In Deutschland werden jährlich rund 4.000 Kinder und Jugendliche adoptiert. Die Hälfte von ihnen wird durch die Stiefmutter bzw. den Stiefvater adoptiert. Doch nicht nur eine sogenannte Kinderadoption ist in Deutschland üblich. Auch eine Erwachsenenadoption ist hierzulande gängig.
In diesem Ratgeber gehen wir auf das Adoptionsrecht, die Adoption eines Kindes und die Adoption von Erwachsenen ein. Wir beantworten auch die Frage, ob homosexuelle Paare ein Kind adoptieren können und wie eine Kinderadoption aus dem Ausland funktioniert.
Inhalt
FAQ: Adoption
Es gibt verschiedene Vermittlungsstellen für eine Adoption, z. B. bei den Jugendämtern oder den Landesjugendämtern.
Wer ein Kind adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einem Ehepaar darf ein Partner dieses Mindestalter unterschreiten, solange er mindestens 21 Jahre alt ist. Die weiteren Voraussetzungen haben wir hier zusammengefasst.
Zuerst müssen Sie Kontakt zu einer Vermittlungsstelle aufnehmen. Diese führt mit Ihnen mehrere Bewerbergespräche durch. Vor der eigentlichen Adoption geht das Kind bei seinen künftigen Eltern einige Zeit in Pflege. Prognostiziert die Vermittlungsstelle, dass die Adoption das Beste für das Kind ist, können die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Adoption per Beschluss ausspricht. Die Adoption kann aber auch aus verschiedenen Gründen, welche Sie hier nachlesen können, abgelehnt werden.
Die Grundlagen: Das Adoptionsverfahren im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in den §§ 1741 – 1772 BGB die Adoption. Demnach ist es zulässig, ein Kind anzunehmen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Zwischen dem Annehmenden und dem Kind soll ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen (§ 1741). Um eine Adoption in Deutschland durchzuführen, muss sich das Paar oder die Einzelperson an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Neben dem Antrag müssen Sie auch weitere Dokumente einreichen, welche umfassend geprüft werden. Hierzu zählen beispielsweise Einkommensnachweise, ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnisse.
Die Vermittlungsstelle ist bestrebt, für jedes Kind die richtigen Adoptiveltern zu finden und nicht anders herum.
Die Vermittlungsstelle entscheidet anhand von vielen Kriterien, ob eine Adoption angestrebt werden kann. Oberstes Ziel ist es, nach dem Wohle des Kindes zu gehen und zu überprüfen, ob die Annehmenden dem Kind ein gesundes und glückliches Umfeld bieten können.
Das BGB legt fest, wer ein Kind adoptieren kann. Hierzu zählen nach § 1741 BGB:
- verheiratete Paare, welche das Kind gemeinschaftlich annehmen.
- unverheiratete Personen, können ein Kind nur alleine annehmen.
Für die Adoption von Stiefkindern gilt, dass ein Ehegatte auch das Kind des Ehepartners annehmen kann.
In Deutschland finden Adoptionen häufig statt, weil Eltern aus einer Problemlage heraus das Kind zur Adoption freigeben und somit für diesen Vorgang ihre Zustimmung erteilen.
Ein Grund für eine Adoption kann allerdings auch sein, dass die Eltern verstorben oder unbekannt sind. In diesem Fall muss allerdings der gesetzliche Vertreter des Kindes (z.B. das Jugendamt oder ein leiblicher Verwandter) der Adoption zustimmen.
Adoptionsformen
Das Adoptieren in Deutschland ist in verschiedener Weise möglich. Wird ein Baby zur Adoption freigegeben, nennt sich dies „Babyadoption„. Darüber hinaus können auch Kleinkinder und Jugendliche angenommen werden. Auch eine Adoption Erwachsener ist denkbar. Auf diese verschiedenen Formen gehen wir im Folgenden genauer ein.
Erwachsenenadoption
Die §§ 1767- 1771 BGB regeln, dass auch ein Adoption von Erwachsenen möglich ist.
