Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung:
FAQ: 30er-Zone
30er-Zonen dienen vorrangig der Verkehrssicherheit und sollen Unfällen vorbeugen. Sie befinden sich nicht selten in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder in Wohngebieten.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Tempoverstößen in einer 30er-Zone vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h muss laut geltendem Verkehrsrecht stets eine Toleranz von 3 km/h vom Messergebnis des Blitzers abgezogen werden.
Zeichen 274.1 „30er-Zone“ – Mehr dazu im Video
Verkehrsregeln in der Tempo-30-Zone
Inhalt
In Deutschland gibt es fast doppelt so viele Verkehrsunfälle innerhalb geschlossener Ortschaften wie auf Landstraßen und Autobahnen. Das Zusammentreffen von Auto- und Fahrradfahrern mit Fußgängern erhöht das Potenzial von Kollisionen. Zudem gibt es innerorts viele Kreuzungen, bei denen die erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer geboten sind.
Das erhöhte Unfallrisiko potenziert sich mit steigender Geschwindigkeit. Je schneller Sie fahren, desto länger ist der Bremsweg. Im Ernstfall können Millisekunden den Ausgang eines Unfalls verändern. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es in vielen Ortschaften Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h. Welche Verkehrsregeln müssen Sie aber in 30er-Zonen beachten und welche Sanktionen drohen, wenn Sie in einer Tempo-30-Zone zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden? Alle Infos zur 30er Zone finden Sie hier.
Welche Richtlinien müssen Sie in einer 30er-Zone beachten?
Wie der Name bereits preisgibt, gilt in der 30er-Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Anders als die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für das Fahren innerorts, sind Tempo-30-Zonen explizit ausgewiesen.
Dabei gibt es einen Unterschied zwischen der Beschränkung eines bestimmten Streckenabschnitts auf 30 km/h und einer tatsächlichen 30-Zone.
Wenn an einer Straße ein Schild steht, auf dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorgeschrieben wird (wie es häufig bei Baustellen der Fall ist), dann gilt diese Vorgabe lediglich für die entsprechende Strecke.
Ist auf der Beschilderung kein Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben, gilt meist ab der nächsten Kreuzung, bei der kein neues 30 km/h-Schild folgt, automatisch wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.
Anders sieht es mit einer 30er-Zone aus. Der Beginn des Bereichs ist durch das Schild „30-Zone“ (vgl. Bild oben) ausgezeichnet. Fahren Sie an einem solchen Schild vorbei, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung solange, bis sie an dem Schild vorbeifahren, dass das Ende der Zone markiert (darauf ist die 30-Zone durchgestrichen). Ansonsten bleibt die Höchstgeschwindigkeitsvorgabe bestehen – auch wenn Sie abbiegen oder eine Kreuzung überfahren.
In 30er-Zonen gilt bezüglich der Vorfahrtssituation laut § 8 StVO die „rechts vor links“-Regelung. Die einzige Ausnahme dieses Gebots besteht, wenn eine Ampel vorhanden ist, die schon vor der Einführung der 30-Zone vorhanden war und übernommen wurde, um gefährliche Kreuzungen und Fußgängerüberwege zu regulieren.
Wie sieht der rechtliche Hintergrund zur 30er-Zone aus?
Die Einrichtung von 30er-Zonen basiert auf § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort heißt es unter der Rubrik „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“:
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Hier ist ersichtlich, dass es bei 30er-Zonen vor allem um den Schutz von Umwelt und Anwohnern, sowie um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehen soll.
30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts: Die Debatte
Aufgrund der oben aufgeführten Vorteile von Tempo-30-Zonen, gibt es seit Jahren Anträge, die eine grundsätzliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für das Fahren in geschlossenen Ortschaften von 50 auf 30 km/h fordern.
Auf politischer Ebene sind die Grünen und die SPD die bekanntesten Vertreter dieses Anliegens. Durch die Herabsenkung der Geschwindigkeit sollen ihrer Meinung zufolge nicht nur die Straßen sicherer werden, sondern vor allem auch die Umwelt geschützt und der Lärmpegel für Anwohner gesenkt werden.
