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FAQ: Unkündbarkeit
Ja. Im Arbeitsrecht gibt es viele Faktoren, die dazu führen können, dass eine Person als unkündbar gilt.
Unkündbar sind beispielsweise Mitglieder des Betriebsrates. Für welche weiteren Arbeitnehmer eine Unkündbarkeit in Frage kommt, lesen Sie hier.
Nein. Es gibt auch Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag möglich ist.
Unkündbarkeit: Wann sind Sie nicht mehr kündbar?
In der Regel kann ein Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen jederzeit von beiden Seiten beendet werden. In diesem Fall wird von einer ordentlichen Kündigung gesprochen. Bei einer außerordentlichen Kündigung werden neben der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, noch andere Faktoren berücksichtigt.
Im Arbeitsrecht gibt es jedoch Ausnahmefälle, in denen das Prinzip der Kündigung nicht gilt. Liegt ein solcher Fall vor, ist die Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses zugunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt. Wovon ist die Kündbarkeit bzw. Unkündbarkeit eines Arbeitsvertrages abhängig? Ab wann ist man unkündbar in der Firma?
Wie wird Unkündbarkeit gesetzlich geregelt?
Die Einschränkung der Kündbarkeit bzw. die Unkündbarkeit eines Arbeitsvertrages ergibt sich aus dem allgemeinen Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Der unkündbare Mitarbeiter kann in der Regel nicht mehr ordentlich, sondern nur noch außerordentlich gekündigt werden.
Gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Kündigung von Unkündbaren nur wirksam, wenn dabei ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses ergibt sich meistens aus einem Tarifvertrag. Die Regelungen zur Unkündbarkeit des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) legen fest, dass Arbeitnehmer ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit oder ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr ordentlich kündbar sind. Ab welchem Alter ist man unkündbar?
Früher wurde die Unkündbarkeit im BAT (§ 53 Abs. 3 Bundes-Angestellten-Tarifvertrag) geregelt. Dieser wurde durch § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD abgelöst. Die Unkündbarkeit wird wie folgt definiert:
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Demnach liegt die Unkündbarkeit nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit vor. Es bestehen des Weiteren Regelungen, die festlegen, dass Mitarbeiter ab 55 Jahre unkündbar sind. Ab 55 ist ein Mitarbeiter jedoch nur unkündbar, wenn er vorher bereits mindestens 20 Jahre im Unternehmen tätig ist.
Wer sind unkündbare Arbeitnehmer?
Wie bereits thematisiert, wird die Unkündbarkeit von verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen vorgeschrieben. Demnach gibt es unkündbare Mitarbeiter, die nur außerordentlich oder unter besonderen Voraussetzungen gekündigt werden können. Als unkündbar gelten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Abgesehen von Arbeitnehmern mit einem TVöD, wer ist unkündbar? Ab wann liegt die Unkündbarkeit vor? (Als öffentlicher Dienst gilt das Tätigkeitsfeld der Beamten oder bestimmter Personen im öffentlichen Rechts. Des Weiteren gehören Tarifbeschäftigten hierzu.) Gilt die Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst beim Arbeitgeberwechsel?
In § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TVöD wird festgelegt, dass die ordentliche Unkündbarkeit sich nur auf Beschäftigungen bei einem identischen Arbeitgeber bezieht.
Unter Umständen ist öffentlicher Dienst also unkündbar, jedoch gibt es auch weitere Gruppen, die in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden können:
- Auszubildende
- Mitglieder des Betriebsrates
- Arbeitnehmer in der Elternzeit
- Gleichstellungsbeauftragte
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Mitarbeitervertretung
- Mitglieder des Personalrates
- Schwangere Arbeitnehmer
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Schwerbehindertenvertretung
- Mitglieder des Sprecherausschusses
- Wahlbewerber
- Wahlvorstand
- Wöchnerinnen
Schützt die Unkündbarkeit vor jeder Kündigung?
Ein unkündbarer Arbeitsvertrag oder die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses bedeutet keineswegs, dass der Arbeitnehmer für immer an seine Arbeit gebunden ist.
