Wird der Urlaubsanspruch durch den Mutterschutz beeinflusst?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Urlaub vor oder im Mutterschutz zu beantragen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Urlaub vor oder im Mutterschutz zu beantragen.

Der Gesetzgeber stellt werdende und junge Mütter unter einen besonderen Schutz, welcher sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergibt. Demnach dürfen diese – außer auf ausdrücklichen Wunsch – in den letzten sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und mindestens acht Wochen danach nicht arbeiten.

Dabei soll der sogenannte Mutterschutz aus dem Arbeitsrecht in Deutschland dazu dienen, Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft vor finanziellen Einbußen, einer schwangerschaftsbedingten Kündigung oder auch einer gesundheitlichen Gefährdung zu bewahren.

Doch welchen Einfluss übt der Mutterschutz auf den Urlaubsanspruch aus? Was geschieht mit Resturlaub vor/im Mutterschutz? Und wie lässt sich der Urlaubsanspruch bei Mutterschutz berechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

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FAQ: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz?

Der Mutterschutz hat keine Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen. Er bleibt demzufolge unverändert bestehen.

Also darf der Arbeitgeber mir den Urlaub im Mutterschutz nicht verweigern?

Schwangere Beschäftigte sind während dem Mutterschutz ohnehin freigestellt, weshalb sie für diese Zeiten keinen Urlaub nehmen müssen.

Was geschieht in der Elte‌rnzeit mit dem Urlaubsanspruch?

Im Gegensatz zum Mutterschutz hat der Arbeitgeber in der Elternzeit das Recht dazu, den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat der Elte‌rnzeit zu kürzen. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Besteht weiterhin ein Urlaubsanspruch, wenn Frauen in Mutterschutz gehen?
Besteht weiterhin ein Urlaubsanspruch, wenn Frauen in Mutterschutz gehen?

Die grundsätzlichen Regelungen zum Mutterschutz und einem Urlaubsanspruch währenddessen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz. So unterliegen Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung einem Beschäftigungsverbot. Dieser Zeitraum ist auch als Mutterschutzurlaub bekannt.

Dieser Begriff kann unter Umständen irreführend sein, da der gesetzliche Urlaubsanspruch durch den Mutterschutz nicht beeinflusst wird. Dies ergibt sich aus § 17 MuSchG:

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.

Das bedeutet, dass Frauen, welche nach dem Ablauf der Schonfristen wieder zur Arbeit erscheinen, der volle Urlaubsanspruch zusteht. Beziffert Ihr Arbeitsvertrag bei einer 5-Tage-Woche zum Beispiel 25 Urlaubstage, mindert der Mutterschutz diese somit nicht.

Ist ein Urlaub im Mutterschutz möglich?

Grundsätzlich schließen sich Mutterschutz und ein Urlaub zur Erholung nicht aus. Von langen Flugreisen ist allerdings in der letzten Phase der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen eher abzuraten. Viele Fluglinien verlangen daher bei einem Urlaub während dem Mutterschutz ein ärztliches Attest, welches belegt, dass die Schwangere fit genug zum Fliegen ist.

Urlaubsberechnung beim Mutterschutz: Verfällt der Resturlaub?

Berechnung zum Urlaubsanspruch: Wann beim Mutterschutz Urlaubstage verfallen.
Berechnung zum Urlaubsanspruch: Wann beim Mutterschutz Urlaubstage verfallen.

Können oder wollen Sie Ihren Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz nicht ausschöpfen, bleibt dieser auch während der Schonfrist erhalten. Denn aufgrund einer Sonderregelung sind frischgebackene Mütter nicht dazu verpflichtet, den Resturlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres zu verbrauchen. Dies geht aus § 17 MuSchG hervor:

Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Wann der Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz verfällt, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Monika hat einen Jahresurlaub von 25 Tagen. Von diesem Urlaub sind vor dem Mutterschutz noch 18 Tage übrig. Der errechnete Geburtstermin für ihr Baby ist der 04.04.2018, sodass die Mutterschutzfrist am 21.02.2018 beginnt und am 30.05.2018 endet. Gemäß dieser Berechnung zum Urlaub bei bestehendem Mutterschutz hat Monika bis Dezember 2019 Zeit, um ihren Resturlaub zu nehmen.

Unterscheidet sich der Urlaubsanspruch bei Mutterschutz und Elternzeit?

Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, ihren Nachwuchs in den ersten Lebensmonaten selbst zu betreuen und sich dafür unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese sogenannte Elternzeit kann andauern, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Für diesen Zeitraum sind der Arbeitsvertrag und die damit einhergehenden Pflichten ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter aber eine Rückkehr in sein früheres Beschäftigungsverhältnis ermöglichen. Allerdings besteht ein fortlaufender Urlaubsanspruch – wie beim Mutterschutz – für die Elternzeit nicht.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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