(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. (§ 1767 Abs. 1 BGB)
Für eine Erwachsenenadoption gelten die gleichen Vorschiften, wie für Minderjährigenadoptionen. Nach § 1769 kann eine Annahme verboten werden, wenn das Interesse der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden gegensätzlich sind.
In dem Falle der Volljährigenadoption bleiben die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der leiblichen Familie erhalten.
Minderjährigenadoption – Die Kinderadoption
Werden minderjährige Kinder zur Adoption freigegeben, wird von einer „Minderjährigenadoption“ gesprochen. Bei dieser sind die leiblichen Eltern häufig nicht bekannt oder es soll zu eben diesen kein Kontakt bestehen.
In diesem Falle wird von einer Inkognito-Adoption gesprochen. Es kommt jedoch auch vor, dass die Eltern bekannt sind. Dies ist oft bei älteren Kindern, welche erst bei den leiblichen Eltern lebten, der Fall. Hier kann eine „halboffene Adoption“ angestrebt werden. Durch das Jugendamt kann der Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten werden.
Haben die leiblichen und annehmenden Eltern untereinander Kontakt, nennt sich dies „offene Adoption“. Sowohl auf eine halboffene wie auch eine offene Adoption besteht kein Rechtsanspruch und die Entscheidung liegt beim Familiengericht bzw. den Jugendämtern.
Durch die Neuerungen vom Adoptionshilfe-Gesetz gibt es seit dem Jahr 2021 sehr viel mehr Formen der Offenheit und Möglichkeiten für direkten und indirekten Kontakt zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern. Damit diese genutzt werden können, müssen selbstverständlich alle Beteiligten einverstanden sein.
Zwillinge bzw. Geschwister müssen zusammen adoptiert werden, um die emotionale Bindung nicht zu stören. Hier kann nur in Einzelfällen eine Ausnahme erfolgen.
Inkognito-Adoption
Bei einer Inkognito-Adoption sollen die Daten der Adoptivfamilie geheim gehalten werden. Ziel ist es, dass die leiblichen Eltern des Adoptivkindes nicht auf dieses und die Erziehung der Adoptiveltern einwirken können.
Haben die Adoptivkinder das 16. Lebensjahr erreicht, können sie in fachlicher Begleitung die Vermittlungsakte einsehen und so mehr über ihre Herkunft erfahren. Vor dem 16. Lebensjahr entscheiden die Adoptiveltern, ob dem Kind die Akte zugänglich gemacht wird.
Ebenfalls können die Kinder ab dem 16. Lebensjahr nach § 63 Abs. 1 Personenstandsgesetz Einblick in den Geburtseintrag erhalten.
Stiefkindadoption
Ein Stiefkind zu adoptieren ist in Deutschland die gängigste Form der Adoption. In diesem Fall wird das leibliche Kind des Partners durch die Stiefmutter oder den Stiefvater angenommen. Um diese Annahme durchzusetzen, muss der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmen (§ 1747 BGB).
Der Annehmende stellt dann einen Antrag (§ 1752 BGB) und auch der Partner muss zustimmen. Diese Einwilligungen sind bei einem Notar festzuhalten. Ab dem 14. Lebensjahr ist auch die Einwilligung des Kindes einzuholen (§1746 BGB).
Das Familiengericht hört dann das Jugendamt und auch das Kind zum Antrag an und spricht gegebenfalls die Adoption aus. Hat der antragstellende Stiefelternteil weitere Kinder, werden auch diese zur Adoption gehört. Sieht das Gericht Gründe, dass eines der Kinder oder das Adoptivkind unter der Adoption leiden könnte, so kann diese versagt werden.
Bei dieser Form der Adoption wird das Abstammungsverhältnis zum einen leiblichen Elternteil komplett beendet. Damit wird das Kind ein gemeinsames der Eheleute. Der Adoptivelternteil erhält damit alle Rechte aber auch Pflichten, wie Unterhaltszahlungen.
Bleibt die Zustimmung des leiblichen Elternteils aus, kann unter besonderen Voraussetzungen das Betreuungsgericht diese ersetzen (§ 1748 BGB). Diese Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils durch ein Gericht ist nur möglich, wenn der betreffende Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend und gröblich verletzt. Ignoriert der Elternteil schlichtweg die Anfragen, gilt dies noch nicht als Pflichtverletzung.