Es gibt jedoch diverse Studien, denen zufolge in 30er-Zonen der Lärmpegel gar nicht nachweislich niedriger ist. Entscheidend für die Lautstärke ist vor allem die Häufigkeit des Beschleunigens und Bremsens. Dabei ist die Geschwindigkeit kaum ausschlaggebend.
Auch bezüglich der Emissionswerte gibt es keine Untersuchungen, die zeigen, dass das Fahren mit 30 km/h weniger Schadstoffe erzeugt, als mit 50 km/h. In Sachen Umweltschutz kann die 30er Zone daher auch nicht bestechen. Da das Einrichten von 30er-Zonen einen finanziellen Aufwand bedeutet, gibt es daher radikale Gegner der Idee einer grundsätzlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Zu diesen Gegnern gehören die CDU und der ADAC.
Parken in der 30er Zone: Wo ist es erlaubt?
Ein gängiges Gerücht über die 30-Zone besteht darin, dass man nur auf speziell gekennzeichneten Flächen parken darf. Tatsächlich gelten in 30er-Zonen die gängigen Parkregeln wie in anderen Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Neben der 30er-Zone gibt es noch die sogenannte Zone für „Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche“ und den „verkehrsberuhigten Bereich“. Lediglich in letzterem ist das Parken ausschließlich an explizit ausgewiesenen Stellen erlaubt. Anders als in der 30er-Zone ist hier zudem die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Geblitzt in der 30er-Zone? Welche Sanktionen drohen Ihnen?
Wenn Sie in der 30er-Zone zu schnell gefahren sind, droht Ihnen in der Regel ein Bußgeldbescheid. Im Verkehrsrecht liegen die Sanktionen für Geschwindigkeitsvergehen innerorts aufgrund der erhöhten Unfallgefahr im Durchschnitt etwas höher. Aber was genau steht im Bußgeldkatalog bezüglich der 30er-Zone?
Die Grenze zwischen Verwarngeld und Bußgeld liegt in diesem Fall bei 15 km/h zu viel. Wer bis zu 15 km/h zu schnell gefahren ist, bekommt zwar ein Verwarngeld von bis zu 50 Euro auferlegt, Punkte oder ein Fahrverbot drohen jedoch nicht.
Wurden Sie hingegen mit 21 km/h in einer 30er-Zone geblitzt, werden ein Bußgeld von 115 Euro und ein Punkt verhängt. Wer in der Tempo-30er-Zone noch schneller unterwegs war, muss laut Bußgeldkatalog mit einem höheren Bußgeld, mit Punkten in Flensburg und einem eventuellen Fahrverbot rechnen.
Guten Tag
ich habe eine Frage. Ich bin von einer Umgehungsstraße (70 km erlaubt) gekommen abgebogen und habe dort bereits abgebremst. Dort wurde ein Blitzer aufgestellt ich bin der Meinung bereits unter 60 gewesen zu sein. Habe das Schild mit der 30er Zone übersehen.
Meine Frage: ist das so überhaupt zulässig? Also von 70 auf 30
Freundliche Grüße
Hallo,
ich wohne in einer Tempo 30- Zone.
Im Zuge einer Stadtteilsanierung wurden in diesem Bereich einige Straßen zu Sackgassen umgebaut und mit dem blauen viereckigen Verkehrszeichen zum verkehrsberuhigten Bereich (vbB) erklärt.
Durch neue Straßenpflaster wird in der Zufahrt zum vbB der Eindruck des abgesenkten Bürgersteiges vermittelt.
Wenn ich den vbB in Richtung Tempo 30-Zone verlasse, steht auf der linken Straßenseite das VZ Ende vbB und auf der rechten Straßenseite das VZ Beginn Tempo 30- Zone.
Wie ist bei dieser Konstellation Tempo 30-Zone/ verkehrsberuhigter Bereich die Vorfahrt geregelt?
