Im Jahr 2013 schrieb die ZEIT, dass 6 Mio. Frauen und Männer zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos sind. Ihnen bleibt dann häufig nur der Weg der Adoption oder der künstlichen Befruchtung. Manch ein Paar denkt dann vielleicht auch darüber nach, eine Leihmutter zu beauftragen. Doch was ist eine Leihmutterschaft? Und handeln die werdenden Eltern und die Leihmutter legal?
Inhalt
FAQ: Leihmutterschaft
Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind austrägt, welches genetisch nicht mit ihr verwandt ist. Teilweise wird die Eizelle der Leihmutter mit den Spermien des Vaters befruchtet und eingesetzt. Auch dann liegt eine Leihmutterschaft vor. Mehr zur Definition lesen Sie hier.
Nein. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Bestraft werden Vermittler und Ärzte, die eine künstliche Befruchtung einer Leihmutter vornehmen. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt, erfahren Sie hier.
Es droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ( § 14 b Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG). Bespiele zu gerichtlichen Entscheidungen, bietet der Ratgeber hier.
Leihmutterschaft in Deutschland: Definition & Gesetz
Im Jahr 1985 wurde eine Britin die erste Leihmutter der Welt. Kurze Zeit später gründete diese Frau eine Agentur und verhalf so auf professionellem Wege Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu Nachwuchs. Diese Britin ist bis heute in ihrer Agentur tätig.
Doch was genau ist eine Leihmutter und wie sieht die Gesetzeslage aus? Um eine Leihmutterschaft oder auch Ersatzmutterschaft handelt es sich, wenn eine Frau ein Kind austrägt, welches meist nicht mit ihr verwandt ist. Sie ist mit dem Ungeborenen schwanger und übergibt es nach der Geburt an die sogenannten Bestelleltern. In vielen Fällen erhalten die Frauen dafür erhebliche Bezahlungen.
Eine Leihmutter wird meist durch eine künstliche Befruchtung schwanger. Unter Umständen kommt auch eine natürliche Befruchtung in Frage.
Medizinisch gesehen, stehen für die künstliche Befruchtung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Eizelle und das Spermium stammen von den Bestelleltern. Im Rahmen der künstlichen Befruchtung wird die befruchtete Eizelle dann der Leihmutter eingesetzt.
- Zum anderen kann auch die Eizelle der Leihmutter mit dem Spermium des Vaters mit dem Kinderwunsch befruchtet und dann eingesetzt werden.
Im Unterschied dazu ist die Möglichkeit der Reproduktionsmedizin zu sehen: Wird eine Eizelle einer Frau außerhalb des Körpers befruchtet und dann wieder in die Gebärmutter eingesetzt, handelt es sich nicht um eine Leihmutter, sondern um die biologische Mutter.
Eine Leihmutter schließt meist einen Vertrag mit den Bestelleltern und lässt sich für das Austragen des Kindes bezahlen. Nach der Geburt wird das Kind dann an die Bestelleltern übergeben.
Was ist eine altruistische Leihmutterschaft? In diesem Fall erhält die Leihmutter kein Geld für Ihre Dienste, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. In manchen Ländern ist diese Form der Ersatzmutterschaft zulässig.
Wie funktioniert eine Leihmutterschaft?
Während umgangssprachlich von einer Leihmutter gesprochen wird, ist im § 13a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) von einer Ersatzmutter die Rede:
Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
1. sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder
2. einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen
und das Kind nach der Geburt Dritten zur Annahme als Kinder oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen.
Möchte ein Paar eine Leihmutter beauftragen, so stehen verschiedene Kontaktmöglichkeiten offen. Während einige in ihrem Umfeld suchen, beauftragen andere Vermittler. Dies können Agenturen oder auch Kliniken sein.
Die Bestelleltern treffen sich dann mit der Leihmutter und handeln die Bedingungen aus. In einer Klinik findet dann die künstliche Befruchtung der Leihmutter statt. Normalerweise hält diese die Eltern während der Schwangerschaft auf dem Laufenden. Nach der Geburt nehmen die Eltern das Kind dann an sich. Wie weiter zu verfahren ist, kommt auf die einzelnen Gesetze der Länder an.
Leihmutterschaft im Gesetz
Das Adoptionsvermittlungsgesetz verbietet die Vermittlung einer Leihmutter (§ 13 c AdVermiG). Darüber hinaus ist es untersagt, Leihmütter bzw. Bestelleltern öffentlich zu suchen.
In Deutschland ist die Vermittlung einer Leihmutter verboten. Strafbar machen sich darüber hinaus auch Ärzte, die die Fortpflanzungstechnik zum Zwecke einer Leihmutterschaft missbrauchen.