(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. (§ 1748 Abs. 2 BGB)
Voraussetzung für eine Adoption
In Deutschland sind die Voraussetzungen an adoptierwillige Eltern relativ hoch. So gibt es Anforderungen an das Alter wie den Familienstand. Auch die Berufstätigkeit und eventuelle Vorstrafen finden Berücksichtigung.
Mindestalter und Altersgrenze für eine Adoption
Nach § 1743 BGB beträgt das Mindestalter des Annehmenden 25 Jahre. Der zweite Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Eine starre Altersgrenze hingegen gibt es nicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter spricht sich allerdings dafür aus, dass der es einen natürlichen Altersabstand zwischen den Adoptiveltern und den Kindern geben sollte.
Allerdings handelt es sich dabei nur um eines von vielen Kriterien. Diesen fließen alle in die Bewertung ein und stehen in einer Wechselwirkung zueinander.
Familienstand: Ist eine Single-Adoption möglich?
Grundsätzlich können nur Ehepaare oder Einzelpersonen adoptieren. Stellt ein Ehepaar einen Antrag, so kann das Kind auch nur gemeinschaftlich angenommen werden (§1741). Demnach können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht gemeinsam adoptieren – dies ist in der Regel erst nach Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe möglich. Andernfalls kann nur ein Partner die Kinderadoption durchführen.
Beispielsweise ist eine Adoption durch eine alleinstehende Frau zwar gesetzlich nicht verboten, allerdings entscheiden die Vermittlungsstellen über die Annahme. Diese ziehen Ehepaare gegenüber Singles vor.
Ist eine Adoption für Homosexuelle möglich?
Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich.
Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der“Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle.
Möchte das homosexuelle Paar ein fremdes, nicht verwandtes Kind adoptieren, so kann dies nur ein Lebenspartner tun. Es ist nicht möglich als Paar ein Kind anzunehmen. Wird die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgetragen, so haben beide Partner dasselbe Recht wie Ehegatten einer heterosexuellen Ehegemeinschaft.
Damit der eine Lebenspartner nun ein Kind annehmen kann, braucht er die Zustimmung des anderen. Ist die Annahme vollzogen, kann dieser ein eingeschränktes Sorgerecht beantragen. Dieses umfasst alle Entscheidungen im täglichen Leben und bei Gefahr im Verzuge.
In manchen europäischen Ländern allerdings dürfen gleichgeschlechtliche Paare bereits länger gemeinsam adoptieren. Hierzu zählen beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Spanien, Portugal und Finnland. In Deutschland ist dies erst mit der Einfürhung der „Ehe für alle“ mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 möglich.
Berufstätigkeit
Was die Berufstätigkeit angeht, so ist schwer zu urteilen, worauf es ankommt. Auf der einen Seite muss eine Berufstätigkeit nachgewiesen werden, um zu zeigen, dass ein Kind finanziert werden kann. Auf der anderen Seite muss ein Kind entsprechend betreut werden, was eine volle Berufstätigkeit schwierig macht. In der Praxis wird daher darauf geachtet, dass zumindest ein Elternteil weniger arbeitet, um sich um das Kind kümmern zu können. Hier kommt es auch auf das Alter des Kindes an. Wird bei der Adoption ein Baby vermittelt, braucht dieses eine andere Betreuung als ein Jugendlicher. Grundsätzlich zählt in diesem Falle der Wille der Eltern, die Berufstätigkeit an den Betreuungsaufwand des Kindes anzupassen.
Sonstige Voraussetzungen für eine Adoption in Deutschland
Sowohl die Wohnverhältnisse wie auch die psychologische Eignung werden durch das Jungendamt geprüft. Nach Antragsstellung werden die potentiellen Eltern einer eingehenden Prüfung durch Psychologen unterzogen.
Darüber hinaus sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis einzureichen. Sollten einschlägige Vorstrafen vorliegen, so wird es zu keiner Adoption kommen. Gleiches gilt für Suchtkrankheiten.
Anforderungen an ein Ehepaar und eine Einzelperson in der Übersicht
Auf einige Voraussetzungen sind wir bereits eingegangen. Die folgende Übersicht soll dies erweitern und strukturieren.
