Die Privatinsolvenz: Ablauf des Insolvenzverfahrens

Die Privatinsolvenz hat einen Ablauf mit den meist selben Bestandteilen.
Die Privatinsolvenz hat einen Ablauf mit den meist selben Bestandteilen.

Die Privatinsolvenz ist nicht selten die letzte Möglichkeit, in absehbarer Zeit wieder ein Leben in Schuldenfreiheit zu führen. Gerade bei sehr hohen Schulden, geringem Einkommen oder der Zahlungsunfähigkeit stellt die Privatinsolvenz für viele Menschen die einzige Hoffnung dar.

Trotzdem ist die Privatinsolvenz kein Zuckerschlecken. Ablauf und Voraussetzungen sind klar geregelt, die Auswirkungen auf den Alltag können mitunter groß sein. Im Vergleich zu der ungewissen Phase der Überschuldung ist das gerichtliche Verfahren meist trotzdem eine Erleichterung.

Doch wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Was passiert bei einer Privatinsolvenz? Diese Fragen sind für Schuldner, die vor der Verfahrenseröffnung stehen, meist drängend. Mit Ablauf und Folgen einer Privatinsolvenz sollte sich daher im Vorfeld beschäftigt werden.

FAQ: Ablauf der Privatinsolvenz

Ich bin pleite. Kann ich sofort Privatinsolvenz beantragen?

Nein, das ist nicht möglich. Laut Insolvenzordnung müssen Verbraucher zuerst eine Einigung mit ihren Gläubigern anstreben und versuchen, mit ihnen den Schuldenabbau außergerichtlich zu regeln. Gelingt das nicht, benötigt der Schuldner eine Bescheinigung über das Scheitern, um Privatinsolvenz anmelden zu können.

Wie läuft die Privatinsolvenz dann ab?

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch beantragen Sie die Privatinsolvenz. Das Insolvenzgericht versucht danach ebenfalls, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Gelingt dies nicht, eröffnet es das Insolvenzverfahren.

Wie geht es nach der Insolvenzeröffnung weiter?

Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz folgt im Ablauf die Wohlverhaltensphase. Verhält sich der Schuldner in dieser Zeit redlich und kommt seinen Obliegenheit nach, spricht das Insolvenzgericht zum Verfahrensende die Restschuldbefreiung aus.

Achtung! Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Danach soll die Restschuldbefreiung im Rahmen einer Insolvenz bereits nach 3 Jahren erfolgen. Diese Neuregelung gilt voraussichtlich für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 stellen. Weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung haben wir in unserem Ratgeber zur Privatinsolvenz zusammengefasst.

Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?

Wie verläuft die Privatinsolvenz? Gute Vorbereitung kann helfen.
Wie verläuft die Privatinsolvenz? Gute Vorbereitung kann helfen.

Die Privatinsolvenz dient sowohl der Auszahlung der Gläubiger als auch der Schuldenbefreiung des Schuldners. In der Regel können jedoch die Forderungen der Gläubiger nicht vollständig bedient werden. Um dem Schuldner nichtsdestotrotz einen Neustart zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Restschuldbefreiung geschaffen.

Während die eigentliche gerichtliche Privatinsolvenz im Ablauf des Verfahrens nur einen kleinen Teil einnimmt, sind die anderen Bestandteile umso dominanter. Vor allem die Wohlverhaltensphase spielt für den Schuldner normalerweise eine große Rolle.

Was passiert also bei einer Privatinsolvenz? Unter welchen Bedingungen wird die Restschuldbefreiung gewährt? Und wie lange läuft eine Privatinsolvenz?

Vorbereitung der Privatinsolvenz: Anstrengungen zur Abwendung der Insolvenz

Am Anfang steht im Ablauf der Privatinsolvenz die außergerichtliche Schuldenregulierung. Ihre Durchführung ist nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO) verpflichtend und muss laut Insolvenzrecht mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden.

In der Regel wenden sich Schuldner zu diesem Zweck an eine Schuldnerberatung, die zusammen mit dem Klienten die finanzielle Lage aufarbeitet und eine Übersicht über alle Schulden, die monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufstellt.

Außerdem nimmt die Schuldnerberatung Kontakt zu den Gläubigern auf und versucht, zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen ihnen und dem Schuldner zu gelangen – meist durch die Vorlage eines Zahlungsplans. Erst wenn keine Einigung zustande gekommen ist, kann die gerichtliche Insolvenz eröffnet werden.

