Über das Internet erhalten wir freien Zugriff auf die verschiedensten Informationen und Inhalte. Allerdings gelangt eine Vielzahl von Medien dabei auch auf nicht legalem Weg in das World Wide Web. Denn in der Regel unterliegen Musik, Filme und Serien dem Urheberrecht, sodass eine Verbreitung im Internet eine Rechtsverletzung darstellen kann. Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen über das Internet ist vor allem der Begriff „Filesharing“ in aller Munde.
Doch was versteckt sich hinter dieser Bezeichnung genau? Wie funktionieren die als digitale Tauschbörsen bezeichneten Netzwerke? Wie sieht beim Filesharing die aktuelle Rechtslage gemäß Urheber- und IT-Recht aus? Und wie sollten Sie auf eine Abmahnung aufgrund von Filesharing reagieren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Filesharing
Beim Filesharing werden Daten über ein Netzwerk – sogenannte Tauschbörsen – an anderen Nutzern weitergegeben.
Die Technik ist grundsätzlich legal, allerdings kommt es darauf an, welche Inhalte Sie teilen. Unterliegen diese dem Urheberrecht, liegt zum Beispiel eine unerlaubt Vervielfältigung vor.
Informationen zu den Folgen von illegalem Filesharing finden Sie hier.
Inhalt
Spezielles zum Filesharing
Was ist Filesharing? Eine Definition!
Laut Definition beschreibt „Filesharing“ grundsätzlich den Austausch von Dateien über das Internet. Dabei basiert die Erklärung allerdings nur auf der reinen Wortbedeutung bzw. der Übersetzung der englischen Bezeichnung. Denn der Begriff setzt sich aus den Wortbestandteilen „file“ (Datei) und „sharing“ (teilen) und beschreibt somit den Vorgang der Verteilung von Dateien.
Dabei soll Filesharing prinzipiell Verbreitung und Veröffentlichung von großen Datenmengen erleichtern. Möglich ist dies durch spezielle Programme, die den Zusammenschluss verschiedener Rechner, die ein gemeinsames Netzwerk bilden, ermöglichen.
Mittlerweile hat es sich etabliert, in Bezug auf Filesharing von einer Tauschbörse bzw. deren Nutzung zu sprechen. Allerdings ist diese Bezeichnung bei Dateien irreführend, denn tatsächlich werden bei dem Vorgang Musik, Filme oder Serien vervielfältigt und verbreitet.
Technische Grundlagen zum Filesharing
Wer online Filesharing betreiben möchte, benötigt dafür neben einem Computer mit Internetzugang spezielle Programme. Diese Filesharing-Clients ermöglichen dabei den Zusammenschluss mit anderen Rechnern zu einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, welches beim Filesharing als Basis für den Austausch der Dateien dient und die Filesharer miteinander verbindet.
Darüber hinaus können Sie mit den Programmen nach der gewünschten Datei suchen und diese herunterladen. Dafür muss der Client entsprechende Torrents auslesen. Diese dienen dabei als Wegweiser und enthalten die notwendigen Informationen für den Download. Die Torrent-Dateien geben also an, wo genau sich die gewünschten Inhalte im Peer-to-Peer-Netzwerk beim Filesharing befinden.
Wichtig ist dies, weil sich beim Filesharing die eigentliche Datei aus vielen kleinen Segmenten zusammensetzt, welche von verschiedenen Quellen bezogen werden. Diese technische Besonderheit führt dazu, dass sich die Geschwindigkeit des gesamten Downloadvorgangs erhöht. Wurden alle Bestandteile der Datei über das Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen, setzt der Filesharing-Client die Daten zusammen und ermöglich erst dadurch das Abspielen bzw. die Verwendung der Inhalte.
Peer-to-Peer oder P2P beschreibt beim Filesharing den Aufbau des Netzwerkes. Die Bezeichnung ist dabei auf den englischen Begriff „peer“ (Kollege oder Ebenbürtiger) zurückzuführen und beschreibt ein Netzwerk mit gleichwertigen Parteien. Das bedeutet auch, dass beim Filesharing kein zentraler Server zum Einsatz kommt. Somit kann grundsätzlich jeder Rechner auf die bereitgestellten Inhalte zugreifen und gleichzeitig eigene Daten zum Download zur Verfügung stellen.
Ist sicheres und anonymes Filesharing möglich?
Aspekte wie Sicherheit und Anonymität spielen bei der Verwendung von Filesharing-Netzwerken eine wichtige Rolle. Grundsätzlich bergen Downloads aus dem Internet immer ein gewisses Risiko, denn es besteht die Gefahr, dass sich in den Dateien ein Virus oder Trojaner – sogenannte Malware – versteckt. Damit das Filesharing möglichst sicher erfolgen kann, sollten Sie daher darauf achten, dass Ihr Anti-Virenprogramm und die Firewall aktiv und auf dem aktuellen Stand sind.