- Nach § 1743 BGB muss ein Ehegatte das 21. Lebensjahr und der andere das 25. Lebensjahr vollendet haben. Möchte eine einzelne Person adoptieren, so beträgt das Mindestalter ebenfalls 25 Jahre.
- Nach § 1744 soll eine Annahme erst ausgesprochen werden, wenn das Kind für einige Zeit in Pflege bei den Adoptiveltern lebte.
- Sind bereits leibliche oder adoptierte Kinder vorhanden, so wird der Adoption nur zugestimmt, wenn das Wohl aller Kinder weiterhin gegeben ist (§ 1745 BGB).
- Nach § 1749 BGB benötigt der Ehepartner die Einwilligung des anderen, wenn er das Kind alleine annehmen möchte.
- Während des Eignungsprüfungsverfahrens muss das Paar geordnete Beziehungsverhältnisse und eine stabile Partnerschaft vorweisen.
- Der Vermittlungsstelle muss weiterhin nachgewiesen werden, dass genügend Einkommen zur Verfügung steht, der Wohnraum ausreichend und auch der Gesundheitszustand gut ist.
Sonstige Informationen rund um die Adoption
Im Folgenden geben wir weiterführende Informationen über die Adoption und erklären die Auslandsadoption. Für diese entscheiden sich viele Eltern, wenn sie die hiesigen Anforderungen nicht erfüllen, ihnen das Verfahren zu lange dauert oder sie ein Kind aus einem anderen Land oder Kulturkreis adoptieren möchten.
Auslandsadoption
Eine Auslandsadoption kann über eine staatlich anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen. In der Regel gelten bei den staatlichen Vermittlungsstellen die gleichen Anforderungen wie bei einer nationalen Adoption. Auch die etwaigen Dokumente sind vorzulegen.
Möchten die Eltern privat eine Adoption durchführen, müssen diese sich selbst mit den zuständigen Behörden in Kontakt setzen.
Seit dem 1. April 2021 gilt in Deutschland das Adoptionshilfe-Gesetz, welche klar definiert, dass private Auslandsvermittlungen nicht rechtmäßig sind.
Haager Adoptionsübereinkommen
Das Haager Abkommen wurde im Mai 1993 vereinbart. Am 1. März 2002 ist Deutschland diesem Abkommen beigetreten. Dieses beschäftigt sich mit dem Schutz der Kinder und strebt eine Zusammenarbeit der Länder bei internationalen Adoptionen an. Zu dem Abkommen gehört ein Ausführungsgesetz, welches das Verfahren bei Adoptionen in allen Ländern zu vereinheitlichen versucht.
Auch das deutsche Gesetz musste, nachdem Deutschland Vertragsstaat wurde, angepasst werden. Hierzu beschloss der Bundestag im September 2001 das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts.
Möchten nun deutsche Staatsbürger im Ausland in einem weiteren Vertragsstaat eine Adoption vollziehen, so ist eine in Deutschland zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle mit einzubeziehen.
Die Behörden der Länder arbeiten bei einem solchen Prozess zusammen und entscheiden gemeinsam über die Adoption. Wurde eine Adoption im Ausland über dieses Abkommen geschlossen, so wird die Akte in aller Regel auch im Heimatland der Adoptiveltern anerkannt.
Im Falle einer Privatadoption wird diese komplett im Ausland vollzogen und muss im Anschluss im Heimatland der Eltern anerkannt werden. Typische Herkunftsländer für eine solche Annahme sind Russland und die Vereinigten Staaten.
Weswegen kann ein Antrag auf eine Adoption abgelehnt werden?
Verschiedene Szenarien sind denkbar, die eine Adoption nicht möglich machen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Adoption von vielen Faktoren abhängt und nicht wegen einzelner Probleme versagt wird. Es zählt das Gesamtbild, welches die Eltern abgeben.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise:
- Die adoptionswilligen Eltern sind zu alt oder zu jung.
- Die Einkommen reichen nicht aus, um ein Kind zu finanzieren.
