Verbraucherschutz: Beim Thema Wohnen oft gefragt

Verbraucherschutz zum Thema Wohnen kann vielfältig sein.
Verbraucherschutz zum Thema Wohnen kann vielfältig sein.

Die Bereiche Verbraucherschutz und Wohnen spielen für viele oft nur dann eine Rolle, wenn es beispielsweise zu Problemen mit der Nebenkostenabrechnung oder der Baufinanzierung kommt. Oft wird Verbraucherschutz auch eher mit Gebieten wie Produkttests, Produktreklamation, Rückrufe oder Kosten für Dienstleistungen in Verbindung gebracht.

Doch kann Verbraucherschutz beim Thema „Wohnen und Bauen“ in vielen Bereichen ansetzen und sowohl Mieter als auch Wohneigentümer vor Nachteilen schützen. Die Nebenkosten, energetische Sanierungen, Bauförderung sowie alternative Energiequellen beim Wohnen sind da nur einige Aspekte, bei denen Verbraucherschutz greifen kann.

Was Verbraucherschutz beim Wohnen und Bauen noch beinhalten kann und wer Mieter und Wohnungseigentümer bei Verbraucherfragen unterstützt, betrachtet der folgenden Ratgeber näher.

Weiterführende Ratgeber zum Verbraucherschutz beim Wohnen

FAQ: Verbraucherschutz beim Wohnen

Wann greift der Verbraucherschutz für Mieter?

Haben Sie zum Beispiel Probleme mit der Nebenkostenabrechnung, können Sie sich an den Verbraucherschutz wenden.

Wann greift der Verbraucherschutz für Eigentümer?

Wollen Sie beispielsweise ein Haus bauen, können Sie durch den Verbraucherschutz eine Beratung erhalten.

Welche Verbraucherschutzorganisationen fürs Wohnen gibt es?

Vor allem Mietervereine stellen einen wichtigen Ansprechpartner dar. Hier lesen Sie mehr dazu.

Was ist Verbraucherschutz?

Verbraucherschutz: Wohnen im Eigentum ist genauso Thema wie das Wohnen zur Miete.
Verbraucherschutz: Wohnen im Eigentum ist genauso Thema wie das Wohnen zur Miete.

Im Allgemeinen werden alle Maßnahmen, die dazu dienen Verbraucher von Gütern und Dienstleistungen zu schützen, als Verbraucherschutz bezeichnet. Dies soll eine Benachteiligung gegenüber den Herstellern, Händlern und Dienstleistern verhindern und die Interessen eines Verbrauchers durchsetzen.

Zum Verbraucherschutz gehört daher auch der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, wie zum Beispiel durch die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Dieser Schutz von Verbrauchern setzt in vielen Lebensbereichen an und wird durchaus auch staatlich unterstützt. Bedeutende Bereiche im Verbraucherschutz sind Wohnen und Bauen sowie Gesundheitsleistungen oder auch Altersvorsorge und Finanzen. Das Reiserecht gehört ebenfalls zu den Hauptaspekten.

Für die Durchsetzung der Verbraucherinteressen treten die sogenannten Verbraucherorganisationen ein. Zu diesen gehören unter anderem die Verbraucherzentralen der Bundesländer oder auch die Mietervereine. Diese Organisationen haben zum Ziel Konsumenten zu beraten und zu Informieren.

In Deutschland gibt es jedoch kein gesondertes Verbraucherschutzgesetz. Jedoch beinhalten eine Vielzahl an Einzelgesetzen Regelungen zum Verbraucherschutz. Beim Wohnen und Bauen sind Vorgaben beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthalten.

Verbraucherschutz zum Wohnen: Das WEG unterstützt auch Eigentümer.
Verbraucherschutz zum Wohnen: Das WEG unterstützt auch Eigentümer.

Allgemeine Regelung zum Miet- oder Kaufvertrag lassen sich hier ebenso finden, wie Vorgaben bezüglich eines Kündigungsschutzes. Grundsätzlich können diese gesetzlichen Vorschriften als Verbraucherschutz gewertet werden.

Oft überschneiden sich die Ziele des Verbraucherschutzes mit anderen Zielsetzungen. So sind beispielsweise oftmals Vorgaben zum Umgang mit bestimmten Materialien sowohl im Arbeitsschutz als auch im Verbraucherschutz zu finden.Auch Bestimmungen zum Umweltschutz können sich im Verbraucherschutz wiederfinden. Beim Wohnen und Bauen sind dies zum Beispiel Vorschriften zur energetischen Sanierung oder zur Wärmedämmung.

Im Mietrecht können ebenfalls zahlreiche Vorschriften als Verbraucherschutz im weitesten Sinne gelten. Daher ist es oft kaum möglich das Verbraucherrecht eindeutig von anderen Rechtsgebieten abzugrenzen.