Darüber hinaus raten Experten dazu, den Bezug von Programmen aus fremden Quellen – wie dies unter anderem beim Filesharing üblich ist – auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Denn bei der Installation kann unwissentlich auch schadhafte Software oder Spionageprogramme aufgespielt werden.
Durch die Nutzung der Clients treten Sie in der Regel anonym gegenüber anderen Filesharing-Nutzern auf. Aus diesem Grund zielen die weiteren Bemühungen eher auf die Verschleierung der IP-Adresse und nicht der eigenen Identität ab. Denn mithilfe der IP-Adresse lässt sich der Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses identifizieren. Ein Umstand, der zum Beispiel bei Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet und der Identifizierung des vermeintlichen Täters von großer Bedeutung sein kann.
Damit das Filesharing anonym erfolgt, verlassen sich viele Nutzer auf VPN-Software, welche die IP-Adresse verschleiern soll. Eine hundertprozentige Sicherheit können solche Dienste aber auch nicht immer gewährleisten.
Ist Filesharing gesetzeswidrig?
Wenn ein Interesse besteht, seine Identität beim Filesharing durch spezielle Programme zu verschleiern, stellt sich unweigerlich die Frage, ob diese Form des Datenaustauschs in Deutschland überhaupt legal ist. Ein generelles Verbot zur Nutzung von Tauschbörsen im Internet oder Diensten, die auf einem Peer-to-Peer-Netzwerk basieren, existiert nicht. Somit ist Filesharing grundsätzlich nicht illegal.
Allerdings lassen sich mithilfe von Filesharing Gesetze und Vorschriften verletzen, sodass juristische Konsequenzen drohen können. Hierbei spielen vor allem die über das Netzwerk geteilten Inhalte eine wichtige Rolle. Denn dabei handelt es sich unter anderem um Musik, Spielfilme oder auch Computerspiele. Da diese Werke zum geistigen Eigentum zählen, unterliegen sie nicht selten dem Schutz des Urheberrechts und dürfen in der Regel nicht ohne weitere verbreitet werden.
Aus diesem Grund gehen vor allem die Unternehmen der Unterhaltungsindustrie energisch gegen die kostenlose Verbreitung dieser Werke via Filesharing vor. Schließlich kann eine solch massenhafte Urheberrechtsverletzung bei den Firmen und Rechteinhabern zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Was bedeutet Filesharing für das Urheberrecht?
Das Urheberrecht dient grundsätzlich dem Schutz von persönlich geistigen Schöpfungen. Dabei kann es sich unter anderem um die verschiedensten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst handeln, wenn diese den Ansprüchen an Kreativität sowie Individualität genügen. Bei aktuellen Spielfilmen, Fernsehserien, Songs und Computerspielen ist somit grundsätzlich von einem Urheberrechtsschutz auszugehen.
Denn das Urheberrecht soll unter anderem sicherstellen, dass der Urheber für die Verwertung seines Werkes durch Dritte eine angemessene Vergütung erhält. Denn nicht selten investieren Künstler und Kreative viel Zeit, Energie und auch Geld in den Schaffensprozess.
Aus diesem Grund kann Filesharing schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Denn gemäß Urheberrecht ist ausschließlich der Urheber – also der Schöpfer eines Werkes – oder der etwaige Rechteinhaber dazu berechtigt, zu entscheiden, wann und auf welche Art und Weise ein urheberrechtlich geschütztes Werk veröffentlicht bzw. verwertet werden darf.
Liegt also für die Verbreitung im Internet via Filesharing nicht das Einverständnis des Urhebers vor, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung. Gegen diesen Rechtsverstoß kann der Geschädigte vorgehen. Welche Mittel ihm dabei zur Verfügung stehen, ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert.
Welche Folgen hat illegales Filesharing?
Filesharing kann als Urheberrechtsverletzung sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich geahndet werden. Welche Option im jeweiligen Einzelfall mehr Sinn macht bzw. erfolgsversprechender ist, entscheidet der Geschädigte bzw. dessen Anwalt.
Eine strafrechtliche Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erfolgt nur, wenn der Geschädigte einen entsprechenden Antrag stellt oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das selbstständige Aktivwerden der Staatsanwaltschaft kann zum Beispiel bei gewerblichen Verstößen gegen das Urheberrecht erfolgen.
Erfolgt eine Anklage wegen dem Tatbestand „unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken“, sieht der Gesetzgeber für Privatpersonen wegen Filesharing folgende Strafe vor: Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.
In den meisten Fällen entschließen sich die Rechteinhaber aber dazu, ihre Ansprüche auf der zivilrechtlichen Ebene durchzusetzen. Dabei kommt nicht selten eine Abmahnung samt beiliegender Unterlassungserklärung zum Einsatz. Das Abmahnschreiben erfüllt dabei mehrere Funktionen:
- Es macht den vermeintlichen Täter auf seine rechtswidrigen Handlungen aufmerksam (Warnfunktion).
