FAQ: Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte (Voraussetzungen)
Zu den Voraussetzungen für die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gehören gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik. Hier sehen Sie weitere Voraussetzungen.
Für die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine Dauer von drei Jahren angesetzt. Es handelt sich um eine duale Ausbildung mit praktischen und theoretischen Inhalten.
Inhalt
Bei der Überlegung, ob der Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter“ für Sie der Richtige ist, spielen viele unterschiedliche Faktoren mit. Zum einen müssen Sie natürlich Interesse an dem Berufsbild an sich haben und sich den Arbeitsalltag in der Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer vorstellen können. Auch bezüglich Gehalt, der Arbeit in der Kanzlei mit den Mandanten und der zuverlässigen Einhaltung der Termine, gibt es zahlreiche Voraussetzungen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Zum anderen müssen Sie erst einmal die Ausbildung meistern, sobald Sie sich für diesen Werdegang entschieden haben. Und als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf gibt es gewisse Zulassungsvoraussetzungen, welche Sie als Bewerberin unbedingt erfüllen müssen.
Rechtsanwaltsfachangestellte: Die Ausbildungsvoraussetzungen
- Der empfohlene Schulabschluss für die Ausbildung „Rechtsanwaltsfachangestellte“ ist ein Realschulabschluss. Grundsätzlich ist aber nur ein mittlerer Schulabschluss zwingend notwendig.
- Besonderes Augenmerk liegt auf den Deutsch- und Mathekenntnissen der Bewerber.
- Das Interesse am Rechtssystem sollte unbedingt vorhanden sein. Auch gewisse Grund- und Vorkenntnisse werden von den Unternehmen gerne gesehen.
- Die Rechtschreibung sollte einwandfrei sein und das Verfassen von Texten, Protokollen und Schriftverkehr sollte schnell, effizient und dennoch professionell erfolgen.
- Die Rechtsanwaltsfachangestellte benötigt ein hohes Maß an Organisationstalent.
- Aufgrund des Umgangs mit den Kunden, sollten die sozialen Kompetenzen der Bewerber ausgereift sein.
Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung: Voraussetzungen an den Charakter
Nicht nur die formalen Zulassungsbedingungen sind ausschlaggebend dafür, ob ein Bewerber für die Berufe in einer Kanzlei geeignet ist. Hierzu gehören auch zahlreiche Voraussetzungen an den Charakter beziehungsweise die Persönlichkeit der Interessentin oder des Interessenten.
Die einzigartige Mischung aus Kontakt zu den Mandaten und klassischer, organisatorischer Büroarbeit, macht den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten (früher: Rechtsanwaltsgehilfin) zu einem sehr anspruchsvollen, gleichzeitig aber auch interessanten Ausbildungsberuf. Zahlreiche Weiterbildungen ermöglichen eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und auch innerhalb eines Unternehmens oder der Kanzlei stehen Ihnen verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten offen.
Jedoch ist der Beruf nicht für Sie geeignet, wenn Sie nach dem letzten Diktat in der Schule erleichtert den Stift abgelegt haben und sich dachten „Zum Glück nie wieder“. Denn das Verfassen von Schriftsätzen, sowohl eigenständig wie auch nach Diktat, sowie das Führen von Akten gehören als essentieller Bestandteil zu den Voraussetzungen für die Rechtsanwaltsfachangestellte.
Hinzu kommt ein hohes Maß an Verschwiegenheit. Sie kommen mit sensiblen persönlichen Daten in Berührung und haben Kenntnisse über Fristen und Gerichtstermine. Eine Voraussetzung ist deshalb auch, dass Sie in der Lage sind, diese Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten.
Ein Faible für Wirtschafts- und Rechtsthemen sollte vorhanden sein, falls Sie eine Bewerbung schreiben wollen. Zudem müssen hin und wieder Buchhaltungs- oder Zinstätigkeiten ausgeführt werden. Daher sind mathematische Grundfertigkeiten unerlässlich. Schlussendlich sollte jeder Bewerberin oder jedem Bewerber klar sein, dass es sich bei dem Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten um einen Bürojob handelt. Wer die Zeit lieber unter freiem Himmel verbringt, wird hier nur schwerlich glücklich. Dafür warten aber ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Kundenorientierung auf Sie.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wie viele andere Berufe, ist auch die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten eine staatlich anerkannte Ausbildung (kein Studium!) auf drei Jahre. Sie verläuft dual: Die Auszubildende wechselt zwischen der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb und erlernt so theoretische wie fachliche Fertigkeiten zur gleichen Zeit. Der Abschluss dieser Ausbildung lautet dann „Rechtsanwaltsfachangestellte“. Wer die Voraussetzungen erfüllt und mit Motivation dabei ist, hat sich für einen wahrlich schönen und interessanten Beruf entschieden.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu dem Beruf der Rechtsanwaltfachangestellten. Interessant, dass teilweise auch Aufgaben der Finanzbuchhaltung oder Zinstätigkeiten ausgeführt werden. Ich möchte mich beruflich umorientieren und habe mich daher hier belesen.