Achten Sie bei der Auswahl einer Schuldnerberatung darauf, dass diese nach § 305 InsO anerkannt ist und entsprechende Bescheinigungen ausstellen kann!

Gerichtliche Privatinsolvenz: Ablauf vom Verfahren

Ein Insolvenzverfahren kann auch privat den Ablauf der Schuldenbereinigung strukturieren.
Ein Insolvenzverfahren kann auch privat den Ablauf der Schuldenbereinigung strukturieren.

Kommt es zur Privatinsolvenz, beantragt der Schuldner meist mit Unterstützung seines Schuldnerberaters die Eröffnung des Verfahrens. Folgende Anlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
  • Vermögensverzeichnis des Schuldners
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan

Den Bereinigungsplan und die Vermögensübersicht verschickt das Gericht an alle Gläubiger des Schuldners, denn diese müssen dem Verfahren zustimmen. Sind mindestens 50 Prozent einverstanden, kann das Gericht die Zustimmung der anderen Gläubiger jedoch auf Antrag ersetzen.

Verwertung des Vermögens

Ein privates Insolvenzverfahren beginnt im Ablauf mit der Einsetzung des Insolvenzverwalters durch das Gericht. Dieser erstellt eine Insolvenztabelle und pfändet zu diesem Zweck den pfändbaren Teil des Vermögens des Schuldners. Sind pfändbare Besitztümer vorhanden, werden diese veräußert. Dem entstandenen Erlös werden die Verwaltervergütung und die Verfahrenskosten entnommen, ehe der Rest an die Gläubiger verteilt wird.

Damit ist für das Gericht die eigentliche Privatinsolvenz beendet. Ablauf und Vorgehensweise sind meist dieselbe. Für den Schuldner allerdings beginnt nun die Wohlverhaltensphase.

Weiterer Verlauf der Privatinsolvenz: Die Wohlverhaltensphase

Wie funktioniert die Privatinsolvenz während der Wohlverhaltensphase?
Wie funktioniert die Privatinsolvenz während der Wohlverhaltensphase?

Während das Gerichtsverfahren etwa ein Jahr benötigt, hat die Wohlverhaltensphase eine Dauer von bis zu sechs Jahren, gerechnet ab Verfahrenseröffnung. In dieser Zeit hat der Schuldner einige Verpflichtungen, die er unbedingt einhalten sollte, denn davon hängt der weitere Ablauf vom Privatinsolvenzverfahren ab.

Zu den sogenannten Obliegenheiten des Schuldners zählen unter anderem diese Auflagen:

  • Erwerbsobliegenheit: Nachweis ernsthafter Bemühungen um eine Arbeitsstelle und Annahme jeder zumutbaren Arbeit
  • Auskunftspflicht: Meldung jedweder Änderung der Vermögensverhältnisse (Kündigung, Jobwechsel, Gehaltserhöhung, Nebeneinkünfte etc.)
  • Einkommensabtretung: Abgabe des pfändbaren Anteils des Einkommens an den Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter schüttet in dieser Phase der Privatinsolvenz nach Ablauf eines jeden Jahres die Erlöse anteilig an die Gläubiger aus. Zuvor begleicht er jedoch die Verfahrenskosten.

Restschuldbefreiung: Schlusspunkt im Verfahren der Privatinsolvenz

Das Ziel der meisten Schuldner dürfte die Erlangung der Restschuldbefreiung sein. Denn nur in sehr wenigen Fällen können alle Forderungen der Gläubiger abschließend bezahlt werden. Meistens reichen die Einkünfte des Schuldners dazu nicht aus.

Wie geht die Privatinsolvenz dann im Ablauf weiter? Hat sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase gemäß seiner Obliegenheiten verhalten, gewährt das Gericht normalerweise die Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung bezeichnet einen Schuldenerlass, wonach alle finanziellen Forderungen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben, in sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten (Naturalobligationen) umgewandelt werden. Die Forderung erlischt zwar nicht, der Schuldner ist jedoch berechtigt, die Leistung zu verweigern.

Eine freiwillige Begleichung ist jedoch möglich. Die Restschuldbefreiung umfasst auch Verbindlichkeiten von Gläubigern, die nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, sofern die Forderung bereits bei Verfahrenseröffnung bestanden hat (§ 301 Abs. 1 InsO).

Versagung der Restschuldbefreiung

Der Ablauf einer Privatinsolvenz kann z. B. durch Insolvenzstraftaten gestört werden.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz kann z. B. durch Insolvenzstraftaten gestört werden.