- Es signalisiert, dass der Geschädigte an einer außergerichtlichen Einigung interessiert ist (Streitbeilegungsfunktion).
- Es dient dazu, die hohen Ausgaben für ein Gerichtsverfahren zu vermeiden (Kostenvermeidungsfunktion).
Darüber hinaus lassen sich im Zuge einer Abmahnung verschiedenste rechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensatz. Was es damit im Einzelnen auf sich hat, klären wir nachfolgend.
Ansprüche der Filesharing-Abmahnung
In der Regel liegt jeder Abmahnung wegen Filesharing eine Unterlassungserklärung bei. Diese dient dazu, den urheberrechtlichen Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen und einen erneuten Verstoß gegen das Urheberrecht zu unterbinden. Denn durch die Abgabe einer solchen Erklärung gehen Sie einen lebenslang gültigen Vertrag ein, in dem Sie sich dazu verpflichten, ein konkret benanntes, rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Damit die Unterlassungserklärung auch eingehalten wird, enthält diese in der Regel eine Vereinbarung über eine Vertragsstrafe. Nicht selten ist diese in vierstelliger Höhe und soll damit durchaus abschreckend wirken.
Durch den Anspruch auf Beseitigung soll gewährleistet werden, dass die Rechtsverletzung nicht weiterhin besteht. Beim Filesharing bedeutet dies vor allem, dass Sie den Song oder Film aus dem Filesharing-Programm entfernen und Sie diesen somit nicht weiter über die Tauschbörse anbieten.
Die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke geht nicht selten auch mit finanziellen Einbußen für den Rechteinhaber einher. Daher kann der Geschädigte gemäß UrhG in einem solchen Fall seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Wie hoch die zu leistende Ausgleichszahlung ausfällt, hängt dabei vom individuellen Fall ab. Darüber hinaus lässt sich der Schadensersatz auch mit verschiedenen Methoden berechnen. Geschädigte sollten daher gründlich abwägen, welche Berechnung für sie am besten ist.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing?
Ließ sich der vermeintliche Filesharer bzw. dessen Internetanschluss durch die Rückverfolgung der IP-Adresse ermitteln, landet in der Regel innerhalb der nächsten Wochen eine Abmahnung im entsprechenden Briefkasten. Die Zustellung erfolgt dabei auf dem regulären Postweg, wobei grundsätzlich auch eine Abmahnung per E-Mail zulässig ist.
Haben Sie ein Abmahnschreiben erhalten, ist es ratsam, erst einmal Ruhe zu bewahren und das Schriftstück gründlich
zu prüfen. Darüber hinaus sollten Sie sich nicht zu einer vorschnellen Unterschrift verleiten lassen, denn diese könnte unter Umständen weitreichende Konsequenzen haben. Denn mittlerweile existiert sogar eine Abzockmasche, bei welcher Betrüger gefälschte Abmahnungen versenden.
Wie Sie am besten mit einer Abmahnung verfahren, zeigt unsere Auflistung:
- Überprüfung des Absenders
Handelt es sich beim Absender tatsächlich um einen zugelassenen Anwalt? Kontrollieren Sie zum Beispiel mit Hilfe der Kanzleiwebsite, ob die Kontaktdaten korrekt sind. Alternativ dazu können Sie auch bei der Kanzlei anrufen oder sich an die Bundesrechtsanwaltskammer wenden. - Kontrolle des Auftraggebers
Ist der Geschädigte im Abmahnschreiben angegeben? Laut Gesetzgeber muss der Auftraggeber des Anwalts eindeutig benannt sein. Fehlt ein entsprechender Hinweis, liegt ein Formfehler vor. - Überlegungen zum Tatvorwurf
Sind Sie für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Filesharing verantwortlich? Ist dies nicht der Fall, sollten Sie prüfen, wer ggf. zum angegebenen Zeitpunkt Zugriff auf Ihren Internetzugang hatte und somit als Täter in Frage kommt. - Beauftragung eines Anwalts
Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es grundsätzlich sinnvoll, einen fachkundigen Anwalt für Medien- und Urheberrecht aufzusuchen. Denn dieser kann das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung gründlich prüfen, mögliche Formfehler entdecken und ggf. die Forderung nach Schadensersatz oder die Vertragsstrafe reduzieren.
Gut zu wissen, dass Musik, Filme und Serien in der Regel dem Urheberrecht unterliegen, sodass eine Verbreitung im Internet eine Rechtsverletzung darstellen kann. Deswegen achten wir mit der IT Sicherheit immer genau darauf, dass wir nur Inhalte ins Netz stellen, die auch von uns selbst sind. Immerhin wollen wir keine Urheberrechtsverletzung begehen.