Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall: Wie funktioniert das?

Wie ist die Lohnzahlung bei einem Unfall auf der Arbeit geregelt? Wir klären auf.
Wie ist die Lohnzahlung bei einem Unfall auf der Arbeit geregelt? Wir klären auf.

In einigen Branchen oft, in anderen weniger häufig: Ein Arbeitsunfall für Arbeitnehmer ist leider nie ganz ausgeschlossen.

Sind danach die Wunden versorgt, beginnen sich Betroffene oft zu fragen: „Wie geht es jetzt weiter? Wie sorge ich dafür, dass ich weiterhin Geld bekomme? Und wer zahlt den Lohn bei einem Arbeitsunfall?“

In der Regel müssen sich die Verletzten zunächst keine Gedanken machen: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sorgt dafür, dass im Krankheitsfall Beschäftigte Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts haben. Wie genau funktioniert das und was hat es mit dem Verletztengeld auf sich? Was ist in der speziellen Situation zu beachten, wenn die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall erfolgen soll? Das und mehr klärt der folgende Ratgeber.

➥ Literatur zum Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

FAQ: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Gibt es eine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?

Ja. Laut Arbeitsrecht steht einem Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung zu.

Was muss ich tun, um nach einem Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung zu erhalten?

Sie müssen den Arbeitsunfall in jedem Fall bei der Unfallkasse melden. Hier lesen Sie mehr dazu.

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist gegeben, wenn sich dieser während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet.

Wie ist nach einem Arbeitsunfall die Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt?

Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall ist per Gesetz geregelt.
Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall ist per Gesetz geregelt.

Zunächst einmal sind Sie per Gesetz über Ihren Arbeitgeber versichert. Das bedeutet, dass – sobald Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben – Ihr Chef Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenkasse und auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. einem anderen Träger für die gesetzliche Unfallversicherung melden muss.

In der Einleitung wurde bereits das Entgeltfortzahlungsgesetz herangezogen. Dies besagt im Paragraf 3, dass dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall – dazu zählt auch ein Arbeitsunfall – eine Lohnfortzahlung zusteht.

Für eine Krankheit, die nichts mit der Berufstätigkeit zu tun hat, gelten im Arbeitsrecht andere Regeln als bei einem Arbeitsunfall.

Was ist ein Arbeitsunfall und wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung bei einem Unfall ist nur gewährleistet, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst einmal gibt es im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 7), welches die gesetzliche Unfallversicherung regelt, Definitionen für die Begriffe Unfall und Arbeitsunfall. Eine Lohnfortzahlung ist in der Regel nur gewährleistet, wenn die Voraussetzungen aus diesen Definitionen beim fraglichen Arbeitsunfall erfüllt sind.

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Die im Zitat genannten Paragrafen beziehen sich auf jene Menschen, die versichert sind. Das wären nicht nur Arbeitnehmer, sondern bspw. auch Kindergartenkinder oder Schulkinder. Uns interessieren an dieser Stelle allerdings nur die Erwerbstätigen, die Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall haben.

Lohnfortzahlung bei Wegeunfall: Auch ein Unglück auf dem Weg zur Arbeit fällt in die Kategorie
Lohnfortzahlung bei Wegeunfall: Auch ein Unglück auf dem Weg zur Arbeit fällt in die Kategorie „Arbeitsunfall“.

Darüber hinaus ist im Paragrafen 8 des SGB 7 festgelegt, dass auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Die Lohnfortzahlung ist bei einem Wegeunfall folglich ebenfalls gewährleistet.

Es müssen jedoch noch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall für Arbeitnehmer nicht von der Versicherung verweigert wird:

  • Es wurden alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingehalten.
  • Dem Arbeitnehmer kann keine Schuld zugewiesen werden – weder befand er sich in einem Rauschzustand (bspw. durch Alkohol oder Drogen), noch hielt er sich nicht an die Pflichten.
  • Die Ursache für den Unfall darf nicht in einer physischen Auseinandersetzung liegen.
Eine vom Arbeitgeber übernommene Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall kann jedoch nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die bereits seit mindestens vier Wochen durchgängig beim Unternehmen tätig sind. Ist dies nicht der Fall, bekommt das Unfallopfer Verletztengeld in voller Höhe von der Unfallversicherung.

Arbeitsunfall – Wer zahlt wann, was, wie viel und wie lang?

Ähnlich wie bei der krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit übernimmt zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall durch den Arbeitgeber richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Zuschläge wie bspw. durch Arbeit am Wochenende werden in die Rechnung einbezogen. Fahrtkostenschläge sind jedoch davon üblicherweise ausgenommen, genauso wie vom Arbeitgeber getätigte Zahlungen für Überstunden.

Dabei werden alle Krankheitstage, die innerhalb von sechs Monaten durch Nachwirkungen dieses Unfalls anfallen, zu diesen sechs Wochen hinzugezählt – auch wenn es zu Unterbrechungen kommt. Andernfalls muss bspw. nach Ablauf der sechs Monate oder nach einem erneuten Arbeitsunfall die Lohnfortzahlung wieder für sechs Wochen durch den Arbeitgeber erfolgen.

