Wer trägt bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten Angehöriger?

Wer zahlt die Beerdigungskosten von einem Hartz-4-Empfänger?
Wer zahlt die Beerdigungskosten von einem Hartz-4-Empfänger?

Selbst nur wenig pompöse Beerdigungen können Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Aber genauso sicher, wie jeder Mensch eines Tages sterben wird, ist, dass er beerdigt werden muss. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Hat der Verstorbene nicht selbst für diesen Fall vorgesorgt, müssen gemäß Erbrecht die Erben oder Angehörigen für die entstehenden Kosten aufkommen.

Doch was geschieht, wenn Beerdigungskosten aufgrund von Hartz-4-Bezug nicht aufgebracht werden können? Wer tritt für die Bestattungskosten ein, wenn Hartz 4 vom Verstorbenen oder zahlungspflichtigen Angehörigen bezogen wurde/wird?

Erfahren Sie im Folgenden, welchen Einfluss Hartz 4 auf die Beerdigungskosten nehmen kann & wer zahlt, wenn kein Geld für die Bestattung vorhanden ist.

FAQ: Beerdigungskosten bei Hartz-4-Bezug

Wer zahlt die Beerdigungskosten bei Hartz-4-Bezug?

Grundsätzlich sind die Erben gemäß Erbrecht verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen, wenn diese das Erbe nicht ausschlagen.

Was ist, wenn die Angehörigen nicht zahlen können?

In diesem Fall können Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und eine Sozialbestattung beantragen.

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 gibt es das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV nicht mehr. Es wurde ersetzt durch das neu eingeführte Bürgergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Bürgergeld.

Wer zahlt die Beerdigung bei Hartz-4-Bezug des Verstorbenen?

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind in der Regel nicht in der Lage, ausreichend für den Todesfall vorzusorgen. Zudem hinterlassen sie nur selten erhebliche Erbmassen, die für die Tilgung der Bestattungskosten herangezogen werden können. Auch bei Bezug von Hartz 4 werden die Bestattungskosten regelmäßig zunächst den Erben auferlegt. Wer Erbe ist, ergibt sich entweder aus einem vorhandenen Testament oder der gesetzlichen Erbfolge.

Sterbeversicherungen und ähnliche Einrichtungen müssen, sofern vorhanden, zuvorderst voll für die Bestattungskosten eintreten. Hat der Verstorbene keine solche Versicherung abgeschlossen, sind die Erben gefragt.

Sind keine oder zumindest keine zahlungfähigen Erben vorhanden, weil etwa alle das Erbe ausgeschlagen haben, um nicht die Schulden des verstorbenen Hartz-4-Empfängers zu übernehmen, geht die Kostentragungspflicht auf die Unterhaltspflichtigen über. Es ist dabei zunächst unerheblich, ob tatsächlich auch Unterhaltszahlungen zu Lebzeiten geleistet wurden.

Beerdigungskosten bei Hartz 4: Wann Angehörige zahlen müssen

Die Beerdigungskosten müssen auch bei Hartz-4-Bezug von Erben oder Angehörigen gezahlt werden.
Die Beerdigungskosten müssen auch bei Hartz-4-Bezug von Erben oder Angehörigen gezahlt werden.

Die Kostentragungspflicht richtet sich an die folgenden unterhaltspflichtigen Personen, die hierarchisch geordnet sind:

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner (nicht verheiratet)
  6. weitere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkel
  9. entfernter Verwandte

Kann etwa auch der Ehegatte aufgrund des eigenen Hartz-4-Bezugs die Beerdigungskosten nicht tragen, geht die Pflicht auf die Kinder über usf. – bis am Ende entweder ein leistungsfähiger Zahlungspflichtiger gefunden ist, oder nicht. Im Zweifel kann auch die Aufnahme eines Kredites verlangt werden.

Ist am Ende keine zahlungsfähige Person vorhanden, können die kostentragungspflichtigen Angehörigen die staatliche Kostenübernahme beantragen. Die Zahl solcher sogenannten „Sozialbestattungen“ nimmt immer weiter zu. Waren es 2006 noch etwa 13.800, stieg die Zahl im Jahr 2013 bereits auf ungefähr 23.500 Sozialbestattungen (Erhebung des Statistischen Bundesamtes).

Bei Hartz-4-Bezug Beerdigung vom Jobcenter tragen lassen?

Sie beziehen Hartz 4 und können die Beerdigungskosten nicht zahlen? Wenden Sie sich ans Jobcenter.
Sie beziehen Hartz 4 und können die Beerdigungskosten nicht zahlen? Wenden Sie sich ans Jobcenter.

Bezieht der Kostentragungspflichtige selbst Hartz 4, sodass die Beerdigungskosten von ihm nicht getragen werden kann, so besteht die Möglichkeit, die Sozialbestattung direkt beim Jobcenter zu beantragen. Als Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit kann etwa neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II auch ein abgelehnter Kreditantrag sein.

Die Kostenübernahme im Todesfall ist bei Hartz 4 also nicht automatisch gewährleistet, sondern bedarf eines gesonderten Antrags vonseiten der belasteten Angehörigen bzw. Erben. Ob wegen des Hartz-4-Bezugs die Beerdigungskosten-Übernahme auf Antrag gewährt wird, prüft das Jobcenter im Anschluss. Es kann dafür auch im Einzelfall weitere Nachweise einfordern.

Beziehen Sie kein Hartz 4, können die Beerdigungskosten jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel ebenfalls nicht tragen? In diesem Fall können Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Auch dieses ist direkter Ansprechpartner bei der Beantragung von Sozialbestattungen. Sie sollten hier ebenfalls ggf. einen Ablehnungsbescheid bzgl. eines Kreditantrages als Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit beifügen.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

28 Gedanken zu „Wer trägt bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten Angehöriger?

  1. Axel H

    Wenn kein Angehöriger vorhanden ist und das Sozialamt lehnt eine Antragstellung durch die Kirchengemeinde ab ( afrikanische Kirchengemeinde die als e.V. registriert ist, nicht die katholische/ protestantische Kirche) – wer kann dann einen Antrag stellen?

  2. Dennis K.

    Hallo

    Meine Mutter ist vor ein paar Tagen verstorben. Sie und ihr Ehemann (nicht mein Vater) bezogen Hartz 4 bzw Bürgergeld. Meine beiden Brüder und ich sind beruflich ganz normal tätig wie fast jeder andere auch. Laut Gesetz ist er der Erbe, da es kein Testament o.ä. gibt. meine frage: müssen jetzt meine Brüder und ich die bestattungskosten Zahlen? Oder bekommt der Ehemann diese Vollümfänglich vom Amt bezahlt?? Dazu kommt noch, das 2 von uns (mich eingeschlossen) ein zerüttetes Verhältnis und kein bzw nur sporadischen Kontakt hatten. Wie ist dort die Rechtslage? ich für mich möchte und will vor allem auch nicht die kosten für die Bestattung tragen.

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