Das Angebot einer Tages- und Nachtpflege kann für pflegende Angehörige eine notwenige und sinnvolle Ergänzung bedeuten und eine Stabilisierung in den Pflegealltag bringen. Doch gehören diese Angebote auch zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung? Und wann kann eine Nachtpflege in Anspruch genommen werden?
Inhalt
FAQ: Nachtpflege
Pflegebedürftige können eine Nachtpflege durch einen Pflegedienst oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen, wenn es die häusliche Pflegesituation erfordert.
Ja. Angehörige können eine Pflege zur Nacht veranlassen, wenn sie eine Betreuung selbst nicht durchgehend gewährleisten können oder eine Entlastung benötigen.
Die Kosten der Nachtpflege sind von der Art der Betreuung abhängig. Nur die pflegerischen Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Tages- und Nachpflege: Teil der Pflegeversicherung
Benötigen pflegende Angehörige oder Bekannte eine Auszeit oder müssen sich zeitweise um andere Belange kümmern, können Versicherte in der Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zum einen besteht die Möglichkeit der Kurzeitpflege in einer Einrichtung oder durch einen Pflegedienst. Auch die Verhinderungspflege durch andere Angehörige oder Bekannte kann hier eine Option darstellen.
Darüber hinaus gehören auch Angebote einer Tages- oder Nachtpflege zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die dann in Anspruch genommen werden können. Insbesondere die letztgenannten Möglichkeiten bieten Angehörigen eine Option, Unterstützung bei der Pflege zu erhalten ohne die Aufgaben komplett aus der Hand zu geben. Dies kann dann auch über längere Zeit geschehen als es bei der Kurzeit- oder Verhinderungspflege der Fall ist.
Oftmals ist es besonders nachts eine Erleichterung, wenn sich andere um den Pflegebedürftigen kümmern können und Angehörige einen erholsamen Schlaf haben, um dann tagsüber die Betreuung ausgeruht übernehmen zu können. In § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ist geregelt, wann eine Nachtpflege als Leistung der Pflegeversicherung gewährt wird:
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Wann ist eine Nachtpflege sinnvoll bzw. notwendig?
Erfordern Pflegesituationen, wie zum Beispiel eine Nachtaktivität bei einer Demenzerkrankung oder ein besonderer pflegerischer bzw. medizinischer Aufwand in der Nacht eine Unterbringung in einer Einrichtung, kann das in Form einer Nachtpflege geschehen. Können Angehörige also die Nachtpflege für Demenzkranke oder Senioren zu Hause nicht mehr leisten, bietet sich in einem solchen Fall die Unterbringung in einer Einrichtung an.
Nachtpflegeeinrichtungen sind in der Regel Pflegeheime, die ein Teil ihres Angebotes auf diese Pflegebedürftigen ausgerichtet haben. Die Versicherten verbringen dann nur die Nacht in dieser Nachtpflegeeinrichtung und erhalten während dieser Zeit die Betreuung, die sie benötigen. Der Transport zu und von dieser Einrichtung nach Hause kann Bestandteil der Leistungen aus der Pflegeversicherung sein.
Besonders bei einer Demenzerkrankung, ist es meist wichtig, dass die Nachtbetreuung im eigenen Zuhause stattfindet und der Pflegedienst nachts für einige Stunden die Betreuung übernimmt. Je weiter die Krankheit vorschreitet, desto mehr muss ein Erkrankter überwacht werden. Hier kann ein Nachtpflegedienst dies sicherstellen und gleichzeitig den Angehörigen eine Möglichkeit geben, den wichtigen Schlaf nicht aufgrund der Pflege aufzugeben.
Übernimmt eine Pflegeeinrichtung oder der Pflegedienst die Nachtbetreuung von Senioren, Demenzerkrankten oder anderen Pflegebedürftigen, kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung bedeuten.
Nachtpflege: Die Kosten im Überblick
Sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege in der Nacht verursachen Kosten. Bei einer Unterbringung in einer Einrichtung werden von der Pflegekasse nur die Kosten für die Versorgung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen zu zahlen. Auch die anteiligen Investitionskosten sind von den Betroffenen zu tragen.
Hallo!. D<rfen ich mit Kolectiv Vertrag mehr als 40st Wöchentlich Arbeiten? Ich sehe das Ich bin Benutz von Familien. Ich Artbeiten 11 St in der Woche. Und Nächte bin Ich gestört von Stufe 2 Pacient gestört. Sie hat Schlaf Störung und Schlaf Wander. 6,7 ×in der St komm in die Früh in meinen Zimmer. Meine 2 St Pause ist nicht regelmäßig
Familien tut gaar nicht unterbehm egal ob Ich habe versucht zu Erklären das geht gaar nicht so weiter. Was muß ich unternommen das ein Ende hat das alles. Wo muss Ich mich anwenden,?
Darf auch ein zugelassener Betreuungsdienst die „Nachtpflege“ durchführen? Wie wird abgerechnet?
Guten Abend.
Meine Schwiegermutter braucht für Nachts eine Betreuung da sie blind und orientierungslos ist.Sie braucht nur 1 oder 2 mal die Nacht Hilfe die Toilette zu finden.
Eine 24 Stunden Kraft brauchen wir nicht aber wir würden gerne Informationen wie und was wir in Anspruch nehmen können.
Vielen Dank.
GUTEN Tag,
Ist es auch möglich, die 1600€, die uns von der Pflegekasse zustehen für die Tagespflege zuhause durch einen Pflegedienst zu bekommen. Mein Vater ist fast nur nochbettlagerig und daher nich in der Lage ist zur einer Tagesstatte transportiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
BIRGIT
Mein Mann, dement, ( Pflegegrad 5)wohnt in einer Wohngemeinschaft, leider bin ich nicht zufrieden und möchte ihn nach Hause holen, nur nachts benötige ich für ihn eine Nachtpflegestelle mit Bring- und Abholdienst. Ich wohne in Berlin. Wer kann mir weiterhelfen. Lieben Dank
Eine meiner Nachbarinnen ist eine 89-jährige Frau. Da sie kinderlos ist, besucht sie täglich eine Frau im Rahmen einer ambulanten Pflege. Sie wascht für sie, reinigt die Wohnung, macht Einkäufe, kocht usw. Es ist sehr gut, dass es solche Dienste für alleinstehende Personen gibt.
Eine Kollegin erhielt ein interessantes Jobangebot in einer anderen Stadt. Bevor sie aber umziehen kann, braucht sie einen Pflegedienst für ihre pflegebedürftige Mutter zu finden. Sie möchte sich aber zuerst von einem Pflegedienstzuständigen ausführlich über die Leistungen und Kosten beraten lassen.