Unterlassungserklärung im Internet: Wann droht diese?

FAQ: Unterlassungserklärung im Internet

Für welches Fehlverhalten im Internet kann eine Unterlassungserklärung drohen?

Eine Unterlassungserklärung im Internet kann aus vielen Gründen drohen. Besonders häufig handelt es sich dabei um Filesharing. Allerdings kann die Abgabe auch bei Verstößen gegen das Urheberrecht oder das Telemedienrecht gefordert werden.

Wie lange gilt die Unterlassungserklärung?

Wer aufgrund von Verstößen im Internet eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, geht damit einen lebenslangen Vertrag ein.

Was gilt es beim Erhalt einer Unterlassungserklärung zu beachten?

Die Unterlassungserklärung sollten Sie grundsätzlich ernst nehmen und nicht einfach unterschreiben. Lassen Sie sich vorher am besten von einem Anwalt beraten. Dieser kann die Erklärung modifizieren und zum Beispiel die Vertragsstrafe reduzieren.

Abmahnbare Rechtsverletzungen im Internet

Abmahnungen gehen meist mit der Abgabe einer Unterlassungs­erklärung im Internet einher.
Abmahnungen gehen meist mit der Abgabe einer Unterlassungs­erklärung im Internet einher.

Verletzen Sie das Recht eines Dritten, kann dies zu einer Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung führen. Im Internet handelt es sich dabei nicht selten um Verstöße gegen das Urheberrecht aufgrund von Filesharing.

Aber auch die Nutzung fremder Bilder ohne entsprechendes Einverständnis des Urhebers oder fehlende Angaben in einem Impressum können zu einer Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung im Internet führen.

Doch welche Folgen hat eine solche Erklärung? Sollten Sie diese unterschreiben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Welche Auswirkungen hat eine Unterlassungserklärung?

Modifizierte Unterlassungserklärung: Verstöße im Internet ziehen meist eine hohe Vertragsstrafe nach sich.
Modifizierte Unterlassungserklärung: Verstöße im Internet ziehen meist eine hohe Vertragsstrafe nach sich.

Führen Verstöße im Internet zu einer Unterlassungserklärung, handelt es sich dabei oft um Urheberrechtsverletzungen. Unterzeichnen Sie das der Abmahnung beiliegenden Schriftstück – die strafbewehrte Unterlassungserklärung – gehen Sie damit einen lebenslangen Vertrag ein.

In der Regel enthält die Erklärung eine sogenannte Vertragsstrafe. Diese ist bei einem Verstoß gegen die im Vertrag vereinbarten Bedingungen zu zahlen. Bei der Strafe handelt es sich in den meisten Fällen um eine Summe in vierstelliger Höhe.

Überlegen Sie daher gründlich, ob Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form unterschreiben wollen. Ein fachkundiger Anwalt kann das Schriftstück für Sie prüfen und ggf. Änderungen vornehmen. Juristen nennen dies eine Modifizierung.

Achtung! Auch bei Gesetzesänderungen bleiben die Vertragsbedingungen einer Unterlassungserklärung bestehen. Beim Internet kann dieser Fakt von besonderer Bedeutung sein, denn mitunter ist das rechtswidrige Verhalten von gestern morgen bereits legal.

Fazit zur Unterlassungserklärung im Internet

Bei Rechtsverstößen ist eine Unterlassungserklärung im Internet keine Seltenheit. Insbesondere aufgrund von Filesharing haben die geschädigten Rechteinhaber vielfach von ihrem Anspruch auf Unterlassung Gebrauch gemacht und gleichzeitig Forderungen nach Schadensersatz gestellt. Bevor Sie eine solche Erklärung unterzeichnen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Anspruch auch tatsächlich berechtigt ist. Denn mit einer unbedachten Unterschrift schließen Sie einen Vertrag, welcher sich auf Ihr gesamtes Leben auswirken kann.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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