Im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft ist ebenfalls zu beachten, wer zivilrechtlich überhaupt die Eltern eines Kindes sind und welche Konsequenzen dies hat. So ist die Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat. Selbst wenn sie also den Embryo einer fremden Frau austrägt und damit biologisch nicht die Mutter ist, gilt sie vor dem Gesetz als solche.
Vater des Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Leihmutter verheiratet ist. Auch dies muss also nicht der biologische sein. Hier ist die Lösung des Problems allerdings eine Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.
So einfach funktioniert dies aber in der Praxis nicht, denn die Leihmutter müsste dem Vorhaben zustimmen bzw. der Ehemann müsste die Vaterschaft anfechten. Erst dann ist der Weg für die Vaterschaftsanerkennung frei.
Diese Option steht der Mutter nicht offen. Insofern bleibt den Bestelleltern also häufig nur eine Adoption, obwohl das Kind genetisch gesehen ggf. ihres ist. Häufig findet sich in dem Vertrag zwischen der Leihmutter und den Eltern bereits ein Passus, dass erstere der Adoption zustimmt. Rechtlich gesehen ist dies allerdings unwirksam.
Kommt es also trotz Verbot zu einer Leihmutterschaft, ergeben sich hieraus erhebliche rechtliche Probleme. So sind nach deutschem Recht die Leihmutter und ggf. ihr Ehemann die Eltern des Kindes. Im Gegensatz dazu, ist es in den Ländern, in denen eine Leihmutterschaft erlaubt ist, möglich, die Wunscheltern in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Dies erkennen deutsche Gerichte allerdings regelmäßig nicht an.
Demnach erhält das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft und eine Einreise nach Deutschland ist nicht möglich. Der Vertrag über die Leihmutterschaft kann hier nicht zugrunde gelegt werden, um so deutsche Papiere für das Kind zu erhalten.
Gerade in Ländern, in denen die Leihmutterschaft verboten ist, ist der ganze Vertag zwischen den Eltern und der Leihmutter hinfällig. Insofern haben die Eltern keine rechtliche Handhabe, wenn es beispielsweise heißt: Die Leihmutter will das Kind behalten.
Welche Strafen drohen?
Der § 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG) regelt, was Ärzten droht, wenn sie die Fortpflanzungstechnik missbräuchlich nutzen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […]
1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, wenn Ersatzmuttervermittlung betrieben wird. Wer sich für eine solche Vermittlung einen Vermögensvorteil versprechen lässt oder erhält, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Handelt der Betroffene erwerbsmäßig, erhöht sich die mögliche Freiheitsstrafe auf drei Jahre (§ 14b AdVermiG).
Laut § 14b Abs. 3 AdVermiG machen sich die Leihmutter und die Bestelleltern nicht strafbar.
Warum ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
Immer wieder beschäftigt sich die Politik mit dem Thema. So lehnte beispielsweise der Europarat die Leihmutterschaft im Oktober 2016 ab. In den meisten EU-Staaten ist jegliche Form der Ersatzmutterschaft verboten. Beispielsweise in Griechenland ist sie aber zulässig. Können Sie Leihmutter in Deutschland werden? Ist das erlaubt?
Kritiker fürchten, dass Frauen ausgebeutet werden und es zu einer Kommerzialisierung kommt. Viele halten die Leihmutterschaft auch für ethisch nicht vertretbar. Was passiert beispielsweise, wenn das Baby krank oder behindert wird. Wer schützt die Leihmutter, wenn während der Schwangerschaft etwas schief läuft?
Zugespitzt kann eine Ersatzmutterschaft als Kinderhandel gesehen werden, schließlich wird das Kind zum zentralen Bestandteil des Rechtsgeschäfts. Vielfach stünde das Kindeswohl nicht im Vordergrund, so die Kritiker. Beispielsweise halten in den USA die Leihmutter und die Eltern häufig fest, dass erstere das Kind auf Wunsch der Eltern abtreiben muss.
Wird eine Leihmutter beauftragt, entstehen Kosten. So müssen die medizinischen Eingriffe und Untersuchungen bezahlt werden und auch die Frau selbst verlangt häufig eine ganze Stange Geld. Die ZEIT gibt an, dass eine Leihmutterschaft in den USA rund 100.000 Dollar kostet. Die Leihmutter selbst sieht davon allerdings nur 10 bis 30 Prozent.