Wo greift der Verbraucherschutz bezüglich wohnen und bauen?

Wie erwähnt, kann Verbraucherschutz beim Wohnen im Eigentum oder zur Miete sowie beim Bauen in vielen verschiedenen Bereichen ansetzen. Viele gesetzlichen Vorschriften des BGB, das Mietrecht oder den Abschluss eines Vertrages betreffend, sind vom Verbraucherschutz beeinflusst.

Insbesondere die Regelungen zum Mietvertrag, zur Mietminderung und zur Kündigung können durchaus als Verbraucherschutz fürs Wohnen betrachtet werden. § 550 BGB legt beispielsweise fest, dass ein Mietvertrag, der für eine begrenzte Zeit jedoch länger als ein Jahr geschlossen wird, in schriftlicher Form vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit.

§ 536 ff BGB legt fest, welche Ansprüche Mieter beispielsweise im Fall eines Mangels oder Schadens an der Mietsache gegenüber dem Vermieter geltend machen dürfen.

Beim Thema Verbraucherschutz und Wohnen spielt oft auch die Baufinanzierung eine wichtige Rolle.
Beim Thema Verbraucherschutz und Wohnen spielt oft auch die Baufinanzierung eine wichtige Rolle.

Doch nicht nur für Mieter ist im BGB Verbraucherschutz zu finden. Wohnen Verbraucher zur Miete wollen sich jedoch Wohneigentum zulegen, sind Vorgaben bezüglich des Kaufvertrages unter anderem in § 311b BGB festgehalten. So wird bestimmt, dass ein Grundstückskaufvertrag immer von einem Notar beurkundet werden muss.

Dies dient dazu, dass Käufer eine fachkundige Beratung erhalten. Darüber hinaus sind weitere rechtliche Grundlagen, wie die Widerrufsbelehrung für bestimmte Vertragsarten ebenfalls im BGB definiert und somit Teil des Verbraucherschutzes.

Neben den gesetzlichen festgeschrieben Vorschriften, gehören jedoch auch weitere Bereiche zum Thema „Verbraucherschutz beim Wohnen und Bauen“. Immer wiederkehrende Aspekte sind hier die Baufinanzierung oder die Finanzierung von Wohneigentum allgemein, der Stromverbrauch sowie die Heizkosten, aber auch der Umgang mit Wohneigentümergemeinschaften, Sanierungen oder Mieterhöhungen.

Verbraucherschutz für Mieter

Die Rechte der Mieter können größtenteils immer im weitesten Sinne als Verbraucherschutz angesehen werden. Wohnen Verbraucher zur Miete, sind Fragen in Bezug auf Miete, Mieterhöhungen, Mängel an der Mietsache oder die Nebenkosten für viele alltäglich.

Eine mietrechtliche Beratung, wie sie Mietervereine oder auch die Verbraucherzentralen anbieten, kann dann oft Klarheit schaffen und unterstützen. Diese Angebote stellen sicher, dass Mieter eine fachgerechte Hilfestellung erhalten und ihre Rechte gemäß BGB durchsetzen können.
Der Verbraucherschutz beim Thema Wohnen beinhaltet auch die Überprüfung vom Mietvertrag durch Mietervereine.
Der Verbraucherschutz beim Thema Wohnen beinhaltet auch die Überprüfung vom Mietvertrag durch Mietervereine.

Kennen Mieter ihre Rechte, können etwaige Auseinandersetzung eventuell auch eher einvernehmlich und ohne gerichtliche Auseinandersetzung gelöst werden. Wissen Mieter was das BGB an Regelungen beinhaltet und wie die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf bestimmte Fragen aussieht, können sie fundierte Argumente zur Unterstützung ihres Anliegens vorbringen.

Nicht nur in Bezug auf den Wohnraum kann der Verbraucherschutz beim Thema Wohnen ansetzen. Auch wenn es beispielsweise um Kosten geht, die durch die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses entstehen, ist oft eine Unterstützung durch Mietervereine oder Verbraucherzentralen gefragt.

So gehören Hinweise für einen Wechsel des Strom- oder Telefonanbieters ebenso zum Verbraucherschutz wie Tipps in Bezug auf Genossenschaftsanteile oder die Finanzierung eines Umzugs. Hinzukommt, dass viele Mieter heute auch einen Internetanschluss besitzen und sich der Pflichten beziehungsweise Rechte, die damit einhergehen, oftmals nicht bewusst sind. Hinweise zur rechtlichen Lage sowie zu den eventuell entstehenden Schadensersatzansprüchen bei einer falschen Nutzung dienen dann durchaus dem Schutz des Verbrauchers.

Des Weiteren beschäftigt sich der Verbraucherschutz zum Wohnen auch mit notwendigen Versicherungen, die von Vermietern verlangt oder durch Mieter als nötig erachtet werden. So sind Vergleiche von Haftpflicht- oder Hausratversicherungen für viele Verbraucher hilfreich bei der Entscheidung für die richtige Police.