➥ Literatur zum Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Arbeitsunfall – Wer zahlt nach 6 Wochen?

Arbeitsunfall: Die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der Unfallversicherung.
Arbeitsunfall: Die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der Unfallversicherung.

Es stellt sich nun die Frage, wer die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall nach 6 Wochen übernimmt. Im Falle einer nicht arbeitsbedingten Krankheit springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Bei einem Arbeitsunfall wird die Entgeltfortzahlung zwar auch von der Krankenkasse ausgezahlt. Diese holt sich das Geld jedoch von der Unfallversicherung zurück. Darüber hinaus wird hier dann weniger vom Krankengeld bzw. von einer Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall gesprochen als viel mehr vom Verletztengeld.

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, wovon allerdings die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen. In der Regel wird auf diese Weise die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall für 78 Wochen (gerechnet vom ersten Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit) sichergestellt.

Während dieser Zeit sollen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitskraft wiederherzustellen – übrigens kann auch eine Umschulung eine solche Maßnahme sein. Zudem können zusätzlich zum Verletztengeld auch die Kosten für die Fahrt zu einer solchen Maßnahme bei der Berufsgenossenschaft als Versicherungsleistung geltend gemacht werden.

Nach 78 Wochen erlischt also der Anspruch auf Verletztengeld. Ist danach – auch trotz Maßnahmen – die Erwerbsfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls noch immer um mindestens 20 Prozent gemindert, wird eine Verletztenrente von der Unfallversicherung ausgezahlt.

Was passiert nach dem Arbeitsunfall, um die Lohnfortzahlung sicherzustellen?

Arbeitsunfall: Die Berufsgenossenschaft trägt die Lohnfortzahlung, wenn der Unfall dokumentiert und gemeldet wurde.
Arbeitsunfall: Die Berufsgenossenschaft trägt die Lohnfortzahlung, wenn der Unfall dokumentiert und gemeldet wurde.

Wenn die Wunden versorgt wurden, sollten zuerst die verantwortlichen Personen informiert werden. Dann braucht es eine detaillierte Unfalluntersuchung, um für die angemessene Lohnfortzahlung bei dem Arbeitsunfall zu sorgen. Teilnehmen sollten jene Personen, die bei dem Unfall anwesend waren oder eine direkte oder indirekte Verantwortung für die Unfallsituation tragen.

Das wären:

  • der verunfallte Mitarbeiter
  • sein Arbeitgeber
  • seine Vorgesetzten
  • ggf. Zeugen des Unfalls
  • der Sicherheitsbeauftragte der Firma und die eingeteilten Sicherheitsfachkräfte
  • der Betriebsrat, der die einwandfreie Beweisaufnahme zum Unfallhergang sichert

Um nach einem Arbeitsunfall die Lohnfortzahlung zu gewährleisten, sollte das Unfallopfer anschließend einen Durchgangsarzt – nicht den Hausarzt! – aufsuchen. Grund: Ein Durchgangsarzt hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUBV) eine gesonderte Zulassung erhalten und ist auf Unfallchirurgie spezialisiert. Außerdem kann dieser einen Unfall angemessen dokumentieren. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird die ärztliche Feststellung eines Durchgangsarztes eher anerkannt als die eines Hausarztes. Somit ist der Durchgangsarzt auch hinsichtlich der Versicherung der geeignetere Ansprechpartner.

➥ Literatur zum Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Wichtig: Die Meldung bei der Unfallkasse

Sollte nach dem Unfall die ärztliche Bescheinigung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen prophezeien, muss der Arbeitgeber dies der Unfallversicherung melden. Der Durchgangsarzt muss dann seinen Bericht ebenfalls an diese weiterleiten.

Das sollte auch dann geschehen, wenn die gesundheitlichen Folgen zunächst nur sehr gering auszufallen scheinen. Denn sollten im Nachhinein doch noch Folgeescheinungen (physisch oder psychisch) auftreten, kann die Berufsgenossenschaft die Lohnfortzahlung bei dem Arbeitsunfall verweigern, wenn Sie keine entsprechende Meldung erhalten hatte.

Daher sollten Sie als Arbeitnehmer sicherstellen, dass der Arbeitgeber tatsächlich den Vorfall gemeldet hat.

Sind die aus dem Unfall resultierenden Verletzungen schwerwiegend oder gar tödlich, muss die Meldung sofort stattfinden – am besten per Telefon.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

14 Gedanken zu „Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall: Wie funktioniert das?

  1. Mohamad

    Mein Arbeitgeber schickte mich zur Hilfe in eine andere Firma Dort hatte ich durch Verschulden des Inhabers der anderen Firma einen schweren Unfall Ich verlor das Bewusstsein und brach mir die Rippen.
    Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Vielen Dank

  2. Lily

    Ich hatte eine Verletzung bei der Arbeit. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und habe 2 Wochen wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt schmerzt mein Nacken wieder von dieser Verletzung bei der Arbeit.
    Frage: Kann ich den Krankenstand unter den gleichen Bedingungen wieder eröffnen?

