Verkehrsvertragsrecht – Vertragsrecht in Verkehrsangelegenheiten

Das Verkehrsvertragsrecht regelt zivilrechtliche Fragen zu Verträgen, die in Zusammenhang mit Kfz stehen.
Das Verkehrsvertragsrecht regelt zivilrechtliche Fragen zu Verträgen, die in Zusammenhang mit Fahrzeugen stehen.

Wenn das alte Fahrzeug ausgedient hat, aber noch funktionstüchtig ist, dann ist für viele Fahrzeugbesitzer der Verkauf des Pkw eine rentable Option, um gleich Geld für eine Neuanschaffung, ja vielleicht sogar einen Neuwagen, zu generieren. Doch ein Auto verkauft sich nicht von selbst. Zunächst gilt es, die entsprechenden Verträge zu schließen bzw. sich dieser überhaupt bewusst zu sein. Das Verkehrsvertragsrecht regelt alles, was man als Käufer oder Verkäufer wissen muss.

FAQ: Verkehrsvertragsrecht

Womit befasst sich das Verkehrsvertragsrecht?

Es umfasst insgesamt vier Rechtsgebiete: Kaufrecht, Leasingrecht, Kfz-Mietrecht und das Werkvertragsrecht.

Was müssen Sie beim Fahrzeugkauf beachten?

Schließen Sie einen Vertrag bei einem Neuwagenkauf ab, so umfasst dieser in aller Regel auch eine Sachmängelhaftung.

Die vier Säulen vom Verkehrsvertragsrecht

Das Verkehrsstrafrecht findet in Deutschland Anwendung auf Verstöße im Straßenverkehr, wie Trunkenheit am Steuer oder Rotlichtverstöße, welche unter anderem Einfluss auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis haben und ein Fahrverbot nach sich ziehen können. Hier hilft oft nur der Gang zum Rechtsanwalt, um Schlimmeres zu verhindern.

Im Gegensatz dazu setzt sich das Verkehrsvertragsrecht mit zivilrechtlichen Fragen auseinander. Auch hier ist fachmännische Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals nötig, wenn es Probleme bei einem Vertragsabschluss gibt.

Nicht zu verwechseln ist das mit dem Versicherungsrecht. Ein Vertrag zwischen Versicherung und Verkehrsteilnehmer wird gesondert vom Verkehrsversicherungsrecht erfasst.

Das Verkehrsvertragsrecht befasst sich im Wesentlichen mit allen rechtlichen Fragen zu Verträgen, die in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen geschlossen werden. Ob Kauf- oder Leasingvertrag, das Verkehrsvertragsrecht kennt die Antwort.

Das Verkehrsvertragsrecht beinhaltet vier Rechtsgebiete. Diese sind:

  • Kaufrecht
  • Leasingrecht
  • Kfz-Mietrecht
  • Werkvertragsrecht

Die entscheidenden Vorschriften und Gesetze zum Verkehrsvertragsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind sämtliche relevante Gesetze vorhanden, die das Verkehrsrecht mit dem Vertragsrecht koppeln.

Besondere Anwendung findet das Verkehrsvertragsrecht beim Kauf von Pkw. Wenn Sie sich also ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zulegen wollen, ist es hilfreich, dass Sie sich Ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind.

Kaufrecht: Was Sie beim Fahrzeugkauf wissen sollten

Insbesondere das Kaufrecht spielt im Verkehrsvertragsrecht eine wesentliche Rolle.
Insbesondere das Kaufrecht spielt im Verkehrsvertragsrecht eine wesentliche Rolle.

Eine wichtige Streitfrage im Verkehrsvertragsrecht ist die begriffliche Bestimmung eines Neuwagens. Denn um diese Einstufung zu rechtfertigen, muss das betreffende Fahrzeug gewisse Kriterien erfüllen.

Als neu gilt ein Auto, wenn es aus neuen Materialien hergestellt und noch nicht zugelassen oder zu Verkehrszwecken gebraucht wurde. Zwischen der Produktion und dem Kaufvertragsschluss dürfen nicht mehr als zwölf Monate liegen. Wichtig ist auch, dass das Fahrzeug bzw. der sogenannte Neuwagen nach Verlassen des Herstellerwerkes nicht beschädigt worden sein darf.

