regel auf die Kenntnisse des Rechtsanwaltsfachgestellten auf. Wenn Sie sich für die Weiterbildung zur/zum Rechtsfachwirt/in entscheiden, bedarf es in der Regel nur der Ablegung einer staatlichen Prüfung bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK). Die Anmeldung zur Prüfung ist kostenpflichtig und kostet derzeit um die 260 Euro.
Zu absolvieren gilt es eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Zur mündlichen Prüfung wird dabei in der Regel nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Die grundlegenden Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung bei der Rechtsanwaltskammer sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mit einer mindestens zweijährigen Beruferfahrung;
- ODER mindestens sechsjährige Berufserfahrung mit entsprechenden Nachweisen über ausreichende Kenntnisse in den geforderten Arbeitsbereichen (etwa als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei).
Inhalt der Prüfung können sämtliche Arbeitsbereiche sein, mit denen sich ein Fachwirt auch in seiner beruflichen Tätigkeit auseinandersetzen muss (laut Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin):
1. Im Bereich Büroorganisation und Verwaltung
Neben allgemeinen Grundlagen zur Organisation der Büroabläufe werden auch Kenntnisse abgefragt in Bezug auf die Termin- und Fristenkontrolle. Auch der Gebrauch und die Koordination einzelner Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme, die in Kanzleien zur Anwendung kommen, sind von großer Bedeutung.
Zudem können die Prüfer Fragen zur Pflege von Rechtsdatenbanken und zum allgemeinen Datenschutz stellen. Hierneben benötigt ein angehender Rechtsfachwirt auch umfangreiches Wissen zur Organisation des Rechnungswesens innerhalb einer Kanzlei (Kostenaufstellung), zur allgemeinen Kommunikation mit Gerichten und Behörden und dem Postmanagement.
2. In der Personalwirtschaft
Der Rechtsfachwirt soll die Rechtsanwälte in den Kanzleien auch im Personalbereich entlasten. Um dies zu gewährleisten, benötigt er daher Kenntnisse im arbeitsrechtlichen Bereich und Basiswissen der Rechtsgrundlagen (Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Berufsbildungsrecht und Jugendschutz, Sozialversicherungsrecht).
Diese Bereiche sind insbesondere für die Erstellung und Prüfung der Arbeitsverträge von Bedeutung, ebenfalls eine Aufgabe, die der angehende Rechtsfachwirt übernehmen soll. Ein geprüfter Rechtsfachwirt muss darüber hinaus auch in der Personalführung aktiv werden – insbesondere in größeren Kanzleien und Unternehmen. Dementsprechend bedarf es daher eines grundlegenden Verständnisses in diesem Teilbereich der Personalwirtschaft.
3. In der Mandantenbetreuung
Besonders im Umgang mit Mandanten müssen Rechtsfachwirte geübt sein, da sie in Kanzleien oder Unternehmen auch für die Betreuung der Besucher zuständig sind. In diesen Bereich fallen zudem auch die Sachstandsaufnahme, Terminsberichte und der richtige Umgang mit Schuldnern. Die Kenntnis des Berufsrechts der Anwälte – vor allem auch der Verschwiegenheitspflicht – ist ebenfalls Voraussetzung.
