Bußgelder: Alkohol am Steuer
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
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Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... trotz Eintrag eines vorherigen Alkoholverstoßes | 1.000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... trotz Eintrag zweier vorheriger Alkoholverstöße | 1.500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr oder unterhalb dieser Grenze nebst Ausfallerscheinungen (Straftat) | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | variiert | Hier prüfen ** |
0-Promille-Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 250 € | 1 | - | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
FAQ: Alkohol am Steuer
Allgemein ist in Deutschland eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille maßgeblich. Fahranfänger müssen sich jedoch an eine Null-Promille-Grenze halten.
Welche Konsequenzen bei einer Alkoholfahrt fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Fahranfänger, die in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen neben den Sanktionen aus der obigen Tabelle noch mit weiteren Folgen rechnen. Alkohol am Steuer wird als A-Verstoß angesehen. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung von einem Aufbauseminar nach sich.
Weitere Ratgeber über Alkohol am Steuer
Video: Was droht bei Alkohol am Steuer?
Alkoholgrenze im Auto: Überblick
Inhalt
Bezüglich der einzelnen Grenzwerte zum Thema „Alkohol am Steuer“ wollen wir Ihnen vorab anhand folgender Tabelle einen Überblick zu den jeweiligen Sanktionen verschaffen. Hier sehen Sie mitunter, wann eine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol zu einem Fahrverbot führt und wann es zu einer Freiheitsstrafe kommt. In den anschließenden Abschnitten erläutern wir Ihnen die einzelnen Tatbestände näher.
Wer im Besitz der Fahrerlaubnis ist, der weiß, dass dies ein großes Stück Freiheit und Flexibilität bedeutet. Gerade junge Menschen sehnen sich danach und fiebern dem Führerschein schon frühzeitig entgegen. Dabei ist sowohl für Fahranfänger als auch für die „alten Hasen“ das Thema „Alkohol im Straßenverkehr“ ein besonders wichtiges.
Vielen stellt sich in diesem Kontext die Frage, welche Promillegrenze in Deutschland denn nun im Auto relevant ist. Ab wann begeht ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit? Wann hingegen führt Trunkenheit am Steuer zu einer Freiheits- oder Geldstrafe im Sinne des Strafgesetzbuches? Wird ein Fahrverbot bei Alkohol am Steuer verhängt oder gar die Fahrerlaubnis entzogen? Welche Regelungen gelten laut Verkehrsrecht für Fahranfänger? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema liefert der folgende Ratgeber.
Promillegrenze: Alkohol im Auto als Ordnungswidrigkeit
Frei nach dem Motto „Eins ist keins“ gönnt sich so mancher Autofahrer nach der Arbeit sein wohlverdientes Feierabendbier, oder auch zwei. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass das Fahren unter Einfluss von Alkohol dann als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wenn ein Wert von mindestens 0,5 und höchstens 1,09 Promille erreicht ist.
Die hierbei drohenden Sanktionen variieren, je nachdem, ob der Fahrer bereits zuvor mit Alkohol am Steuer erwischt wurde oder nicht. Hat er noch keine derartige Eintragung zu verbuchen, muss er ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen und bekommt zudem zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister sowie einen Monat Fahrverbot.
Promillegrenze im Video erklärt
Trunkenheit im Verkehr als Straftat
Unter den zuvor geschilderten Voraussetzungen handelt ein Autofahrer ordnungswidrig. Wird er dabei erwischt, schließt sich ein Bußgeldverfahren an. Nicht bloß ordnungswidrig handelt eine Person hingegen, die den Tatbestand des § 316 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) erfüllt. Darin heißt es zum Thema „Alkohol am Steuer“:
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
Hierbei gilt hinsichtlich der Alkoholwerte das Folgende: Wird die Grenze von 1,1 Promille erreicht, gilt eine Person als absolut fahruntüchtig. In derartigen Fällen wird unwiderleglich vermutet, dass ein Fahrer nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (im Sinne der vorstehenden Norm). Doch auch Alkoholwerte unterhalb dieser Grenze können Relevanz für den Bereich des Strafrechts haben.
Von relativer Fahruntüchtigkeit ist in diesem Kontext die Rede, wenn ein Fahrer einen niedrigeren Wert aufweist, jedoch beim Fahren sogenannte Ausfallerscheinungen zu erkennen gibt. Als solche gelten beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, die Missachtung von Ampelanlagen oder Verkehrsschildern, das Beschädigen anderer Fahrzeuge beim Ein- bzw. Ausparken oder Ähnliches.
Im Rahmen eines Strafverfahrens müsste dem Alkoholfahrer mithin entsprechend nachgewiesen werden, dass er nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Alkohol am Steuer kann also Strafen im Sinne des Strafgesetzbuchs nach sich ziehen. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Bei dem Delikt des § 316 StGB handelt es sich strafrechtlich betrachtet um ein Vergehen. Ein solches ist stets abzugrenzen von einem Verbrechen. Bei letzterem liegt der Strafrahmen mindestens bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bei einem Vergehen hingegen kann das Strafmaß auch unterhalb dessen liegen.
Eine Strafe für Alkohol am Steuer kommt übrigens nicht nur wegen vorsätzlichen Handelns in Betracht. Gemäß der Vorschrift des § 316 Absatz 2 StGB wird ausdrücklich auch Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht. Nach der geltenden Rechtsprechung reicht hierbei ein hoher Blutalkoholwert zur Tatzeit nicht aus, um Rückschlüsse auf ein vorsätzliches Handeln zu ziehen.
In der Regel wird einem Autofahrer, der nach § 316 StGB verurteilt wird, die Fahrerlaubnis entzogen und oftmals auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU), in der Umgangssprache der sogenannte „Idiotentest“, angeordnet.
Alkohol am Steuer in der Probezeit: Welche Folgen drohen Fahranfängern?
In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen erläutern, welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht, wenn sich eine Person noch in der Probezeit befindet. Droht hier sofort der Verlust vom Führerschein? Ist Alkohol in der Probezeit gänzlich verboten?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss bringt eine Besonderheit für Personen mit sich, die noch in der Probezeit oder aber unter 21 Jahren sind. Hier liegt die Promillegrenze nämlich bei null.
Ein Autofahrer muss, sofern er eines der beiden Kriterien erfüllt, gänzlich auf Alkohol verzichten. Verstößt er gegen dieses Gebot und wird bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, ist laut Bußgeldkatalog ein Betrag von 250 Euro fällig. Zudem bekommt der Fahrer einen Punkt im Fahreignungsregister. Schließlich stellt der Verstoß gegen die 0-Promillegrenze in der Probezeit einen sogenannten A-Verstoß dar. Ein solcher führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Ferner muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Alkohol am Steuer: Wie wird der Promillewert ermittelt?
Wer in eine Alkoholkontrolle gerät und einen Atemtest verweigert, dem kann eine Blutentnahme drohen. Diese darf nur durch einen fachkundigen Arzt vorgenommen werden. Doch was ist nun, wenn die Blutentnahme einige Stunden nach der Fahrt erfolgt?
Wird der sodann festgestellte Wert einfach auch für die Fahrt angenommen? Immerhin baut der menschliche Körper bereits innerhalb von Stunden Alkohol im Blut ab. Hierbei findet eine entsprechende Rückrechnung statt. Pro zurückgelegter Stunde wird zu dem festgestellten Alkoholwert 0,1 Promille addiert.
Beispiel: Autofahrer A gerät um 14:00 Uhr in eine Polizeikontrolle. Um 17 Uhr wird ihm durch den Arzt B Blut abgenommen. Festgestellt wird hierbei ein Promillewert von 1,0. Für jede vergangene Stunde werden nunmehr 0,1 Promille hinzugerechnet. Bei drei Stunden macht dies 0,3 Promille. Zum Tatzeitpunkt hatte A mithin einen Blutalkoholwert von 1,3 Promille. Er kann rückwirkend somit als absolut fahruntüchtig angesehen werden.
Gut zu wissen: Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde und einen Atemalkoholtest verweigerte, dem konnte bisher lediglich aufgrund einer Anordnung durch einen Richter eine Blutentnahmen drohen, es sei denn, der Betroffene willigte in die Blutentnahme ein.
Aufgrund des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens wurde die entsprechende Norm des § 81a Strafprozessordnung (kurz: StPO) einer Änderung unterzogen. Eingeführt wurde die Regelung des Absatzes 2 Satz 2. Hierin heißt es:
Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.
Fazit zum Thema „Alkohol am Steuer“
Wie Sie sehen, ist das Thema „Alkohol am Steuer“ ein facettenreiches und zudem komplexes. Es kommt auf verschiedene Umstände und auf unterschiedliche Blutalkoholwerte an, um zu bestimmen, mit welchen Sanktionen ein Autofahrer jeweils zu rechnen hat. Zum Teil kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit und zum Teil sogar als Straftat qualifiziert werden.