Wie beschrieben, unterstützen die Bemühungen des Verbraucherschutzes nicht nur Mieter, sondern auch Wohneigentümer und solche dies es werden wollen.

Verbraucherschutz bei Wohneigentum

Besitzen Verbraucher ein Wohnung, befindet sich diese oft in einem Mehrfamilienhaus. Umfasst dieses mehrere Wohnungen verschiedener Eigentümer, sind diese oftmals in einer Wohneigentümergemeinschaft organisiert. Da das BGB in diesem Zusammenhang keine ausreichende Grundlage darstellt wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geschaffen.

Ebenso zum Verbraucherschutz beim Wohnen gehört die Kontrolle der Nebenkosten und deren Abrechnung.
Ebenso zum Verbraucherschutz beim Wohnen gehört die Kontrolle der Nebenkosten und deren Abrechnung.

Um diese Art von Wohneigentum ausreichend rechtlich regeln zu können, befasst sich das WEG ausschließlich mit Eigentumswohnungen. In diesem Fall stellen sowohl die Eigentümer als auch die Mieter Verbraucher dar, sodass die gesetzlichen Regelungen des WEG auch einen Verbraucherschutz darstellen. Wohnen die Eigentümer allerdings in einem Eigenheim oder einer Doppelhaushälfte, greifen wiederum die Vorgaben des BGB.

Der Verbraucherschutz beim Wohnen im Eigentum kann sich von der Beratung zur Bau- oder Kauffinanzierung über Tipps zur energetischen Ausstattung bis hin zur rechtlichen Unterstützung bei Fragen der Vermietung erstrecken. Darüber hinaus bieten einige Verbraucherzentralen auch eine Beratung zu den WEGs beziehungsweise zur aktuellen Rechtsprechung in Bezug auf den Umgang mit diesen an.

Weitere Aspekte, die einen Verbraucherschutz darstellen können, betreffen beispielsweise Hinweise bezüglich einer sicheren, kostengünstigen und umweltverträglichen Ausstattung des Eigenheims. Auch die Rechte, die Eigentümer gegenüber den Gewerken haben, fallen durchaus in den Bereich des Verbraucherschutzes.

Verbraucherorganisationen: Angebote zum Thema „Wohnen und Bauen“

Bei Fragen zu den Aspekten vom Verbraucherschutz beim Wohnen und Bauen stehen Mietern und Eigentümern sowie Bauherren entweder die Mietervereine oder die Verbraucherzentralen zur Seite. Diese Organisationen haben das Ziel, Verbrauchern eine fachgerechte Beratung und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen zu bieten und so die Rechte sowie den Schutz dieser zu festigen.

Oft ist beim Verbraucherschutz im Bereich Wohnen eine Bauberatung Teil des Angebots der Verbraucherzentralen.
Oft ist beim Verbraucherschutz im Bereich Wohnen eine Bauberatung Teil des Angebots der Verbraucherzentralen.

Verbraucherzentralen sind in Deutschland auf Landesebene organisiert und bieten daher auch regional angepasste Hilfestellungen. In der Regel gehören in Bezug auf den Verbraucherschutz beim Wohnen und Bauen die Bauberatung, die Baufinanzierungsberatung, die Energieberatung sowie eine umfassende Mietrechtsberatung zu den Leistungen der Verbraucherzentralen.

Da ein Großteil der Mietervereine den Mieterschutz auch als Verbraucherschutz ansieht, ist der Dachverband, der Deutsche Mieterbund, auch im Verbraucherzentralen-Bundesverband organisiert. Diese zeigt, dass das Thema Verbraucherschutz beim Wohnen und Bauen auch für die Mietervereine eine große Bedeutung einnimmt.

Auch die Mietervereine sind üblicherweise auf Landesebene oder sogar nur lokal organisiert. So dass sich die Angebote regional unterscheiden können. Doch in der Regel umfassen die Leistungen der Vereine meist folgende Punkte:

  • Hilfe bei Fragen zum Mietvertrag
  • Hilfe bei Fragen zur Mieterhöhung
  • Unterstützung bei bzw. Prüfung von Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnungen
  • Hilfe bei Fragen zu Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen
  • Hilfe bei Frage zum Verhalten bei Mängeln, Mietminderung
  • Hilfe bei Fragen zur Kündigung des Mietverhältnisses

Mietervereine versuchen Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen. Diese Unterstützung wird in der Regel auch als Verbraucherschutz beim Thema Wohnen gewertet. Obwohl es nicht um den Erwerb eines Produktes geht, wird ein Mietverhältnis einem solchen oft gleichgesetzt. Daher sehen sich viele Mietervereine als Verbraucherorganisation der Mieter.

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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