Die „neue GEZ“: Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) soll den unabhängigen Journalismus sichern.
Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) soll den unabhängigen Journalismus sichern.

Der Rundfunkbeitrag ist die Bezeichnung für das Modell der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und wird durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Vorgänger des Beitragsservice war die Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ.

Die daraus umgangssprachlich entstandene GEZ-Gebühr bzw. nur GEZ hat es als Begriff auch nach der Entwicklung des neuen Beitragsmodells in die Alltagssprache geschafft – was nicht zuletzt an dem penetranten und mahnenden Werbeslogan „GEZ – schon gezahlt“ liegen könnte – worauf in diesem Ratgeber Rücksicht genommen wird. Der korrekte Begriff ist jedoch „Rundfunkbeitrag“.

FAQ: Rundfunkbeitrag

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Durch den Rundfunkbeitrag wird die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert. Diese sind für eine Demokratie essentiell.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen. Hier lesen Sie, wann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht kommt.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Wer eine Wohnung gemäß Mietrecht bewohnt, muss einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bezahlen.

Was finanziert die GEZ?

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Formate.
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Formate.

Die GEZ bzw. der Rundfunkbeitrag soll durch eine solidarische Finanzierung die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, ein umfassendes und unabhängiges Programmangebot für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Er wird pro Haushalt erhoben.

Das Angebot umfasse nach Aussage der Sender kritische und investigative Berichterstattung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Politik und Wirtschaft sei, Unterhaltungssendungen für die ganze Familie, frei empfangbare Sportberichterstattung und verlässliche Informationsprogramme.

Folgende Sender werden direkt über die GEZ- finanziert:

1. Die ARD Radio- und Fernsehsendeanstalten, im Einzelnen

  • Der Bayrische Rundfunk (BR)
  • Der Hessische Rundfunk (HR)
  • Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR)
  • Der Norddeutsche Rundfunk (NDR)
  • Radio Bremen (radiobremen)
  • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
  • Der Saarländische Rundfunk (SR)
  • Der Südwestrundfunk (SWR)
  • Der Westdeutsche Rundfunk (WDR)
  • Der Bildungskanal ARD alpha

2. Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)

3. Deutschlandradio

4. Die werbefreien Gemeinschaftsproduktionen von ARD und ZDF

  • ARTE
  • KI.KA
  • PHOENIX
  • 3Sat
  • Das online-basierte Jugendangebot „funk“
Der der GEZ zugrunde liegende Rundfunkstaatsvertrag wird bei jeder Änderung neu aufgesetzt.
Der der GEZ zugrunde liegende Rundfunkstaatsvertrag wird bei jeder Änderung neu aufgesetzt.

Die Finanzierung der Sender durch die GEZ ist im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien – kurz Rundfunkstaatsvertrag (RStV) – festgeschrieben. Der RStV wird regelmäßig erneuert und gilt als wichtige Institution im deutschen Presserecht. Die Umwandlung der Rundfunkgebühren in einen Rundfunkbeitrag wurde im 15. Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben.

Jeder Rundfunkbeitrag muss von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet und von den Landesparlamenten als Zustimmungsgesetz im Landesrecht umgesetzt werden.

Aktuell gilt bereits der 19. Rundfunkstaatsvertrag. Dessen Kernpunkte sind eine Verbesserung des Rundfunkbeitragssystems und ein Ausbau des online-basierten Jugendangebots von ARD und ZDF, der die Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Zielgruppe voranbringen solle.

Die alte GEZ – pro Gerät, nicht pro Haushalt

Eine der wichtigsten Änderungen der GEZ zum Jahre 2013 war auch die sprachliche Neudefinition. Die Rundfunkgebühren wichen einem Rundfunkbeitrag. Ein Beitrag ist im Gegensatz zu den Gebühren nicht bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme der GEZ zu zahlen, sondern schon aufgrund der theoretischen Möglichkeit.


Bis 2012 setzten sich die GEZ-Kosten aus einer Grundgebühr und einer Fernsehgebühr zusammen. Ein Radio-Rundfunkgerät oder auch ein internetfähiger PC kostete den Benutzer im Monat zuletzt 5,76 Euro, die Anmeldung eines Zweitgeräts – die sogenannte Fernsehgebühr – zuletzt 12,22 Euro. Die Gesamtgebühr betrug 17,98. Die Summe wurde auch zunächst für den Rundfunkbeitrag in dieser Höhe angesetzt.

Wer bestimmt die Höhe des Rundfunkbeitrags

Die Zahlung eines Beitrages nur aufgrund der Möglichkeit, dafür auch eine Leistung in Anspruch zu nehmen, kommt einer Steuer sehr nahe. Im Gegensatz zu einer Steuer darf die GEZ jedoch nicht willkürlich angehoben oder verringert werden. Die Höhe des Beitrages wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt.

Die KEF setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen. Pro Bundesland wird alle fünf Jahre ein Mitglied durch den jeweiligen Ministerpräsidenten in die Kommission berufen.

Den Rundfunkbeitrag anmelden und abmelden

Wenn zwei Menschen zusammenziehen, kann sich einer vom Rundfunkbeitrag abmelden.
Wenn zwei Menschen zusammenziehen, kann sich einer vom Rundfunkbeitrag abmelden.

Der neue Rundfunkbeitrag erfordert nun keine Anmeldung der Geräte mehr, sondern wird pro Haushalt erhoben. Im eigens eingerichteten Internetportal des Rundfunkbeitrages können Nutzer für ihre Wohnung oder ihre Betriebsstätte die GEZ anmelden und u. a. eine Zahlungsvereinbarung treffen.

Meist findet eine Direktanmeldung statt, nachdem der Beitragsservice durch die Meldeämter in Kenntnis über Wohnungsanmeldungen gesetzt wurde. Gegen den Datenschutz verstößt dieses Vorgehen übrigens in keinem Bundesland.

Laut Jahresbericht des Beitragsservices im Jahr 2016 wurden insgesamt 1,7 Millionen Wohnungen neu angemeldet. Nur bei rund 400.000 Anmeldungen geschah dies, nachdem der Bürger auf dieses Schreiben „sachverhaltsklärend“ reagierte. Bei 1,3 Millionen Haushalten geschah eine Direktanmeldung, nachdem ein Schreiben zugestellt, die Empfänger jedoch nicht oder nicht sachdienlich auf das Schreiben zum Rundfunkbeitrag antworten wollten oder konnten.

Eine Direktanmeldung erfolgt, wenn das Schreiben zwar zugestellt wurde, in der Folge jedoch keine sachverhaltsklärende Antwort kommt. Die Anmeldung des Haushalts wir dann vom Beitragsservice direkt vorgenommen. Es wird dabei ein weiteres Schreiben versendet, in welchem dem Empfänger mitgeteilt wird, dass für ihn ein Beitragskonto eröffnet wurde und er ab nun den Rundfunkbeitrag zahlen müsse.

Auch eine Ummeldung oder Abmeldung kann online erfolgen. Eine Ummeldung bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder auch wenn eine Betriebsstätte die Anzahl seiner Beschäftigten maßgeblich senkt. Eine Abmeldung, wenn eine Person aus der Bundesrepublik ausreist oder in eine Wohnung zieht, die bereits die GEZ entrichtet. Auch Betriebsstätten, die schließen, können sich selbstredend einfach vom Rundfunkbeitrag abmelden.

Bei einem Umzug in eine Wohnung, in der die GEZ bereits gezahlt wird, sollten Sie am besten die jeweilige Beitragsnummer für die Abmeldung mit angeben.

Für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschlands gilt bei erfüllten Voraussetzungen eine Beitragspflicht. Daher ist es beispielsweise nicht möglich, den Rundfunkbeitrag einfach zu kündigen.

Wer fällt noch alles unter die Gebührenpflicht?

Wer seinen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, zahlt für sein Fahrzeug mit.
Wer seinen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, zahlt für sein Fahrzeug mit.

Jede volljährige Person, die eine Wohnung bewohnt, gilt zunächst als beitragsschuldig, da es die theoretische Möglichkeit gibt, die Rundfunkangebote zu empfangen. Weitere Mitglieder in der Wohngemeinschaft müssen jedoch nicht zusätzlich die GEZ bezahlen. Mit dem Beitrag werden auch alle Fahrzeuge (Stichwort: Autoradio) abgedeckt.


Betriebe und Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag ebenfalls entrichten, wobei es bei der Höhe auf die Anzahl der Fahrzeuge, der Art des Betriebes und nicht zuletzt die Anzahl der Beschäftigten ankommt.

Eine Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags bei Zweitwohnungen gab es bis 2018 – dann erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dies für unzulässig (Az. 1 BvR 1675/16).

Der Rundunkbeitrag ist noch immer nicht vollumfänglich in der Bevölkerung akzeptiert. Wer rechtliche Fragen zur GEZ hat, kann einen Fachanwalt aus dem Medienrecht kontaktieren.

Doch auch bei fehlerhaften oder unrechtmäßigen Beitragseinziehungen oder ähnlichen Problemen kann es sich lohnen, einen Anwalt, der sich auf die Rundfunkgebühr spezialisiert hat, zu kontaktieren.

Im Jahr 2016 existierten insgesamt 44.871.868 Beitragskonten. Die Erträge aus dem Rundfunkbeiträgen beliefen sich auf knapp 8 Milliarden Euro.

Ist eine Befreiung vom GEZ-Beitrag möglich

Es ist durchaus möglich, eine Rundfunkgebührenbefreiung zu erwirken. Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Studenten, die eine staatliche Ausbildungsförderung erhalten und auch Empfänger von Grundsicherung im Alter können beispielsweise eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

Im Jahr 2016 mussten insgesamt knapp drei Millionen Empfänger den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. In rund 70 Prozent der Fälle waren es Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II.

Auch für Pflegeheime entfällt der Rundfunkbeitrag, da diese als Gemeinschaftsheime angesehen werden.

Doch nicht nur eine GEZ-Befreiung ist denkbar, es kann auch eine GEZ-Ermäßigung beantragt werden. Dies ist zum einen sehbehinderten oder hörgeschädigten Menschen möglich – Taubblinde sind komplett von der GEZ-Zahlung befreit -, zum anderen behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestes 80 Prozent beträgt.

GEZ ohne Befreiung nicht zahlen – geht das?

Die GEZ nicht zu zahlen, kann zu Mahnungen und Vollstreckungsbescheiden führen.
Die GEZ nicht zu zahlen, kann zu Mahnungen und Vollstreckungsbescheiden führen.

Die GEZ bzw. der neue verpflichtende Rundfunkbeitrag ist so beliebt, wie wahrscheinlich jede pauschale Pflichtabgabe. Dementsprechend regt sich in verschiedenen Teilen der Bevölkerung Widerstand. Zum einen gibt es eher unsachgemäße Kritik, die in der Regel darauf fußt, dass die persönliche Meinung subjektiv nicht deutlich genug dargestellt wird. Zum anderen gibt es jedoch auch programminhaltliche Punkte, die die Ausgaben der Sender betrifft.

So bezweifelte der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums 2014 in einem Gutachten u. a. die Rechtfertigung der vielen Unterhaltungssendungen, insbesondere der teuren Sportübertragungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, obwohl dies auch von privatwirtschaftlichen Sendern getragen werden könnte. U. a. heißt es in dem Gutachten:

Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand.

Bei aller Kritik: Lässt sich denn der Rundfunkbeitrag einfach nicht zahlen? Ohne Befreiung ist das bisher noch nicht möglich. Zuletzt bestätigte das BVerfG den Rundfunkbeitrag. Wer die GEZ nicht zahlt, erhält vom Beitragsservice zunächst Mahnschreiben und in der Folge auch Vollstreckungsbescheide.


Im Jahr 2016 wurden insgesamt 21,1 Millionen Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt, ohne dass es in der Folge zu Vollstreckungsersuchen kam. Zusätzlich wurden 1,46 Millionen Vollstreckungsersuche erstellt und an die zuständigen Behörden versendet.

Die Vollstreckung rückständiger Forderungen richtet sich auch beim Rundfunkbeitrag nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Bundesländer. Wie und durch wen die Forderungen vollstreckt werden, kann sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Der Rundfunkbeitrag in anderen Ländern

Andere Länder, andere Sitten? So wird der Rundfunkbeitrag im Ausland gehandhabt.
Andere Länder, andere Sitten? So wird der Rundfunkbeitrag im Ausland gehandhabt.

Deutschland ist nicht der einige Staat, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch eine Pauschalabgabe finanziert wird. In einigen Ländern regt sich Widerstand, andere haben ihre GEZ bereits abgeschafft. Eine kleine Auswahl:

In der Schweiz forderte die Initiative „No Billag“ die Abschaffung des dortigen Rundfunkbeitrags. Die Billag ist dabei so etwas wie ein Pendant zum deutschen Beitragsservice. Nach monatelangem Wahlkampf sprachen sich im Frühjahr 2018 71,6 Prozent der Wähler gegen die Abschaffung aus.

Im Vereinigten Königreich sitzt mit der BBC die weltweit größte gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Die Briten zahlen durchschnittlich ca. 165 Euro pro Haushalt für eine TV-Lizenz. Immer wieder wurde die BBC zu Sparmaßnahmen durch die verschiedenen Regierungen gebracht. Die BBC nimmt neben den Lizenzen auch Geld durch die weltweite Vermarktung ihrer Programme ein und produziert auch deshalb teilweise für den gesamten anglo-amerikanischen Raum.

Ganz ohne Volksabstimmung ging nun Dänemark den Schritt, den sich einige auch in Deutschland wünschen. Die GEZ, die in Dänemark Medienlizenz heißt, wurde im März 2018 abgeschafft. Der Dänische Rundfunk muss nun nicht nur 20 Prozent in fünf Jahren einsparen, sondern wird zudem aus Steuern finanziert. Dafür wird jedoch keine neue Steuer eingeführt, sondern der Steuerfreibetrag gesenkt, was faktisch einer Steuererhöhung gleichkommt. Zuletzt zahlten die Beitragszahler in Dänemark 330 Euro im Jahr für die öffentlich-rechtlichen Angebote.

In Frankreich sind weniger die Gebühren als vielmehr der Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien das Thema. Der französische Präsident Emmanuel Macron soll diese sogar als „Schande der Republik“ bezeichnet haben. Rundfunk und Fernsehen sollen in Frankreich zunehmend modernisiert und reformiert werden. Aktuell werden die GEZ-Gebühren Frankreichs für die Programme von France Televisions und Radio France vom Finanzamt nach Anmeldung eines Empfangsgerätes eingezogen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Die „neue GEZ“: Der Rundfunkbeitrag

  1. Beatrix- Z

    Ich zahle regelmäßig die Gebühren, kann aber die öffentlich rechtlichen Sender auf meinem TV nicht empfangen, wenn ich keinen Receiver oder sonstige Zusätze kaufe oder anmieten, wie kann das sein? LG Bea Zschech

  2. Maik

    Der Beitragsservice beantragt und verschickt keine „Vollstreckungsbescheide“ . Er versendet – wenn – Festsetzungsbescheide, die sofort vollstreckbar sind.

    Meine Erfahrung:

    Auch an Menschen ohne festen Wohnsitz, die ausführlich schreiben und belegen, dass sie in Beherbergungsstätten wohnen. Somit keine Rundfunkbeiträge zahlen müssen.

    Selbst wenn man sich deutlich ( und nicht abwegig auslegend ) auf das Bundesverwaltungsgericht beruft, wird man weiter belästigt.

    Widersprüche werden auch nach 3 Monaten nicht bearbeitet. Aber hier gibt es Untätigkeitsklagen.

  3. Kerstin

    Hallo, der Passus „ theoretisch die Möglichkeit „ ist nicht schlecht. Aber …… ich habe in der neuen Wohnung weder Fernseh, noch Internetanschluss ! Die Kabel dafür liegen gemütlich noch auf/ in der anderen Straßenseite. Ergo, in unserem Wohnhaus gibt es gar keine Anschlüsse. Und nun ? Warum soll ich einen Rundfunkbeitrag zahlen wenn ich noch nicht einmal die theoretische Möglichkeit habe diesen zu nutzen ? Den Beitrag schreibe ich gerade nicht von zu Hause, bevor alle über mich herfallen.
    Kerstin

  4. Seefeld

    Man wird so weich gekocht ich blicke selber nicht ganz durch habe eine ähnliches Problem Wüste aber auch meine GEZ nr.nicht und habe sie angefordert

  5. F Friedrich

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Der Fall in Kürze:

    1. Ich bin im Oktober 2017 aus beruflichen Gründen zur Familie meiner Schwester in ein Einfamilienhaus nach Freiburg im Breisgau gezogen und war seitdem dort mit alleinigem Wohnsitz angemeldet. Es ist das einzige Haus mit dieser Hausnummer, also keine Verwechslungsgefahr! Die Familie meiner Schwester zahlt die GEZ Gebühren seitdem sie da wohnt.

    2. Im Juni 2020 bin ich aus familiären und beruflichen Gründen wieder nach München gezogen und lebe seitdem in Untermiete. In der Zwischenzeit bin ich wegen der Coronakrise zum Bezieher von Kurzarbeitergeld und zusätzlich zum Bezieher von Arbeitslosengeld 2, genannt Hartz4, geworden.

    3. Ich bekam im Juni 2020 einen am 23.06.2020 datierten Brief von der GEZ, der mit dem einleitenden Satz beginnt:

    weil uns Ihre aktuelle Adresse nicht bekannt war, konnten wir Ihnen seit geraumer Zeit keine Zahlungsaufforderungen zusenden. Zwischenzeitlich haben wir von Ihrem Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse mitgeteilt bekommen.

    Darin wird ein offener Betrag von 585,00€ genannt, den ich zu zahlen hätte.
    Da ich mir keines offenen Betrages bewusst war, hielt ich es für einen Fehler und habe das Schreiben und auch die folgenden auf Anraten eines Freundes ignoriert und die Briefe nicht mehr geöffnet.

    4. Ich bekam schließlich eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft von einem Obergerichtsvollzieher, datiert auf den 19.01.21. Damit wurde mir klar, dass die Zahlungsaufforderungen sich auf die Zeiten meines Wohnsitzes in Freiburg und anschließend den jetzigen Wohnsitz beziehen, für die bereits andere Beitragskonten ihre Gültigkeit haben. Es wird mir darin u.a. angeboten, die Gesamtforderung von 643,00€ bis zum 24.02.2021 zu zahlen.

    5. Ich habe auf diesen Brief mit einem klärenden Brief an den Obergerichtsvollzieher am 26.01.2021geantwortet und die Forderungen als ungerechtfertigt dargestellt, mit der zusätzlichen Bitte, die GEZ zu informieren, dass sie nicht willkürlich die Anzahl der Haushalte vermehren könne, um mehr Menschen abzukassieren.

    6. Am Tag danach habe ich per Brief auch die GEZ über die geschilderte Sachlage informiert, mit der Hoffnung dass dadurch die ganze Sache aus der Welt geschaffen würde. Den Inhalt des Briefes an den Obergerichtsvollzieher habe ich ebenfalls beigefügt. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren aufgrund von Hartz4 ab Juni 2020 habe ich auch mitgesendet, davor hatte ich das ja für überflüssig gehalten, da ich in einem Haushalt in Untermiete in einer bereits bestehenden Wohneinheit wohne.

    7. Die GEZ hat bisher auf meinen Brief nicht mehr reagiert.

    8. Auch der Obergerichtsvollzieher hat auf meinen Brief nicht reagiert, weder per Brief noch telefonisch. Er ist zudem bis zum 23.02.2021 in Urlaub und somit nicht erreichbar. Eine telefonische Anfrage am 17.02.2021 in der Bürogemeinschaft von Obergerichtsvollziehern hat ergeben dass allein der Obergerichtsvollzieher, der mich angeschrieben hat, der zuständige Ansprechpartner ist.

    9. Wie soll man in so einem Fall handeln?

    Mit freundlichen Grüßen

    F Friedrich

  6. Markus

    Warum wird kein Live Fußball am 10.08.2019 im TV gezeigt bei eine Pflichtabgabe pro Haushalt sollten diese zumindest im Regionalen Sendegebiet laufen. Ich finde es eine Schande das der DFB Pokal nur im PayTV läuft. Da muss meiner Meinung nach der DFB und die GEZ an einem Tisch. Als Zahler kein Live Fußball. Traurig und Wut.