Ein Sachmangel ist immer dann zu bejahen, wenn es sich um einen nicht unerheblichen Fehler handelt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn das Fahrzeug in einer anderen als der bestellten Farbe ausgeliefert wird. In einem solchen Fall liegt ein erheblicher Sachmangel sowie eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers vor. Bestehen Sie also im Zweifel auf Ihrem Recht.

Der Kaufvertrag ist in § 433 BGB geregelt. Achten Sie bei einem Vertragsabschluss immer auf die ABGs. Je nach Art des Fahrzeuges kommen dabei folgende Vorschriften in Frage:

  • für Neuwagen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern“ (NWVB)
  • für Gebrauchtwagen gelten die „Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Anhängern“ (GWVB)

Dem Kunden muss hierbei die Möglichkeit eingeräumt werden, von diesen Bedingungen Kenntnis zu erlangen. Das heißt, sie müssen dem Kunden zugänglich gemacht und im Vertrag selbst durch die Gestaltung deutlich wahrnehmbar sein.

Mit der Unterzeichnung einer Neuwagenbestellung bietet der Käufer dem Händler einen Kaufvertragsschluss an. Dieses Angebot erhält maximal vier Wochen Gültigkeit. Bei Neufahrzeugen beträgt diese Frist sechs Wochen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die Fahrzeuge beim Händler nicht vorrätig sind. Sind sie vorrätig verkürzen sich die Fristen auf 10 Tage bzw. 14 Tage für Neuwagen.

Planen Sie Ihr Fahrzeug privat zu verkaufen, nutzen sie standardisierte Verträge, damit Sie keine der wesentlichen Bestimmungen vergessen und sich versehentlich in Ihrem recht einschränken.

Ein großer Streitfall, auf welchen das Verkehrsvertragsrecht Anwendung findet, sind missachtete Offenbarungspflichten hinsichtlich negativer Eigenschaften des zu veräußernden Fahrzeugs.

Bei Vertragsabschluss von einem Kaufvertrag legt das Verkehrsvertragsrecht fest, dass beiden Verhandlungsseiten eine Aufklärungspflicht zukommt.
Bei Vertragsabschluss von einem Kaufvertrag legt das Verkehrsvertragsrecht fest, dass beiden Verhandlungsseiten eine Aufklärungspflicht zukommt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte hierzu fest, dass bei Vertragsverhandlungen eine beidseitige Pflicht der Vertragspartner besteht, den jeweils anderen über sämtliche Umstände aufzuklären, die für den Vertragsentschluss von wesentlicher Bedeutung sind.

Ein relevanter Faktor für die Kaufentscheidung ist beispielsweise, ob es sich dabei um ein Unfallfahrzeug handelt. Dabei obliegt es der Pflicht des Verkäufers, auf etwaige Unfallschäden ungefragt hinzuweisen. Gleiches gilt für atypische Vornutzungen des Fahrzeuges. Wurde der Pkw vor dem Verkauf als Fahrschul- oder Mietwagen genutzt, so muss der Käufer davon in Kenntnis gesetzt werden.

Kommt es zu einer Pflichtverletzung einer solchen Offenbarungspflicht, dann entsteht ein Schadenersatzanspruch.

Ein weiteres Problem im Verkehrsvertragsrecht stellt zudem die Frage danach dar, ob ein Mangel vorliegt oder es sich um reinen Verschleiß handelt. Hier ist der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe maßgeblich. Das Fahrzeug muss beim Vollzug des Vertrags laut Verkehrsvertragsrecht mangelfrei sein.

Kann der Käufer dem Verkäufer einen Mangel nachweisen, kann er als Rechtsfolge eine Nacherfüllung oder Minderung des Kaufpreises einfordern oder sogar einen Rücktritt vom Vertrag in Erwägung ziehen.