- Die Wohnung erscheint zu klein und zu viele Personen müssten zusammen auf engstem Raum leben.
- Die Berufstätigkeit macht es nicht möglich, das Kind angemessen zu betreuen.
- Die Beziehung der Eltern stellt sich als nicht stabil und belastbar heraus.
Diese Ausführungen sind nur als Beispiele zu verstehen. Vermittlungsstellen ziehen noch weitere Kriterien heran, welche eine Adoption ausschließen.
Ein Adoptionsverfahren kann mehrere Jahre dauern. Teilweise müssen adoptionswillige Eltern fünf Jahre oder länger warten. Darüber hinaus übersteigt die Anzahl der willigen Eltern die Anzahl der Kinder.
Vielen Dank für diese Informationen zur Adoption. Gut zu wissen, dass der erste Kontakt mit einer Vermittlungsstelle aufgenommen werden muss, welche einen im Prozess begleitet. Mein Mann und ich haben entschieden, ein Kind zu adoptieren, da wir jedoch nicht alle Kriterien erfüllen werden wir uns von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Adoption im Familienrecht. Interessant, dass es eine gesetzliche Altersmindestgrenze von 25 Jahren gibt, es jedoch Ausnahmen geben kann, wenn ein Partner jedoch mindestens 21 ist. Meine Freundin ist noch nicht 25, kann jedoch keine Kinder bekommen und da wir welche möchten und erwägt haben zu adoptieren, werden wir uns an einen Anwalt für Familienrecht wenden und uns beraten lassen.
Ein Freund von mir und seine Frau wollten Kinder haben, konnten es aber lange Zeit nicht machen. Sie haben kürzlich erfahren, dass sie selbst Kinder zur Welt nicht bringen können, und haben daher begonnen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ein Kind aus einem Waisenhaus zu nehmen. Diesen Artikel zur Adoption wird ihnen bestimmt beim Auswahl von Anwalt für Familienrecht sehr hilfreich sein.
Mein Partner ist über 35, ich allerdings erst 30, wir haben ein gutes Haushaltseinkommen und gute Bedingungen, wollen aber noch warten. Haben wir aufgrund des Alters überhaupt eine Chance?
Guten Tag,
wie sieht es mit einer Adoption aus wenn man Freiberufler ist (= Künstler) und darüber hinaus noch single? Eine Adoption setzt ja ein gesichertes Einkommen voraus, was man als Künstler ja nicht zu 100% hat. Wie sehen die Behörden dies?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Erstellung einer Familien-Biografie habe ich erfahren, dass ein 1998 verstorbenes Mitglied der Familie 1931 adoptiert wurde.
Gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die Adoptionsurkunde zu nehmen?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hans
Muß ein Adoptivkind, seinen Geburtstnamen eingeben bei Behörden?
Hallo Sigrid K,
in der Regel ist hier wichtig, ob die Namensänderung behördlich eingetragen wurde. Ist das nicht der Fall, kann es durchaus sein, dass der Geburtsname wichtig ist. Das sollten Sie mit der entsprechenden Behörde direkt abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Ich (76, ledig) trage mich mit dem Gedanken meinen abgeschobenen Schützling (22) aus Ghana zu adoptieren um ihm die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Er hat einen gültigen Ausbildungsvertrag hier. Die Ausländerbehörde hatte ihm aber die Ausbildungsduldung (willkürlich) verweigert.
Geht das? Wenn ja, wer ist zuständig, etc.?
Danke,
Helga
Ich wurde selbst adoptiert und habe dies erst kürzlich im Erwachsenenalter erfahren. Muss ich mich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, um meine Akte einzusehen? Ich möchte zumindest versuchen, etwas über meine Herkunft zu erfahren.
Guten Tag,
ich bin 24 Jahre alt und komme aus Serbien.
Seit 2 Jahre wohne ich in Deutschland.
Ich habe ein Duldung status.
Ein deutscher Mann möchte mich adoptieren werden.
Meine frage ist:
Ob kann das mann machen?
Wie viel dauert wenn es geht?
Bekomme ich ein Aufentalt in Deutschland?
Ich entschuldige mich für die Fehler und bedanke mich an die Antworte im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen