FAQ zum Wechsel von PKV in GKV als Selbstständiger
Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach dem Solidarprinzip aufgebaut. Durch Selbstständige, die in jungen Jahren noch von den günstigen Beiträgen der PKV profitieren wollen und erst später, wenn diese teurer werden, zurück in die GKV wechseln, entsteht oft ein Ungleichgewicht. Deshalb haben Sie es als Selbstständiger so schwer, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Der Wechsel ist für Selbstständige sehr schwierig. Eine Möglichkeit besteht darin, die Selbstständigkeit auf eine Nebentätigkeit zu reduzieren und sich hauptberuflich anstellen zu lassen.
Je älter, desto schwieriger wird es für Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Ganz unmöglich ist es jedoch nicht. Im Zweifel lassen Sie sich von einem Versicherungsanwalt beraten.
Inhalt
Als Selbstständiger die PKV verlassen?
Sie sind selbstständig und privatversichert? In die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, ist in diesem Fall ein schwieriges Unterfangen. Das liegt in erster Linie daran, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung so unterschiedlich aufgebaut sind.
Die private Krankenversicherung (PKV) lockt mit niedrigen Beiträgen in jungen Jahren. Mit zunehmendem Alter wird sie jedoch teurer. Deshalb ist ein Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenkasse für Selbstständige erst später attraktiv, wenn die Beiträge sich erhöhen.
Das Problem dabei: Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Das heißt, die Beiträge sind vom Einkommen abhängig. Was junge und gesunde Menschen einzahlen, wird hauptsächlich von den älteren genutzt. Wer also erst später dazukommt, um noch von der GKV zu profitieren, macht es sich etwas einfach. Deshalb erschwert der Gesetzgeber die Rückkehr zur GKV.
Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung als Selbständiger – wie geht das?
Zu Beginn der Selbstständigkeit haben Sie die Wahl zwischen PKV und GKV. Aufgrund der anfänglich niedrigen Beiträge sind Sie vielleicht versucht, die PKV zu wählen und erst nach einigen Jahren über einen Wechsel nachzudenken. Die private Krankenversicherung später in die gesetzliche ändern – als selbstständig Tätiger ist dies jedoch kaum möglich. Je älter Sie sind, desto schwieriger wird es. Ab 55 Jahren wird es sogar nahezu unmöglich.
Selbstständige haben daher meist nur eine Möglichkeit: Sie müssen sich hauptberuflich anstellen lassen und die Selbstständigkeit auf eine Nebentätigkeit reduzieren. Durch die Festanstellung können sie in die GKV zurückkehren, allerdings nur, wenn das Jahreseinkommen die Einkommensgrenze von 69.300 Euro (Stand: 2024) nicht überschreitet.
Muss ich die Selbstständigkeit aufgeben?
Wenn es gar nicht anders geht, dann sollten Sie versuchen, über die Familienversicherung in die GKV zurückzukehren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn z. B. Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist und Sie selbst nur ein geringes Einkommen haben (445 Euro im Monat bzw. 450 Euro im Falle eines Minijobs).
Das Einkommen derart zu reduzieren und den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen, ist als Selbstständiger oft nur möglich, wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben.
Übrigens treten Sie damit gleichzeitig in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Der Schritt in die Familienversicherung bedeutet also nicht nur den Krankenkassen-Wechsel. Wer die private Krankenversicherung verlässt und in die gesetzliche eintritt (als selbstständig Tätiger oder Rentner), ist also automatisch gesetzlich pflegeversichert.
Warum ermöglicht der Gesetzgeber einem Pkv Versicherten nicht ,
sich in eine Gkv einzukaufen bevor der zum Sozialamt rennen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beschäftige mich mit der Option eines Wechsels von der PKV zur GKV. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Wechsel GKV zu PKV im Rahmen der Selbstständigkeit“?
Zum besseren Verständnis meine Eckpunkte:
1. Ich (50 Jahre alt) bin seit 1997 bis Ende 2018 als Angestellter mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze PKV-Versichert. Ende 2018 Austritt aus dem Angestelltenverhältnis durch Aufhebungsvertrag (inkl. hoher Abfindungszahlung in 2019)
2. Bis November 2019 ohne Tätigkeit (weder Selbständig – noch Angestellt)
3. Ab Dezember 2019 bis dato „war ich als Freiberufler/Advisor“ 4-5 Tage tätig. Einkünfte aus Selbständiger Arbeit insgesamt nur ca. 7.000 EUR. (kleiner Zuverdienst). Einkünfte 2020 insgesamt (7000 EUR Freiberuflich, 115.000 EUR Nachgelagerte Tantiemezahlung aus letzten Angestelltenverhältnis als Geschäftsführer, 15.000 EUR Einkünfte aus Vermietung)
4. Prognose 2021 – geringer Nebenverdienst als Freiberufler (Einkommen aus Freiberuflicher. Tätigkeit Einkünfte in Summe deutlich unter 50.000 EUR
5. Prognose 2022 (vergleichbar mit 2021)
Frage: Ist unter den gegebenen Umständen ein Wechsel für mich aus der PKV in die GKV in 2021 oder 2022 möglich?
Herzliche Grüße
Jürgen