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FAQ: PPC-Marketing
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für Pay per Click, eine Bezahlmodell bei der Displaywerbung.
Bei dieser Form des Online-Marketings zahlen Sie erst Gebühren, wenn eine Person tatsächlich auf Ihre Anzeige klickt.
Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld Ihre Zielgruppe definieren und relevante Themen herausarbeiten, bei denen Ihre Anzeige geschaltet werden soll. Für eine Kanzlei für Immobilienrecht können beispielsweise Internetseiten zum Hauskauf interessant sein.
Das PPC-Prinzip im Online Marketing
Beim Online Marketing gibt es viele Wege und Kanäle, den potentiellen Kunden zu erreichen. Unter dem Begriff werden grundsätzlich alle Werbemaßnahmen verstanden, welche „online“ stattfinden. In der Regel geht es darum, dass der Content bzw. der Inhalt eine große Reichweite und Sichtbarkeit bei der Zielgruppe erhält.
Je nachdem wie der Content aufgebaut ist, führt dieser zur Conversion. Das sind beispielsweise Verkaufsabschlüsse oder das Ausfüllen eines Formulars zur Kontaktaufnahme. Sichtbarkeit kann mit viel Fleiß und Zeit organisch erzeugt werden. Mittels Werbung auf Suchmaschinen gelingt dies häufig aber schneller. Die Abrechnung für die Schaltung der Werbebanner erfolgt per Click. Doch was bedeutet das im Einzelnen und inwiefern ist dies für ein erfolgreiches Kanzleimarketing interessant?
PPC-Marketing: Eine Definition
„Pay per Click“ bzw. PPC-Marketing ist eine moderne Methode im Rahmen des Online Marketings. Im Grunde ist damit ein Bezahlmodell gemeint, mit dem die Schaltung von Anzeigen abgerechnet wird. Werbetreibenden ist es möglich, bei beispielsweise Google (AdWords), Bing oder Facebook PPC-Marketing zu betreiben. Dazu wird eine entsprechend „Ad“, also Anzeige, erstellt.
In der Regel ist es möglich, die Zielgruppe in einem speziellen Editor (z. B. AdWords) zu definieren, um Streuverluste zu verringern. Maßgeblich sind auch die verwendeten Keywords, welche insbesondere bei der Werbung auf Suchmaschinen, Einfluss auf die Position der Ad haben. Es ist aber häufig auch möglich ein Keyword auszuschließen.
Ist die Anzeige erstellt und „scharf“ geschalten, wird diese entsprechend den Eingaben einem Personenkreis als Werbung angezeigt. Dabei wird von „Impressions“ gesprochen.
Dadurch entstehen zunächst keine Kosten beim PPC-Marketing. Erst wenn eine Person das Banner anklickt, wird das Werbebudget vom Unternehmen belastet. Wie teuer ein Click sein wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Bei Google Ads (AdWords) spielt beispielsweise der Wettbewerb um ein Keyword eine Ausschlagende Rolle. Je begehrter Keywords sind, desto teuer sind sie auch. Beim Affilliate Marketing werden dagegen häufig Festpreise vereinbart. Wird ein Click auf einer Partnerseite generiert, ist dann ein bestimmter Betrag zu zahlen.
Im Rechtsanwaltsmarketing ist PPC immer dann von Bedeutung, wenn z. B. Suchmaschinenwerbung (SEA) oder Displaywerbung geschaltet wird. Um die Kosten im Rahmen zu halten, kann ein bestimmtes Budget im Vorfeld festgelegt werden. Außerdem gibt es meist praktische Analyse-Tools, welche Sie beim Monitoren und Optimieren unterstützen können.
PPC-Marketing lernen
Wenn Sie beabsichtigen im Bereich PPC-Marketing aktiv zu werden, sollten Sie sich mit den verschiedenen Anbietern auseinandersetzen. Zunächst sollten Sie sich fragen, wer Ihre Zielgruppe ist und wo Sie diese finden können. Die großen Player in Deutschland sind Google mit AdWords und Facebook. Unter Umständen können aber auch andere Anbieter interessant sein. Wie eine Anzeige erstellt wird und worauf Sie im speziellen achten müssen, können Sie in der Regel in den firmeneigenen Tutorials in Erfahrung bringen. AdWords und der Bing Ads Editor erklären beispielsweise das Prozedere sehr gut. Auf Facebook können Sie beispielsweise durch PPC Ihr Content-Marketing stärken. Dazu können Sie entsprechende Anzeigen erstellen. Das Soziale Netzwerk bietet aber auch die Möglichkeit, Beiträge zu „pushen“. Ähnlich einer Anzeige wird der Post als „vorgeschlagener Beitrag“ der Zielgruppe gezeigt. Das Bezahlmodell ist dann aber PPI, als Pay per Impression.