FAQ zum Wechsel: Private KV in gesetzliche Krankenversicherung umwandeln als Student
Ja, zu Beginn des Studiums können sich junge Menschen noch frei entscheiden, ob sie in der bisherigen privaten Krankenversicherung verbleiben oder in die GKV wechseln wollen.
Nur ein angehender Student kann die private Krankenversicherung kündigen. Der Wechsel in die GKV ist während des Studiums nicht mehr möglich.
Nehmen Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, besteht die Möglichkeit für einen Wechsel von der PKV in die GKV.
Inhalt
Als Student in die PKV?
Die Qual der Wahl: Bei der privaten Krankenversicherung profitieren Studenten von den noch recht günstigen Versicherungsbeiträgen. In der gesetzlichen Versicherung können sie häufig die beitragsfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen, wenn wenigstens ein Elternteil gesetzlich versichert ist.
Es ist besser, sich im Vorfeld die Wahl der Krankenkasse genau zu überlegen, statt später über einen Wechsel nachzudenken. Die private in eine gesetzliche Krankenversicherung abzuändern – als Student ist das kaum noch möglich. Wir erklären warum.
Studienanfänger haben die Qual der Wahl
Zu Beginn ihres Studiums können sich junge Menschen frei entscheiden, wo sie sich versichern lassen:
- Waren Sie bisher gesetzlich krankenversichert, können Sie sich nun von der Versicherungspflicht befreien lassen, um anschließend eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hierfür haben Studienanfänger drei Monate Zeit – die Frist läuft mit der Einschreibung (Immatrikulation). Doch Vorsicht: Die Entscheidung ist für den Rest des Studiums verbindlich.
- Wer bisher privat versichert war, hat die Möglichkeit zum Wechsel. Die private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung abzuändern, ist als Student nur zu Beginn des Studiums möglich.
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten die kostenfreie Familienversicherung der GKV beanspruchen. Dies ist die wohl günstigste Lösung, zumal die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten im Nachhinein so gut wie ausgeschlossen ist.
Nachträglich von privater zur gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, ist als Student kaum möglich
Studenten sind – wie erwähnt – an ihre einmal getroffene Entscheidung gebunden. Fiel diese zugunsten einer PKV aus, ist ein Wechsel ausgeschlossen. Die private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung abzuändern, ist als Student dann nicht mehr möglich.
Diese Entscheidung kann auch nach dem Studium weitreichende Konsequenzen haben:
- Wer nach dem Studienabschuss zunächst Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bezieht, muss in der PKV bleiben. Er erhält lediglich einen Zuschuss vom Jobcenter und muss den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
- Von privater in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann ein Student erst nach Abschluss des Studiums, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
Von privater in gesetzliche Krankenkasse wechseln als ehemaliger Student: Nach Abschluss des Studiums ist eine Rückkehr in die GKV normalerweise ausgeschlossen, wenn der Hochschulabsolvent selbstständig oder freiberuflich tätig ist.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) können „Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind„, der gesetzlichen Versicherung beitreten. Versicherungsfrei im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind jedoch lediglich „Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze […]„, also die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Selbstständige und Freiberufler fallen demnach nicht unter diese Regelung.
Was ist denn, wenn ein Student WÄHREND des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, z.B. kurzzeitig in der Gastronomie arbeitet. Dann ist er doch automatisch in der Gesetzlichen KV. Kann er darin bleiben nach Beendigung des Jobs, wenn er sein Studium weiterführen möchte?
Hallo Axel, ich habe mich genau das gleiche gefragt. Hast du hier etwas herausgefunden?
Hallo,
Aufgrund meines Studiums habe ich von der privaten krankenversicherung zur gesetzlichen gewechselt. Der Rest meiner Familie ist weiterhin privat versichert weshalb ich keine Chance auch eine kostenlose Familienversicherung habe. Demnach muss ich, während meine mitstudenten nichts zahlen, 110€ monatlich zahlen. Meiner Meinung nach ist das nicht recht, da ich sozusagen für die Wahl meines Vaters büßen muss ohne selbst gewählt zu haben.
Stimmt das überhaupt mit dem Wahlrecht der Krankenkasse überein?
Zur Zeit Studiere ich und werde im Sommer meinen Bachelor abschließen danach möchte ich den Master anschließen. Bin derzeit in einer PKV versichert will aber in die GKV wechseln. Aus dem obigen Text werde ich nicht schlau. Da gewisse Zeilen sich schneiden und Paradox klingen.
Darf ich nun in den Semesterferien zwischen den Bachelor und den Master in die GKV wechseln? Muss ich dann im Sommer eine Beschäftigung antreten für 3 Wochen, um in die GKV zu wechseln? Oder ist ein Wechsel nun aus meiner Sicht, komplett aussichtslos?
Ich würde gerne ab den Master wieder in der GKV wechseln, kann aber nirgends heraus lesen, wie das nun funktionieren soll.
Hallo,
mein Sohn, 26 Jahre, muss sein Studium jetzt krankheitsbedingt abbrechen. Er ist über mich nach dem Hochschultarif privat krankenversichert. Da er zunächst nicht arbeitsfähig sein wird, also auch nicht ins Angestelltenverhältnis kommt, hat man ihm geraten ALG II zubeantragen.
Ist es unter diesen Umständen nicht irgendwie möglich wieder in die GKV zu kommen?
Kann man von der PKV in die GKV wechseln, wenn man über seine Eltern privat versichert ist, seinen Bachelor bereits beendet hat und sich nun für den Master eingeschrieben hat? Und wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann man sich dann eventuell sogar über die Mutter, die gesetztlich versichert ist, über die Familienversicherung versichern? Und ist dies auch möglich, wenn man an einer europäischen Universität studiert?
Guten Tag, ich bin ein ausländischer Studierende. Für die ersten 2 Jahre meines Studiums war ich gesetzlich versichert. Als mein 25. Geburtstag kam, habe ich kurz danach zur PKV für die nächsten 2 Jahren gewechselt, deren Vertragslaufzeit läuft erst im März 2021 ab. Die Frage ist, ob ich überhaupt ein Anspruch habe wieder zu wechseln bzw. in die GKV als freiwillig Versicherte zurück darf?
Auf jegliche nützliche Informationen werde ich mich freuen.