Im Grundgesetz Artikel 5 findet sich die wichtigste Grundlage der Pressearbeit in Deutschland: die Pressefreiheit. Sie garantiert den Medienmachern, dass keine Zensur durch den Staat stattfindet. Dadurch können die Pressevertreter ihre wesentlichen Aufgaben wahrnehmen.
Dazu gehört neben dem Zugänglichmachen von Informationen auch die Überwachung und Kontrolle des Staates. Die Presse fungiert quasi als vierte Gewalt im Staat und soll gerade im Rahmen des investigativen Journalismus Missstände aufdecken und die Bevölkerung über selbige aufklären.
Doch ist die Pressefreiheit gemäß Grundgesetz (GG) in Deutschland immer gegeben? Oder ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr? Und wie sieht es in anderen Staaten aus? Gibt es Länder ohne Pressefreiheit?
All diese Fragen greift der nachfolgende Ratgeber auf und beantwortet sie. Dabei stellen wir für die Pressefreiheit eine Definition gemäß Artikel 5 GG auf und zeigen, wie die Pressefreiheit im Ranking durch die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ weltweit beurteilt wird.
Inhalt
FAQ: Pressefreiheit
Die Pressefreiheit gemäß Presserecht ist in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben und garantiert den Medienmachern, dass keine Zensur durch den Staat stattfindet.
Journalisten müssen sich trotz Pressefreiheit an die geltenden Gesetze halten. So rechtfertigt eine Recherche beispielsweise keine Straftat.
Hier finden Sie die Rangliste der Pressefreiheit, anhand welcher Sie ablesen können, wie es um die Pressefreiheit im jeweiligen Land bestellt ist.
Pressefreiheit laut Art. 5 GG
„Was ist Pressefreiheit“ – Diese Frage bietet freilich viel Raum zur Beantwortung. In Deutschland wird die Pressefreiheit im GG Art. 5 wie folgt definiert:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wichtigster Punkt ist hierbei, dass keine Zensur stattfinden darf. Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit gilt dabei für alle Medienmacher. Sie ist nicht Abhängig von der Auflage oder den Klickraten einer Zeitung bzw. Website.
Durch die Presse- und Meinungsfreiheit ist eine Demokratie erst möglich. Sie erlaubt den Menschen eine freie Informationsbeschaffung, die auch andere Denkweisen als die allgemein gültigen zulässt. Doch auch die Pressefreiheit hat ihre Grenzen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Warum ist Pressefreiheit wichtig?
In einer Demokratie kommt der Pressefreiheit eine enorme Bedeutung zu. Sie gewährleistet die Informationsfreiheit und somit auch die freie Meinungsbildung und –äußerung. Durch die Medien sollen die Informationen bereitgestellt werden, sodass sich jeder Mensch eine eigene Meinung auf der Grundlage unabhängiger Fakten bilden kann. Würde der Staat an dieser Stelle eingreifen und die Presse kontrollieren, könnte dadurch die öffentliche Meinung bewusst beeinflusst werden. Zudem dient die Pressefreiheit der ungehinderten Arbeit der Medienvertreter. Somit ist auch eine Kontrolle der Politik möglich. Eine Funktion, die Journalisten als vierte Gewalt im Staat, in besonderem Maße zukommt.
Grenzen der Pressefreiheit
Artikel 5 GG ist allerdings mitnichten ein Freifahrtschein für Journalisten. Wie im Gesetz in Absatz 2 bereits definiert ist, findet die Pressefreiheit ihre „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Das bedeutet, dass auch Journalisten bei ihrer Arbeit an Gesetze gebunden und keinesfalls von diesen befreit werden können. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, durch eine Straftat (beispielsweise einen Einbruch) an Informationen zu gelangen und sich dabei auf die Pressefreiheit zu berufen.
Des Weiteren dürfen Personen nicht in ihrer Ehre verletzt werden. Es darf also weder eine hetzerische Berichterstattung, die die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen missachtet, noch eine Diskriminierung ethnischer Gruppen in jeglicher Form vorkommen.
Das Presserecht räumt den Medienmachern einige Privilegien ein. So sind Behörden Inhabern eines Presseausweises beispielsweise zur Auskunft verpflichtet. Aber auch bei der Recherche gibt es Grenzen.