Während die Kritiker die ethischen Aspekte im Blick haben, spricht sich manch einer für die Legalisierung der Ersatzmutterschaft aus. So beauftragen die Eltern häufig eine Leihmutter im Ausland und wollen mit dem Kind nach der Geburt ins Heimatland einreisen. Regelungen und Gesetze verhindern dann eine Einreise mit dem Kind und es ist nicht klar, was mit diesem passiert.
Die Fachabteilung Bürgerrechte des Europäischen Parlaments zeigt die Problematik auf. Während in den europäischen Staaten die gebärende Frau die Mutter des Kindes ist – unabhängig davon, in welchem Land das Kind zur Welt kam –, ist in Amerika, Russland und der Ukraine die Bestellmutter auch die rechtliche Mutter . Im schlimmsten Fall hat das Kind also rechtlich gesehen keine Eltern, keine Staatsbürgerschaft und ist staatenlos. Im Sinne der Kinder fordern manche also, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren.
Wie entschieden die Gerichte zum Thema „Leihmutter“?
Da eine Leihmutter häufig im Ausland beauftragt werden kann, nutzen manche Paare diese Möglichkeit. Sie lassen das Kind fern der deutschen Grenzen zur Welt kommen und möchten es dann nach Deutschland holen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich am 10.11.2014 (Az. XII ZB 463/13) mit solch einem Fall. Ein schwules Paar hatte in Kalifornien eine ledige Leihmutter beauftragt, ein Kind auszutragen. Hierzu nutzten sie die Samen eines Lebenspartners und eine anonym gespendete Eizelle. In der deutschen Vertretung erkannte jener die Vaterschaft noch während der Schwangerschaft an.
Ein Gericht entschied zudem, dass nicht die Leihmutter und der leibliche Vater die Eltern seien, sondern eben letzterer und sein Lebenspartner. Der BGH urteilte, dass die Vaterschaftsanerkennung auch nach deutschem Recht wirksam gewesen ist.
Darüber hinaus beschäftigten sich die Richter damit, ob das Urteil des kalifornischen Gerichts anzuerkennen sei. Der BGH entschied, dass ausländische Urteile grundsätzlich gelten. Abzulehnen seien diese nur, wenn diese gegen das Grundrecht verstoßen.
In diesem Fall sei das Grundrecht der Leihmutter aber gewahrt gewesen und die Menschenwürde bliebe unverletzt, da sie der Ersatzmutterschaft zugestimmt habe. Zudem habe sie auch eingewilligt, das Kind dem Paar zu übergeben. Damit käme diese Situation einer Adoption gleich.
Darüber hinaus gilt die Leihmutter nach ihrem Heimatrecht nicht als Elternteil und wolle diese Funktion gar nicht einnehmen – im Gegensatz zu den Bestelleltern. Insofern entspräche es dem Kindeswohl, die Bestelleltern auch rechtlich als Eltern anzuerkennen, so die Richter.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg beschäftigte sich 2017 mit diesem Thema (Az. 25358/12). Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Italien von einer Leihmutter in Russland ein Kind austragen lassen. In Italien ist die Ersatzmutterschaft verboten, weswegen die Behörden dem Ehepaar das Kind wegnahmen und in ein Kinderheim brachten, obwohl dies bereits ein halbes Jahr mit den Eltern zusammenlebte.
Die Richter am EGMR stärkten das Recht der Länder, die die Leihmutterschaft verbieten und lehnten die Klage des Ehepaares ab. Die Behörden hätten richtig gehandelt, noch dazu, seien die Eltern biologisch nicht mit dem Kind verwandt. Das Kind habe erst wenige Monate bei der Familie gelebt, weswegen die Interessen des Staates vorrangig seien.
In erster Instanz hatte das EGMR noch das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt und im Sinne der Eltern entschieden.
In welchen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt?
Da die Ersatzmutterschaft in Deutschland laut Kindschaftsrecht verboten ist, geht manch ein Paar ins Ausland, um sich den Traum einer eigenen Familie zu erfüllen. Doch wo ist die Leihmutterschaft erlaubt?
In den USA und Großbritannien ist es beispielsweise erlaubt, dass eine Leihmutter ein fremdes Kind austrägt. Auch in Indien steht dem nichts im Wege.
Bei einer Leihmutterschaft sind nicht nur die Gesetze im Ausland zu beachten. Auch das deutsche Recht findet Anwendung, wenn Sie mit dem Kind einreisen möchten. Die Behörden akzeptieren es regelmäßig nicht, wenn statt der Leihmutter die Wunscheltern in der Geburtsurkunde vermerkt werden. Auch wenn Sie bereits vor einem ausländischen Gericht erwirken konnten, als Eltern eingetragen zu werden, muss dies in Deutschland nicht unbedingt anerkannt werden.
