Tritt bei Menschen überraschend eine Pflegebedürftigkeit auf, sind Betroffene und Angehörige meist ratlos: Stehen mir finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zu? Welche gesetzlichen Ansprüche können darüber hinaus bestehen? Und wo sind welche Anträge zu stellen? In solchen Fällen kann eine individuelle Pflegeberatung dabei unterstützen, Hilfen und Leistungen zugeschnitten auf die persönlichen Anforderungen in Anspruch zu nehmen.
Inhalt
FAQ: Pflegeberatung
Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gemäß Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung.
Die Kosten für die Beratung trägt in der Regel die Pflegekasse.
Durch die Pflegeberatung soll sichergestellt werden, dass die Pflege die individuellen Bedürfnisse des Bedürftigen berücksichtig.
Pflegeberatung – was ist das?
Die Pflegeberatung ist laut Definition ein Angebot der Pflegekasse, welches unter anderem dazu dient, herauszufinden, welche Leistungen der Pflegeversicherung einer pflegebedürftigen Person grundsätzlich zustehen können. Dabei geht es insbesondere darum, den individuellen Bedarf festzustellen und mögliche Angebote sowie Leistungen entsprechend abzustimmen.
Die Einladung zur Pflegeberatung folgt dabei in der Regel automatisch auf einen Antrag zur Anerkennung einer bestehenden Pflegebedürftigkeit. Dabei soll der Termin in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung stattfinden.
Die Aufgabe der Pflegeberatung hat der Gesetzgeber in § 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) definiert. Demnach soll das Beratungsangebot insbesondere:
- die Hilfsbedürftigkeit erfassen und analysieren,
- einen individuellen Versorgungsplan erstellen, welcher die erforderlichen Sozialleistungen sowie mögliche Hilfen umfasst,
- bei der für die Durchführung des Versorgungsplan notwendigen Maßnahmen unterstützen,
- die Umsetzung des Versorgungsplans überwachen und diesen ggf. an eine veränderte Bedarfslage anpassen,
- über Leistungen informieren, die dazu dienen, die Pflegepersonen zu entlasten.
Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Form der Beratungsleistung besteht seit 2009. Durch die individuell angepasste Auswahl sowie die Inanspruchnahme von Hilfs- und Pflegeleistungen kann dieser verhindern, dass Pflegebedürftige für ihre Versorgung mehr aus eigener Tasche zahlen als unbedingt nötig. Allerdings besteht für die Teilnahme an einer Pflegeberatung grundsätzlich keine Pflicht.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Wie zuvor bereits erwähnt, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung. An welche Bedingungen bzw. Kriterien diese Leistung der Pflegekasse geknüpft ist, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. In § 7a Abs. 1 SGB XI heißt es dazu:
Personen, die Leistungen [der Pflegeversicherung] erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind […].
Der Anspruch ist somit an mögliche Leistungen der Pflegeversicherungen gekoppelt. Trotzdem ist eine Pflegeberatung grundsätzlich schon bereits vor der Anerkennung eines Pflegegrades möglich. Denn das Beratungsangebot können Sie bereits nach der Antragsstellung in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus ist eine Pflegeberatung auch für pflegende Angehörige möglich. Dies kann entweder gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person oder auch ohne diese stattfinden. Allerdings muss bei der letzteren Option das Einverständnis der zu pflegenden Person vorliegen.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Bei der Durchführung der Pflegeberatung stehen insbesondere die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Daher wird bei der Durchführung des Gesprächs unter anderem auch die Mobilität der Betroffenen berücksichtigt.
In der Regel erfolgt die Pflegeberatung in einer Beratungsstelle im näheren Umkreis des Wohnorts oder sie findet falls notwendig in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen statt. Solch ein Hausbesuch hat dabei den Vorteil, dass sich der Berater einen ersten Überblick zur häuslichen Situation machen kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Beratung am Telefon oder über das Internet durchzuführen. Diese Optionen eigenen sich insbesondere dann, wenn sich nach einer umfassenden und persönlichen Beratung noch kleinere Nachfragen ergeben.
Unabhängig davon, wo und wie die Gespräche stattfinden, handelt es sich bei Ihrem Gesprächspartner um speziell geschulten Pflegeberater, die sich unter anderem durch besondere Fachkenntnisse im Sozial- und Sozialversicherungsrecht auszeichnen.
Um eine unabhängige Pflegeberatung zu gewährleisten, dürfen diese allerdings keine bestimmte Institution oder Pflegedienste empfehlen. Stattdessen kann dieser aber eine Auflistung der verschiedenen Dienstleister in der Nähe des Wohnorts bereitstellen und generelle Tipps für das Auswahlverfahren geben.
Richtig vorbereitet auf das Beratungsgespräch: Welche Unterlagen sind notwendig?
Steht bei Ihnen ein Termin zur Pflegeberatung an, sollten Sie sich im Vorfeld bereits gründlich überlegen, welche Themen und Probleme Sie dabei im Einzelnen ansprechen wollen. Mögliche Anhaltspunkte könnten zum Beispiel folgende sein:
- Wie hoch ist der Pflegebedarf und wie lässt sich dafür eine optimale Versorgung gewährleisten?
- Ist aufgrund des vorliegenden Grades der Pflegebedürftigkeit eine ambulante Pflege möglich oder ist ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht zu ziehen?
- Besteht ein Anspruch auf finanzielle Zuschüsse oder die Übernahme anfallender Kosten?
- Werden Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf, ein Rollator oder ein Rollstuhl benötigt?
- Welche Maßnahmen lassen sich ergreifen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten?
- Wie gestaltet sich die Situation für pflegende Angehörige zum Beispiel in Bezug auf Rente und Versicherung?
Um eine umfassende und individuelle Pflegeberatung zu gewährleisten, sollten Sie darüber hinaus verschiedene Unterlagen bereithalten. Dabei kann es sich unter anderem um die Krankenunterlagen des Pflegebedürftigen, eine Vorsorgevollmacht des pflegenden Angehörigen und ein Pflegetagebuch handeln.
Mein Vater ist auch pflegebedürftig und wir haben ihm jetzt einen Termin zu Pflegeberatung organisiert. Danke für die Tipps darüber, wie man sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorbereiten kann. Ich glaube, besonders schwer für ihn ist die Entscheidung, ob ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht kommt.
Hallo,
wir haben ein Problem: Kürzlich wurde eine polnische Haushaltskraft gegen unseren Willen und ohne unser Wissen, zur Versorgung der Mutter meines Mannes eingestellt. Die Einstellung erfolgte durch den Bruder meines Mannes. Die Mutter bewohnt eine separate Wohnung im Haus. Wir möchten überhaupt keine weiteren fremden Personen im Haus haben, zumal diese alle 3 Monate wechseln. Eigentlich soll die Mutter ins Pflegeheim. Die Kosten dafür können leicht gedeckt werden.
Müssen wir es dulden das ständig fremde Personen sich im Haus und gegen unseren Willen aufhalten.
Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Mfg
Erika
Meine Mutti hat pflegegrad 3 und ist gekommen aus Polen und seit 3013 wohnt in Deutschland. AOK hat geschrieben sie betreuen Mutti darum steht Ihr kein pflege geld zu weil ich als tochter pflege mama zu H ausr. Ist das richtig. MfG