Das Ende einer Ehe gestaltet sich in manchen Fällen besonders hart: Die Person, der vor dem Traualtar die ewige Liebe geschworen wurde, wird plötzlich als unzumutbare Belastung empfunden. Betroffene stehen im Falle von häuslicher Gewalt häufig vor der Frage: Wie kann ich vor Gericht nachweisen, dass eine unzumutbare Härte vorliegt? Denn nur, wenn das Gericht der Härtefallscheidung zustimmt, ist für den betroffenen Ehepartner eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich.
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FAQ: Härtefallscheidung
Eine Scheidung im Härtefall ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Voraussetzung für eine solche Scheidung ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist [§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)].
Der Antragsteller muss die Gründe für die Härtefallscheidung durch Beweise belegen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Was verbirgt sich hinter einer Härtefallscheidung?
Mit Härtefallscheidung ist eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr gemeint. In der Regel ist eine schnelle Scheidung ohne Übergangszeit nicht möglich. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird im Allgemeinen ein Trennungsjahr von 12 Monaten auferlegt. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung auch gegen den Willen des Antragsgegners, der seine Zustimmung verweigert, erfolgen.
Aus welchen Gründen kann es zu einer Härtescheidung kommen?
Einer Härtefallscheidung können verschiedene Gründe vorausgehen. Außerdem muss es nicht zwingend der Fall sein, dass die Probleme schon während der Ehe aufgetreten sind.
In der folgenden Liste sind einige Beispiele genannt, die einem möglichen Härtefall zu Grunde liegen können:
- Anwendung physischer Gewalt gegenüber dem Ehegatten
- psychische Gewaltanwendung gegen den Partner (Beleidigungen, Beschimpfungen usw.)
- Missbrauch von Alkohol, speziell wenn Kinder gefährdet sind
- Drogenmissbrauch im Beisein der Kinder
- Vergewaltigung des Ehepartners
Geht ein Ehebruch der Scheidung voraus, stellt dies aus Sicht des Familienrechts noch keine besondere Härte dar. Gleiches gilt im Falle der Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn einer der beiden Eheleute eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen ist und die Zerrüttung der Ehe darauf beruht, liegt laut Gesetzgeber in der Regel keine unzumutbare Härte vor.
Ebenso wenig anerkannt sind in diesem Zusammenhang eine unzureichende Haushaltsführung, Eifersuchtsszenen denen kein triftiger Grund vorausgeht oder die einmalige Anwendung körperlicher Gewalt aus dem Affekt heraus. Wenn diese allerdings als zu heftig erachhtet wird, kann auch aufgrund einmaliger Gewaltanwendung von unzumutbarer Härte ausgegangen werden.
Wie läuft eine Scheidung ohne Trennungsjahr ab?
Damit vor Gericht die Entscheidung getroffen wird, dass das Trennungsjahr wegen einem Härtefall umgangen werden kann, muss der Antragsteller in der Regel Beweise vorlegen, die eine unzumutbare Härte bestätigen.
Hierfür sind unter anderem Zeugenaussagen, ärztliche Atteste oder andere eindeutige Beweismittel zulässig. Das heißt, in der Regel kann die Härtefallscheidung nur beantragt werden, wenn das genannte Beweismaterial erbracht wird.
Außerdem lassen sich Härtefallscheidung und Versorgungsausgleich in der Regel nicht voneinander trennen, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Über den Versorgungsausgleich kann deshalb nicht in einem späteren Verfahren entschieden werden, weil die Gerichte dies meist ablehnen oder der Ehegatte die Zustimmung verweigert. Einzige Ausnahme ist in diesem Fall der Ausschluss des Versorgungsausgleich, der unter Umständen möglich ist.
Daher macht es meistens nur dann Sinn, die Härtefallscheidung zu beantragen, wenn:
- …das Verhalten und die Handlungen des anderen Ehegatte selbst die Gründe für die unzumutbare Belastung sind.
- …die Begründung aufgrund von ausreichender Beweissicherheit Aussicht auf Erfolg hat und der andere Ehepartner nicht in der Lage ist, die Beweise zu wiederlegen.
- …kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.
So eine Trennungsjahr kann sich ziehen. Gerade auch wenn man als Partner unter der Scheidung leidet ist es sehr schwer. Man kann nur hoffen, das sich schnell alle einigen und niemand mehr leiden muss als nötig.
Das eine Scheidung auch zum Härtefall werden kann ist uns sicher aus der Presse gut bekannt. Die Gründe dafür sind gut nachvollziehbar und diese will nun wirklich keiner haben. Brauch man denn dann auch einen Anwalt für den Härtefall?
Muss denn dafür ein Anwalt für Familienrecht beauftragt werden? Eine Kollegin ist vor ihrem Partner in ein Frauenhaus geflohen, weil er sie schlug. Sie würde das gern mit einer einzigen Unterschrift loswerden wollen, die ganze Ehe.
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich mit der Beratung im Bereich Familienrecht. Das Thema finde ich schon spannend, aber ich hatte noch nie von Härtefallscheidung gehört. Fine ich interessant. Vielen Dank für die Info!