Nicht jede Privatinsolvenz endet nach Ablauf des Verfahrens mit dem Schuldenerlass. Unter anderem können folgende Gründe dazu führen, dass das Gericht die Restschuldbefreiung verwehrt:

  • Verurteilung aufgrund einer Insolvenzstraftat
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Angaben im Vermögens-, Forderungs- oder Gläubigerverzeichnis
  • Verletzung der Obliegenheiten

Nicht von der Restschuldbefreiung betroffen sind in jedem Fall bspw. Steuerschulden aus Steuerstraftaten, Geldbußen und Schadenersatzzahlungen sowie Unterhaltsrückstände.

Wie lange läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab?

Bei der Privatinsolvenz kann der Verfahrensablauf unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Regel ist eine Dauer von sechs Jahren. Eine Verkürzung ist bei der Privatinsolvenz im Ablauf der Wohlverhaltensphase möglich:

  • Verkürzung auf fünf Jahre: Dazu müssen die gesamten Verfahrenskosten bezahlt sein.
  • Verkürzung auf drei Jahre: Dazu müssen die gesamten Verfahrenskosten sowie mindestens 35 Prozent der Forderungen beglichen sein.

Allerdings ist die Verkürzung der Privatinsolvenz im Verlauf der Wohlverhaltensphase eher selten.

Nach der Privatinsolvenz: Was passiert mit SCHUFA-Einträgen?

Das Verfahren der Privatinsolvenz führt meist auch wieder in die Kreditwürdigkeit.
Das Verfahren der Privatinsolvenz führt meist auch wieder in die Kreditwürdigkeit.

Negative SCHUFA-Einträge behindern Schuldner in ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit sehr. Nach Gewährung der Restschuldbefreiung werden solche Einträge allerdings mit einem Erledigungsvermerk versehen.

Mit dem Ende der Privatinsolvenz wird nach Ablauf von drei Jahren sogar der gesamte Eintrag gelöscht.

Übersicht der Privatinsolvenz: Ablauf des Verfahrens

  1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Einigungsversuch mit den Gläubigern
  2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Einsetzung des Insolvenzverwalters
  3. Gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren: Verwertung des Vermögens des Schuldners
  4. Wohlverhaltensphase: Abtretung des pfändbaren Vermögensanteils
  5. Restschuldbefreiung: Schuldenerlass für redliche Schuldner
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Die Privatinsolvenz: Ablauf des Insolvenzverfahrens

  1. Giovanni F

    Hallo ich bin jetzt seit 2 jahren in der restschuldbefreiung insolvenz. Hab de Frage ich hab ein Kind in einer Unehelichen beziehung, das kind war 10 jahre als ich in die Insolvenz gegangen bin und der Kindesunterhalt zählt bei mir mal mit in der insolvenz auch die zeit die sie läuft sollte ich nicht arbeiten können mit nachweisen natürlich ist eine Nullstellung beantragt. Ich she nur weil ich oben gelesen habe Unterhaltszahlungen werden nicht in die Insolvenz mit einbezogen ?

    Meine Frage ist aber sollte ich jetzt Heiraten gehen mit einer neuen Partnerin, wurde mir gesagt das ihr Einkommen nichts mit meiner Insolvenz zu tun hätte, wie sieht das aus bei einem haus kauf auf beide Parteien wenn aber nur sie zahlt aber beide im Grundbuch stehen, kann da was berechnet werden?

    Und das letzte ist wie sieht es mit dem Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse aus wenn ich verheiratet bin aber nicht über meinem Freibetrag bin ? Bzw. Wenn ich garnicht Arbeiten gehen würde weil ich zum beispiel auf das neue Kind mich kümmere und Hausmann bin ? Zählt da das Einkommen des Ehepartner ?

    Wäre echt nett wenn sie mir diese fragen beantworten.

  2. Jürgen

    Ich habe rd. T€ 500,00 Schulden aus einer Firmenpleite es sind 15 Gläubiger .
    Von meinem Einkommen sind rund € 1.300,00 pfändbar.
    Wie soll ich vorgehen? Was raten Sie mir

  3. Ingeborg S

    Wie stellt der Vermögensverwalter fest, ob ich pfändbare Gegenstände, bzw. Vermögenswerte besitze.
    Ist das Prozedere mit einem Gerichtsvollzieher gleichzusetzen?
    Begutachtet er die Wohnungseinrichtung?
    Oder muss ich nur entsprechende schriftliche Angaben machen – wahrheitsgemäß natürlich.
    Können Sie mir bitte hier rüber eine Auskunft erteilen.
    Danke.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingeborg S

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