In unserer Straße werden von den Nachbarn immer wieder Straßensperren für Federballspielen aufgestellt, obwohl es sich um eine öfferntliche Straße mit Vorgabe 30 km handelt. Trotz mehrfacher Aufforderung wird diese Gefährtung nicht eingestellt. Was kann ich dagegen tun, da ich mit 85 Jahren eine Gefahr beim Fahren mit meinem E-Bike sehe ! Besten Dank Manfred
Wir haben in unserem Wohngbiet in den öffentlichen Straßen eine Beschränkung auf 30 km. Teilweise sind die Straßen sehr unübersichtlich und mit Kurven nicht einsehbar. Trotzdem wird auf diesen Straßen Fußballgespielt Erwachsene mit Kindern. Ich halten das für eine Gefährdung von Kindern und LKW und Pkw Vertkehr. Ist das
richtig ? Vielen für Antwort Manfred
Hallo,
Vielen Dank für die tolle Zusammenfassung. Sie schreiben oben das in 30er Zonen immer rechts vor links gilt. Wie sieht das aus wenn von rechts eine verkehrsberuhigte Straße kommt ( und endet) und es einen abgesenkten Bordstein gibt? In dem Fall muss doch eder aus der verkehrsberuhigten Zone kommende Fahrer in alle Richtungen die Vorfahrt achten, oder? Oder muss der Fahrer der sich in der 30er Zone befindet hier auch dem von rechts kommenden Fahrer aus der verkehrsberuhigten Straße Vorfahrt gewähren.
Vielen Dank,
Philipp
Eine 30gerzone mit der Aufschrift von 22uhr bis 6uhr,bedeutet meineßerachtens doch das in dieser Zeit, nur 30kmh gefahren werden darf.Lärmschutz.
Ist das richtig?
Hallo, gibt es eine Mindestlänge einer 30er Zone, so dass geblitzt werden darf? Ich habe mal gelesen, dass diese mindestens 100 m lang sein muss. Ist das richtig
LG Axel
Hallo! :)
Ich habe ein Ticket bekommen, obwohl ich wie die letzten zwei Jahre auch in einer normalen 30er Zone geparkt habe (Wohnsitz). Allgemein gibt es keinen gefestigten Fußgängerweg, keine markierten Parkplätze, jedoch auch keine Parkverbot-Schilder.
Laut des Vorwurfs habe ich „auf einem Straßenteil geparkt, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zu Parken freigegeben war“. Ich sehe jedoch nicht, warum ich dort nicht hätte parken dürfen, da das parken in einer 30er Zone ja grundsätzlich nicht verboten ist?
Könnten Sie mir helfen? Ich würde ungerne das Verwarnungsgeld zahlen, wenn ich den Grund nicht kenne.
LG
Bella
Ich bin mit 42 km geblitzt worden. Da ich aus einer Seitenstrasse gekommen bin war KEIN 30er Schild für mich zu sehen. Es wurde lediglich 30 auf der Strasse aufgedruckt. Die Verkehrszeichenerkennung meines Daimler mit Übertragung an den Tempomat hat darauf nicht reagiert. Lohnt sich ein Einspruch?
Hallo Wolfgang L.,
wir können nicht beurteilen, ob ein Einspruch in diesem Fall erfolgversprechend ist. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. In der Regel gelten auch Markierungen auf dem Asphalt als Verkehrszeichen, die zu beachten sind.
Ihr Team von anwalt.org
Wird in einer 30 er Zone von der übertretenen Geschwindigzeit przentual was abgezogen
Hallo S Peter,
auch in einer 30er-Zone kann in der Regel eine Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen werden. Üblicherweise werden bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h 3 km/h abgezogen. Diese sollte im Bußgeldbescheid aufgeführt sein. Der Bußgeldrechner im obigen Artikel bietet diese Möglichkeit, sodass Sie sich einen unverbindlichen Überblick zu möglichen Sanktionen verschaffen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich bin letztens bei uns am Schulzentrum geblitzt worden. Kommend von der Hauptstraße. Es gibt allerdings keine Beschilderung, dass diese Straße eine 30er Zone ist. Ebenso fahren Lehrer, Busfahrer und alle anderen dort auch 50 km/h. Am Ende der Straße beginnt eine 30er Zone, die dort auch ausgeschildert ist. Kann ich dort Einspruch einlegen?