  3. Annett E

    Hallo, mein Mann hatte ende Juni dieses Jahres einen Arbeitsunfall. Wer Zahlt die Lohnfortzahlung, da mein Mann in der Firma erst 2 Wochen gearbeitet hat. Wir waren sehr überrascht über den Lohn Zettel da stand ab den Unfalltag krank ohne EFZ. Wer ist also dafür zuständig . Er kann doch jetzt nicht die ersten 6 Wochen kein Geld bekommen?

  4. Jürgen

    Ich habe am15.06.21 einen Arbeitsunfall erlitten.Ich bin seit 4 Jahren Altersrentner und noch voll Berufstätig. Stehen mir die selben Rechte zu wie bei einem normalen Arbeitnehmer.

  5. Anastasios

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Wegeunfall auf den weg zu meine Hauptarbeit am 27.02.21 .
    Ich habe auch ein Minijob (2 mal die Woche).Dadurch Krankgeschrieben bin ,ich kann natürlich auch nicht zu den Minijob gehen. Meine frage ist : Wer bezahlt mich für das Minijob, die KK, oder auch die LUK?

  6. Sinan

    Ich hatte einen Arbeitsunfall, ich habe einen Arbeitsplatzverlust. Habe ich beispielsweise bei 25% Arbeitsplatzverlust monatliches Geld oder ein Entschädigungsrecht?

  7. Lisbeth

    Nach einem Arbeitsunfall sah mein Gehaltsschein ziemlich mager aus. Gut zu wissen, dass im Krankheitsfall Beschäftigte Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts haben. Dann werde ich mich mal an die Abteilung für die Lohnabrechnung wenden.

  8. Andreas H

    Hallo alle zusammen…
    Ich hatte Anfang September einen Arbeitsunfall
    Hatte eine Wadenzerrung mit kleinen Einblutungen.
    War 5 Tage krankgeschrieben. Dann habe ich einen Tag gearbeitet und hatte im laufe des Tages Schmerzen im Fuss bekommen Abends habe ich einen fetten Bluterguss festgestellt im Fuss
    Am nächsten Tag bin ich wieder zum Unfall Arzt der hat mich zu einem anderen Arzt überwiesen und der hat festgestellt das ich Thrombose habe bin seit dem krankgeschrieben muss Blutverdünnung nehmen.
    Habe jetzt 1100€ vom Arbeitgeber bekommen habe das Gefühl das das nicht korrekt ist habe sonst einen Durchschnittsgehalt von 1900€ netto es kann nicht sein das ich meine Arbeit mache einen Arbeitsunfall habe und dann auch noch bestraft werde
    Kann mir jemand helfen oder einen Rat geben
    Mfg Andreas

  9. Lisbeth

    Ich wusste bereits, dass ich per Gesetz über meinen Arbeitgeber versichert bin. Bei der Steuerberatung wurde ich gefragt, wie es mit Krankengeld in der Vergangenheit aussah. Ich muss unbedingt meinen Arbeitgeber nochmal nach den Belegen dafür fragen.

  10. Manfred l

    Betraeggt das Verletztengeld 100 Prozent vom netto oder brutto Lohn?

  11. Heike

    Hallo hatte im Mai 2020 einen Arbeitsunfall. habe am 24.6.30 Lohn bekommen, bin jetzt aber aus der Lohnfortzahlung raus. <meine Frage zahlt die BG sofort Verletztengeld d.h. für den Rest des Monats noch oder erst einen Monat später und dann rückwirkend ??

  12. Roland B

    Hallo ich hatte im Juli einen AU. Der AG zahlt dann 6 Wochen. Danach die BG über die KK.
    Mein Arbeitskollege der auch in dem Unfall verwickelt war aber eine andere KK hat wurde deutlich höher bewertet als ich. Auch hatte Er keine Umstände mit Telanrufen “ Wann bitte bekomme ich mein Geld “ Ich habe jetzt in zwei Monaten 875 Euro bekommen. Bei einem Brutto Verdienst so um die 4000 Euro. Das is alles Augenwischerei mit 80 % vom Brutto max 100 % vom Netto. Und keine kompetente Aussage weder von der BG oder KK .MfG

  13. T

    Mein Onkel hatte einen Arbeitsunfall vorige Woche. Jetzt möchte er wissen, wie es jetzt weiter geht? Wie sorgt er dafür, dass er weiterhin Geld bekommt usw. Dieser Beitrag sollte ihm behilflich sein.

    1. Ileana H

      Was muss ei arbeitnehmer nach eine Arbeitsunfall auf eine Rumänische Bau Firma. Er hat mehrere Knochen Brücke und eine Metal schine an der Hand. Der Unfall ist am 30. 03. 21 passiert und im Oktober wird noch mal operiert und die schine rauskommt. Bis Ende Mai hat er keine Geld von seine Firma. Ende Mai hat er 340 Euro für April in Bar bekommen. Wo muss er hin seine Rechte zu bekommen. DANKE !!!

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