Die übrigen Rechtsgebiete vom Verkehrsvertragsrecht: Leasing-, Kfz-Miet- und Werkvertragsrecht

Ein Leasingvertrag stellt nicht nur im Verkehrsvertragsrecht, sondern auch allgemein im zivilrechtlichen Sinne einen atypischen Mietvertrag dar. Atypisch ist er deshalb, weil es sich beim Leasing um eine Finanzierungsalternative handelt, bei der das geleaste Objekt gegen die Zahlung eines vereinbarten Leasinggeldes dem Leasingnehmer überlassen wird.

Im Unterschied zum Mietvertrag muss beim Leasingvertrag der Leasingnehmer für Wartungsarbeiten und Instandsetzungsleistungen aufkommen.

Oft kommt es am Ende eines solchen Vertrages zu Problemen, weil über den Grad des Verschleißes Uneinigkeiten bestehen. Bei solchen Streitfällen kann dann das Verkehrsvertragsrecht zu Rate gezogen werden.

Das Verkehrsvertragsrecht befasst sich zudem mit typischen Mietverträgen. Hierbei kann es zu Unsicherheiten kommen, wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall mit dem Mietfahrzeug bauen. In diesem Fall steht Ihnen zwar ein Ersatzfahrzeug zu, doch fraglich ist zumeist, wie lange Sie dies behalten dürfen und welche Kosten anfallen.

Achten Sie immer darauf, welche Regelungen der Mietvertrag festlegt. Falls Sie beispielsweise versäumen, der Vertragspflicht, die Polizei oder den Vermieter bei einem Unfall zu kontaktieren, kann dies empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Auch wenn 2015 die Pannenzahlen leicht gesunken sind, kommt es dennoch immer wieder vor, dass ein Auto plötzlich einen Defekt aufweist.

In so einem Fall wird sofort eine Werkstatt angesteuert und damit erschließt sich ein weiteres Gebiet, welches vom Verkehrsvertragsrecht erfasst wird, das sogenannte Werkvertragsrecht.

Auch in Fällen, in denen Sie eine Werkstatt aufsuchen, kommt das Verkehrsvertragsrecht zum Tragen.
Auch in Fällen, in denen Sie eine Werkstatt aufsuchen, kommt das Verkehrsvertragsrecht zum Tragen.

Fahren Sie Ihr Fahrzeugs in eine Werkstatt, um es reparieren zu lassen, schließen Sie in der Regel einen Werksvertrag, also einen Spezialfall vom Verkehrsvertragsrecht , ab.

In § 631 BGB sind die Bestimmungen des Werkvertrages geregelt. Dabei kommt es stets zu einer beidseitigen Pflichterfüllung.

Auf der einen Seite steht die Autowerkstatt , die sich dazu verpflichtet, das versprochene Reparatur durchzuführen. Auf der anderen Seite steht der Besteller , von dem die Zahlung der Vergütung verlangt wird.

Allerdings kann es auch hier zu Schwierigkeiten kommen, wenn unter anderem der Umfang des Reparaturauftrages nicht genau bestimmt ist. Eine weitere Streitsache kann zudem eine mangelhafte Ausführung des Auftrages sein.

In all diesen Problemfällen lohnt es sich, einen Anwalt mit der Spezialisierung für Verkehrsvertragsrecht zu kontaktieren, um die eigenen Rechte und im Ernstfall Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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2 Gedanken zu „Verkehrsvertragsrecht – Vertragsrecht in Verkehrsangelegenheiten

  1. Ronja

    Interessant, dass das sogenannte Verkehrsstrafrecht Anwendung auf Verstöße im Straßenverkehr findet. Ich wusste nicht, dass es auch das Kaufrecht, Leasingrecht, Kfz-Mietrecht und Werkvertragsrecht beinhaltet. Ich dachte immer, dass alles sei im Verkehrsrecht zusammengefasst.

  2. Thomas

    Einmal kam es bei meinem Onkel zu Schwierigkeiten, wenn der Umfang des Reparaturauftrages nicht genau bestimmt war. Danach hatte es eine mangelhafte Ausführung des Auftrages zur Folge. Deshalb kontaktierte er einen Anwalt für Verkehrsvertragsrecht, um die Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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