Pflegeversicherung: Das Risiko eines Pflegefalls absichern

Informationen zur Pflegeversicherung: Wer sie zahlt und was sie bringt, verrät dieser Ratgeber.
Informationen zur Pflegeversicherung: Wer sie zahlt und was sie bringt, verrät dieser Ratgeber.

Aufgrund guter Lebensstandards und einer kontinuierlichen Verbesserung der medizinischen Versorgung steigt die Lebenserwartung in Deutschland. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass die Anzahl der älteren Menschen steigt. Nicht selten sind diese im Alltag irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen. Finanziert wird diese pflegerische Betreuung häufig über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

FAQ: Pflegeversicherung

Muss in die Pflegeversicherung eingezahlt werden?

Ja. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient der Absicherung des Pflegerisikos bzw. der Pflege bei einer vorliegenden Bedürftigkeit.

Wer muss in die Pflegeversicherung einzahlten?

Der Beitrag wird sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern entrichtet. Wie hoch die derzeitigen Anteile sind, zeigt die Tabelle hier.

Welche Möglichkeiten zur Absicherungen bestehen darüber hinaus noch?

Bei Sorge, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, können Sie eine private Pflegeversicherung als Zusatz abschließen.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wer ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland?
Wer ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland?

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung in Deutschland. Diese soll das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern. Sie stellt einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar, dessen gesetzliche Regelungen im Elften Sozialgesetzbuch aufgeführt sind. Die Einführung der Pflegeversicherung erfolgte am 01. Januar 1995.

Der für die Pflegeversicherung zuständige Träger ist die Pflegekasse. Möchten Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sind entsprechende Anträge bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.

Ende 2015 waren rund 2,9 Millionen Menschen auf die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Der Großteil der Leistungsempfänger – rund 2,1 Millionen Pflegebedürftige – wird ambulant durch Angehörige oder einen Pflegedienst versorgt. Rund 0,8 Millionen Menschen erhalten die Pflege in stationären Einrichtungen.

Wer ist in Deutschland pflegeversichert?

Mitgliider der gesetzlichen Krankenversicherung gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an.
Mitgliider der gesetzlichen Krankenversicherung gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an.

In Deutschland existiert sowohl für alle gesetzlich und privat versicherten Personen eine umfassende Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung. Daher gehören alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Ein gesonderter Aufnahmeantrag ist daher nicht notwendig.

Eine Absicherung durch die Pflegeversicherung kann auch im Zuge der Familienversicherung bestehen. Begünstigt sind dadurch unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten sowie Lebenspartner, deren regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 505 Euro (reguläres Angestelltenverhältnis) beziehungsweise 538 Euro (Minijob) beträgt. Diese Personen müssen dann für die Pflegeversicherung keinen Beitrag zahlen.

Die Besitzer einer privaten Krankenversicherung sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Deren Leistungen entsprechen der sozialen Pflegeversicherung. Allerdings sieht diese Anstelle der Pflegesachleistungen eine Kostenerstattung vor.

Wer zum Beispiel aufgrund eines Wohnsitzes im Ausland aus der allgemeinen Versicherungspflicht ausgeschieden ist, zahlt dadurch auch keine Beiträge zur Pflegeversicherung. In einem solchen Fall besteht allerdings die Möglichkeit, sich durch einen Antrag freiwillig in der Pflegeversicherung weiterzuversichern.

Wer bezahlt die soziale Pflegeversicherung?

Bei der Pflegeversicherung erfolgt die Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Bei der Pflegeversicherung erfolgt die Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Für die Finanzierung der Pflegeversicherung entrichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber prinzipiell gleich hohe Beiträge. Allerdings fällt für kinderlose Arbeitnehmer ergänzend ein Zuschlag an. Für die Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz seit dem 01. Juli 2023 regulär bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Arbeitern ohne Kinder bei 4 Prozent.

Wie sich die Beitragsverteilung für die Pflegeversicherung im Detail darstellt, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Anteil Beitrag Pflegeversicherung
Arbeitnehmer mit Kind/Kindern1,7 %
kinderlose Arbeitnehmer2,3 %
Arbeitgeber1,7 %

Für kinderlose Arbeitnehmer ist die Pflegeversicherung mit höheren Kosten verbunden. Der Beitragszuschlag von 0,25 Prozent existiert seit dem 01. Januar 2005 und wurde zum 1. Juli 2023 auf 0,6 Prozent erhöht. Von dieser Regelung ausgenommen sind kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung, welche vor dem 01. Januar 1940 geboren wurden, noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben oder Arbeitslosengeld II beziehen. Für den Zuschlag ist es grundsätzlich irrelevant, welche Gründe für die Kinderlosigkeit verantwortlich sind.

Achtung! In Sachsen fällt der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung höher aus als im restlichen Bundesgebiet. Dieser Sonderfall besteht, weil dort für die Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag abgeschafft wurde. Daher liegt der Beitragssatz für Arbeitnehmer in Sachsen bei 2,2 bzw. 2,8 Prozent und für Arbeitgeber bei 1,2 Prozent.