  7. W. J. B.

    Waehrend unseres diesjaehrigen Deutschlandaufenthaltes in den Sommermonaten wurde meiner Frau vom Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio am 16.08.2018 zur Klaerung der Beitragspflicht ein Fragebogen zugeschickt. Den Fragebogen haben wir postwendend per Einschreiben/Rueckschein
    zurueckgeschickt, und mit Angabe der damaligen Teilnehmernummer daran erinnert, dass wir uns zum Oktober 2002 wegen Auswanderung in die USA von der GEZ abgemeldet hatten. Dem Fragebogen hatten wir beigefuegt unsere Permanent Resident Karte, sowie unsere Personalausweise des US Bundesstaates Missouri mit darin angegebener Wohnanschrift als amtlicher Nachweis für die Richtigkeit unserer Angaben.

    Ungeachtet dieser Antworten im Fragebogen kam per Schreiben vom 24.09.2018 die Mitteilung, dass rueckwirkend ein Beitragskonto eroeffnet wurde, welches seit 01.01.2016 bis einschl. 09.2018 einen offenen Betrag von EUR 577,50 aufweise, und dass kuenftig vierteljaehrlich ein monatlicher Beitrag von EUR 17,50 zu ueberweisen sei.

    Darauf verfasste ich ein Beschwerdeschreiben – ebenfalls per Einschreiben/Rueckschein, und zusaetzlich per Fax am 08.10.2019 abgeschickt – mit nochmaliger dezidierter Erlaeuterung, dass wir in den USA leben, und dass wir seit unserer Auswanderung uns polizeilich nicht abgemeldet hatten, weil wir unser Wohnhaus (noch) nicht verkauft haben, um uns besuchsweise ueber die Sommermonate in Deutschland aufhalten koennen, ohne in Hotels wohnen zu muessen. Ferner die Bitte, etwaige Postsendungen unbedingt an unsere US-Anschrift zu schicken, weil an unserer deutschen Anschrift keine Post entgegengenommen werden kann.

    Vor diesem Hintergrund koennen wir nun nicht wissen, ob eine Antwort standardmaessig nur an die als ‚gemeldet‘ bekannte Anschrift in Deutschland geschickt wurde, oder noch wird.

    Sollte das zutreffen – muss inzwischen mit Mahnschreiben, womoeglich bis hin zum Vollstreckungsbescheid im Briefkasten (den wir erst irgendwann im naechsten Jahr leeren koennen!) ausgegangen werden?

    Auch meine am 17.11.2018 per Email diesbezueglich geschickte Rueckfrage ist bis dato unbeantwortet geblieben.

    Seitdem wir uns bei der GEZ zum Oktober 2002 abgemeldet hatten, hat es für uns keinerlei Veranlassung mehr gegeben, uns weiterhin um Rundfunkbeitraege in Deutschland zu kuemmern, bzw. seit unserer Einwanderung in die USA die in der BRD sich entwickelnden Gesetzesaenderungen zu beachten.

    Die Abmeldung von der GEZ war damals unter meinem Namen erfolgt. Danach ist offenbar mein Name aus der Gebuehrenpflicht geloescht worden, waehrend meine Frau infolge der Umstellung im Zuge des Abgleichs mit dem Einwohneramt als gemeldet, und somit als ‚beitragspflichtig‘ verblieben in Erscheinung trat. Das duerfte der Grund sein, dass sie angeschrieben wurde, und nicht ich.

    Unser Hauptwohnsitz (‚primary residence‘) ist als solcher in den USA dokumentiert, insbesondere auch bei der US-Finanzbehoerde (IRS) und auf Grundlage des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erfasst (wir sind NUR in den USA steuerpflichtig).

    Fuer Ihre Einschaetzung, wie hiermit nun am besten umzugehen ist, vorab herzlichen Dank!

    Mit freundlichen Gruessen

  8. Tom

    Der Vorgänger war die GebührenEinzugsZentrale, daher GEZ

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