Ist die Reisepreisminderung bei einer Klimaanlage mit Defekt möglich?

Reisepreisminderung: Ist die Klimaanalage defekt, kann dies einen Anspruch rechtfertigen.
Reisepreisminderung: Ist die Klimaanalage defekt, kann dies einen Anspruch rechtfertigen.

Sommer, Sonne, Strand – für viele Menschen beschreiben diese Worte den perfekten Urlaub. Bietet doch das Meer oder ein Pool selbst in der größten Hitze eine willkommene Abkühlung. Allerdings haben die hohen Temperaturen auch ihre Schattenseiten, denn abseits des kühlen Nass kann die Sonne manchmal auch unerträglich sein.

Damit an einen angenehmen Schlaf überhaupt zu denken ist, laufen in den Hotelanlagen nicht selten die Klimaanlagen auf Hochtouren. Doch was ist, wenn im Hotel die Klimaanlage defekt ist? Ergeben sich für Urlauber daraus gemäß Reiserecht Ansprüche? Und wie hoch kann eine Reisepreisminderung bei einer Klimaanlage mit Defekt ausfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Reisepreisminderung wegen der Klimaanlage

Wann stellt eine defekte Klimaanlage einen Mangel dar?

Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn die Klimaanlage laut Hotelbeschreibung zugesichert wurde.

Was kann ich bei einem Reisemangel unternehmen?

Zum einen müssen Sie das Problem gegenüber der Reiseleitung vor Ort ansprechen und eine Abhilfe fordern. Nach der Heimreise können Sie mithilfe einer Mängelanzeige ggf. eine Reisepreisminderung einfordern.

Wie hoch fällt die Entschädigung für eine defekte Klimaanlage aus?

Ob und wie hoch die Reisepreisminderung für eine Klimaanlage mit Defekt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Orientierung für mögliche Ansprüche bietet diese Tabelle.

Wann steht Ihnen für eine defekte Klimaanlage eine Entschädigung zu?

Sie sollten im Hotel eine Klimaanlage mit Defekt sofort beanstanden.
Sie sollten im Hotel eine Klimaanlage mit Defekt sofort beanstanden.

Wie hoch eine Reisepreisminderung für eine Klimaanlage mit Defekt ausfällt und ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein entsprechender Anspruch besteht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Vielmehr gilt es, die individuellen Umstände zu bewerten.

Dabei sind grundsätzlich die verschiedensten Kriterien von Bedeutung. Zum einen sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Reiseveranstalter und Urlauber zu prüfen, denn diese bildet die Grundlage für eine mögliche Reisepreisminderung. Ist die Klimaanlage defekt, kann dies in der Regel nur dann einen Reisemangel darstellen, wenn diese auch in der Hotelbeschreibung zugesichert war.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob tatsächlich die Notwendigkeit für eine Klimaanlage bestand, die Temperaturen also entsprechend hoch waren. So entschied zum Beispiel das AG Stuttgart-Bad Cannstatt am 24.01.1996 (Az.: 9 C 3458/95), dass Tagestemperaturen von 20 bis 25 Grad sowie Nachttemperaturen von 14 bis 17 Grad für Urlauber als erträglich zu bewerten sind. In dem verhandelten Fall bestand somit kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung, obwohl die Klimaanlage defekt war.

Damit ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht, müssen Sie den Mangel vor Ort bei der Reiseleitung melden und dadurch die Möglichkeit zur Behebung einräumen. Nach der Heimreise ist anschließend eine detaillierte Mängelanzeige an den Reiseveranstalter zu übersenden.

Wie hoch fällt die Reisepreisminderung für eine Klimaanlage mit Defekt aus?

Reisepreisminderung wegen der Klimaanlage: Ein Defekt oder das Fehlen können einen Mangel darstellen.
Reisepreisminderung wegen der Klimaanlage: Ein Defekt oder das Fehlen können einen Mangel darstellen.

Wie bereits erwähnt, wird die Höhe der Entschädigungszahlung durch die individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls bestimmt, einen pauschalen Wert definiert der Gesetzgeber somit nicht. Dieser Umstand erschwert vor allem juristischen Laien, eine angemessene Reisepreisminderung zu bestimmen. Daher können bisherige Urteile in solchen Fällen als eine Orientierungshilfe dienen.

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet verschiedene beanstandete Mängel und die jeweils gewährte Reisepreisminderung für die Klimaanlage bei Defekt, Fehlen oder anderen technischen Problemen:

Art des MangelsMinderung in ProzentAnmerkung
Klimaanlage funktioniert nicht oder ist nicht eingeschaltet15 – 20Bei hohen Temperaturen
Anlage lässt sich nicht regulieren14
Klimaanlage kühlt nur bis 30 Grad ab10
Anlage fehlt10Bei Zusage im Reiseprospekt und hohen Temperaturen
Nächtlicher Lärm durch funktionierende Anlage5
Tropfende Klimaanlage0Keine Reisemangel, sondern nur eine Unannehmlichkeit
Wichtig! Können Sie sich nicht direkt mit dem Reiseveranstalter über die Reisepreisminderung wegen der Klimaanlage mit Defekt einigen, droht nicht selten eine Gerichtsverhandlung. Im Zuge dessen prüft der Richter den Anspruch und legt ggf. die Entschädigung fest.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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