Im Pressekodex, einem vom Presserat herausgegebenen Regelwerk zur Selbstkontrolle von Journalisten, werden verschiedene Grenzen der Pressefreiheit definiert. Dabei steht besonders im Vordergrund, dass keine Diskriminierung stattfinden darf und auch der Sensationsjournalismus zu unterlassen ist.
Weiterhin wird der Opferschutz hervorgehoben sowie eine strikte Trennung von journalistischen Beiträgen und Werbung verlangt. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Pressefreiheit nur so weit gehen kann, dass keine Gesetze oder die Ehre eines Menschen verletzt werden.
Verletzung der Pressefreiheit in Deutschland
Die Geschichte der Pressefreiheit ist auch in Deutschland mitnichten frei von Problemen in Bezug auf diese. Im Folgenden werden wir Ihnen einige Beispiele präsentieren, bei denen es zu einer Einschränkung der Pressefreiheit bzw. einem Versuch zu selbiger kam.
Spiegel-Affäre von 1962
Die Spiegel-Affäre gilt als der massivste Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland. Im Zuge dessen wurden im Jahr 1962 sieben SPIEGEL-Redakteure verhaftet. Ihnen wurde Landesverrat vorgeworfen. Wie konnte es dazu kommen?
Eine Chronologie der Ereignisse:
- 8. Oktober 1962: Das Spiegel-Magazin mit der Titelstory „Bedingt abwehrbereit“ kommt auf den Markt. In der Ausgabe geht es um ein Manöver der Nato und die umstrittene Atomstrategie. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass in dieser Publikation Staatsgeheimnisse verraten wurden.
- 10. Oktober 1962: Ein Gutachten deckt in der Publikation angeblich 41 Staatsgeheimnisse auf. Werden solche publiziert, handele es sich um Landesverrat.
- 15 – 18. Oktober: Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß treibt, unter Zustimmung von Konrad Adenauer, die Strafverfolgung voran.
- 23./24. Oktober: Die Pressefreiheit wird durch das Abhören der Telefonleitungen vom Spiegel mit Füßen getreten.
- 26. Oktober: Beamte besetzen die Räume der Redaktion vom Spiegel im Hamburger Pressehaus. Dokumente werden beschlagnahmt, die Räume werden versiegelt, Mitarbeitern der Zutritt verwehrt. In Hamburg und Bonn werden in dieser Nacht zudem Räume von fünf Spiegel-Redakteuren durchsucht. Die beiden Chefredakteure Johannes K. Engel und Claus Jacobi werden festgenommen.
- Ab dem 27. Oktober: Es folgen weitere Festnahmen und eine Welle des Protests wird ausgelöst. Dutzende Menschen machen sich für die Einhaltung der Pressefreiheit stark. Hamburger Verlage stellen den Redakteuren vom Spiegel Räume und Arbeitsgeräte zur Verfügung.
- November: Strauß verstrickt sich in Widersprüche und muss schließlich zugeben, an der Verhaftung von Titelautor Ahlers mitgewirkt zu haben. Es kommt zu einer Regierungskrise, in deren Folge fünf Minister zurücktreten. Am 26. November werden die Redaktionsräume wieder freigegeben, die Dokumente bleiben allerdings beschlagnahmt.
- 14. Dezember: Ein neues Kabinett wird gegründet, Strauß ist seinen Job los.
- 7. Februar 1963: Mit Augstein wird auch der letzte Mitarbeiter vom Spiegel aus der Haft entlassen.
Caroline-Urteile
Caroline, Prinzessin von Hannover (ehemals Caroline von Monaco), hat in Bezug auf die Pressefreiheit in Deutschland Geschichte geschrieben. In den 90er Jahren war sie häufig Thema in der Berichterstattung der Boulevardpresse, wie es für Prominente üblich ist.
Seit Beginn der 1990er ging die Prinzessin in Deutschland gegen die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen durch Paparazzi aus ihrem Privatleben vor. Ein jahrelanger Rechtsstreit entbrannte, in welchem die Klägerin alle Instanzen durchlief.