Folgende Tabelle zeigt nun, wie in puncto Leihmutterschaft die Rechtslage in anderen Ländern aussieht:
Land | Leihmutterschaft erlaubt? |
---|---|
Belgien | ja |
Bulgarien | nein |
Dänemark | ja (Bezahlung der Leihmutter ist nicht rechtens) |
England | ja |
Finnland | nein |
Frankreich | nein |
Georgien | ja |
Griechenland | ja (Bezahlung der Leihmutter ist nicht rechtens; Antrag bei Gericht; Frau kann selbst keine Kinder austragen) |
Indien | ja |
Israel | ja (aktuell nur heterosexuellen Paaren gestattet*) |
Island | nein |
Italien | nein |
Kanada | ja (Bezahlung der Leihmutter ist nicht rechtens) |
Lettland | nein |
Litauen | nein |
Neuseeland | ja (Bezahlung der Leihmutter ist nicht rechtens) |
Niederlande | ja (Bezahlung der Leihmutter ist nicht rechtens) |
Österreich | nein |
Portugal | nein |
Russland | ja |
Schweden | nein |
Schweiz | nein |
Slowenien | nein |
Spanien | nein, Duldung von Leihmutterschaften im Ausland |
Thailand | ja |
Ukraine | ja |
Ungarn | nein |
USA | in einigen Staaten erlaubt |
* UPDATE 12.07.2021: Ein Gericht hat die israelische Regierung nunmehr aufgefordert, die Leihmutterschaft künftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu gestatten. Für die Umsetzung hat sie 6 Monate Zeit. |
Guten Tag,
Angenommen die Leihmutter hat das Kind geboren und die Bestelleltern sind in z.b Russland in die Geburtsurkunde als Eltern eingetragen. Wenn man danach einen Reisepass für das Baby bei der deutschen Vertretung (Konsulat) beantragen will, woher soll sie wissen, dass das Neugeborene eine Leihmutter hatte?
Danke für die Antwort
Hallo Wunschmama,
im Zweifel ließe sich dies ggf. über Geburtsnachweise aus dem entbindende Krankenhaus sowie Krankenkassendaten nachweisen.
Ihr anwalt.org-Team
Guten Morgen. Wir haben dieselbe Frage, betreffend Geburtsurkunde und Reisepass, an eine ukrainische Reproduktionsklinik gestellt. Und ich möchte mitteilen, vielleicht kann diese Information Ihnen helfen. Nur Mama und Papa, anders gesagt, die Wunscheltern sind in die Geburtsurkunde, die durch Standesamt ausgestellt wird, eingetragen. Laut amtliche Vermerk sollte es unbedingt angegeben sein, dass das Kind durch die Leihmutterschaft geboren wurde. Nach der Geburtsurkunde wird ein Unterlagenpaket, in dem alle Papiere mit einem Stempel für die internationale Anerkennung bescheinigt sind, für Deutsche Bootschaft in der Ukraine zusammengestellt, da soll auch der Pass der Leihmama sein. Der Wunschvater bekommt Termin, indem seine Vaterschaft anerkannt wird und die Leihmutter muss auch vor Bootschaft erscheinen. In der Ukraine ist es so. Und noch, dass Kind, das in der Ukraine durch Leihmutterschaft geboren wurde, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Und in Russland, so viel ich weiß, bekommen solche Kinder Doppelstaatsangehörigkeit: zuerst russische und nur nach der Adoption deutsche.
Aber was ist wenn die leihmutter das Kind trotz Vertrag selber behalten will ? Wie ist das geregelt?
Hallo Christin,
da die Leihmutterschaft in Deutschland nicht zulässig ist, hätten entsprechende vertragliche Regelungen keinerlei Bestand.
Ihr anwalt.org-Team
Guten Morgen, Familienrecht-Team. Am Donnerstag habe ich diesen Artikeln kommentiert. Ich habe gefragt, ob ich mich darauf einlassen soll, ein Kind durch Leihmutterschaft in der Ukraine zu kriegen. Laut Gesetz ist Leihmutterschaft in der Ukraine legal erlaubt. Wir haben schon mit meinem Ehemann eine passende Reproduktionsklinik gefunden, aber sind noch ratlos und grübeln noch. Ich brauche Ihre Hilfe und Konsultation.
Hallo Kelly,
da sich regelmäßig spätestens bei der Einreise mit dem Kind potentiell Probleme ergeben können, können wir auf diese Anfrage nicht näher eingehen. Zudem sind wir nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr anwalt.org-Team