Die Regelungen zur Unkündbarkeit sollen ausschließlich Arbeitnehmer vor Kündigungen, ob ordentlich oder außerordentlich, schützen. Lediglich die Unkündbarkeit gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG soll Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen schützen.
Darüber hinaus kann ein unkündbarer Vertrag die außerordentliche Kündigung nicht verhindern. Bei einer außerordentlichen Kündigung von einem Arbeitsvertrag liegt gemäß § 626 BGB ein wichtiger Grund für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor. In der Regel ist ein solcher Grund die Unzumutbarkeit des Arbeitsverhältnisses für die kündigende Partei. Die außerordentliche Kündigung soll zugunsten desjenigen erfolgen, der kündigt.
Des Weiteren schützt die Unkündbarkeit in bestimmten Fällen nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung, wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers auf § 626 BGB gestützt ist oder wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Die Kündigung unkündbarer Mitarbeiter kann außerdem auch erfolgen, wenn der Mitarbeiter seine Pflichten erheblich verletzt hat.
Die Unkündbarkeit schützt die Arbeitnehmer ebenso nicht in jedem Falle vor einer Kündigung, die aufgrund seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Vor Gericht kann der Arbeitgeber eine solche Kündigung jedoch selten durchsetzen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Reinker, Susanne (Autor)
- Hesse, Jürgen (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-03 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 56 Jahre alt und seit drei Jahren arbeite bei öffentlichen Dienst. Mein Referat hat markiert, dass ein Mitarbeiter von anderem Bereich ist, der in unserem Bereich ab 01.07.2023 gewechselt wird, der ich ihn Einarbeitung soll, und wenn er brauchtkein Unterstützungmehr dann glaube ich , dass er mich Kündigung will. Ich habe Angst vor Kündigung. Besonders ich sprecve nicht perfekt Deutsch, obwohl ich ein Deutschberüger bin.
ich bin 58. 32 Jahre bei der Firma habe 50℅ DGB der Arbeitgeber schikaniert mich schon seit ca 6 Jahren. Entlassen will er mich nicht ich soll selbst kündigen. Was kann ich am besten tun wie soll ich mich Verhalten????
iich habe das 40 jährige Dienstjubiläum hinter mir dieses Jahr und jetzt wurde mir auf Ende Jahr , wegen wirtschaftlichen Problemen gekündigt. Mit 63 Jahren.
Ich arbeite seit 32 Jahren in einem Klinikum als Krankenschwester. Wurde 4 mal an meinen Händen operiert und darf nicht mehr handbelastend arbeiten. Könnte aber ambulante Tätigkeiten verrichten. Mein Arbeitgeber ermöglicht mir das nicht und hat angeblich keine Arbeit für mich. Kann er mich kündigen?
hallo ich bin 61 jahre alt bin beim eier Firma 40 Jahre tätlicham arbeiten habe am Rücken und die Hüften sind verschlissen mache oft krank kann der Arbeitgeber mich kündigen
ich bin 62 im Betrieb seit 40 Jahren ,45jahr voll.Kann mein Arbeitgeber mich in Rente zwingen
Nein, das kann er meines Erachtens nach nicht! Die Beantragung der Rente ist quasi dein Privatvergnügen.
Der AG kann nur versuchen, dich zu kündigen. Ob das gelingt hängt von mehren Faktoren ab.
Lass dich dazu rechtlich beraten wenn es soweit ist. Hast du noch etwas Zeit, dann empfehle ich dir den Eintritt in eine Gewerkschaft oder in eine Rechtsschutzversicherung. Beachte, beide haben in der Regel Wartezeiten.
Dann macht dir dein Arbeitgeber die Hölle heiss…..
Mein Arbeitgeber hat eine Schulung zur Ansprache im Kundenservice angesetzt, an der ich nach über 40 Jahren im Service u 2 Jahre vor der Rente nicht teilnehmen möchte! Kann ich die Schulung die als Pflicht angesehen wird, ablehnen? Ich finde die Schulung für mich wirklich nicht mehr passend u werde das, was ich seit 40 Jahren gemacht habe, nun auch nicht mehr ändern.
Was kann mir passieren, wenn ich ablehne bzw. nicht zur Schulung gehe?