Die daraus resultierenden Urteile werden als „Caroline-Urteile“ bezeichnet. Der letzte Urteilsspruch wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2004 gefällt. Dieses war nicht nur für die Pressefreiheit bedeutend: Auch die Bundesrepublik Deutschland wurde verurteilt.
Die Prinzessin hatte gegenüber selbiger einen Schadensersatzanspruch, weil nach Auffassung vom EGMR die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten.
In Bezug auf die Pressefreiheit sah das Urteil vor, dass durch die Veröffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei.
Dies war natürlich ein Schock, vor allem für Vertreter der Boulevardpresse. Eine massive Einschränkung der Pressefreiheit wurde befürchtet, in den kommenden Jahren war ein deutlicher Rückgang sogenannter Papparazzi-Fotos zu verzeichnen.
Im Jahr 2008 dann die große Erleichterung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob das „Caroline-Urteil“ des Bundesgerichtshofs auf, indem es klarstellte, dass Bilder aus dem privaten Alltagsleben einer Person der Zeitgeschichte sehr wohl verbreitet werden dürfen, wenn dies einen Beitrag zur Meinungsbildung darstelle. Eine Einzelfallentscheidung ist dabei stets vonnöten.
Pressefreiheit International
In Deutschland ist die Pressefreiheit als Menschenrecht im Grundgesetz verankert. Dies kann im internationalen Vergleich durchaus als Luxus für die Medienmacher gewertet werden. Denn nicht überall auf der Welt wird Journalisten eine zensurfreie Arbeit gewährt.
Die Frage: „In welchen Ländern gibt es keine Pressefreiheit?“ zu beantworten, ist dabei nicht immer einfach. In Diktaturen kann per se keine Pressefreiheit herrschen, da der Staat die Geschicke lenkt und die Medien gezielt für Propaganda missbraucht werden.
Doch nicht nur in dieser Herrschaftsform ist es mitunter schwierig von einer Pressefreiheit zu sprechen. Auch in einer Demokratie ist diese nicht immer gesichert. So ist beispielsweise gerade in den USA eine juristische Verfolgung von Investigativjournalisten und sogenannten Whistleblowern teils gängige Praxis.
Auch in Europa lassen sich derartige Angriffe auf die Pressefreiheit feststellen. Während des Wahlkampfs in Frankreich wurden Journalisten teils scharf verbal von Politikern angegriffen. In Finnland konnte der Ministerpräsident die Berichterstattung vom öffentlich – rechtlichen Rundfunk YLE stoppen.
Reporter ohne Grenzen: Für die Pressefreiheit weltweit
Reporter ohne Grenzen (ROG) – dies ist der Name einer international tätigen Nichtregierungsorganisation, welche sich für die Pressefreiheit und gegen eine Zensur einsetzt. Im Rahmen dessen setzt sich die Organisation verstärkt für Journalisten ein, welche aus politischen Gründen in Haft sitzen.
ROG wurde 1985 von vier französischen Journalisten in Montpellier gegründet. Mittlerweile befindet sich der internationale Dachverband der Organisation in Paris. Der Name wurde übrigens in Anlehnung an „Ärzte ohne Grenzen“ gewählt.
ROG beruft sich beim Einstehen für die Pressefreiheit auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dieser besagt Folgendes:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
In den einzelnen Ländern existieren eigene Sektionen der ROG. Die deutsche hat beispielsweise ihren Sitz in Berlin. Sie finanziert sich hauptsächlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Weitere Einnahmequelle ist der Fotoband „Fotos für die Pressefreiheit“.
Dieser wird jährlich zum Internationalen Tag der Pressefreiheit veröffentlicht. Dort werden Ereignisse des letzten Jahres durch Fotos und Essays dokumentiert. Zudem findet sich ein „Faktenteil“, welcher den Fokus auf verschiedene Länder legt, in denen die Pressefreiheit besonders beobachtet wurde.
Rangliste der Pressefreiheit
ROG gibt jedes Jahr bezogen auf die Pressefreiheit eine Liste heraus und beurteilt auf Grundlage von Fragebögen, den Grad der Freiheit, den Medienmacher in 180 Ländern weltweit genießen. Auf die Methodik gehen wir im weiteren Verlauf des Ratgebers genauer ein.