4. In der Mandatsbetreuung im Kosten- und Gebührenrecht
Als Rechtsfachwirt sind Sie dazu angehalten, den gesamten Rechnungsverkehr in einer Kanzlei zu erstellen, zu koordinieren und zu organisieren. Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch den Mandanten erläutern können, wie sich die Rechnungen zusammensetzen, welche Belege für Anträge zur Prozesskostenhilfe u.a. nötig sind. Zu den wichtigsten Grundlagenkenntnissen zählen hierbei:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtskosten im Familienrecht
- Notarkostengesetz
- Gebührenrechnungen
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. – im Familienrecht – Verfahrenskostenhilfe(VKH)
5. In der Mandatsbetreuung im Prozessrecht
In diesen Bereich fällt die Erstellung und Vorbereitung von Schriftsätzen wie etwa Klagen, Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Kenntnisse zum gerichtlichen Mahn- und Streitverfahren sind ebenso von Wichtigkeit wie ein Grundlagenwissen zu folgenden rechtlichen Bereichen:
- Zivilprozessordnung
- Strafprozessordnung
- Gerichtsverfassungsgesetz
- Wohnungseigentumsgesetz
- Betreuungsrecht
- Verfahren zu Nachlass- und Kindschaftssachen
- fachgerichtliche Verfahren
- Streitbeilegung, Vergleich, Mediation
6. Im Bereich Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Da Sie als Rechtsfachwirt auch zuständig sind für die Zwangsvollstreckungen und mögliche Mahn- und Streitverfahren, bedarf es z. B. folgender weiterer Kenntnisse z. B.:
- Sicherungsvollstreckung
- eidesstattliche Versicherung
- Zwangsversteigerung
- Insolvenzverfahren
- öffentliches und privates Recht (Grundlagen)
- bürgerliches Recht
- Sachen-, Familien- und Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Aus diesem Überblick zu den möglichen Prüfungsinhalten ergibt sich, dass Sie intensivere Kenntnisse der einzelnen Gesetze und Rechtsvorschriften benötigen, um sich als Rechtsfachwirt zu qualifizieren. Die Kenntnisse sind in den meisten Bereichen auf erweiterte Grundlagenkenntnisse beschränkt.
Wenn Sie vor der Herausforderung nicht zurückschrecken und sich dennoch dazu entschließen, die Rechtsfachwirt-Ausbildung zu absolvieren, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich auch nach erfolgreich bestandener Prüfung intensiv um die Aktualität Ihrer Rechtskenntnisse bemühen müssen.
Vorbereitungskurse für angehende Rechtsfachwirte
Da nicht jede/r Rechtsanwaltsfachgestellte in der Berufspraxis derart umfangreiches Wissen erwerben kann, besteht die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs – ein sogenanntes Repetitorium – zu besuchen. Diese Kurse sind kostenpflichtig und laufen in der Regel über einen Zeitraum von anderthalb Jahren (drei Semester). Die Gebühren für die Repetitorien liegen dabei insgesamt zwischen 2.000 und 3.500 Euro.
Vorbereitungskurse bieten zum Beispiel folgende Institutionen an:
- Beuth Hochschule Berlin (Fernstudium)
- Soldan-GmbH
- Hämmerle Akademie
- Jurisprudentia Intensivtraining
- RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V.
- quin-Akademie
- QUICKACADEMY UG
- Urania Schulhaus GmbH
Die Fortbildung ist dabei nicht nur über Präsenzkurse, sondern auch im Fernstudium möglich. Der Vorteil des Fernstudiums besteht insbesondere darin, dass Sie nebenbei noch weitere berufliche Erfahrung sammeln können, als Sie die Zeiteinteilung selbst koordinieren. Nebenher können Sie die benötigte Berufspraxis als Rechtsanwaltsfachangestellte/r sammeln.
Sie können sich auch an die für Sie zuständige Arbeitsagentur wenden, um sich zu den an Ihrem Standort möglichen Kursangeboten zu informieren.
Der Besuch von Fortbildungskursen ist nicht Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Prüfung!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
mein Name ist Jaber. Ich habe im August 2018 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellter bregonnen und im Januar 2021 vorzeitig und erfolgreich beendet. Seitdem arbeite ich in der selben Kanzlei als Teilzeitangestellter.
Nun ist es die Zeit für den nächsten Beruflichenschritt. Ich möchte mich zur Rechtsfachwirt weiterbilden.
Haben Sie mehr Information für mich? Wo kann ich anfangen und an wen kann ich mich anwenden?
Mit freundlichen Grüßen
Jaber