Damit pflegebedürftige Personen auch zukünftig ihre Ansprüche in beständiger Höhe bei der Pflegeversicherung geltend machen können, werden seit 01. Januar 2015 0,1 Prozent der Beitragseinnahmen in einem Schonvermögen verwaltet. Dies entspricht jährlich rund 1,2 Milliarden Euro. Diese „Ersparnisse“ sollen sicherstellen, dass die Pflege auch für die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er bezahlbar bleibt.

Aufgaben der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung soll eine hochwertige Pflege gewährleisten.
Die Pflegeversicherung soll eine hochwertige Pflege gewährleisten.

Die Aufgaben beinhalten zum einen die Einziehung der monatlichen Beiträge und deren Verwaltung. Ebenso wie die Bereitstellung von finanziellen Leistungen und Sachleistungen. Darüber hinaus stellt die Pflegeversicherung, nachdem der Antrag auf Bedarf gestellt wurde, die Pflegebedürftigkeit fest. Dafür ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eines unabhängigen Gutachters notwendig.

Zentrales Ziel der Pflegeversicherung ist die Vermeidung oder Minderung der Pflegebedürftigkeit durch vielfältige Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und Behandlung. Dabei ist die Versorgung im Zuge der häuslichen Pflege einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung in der Regel vorzuziehen.

Die umfassende Betreuung soll ggf. die Pflegebedürftigkeit mindern oder zumindest versuchen, eine Verschlechterung zu verhindern. Dabei soll trotz der Pflege die Unabhängigkeit der betroffenen Personen so lang wie möglich erhalten bleiben.

Seit 2015 kam es durch die Pflegestärkungsgesetze zu einer umfangreichen Pflegereform. Eine Änderung bei der Pflegeversicherung stellten die umfangreichen Leistungsverbesserungen dar.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung: Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab.
Pflegeversicherung: Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind durch den Gesetzgeber im Pflegeversicherungsgesetz – welches im SGB XI enthalten ist – definiert. Demnach haben Personen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als pflegebedürftig einzustufen sind und denen ein Pflegegrad anerkannt wurde, anspruchsberechtigt.

Genau heißt es dazu in § 4 Abs. 1 SGB XI:

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, […]. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.

Möchten Sie oder pflegebedürftige Angehörige Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sind dafür entsprechende Anträge bei der Pflegekasse einzureichen. Diese entscheiden je nach Beeinträchtigung der betroffenen Person über die Bewilligung.

Zu den wichtigsten Pflegeleistungen zählen unter anderem:

  • Pflegegeld bei der Versorgung durch Angehörige oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim
  • Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Haus
  • Finanzierung bzw. Bezuschussung von Pflegehilfsmitteln
Wie zuvor bereits erwähnt, hängen die Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegestufen – seit der Pflegereform 2017 von den Pflegegraden – ab. Reichen die Pauschalbeträge für die Finanzierung der Pflege nicht aus, muss die pflegebedürftige Person oder dessen Angehörige für die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche aufkommen. Alternativ kann auch eine zuvor abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung einspringen.

Durch eine private Pflegeversicherung für den Ernstfall vorsorgen

Ist eine private Pflegeversicherung grundsätzlich sinnvoll?
Ist eine private Pflegeversicherung grundsätzlich sinnvoll?

Pflegebedürftigkeit im Alter ist ein Thema, dass grundsätzlich jeden Bürger direkt oder auch innerhalb der Familie betreffen kann. Doch reichen die Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus, um im Ernstfall gut versorgt zu sein?

Sowohl eine stationäre Pflege als auch die umfassende Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können die bewilligten Geldleistungen der Pflegekasse überschreiten, weshalb sich immer mehr Menschen dazu entschließen, eine Zusatz-Pflegeversicherung abzuschließen. Grundsätzlich lassen sich dabei folgende Typen unterscheiden:

  • Pflegetagegeldversicherung:
    Hierbei handelt es sich um die verbreitetste zusätzliche Pflegeversicherung. Sie lässt dem Versicherten die Wahl, wofür er im Pflegefall das Geld der Versicherung ausgibt.
  • Pflegekostenversicherung:
    Die Versicherer fordern bei dieser Form nicht selten Rechnungen für erbrachte Pflegeleistungen. Bei der Pflege durch Angehörige ist häufig mit deutlich geringeren Beiträgen zu rechnen.
  • Pflegerentenversicherung:
    In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige eine im Voraus vereinbarte monatliche Höhe. Die Auszahlung wird durch den Pflegegrad beeinflusst, allerdings ist es in der Regel irrelevant, ob eine ambulante oder stationäre Pflege erfolgt.

Was kostet eine private Pflegeversicherung?

Wie hoch die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn dabei fließen eine Vielzahl von Faktoren ein. So spielt unter anderem das Geburtsjahr, die gewünschte monatliche Leistung und auch möglicherweise eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass bei einer Pflegerentenversicherung höhere Beiträge anfallen als bei einer Pflegetagegeldversicherung.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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