In unserer Strasse gilt Tempo 30….am Anfang der Strasse als 30er gekennzeichnet, am Ende der Strasse als Ende der 30er Zone gekennzeichnet. Unglücklicherweise liegt unsere Strasse zwischen 2 Bahnübergängen und so kommt es durchaus jeden Tag vor, dass Autos, um die Schranken zu umfahren, ( oder auch um in ihre ruhige Nebenstrassen zu kommen ) hier durchrasen. Beschwerden bei der Stadt haben dazu geführt, dass hier Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden und die Statistik belegte, dass hier bis 50km/h gefahren wird, ( der Eine ( noch ) schneller, der andere langsamer ) was JA WOHL DEUTLICH in der TOLERANZGRENZE sei. Mit dieser Aussage komme ich nicht klar und will mich damit auch nicht abspeisen lassen. Aber die Stadt bleibt stur und lässt die Raser gewähren, auch wenn mal ab und an Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei erfolgen. Was kan man nun also tun?
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin letzte Woche im Schulzentrum, wo eine 30er Zone ist mit 42km/h zum 1. mal geblitzt wurden.
Ich bin etwas verzweifelt, weil ich Angst habe, dass meine Probezeit verlängert wird. Was kann ich tun? Besonders ich warte schon seit 2 Wochen auf das Bußgeldbescheid. Wie bekomme ich heraus, dass die Probezeit verlängert wird oder ob sie überhaupt verlängert wird?
In einer 30 zone die von 6 bis 23 Uhr ist … wurde ich um 3 Uhr nachts mit 60 geblitzt
Meine frage jetzt was hätte ich den nach 23 uhr fahren dürfen ?
Ich bin der Meinung 50kmh oder liege ich da falsch ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde in einer 30 er Zone geblitzt und war auch zu schnell unterwegs.
Ich konnte allerdings bei Antritt der Fahrt nicht erkennen, dass ich mich in einer 30 er Zone befand, da ich mit einem Drivenow Leihwagen die Fahrt im Gelände des Krankenhaus Barmbek begann und von da aus in die 30 er Zone abbog. Kein Verkehrsschild wies mich auf die 30 er Zone hin. Da die Fahrt über GPS nachgewiesen werden kann, sind meine Aussagen überprüfbar. Lohnt sich ein Einspruch, da ich davon ausging nicht in einer 30 er Zone gefahren zu sein sondern innerorts 50 erlaubt ist.
Vielen Dank im Voraus
J. T.
Gleiches ist mir jetzt auch passiert…..Gibt es hier eine Erkenntnis, wie man in solchen Fällen verfährt.? VG P.Scheu
Hallo,
wir haben bei uns auf der Straße geparkt. Es handelt sich um eine Tempo 30 – Zone ohne Fußgängerweg oder Bordstein. Da die Straße recht eng ist, haben wir mit zwei Rädern auf dem Grün geparkt. Jetzt haben wir ein Knöllchen bekommen. Ist das rechtens?
VG,
Silke S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier in der Stadt existiert eine 30er Zone (Anfang Zeichen 274.1, Ende Zeichen 274.2). Ist es zulässig, innerhalb der Zone weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen einzurichten?
Vor kurzem wurden mehrere Straßenabschnitte innerhalb der 30er Zone zusätzlich auf 10km/h begrenzt (Anfang Zeichen 274-53, Ende Zeichen 278-10). Außerdem gibt es innerhalb der 30er Zone in einer Seitenstraße einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1).
Ist dies so zulässig?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Holger N.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte teilen Sie mir mit, ob die Tempo 30-Zone, wenn kein Schild sie aufhebt, erst an der nächsten Kreuzung endet oder am Ortsausgangsschild. Wir haben für unsere Krötenrettung eine temporäre 30er Zone bekommen. Diese Zone geht nahtlos über eine Ortsgrenze hinweg. Etwa 200 m ist die nächste Kreuzung, jedoch schon in der nächsten Stadt. Für eine kurze Antwort möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Mit freundlichen Grüßen, Sabine B.
Hallo Sabine B.,
handelt es sich um ein streckenbezogenes Tempolimit oder um ein Zonenverbot bedeuten Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschilder in der Regel das Ende einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde und klären Sie dort ab, bis wohin die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung bewilligt wurde. Es kann durchaus auch sein, dass die Behörde für die Bewilligung im Nachbarort nicht zuständig ist und somit die von ihr ausgestellten Begrenzungen ohnehin nur bis zur Ortsgrenze gültig sind.
Ihr Team von anwalt.org