Im Folgenden erhalten Sie nun einen Überblick der 20 Länder, in denen die Presse- und Informationsfreiheit weitgehend als vorhanden eingestuft werden kann. Wichtig: Die Rangliste von ROG beurteilt nicht die Qualität der Berichterstattung in den einzelnen Ländern!
Top 20 der Pressefreiheit-Rangliste 2016
Rang | Land | Rangänderung im Vergleich zum Vorjahr |
---|---|---|
1 | Norwegen | +2 |
2 | Schweden | +6 |
3 | Finnland | -2 |
4 | Dänemark | 0 |
5 | Niederlande | -3 |
6 | Costa Rica | 0 |
7 | Schweiz | 0 |
8 | Jamaika | +2 |
9 | Belgien | +4 |
10 | Island | +9 |
11 | Österreich | 0 |
12 | Estland | +2 |
13 | Neuseeland | -8 |
14 | Irland | -5 |
15 | Luxemburg | 0 |
16 | Deutschland | 0 |
17 | Slowakei | -5 |
18 | Portugal | +5 |
19 | Australien | +6 |
20 | Surinam | +2 |
Schlusslichter in Bezug auf die Pressefreiheit
Platz | Land | Rangänderung im Vergleich zum Vorjahr |
---|---|---|
170 | Laos | +3 |
171 | Äquatorialguinea | -3 |
172 | Dschibuti | 0 |
173 | Kuba | -2 |
174 | Sudan | 0 |
175 | Vietnam | 0 |
176 | China | 0 |
177 | Syrien | 0 |
178 | Turkmenistan | 0 |
179 | Eritrea | +1 |
180 | Nordkorea | -1 |
Wie hat sich die Pressefreiheit weltweit insgesamt entwickelt?
Seit 2013 berechnet Reporter ohne Grenzen einen globalen Indikator für die Pressefreiheit weltweit. Dieser wird aus dem Durchschnitt des Indikators, welcher als Beurteilungsgrundlage für die Pressefreiheit gilt, in den jeweiligen Weltregionen errechnet.
Je höher der Indikator ausfällt, desto schlechter steht es um die Pressefreiheit insgesamt. Der globale Indikator erreicht im Jahr 2016 einen neuen Höchststand und drückt somit einen Rückgang der Pressefreiheit weltweit aus.
Wie wird die Pressefreiheit-Liste erstellt?
Die von ROG veröffentlichte Rangliste zur Pressefreiheit stellt keine repräsentative Umfrage nach wissenschaftlichen Kriterien dar. Dennoch gelten die Ergebnisse als verlässlich. Aber wie geht die Organisation bei der Datenerhebung genau vor? Ein kleiner Einblick in die Entstehung der Rangliste der Pressefreiheit:
Die Grundlage der Rangliste bildet ein umfangreicher Fragenkatalog. Dieser wird an Experten auf allen Kontinenten versandt. Darunter sind beispielsweise Korrespondenten von ROG, Vertreter von Partnerorganisationen, Journalisten oder Wissenschaftler.
Im Fragebogen werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Von der Zugangsmöglichkeit zum Beruf für angehende Journalisten über rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Existenz von Regulierungseinrichtungen.
Es handelt sich insgesamt um 71 Fragen, die in folgende sechs Kategorien aufgeteilt sind:
- Medienvielfalt
- Unabhängigkeit der Medien
- journalistisches Arbeitsumfeld und Selbstzensur
- rechtliche Rahmenbedingungen
- institutionelle Transparenz
- Produktionsinfrastruktur
Eine siebte Kategorie, die sich mit Übergriffen auf und Gewalttaten gegen Journalisten beschäftigt, wertet ROG selbst aus. Dazu zählen unter anderem auch Medienmacher, die während ihrer arbeitet getötet oder verhaftet wurden.
In jeder Kategorie kann eine Punktzahl von maximal 100 (schlechtsmögliches Ergebnis) erreicht werden. Diese werden je nach Kategorie dann noch einmal gewichtet und ergeben eine Gesamtpunktzahl auf deren Grundlage die Rangliste der Pressefreiheit erstellt wird.
Reporter ohne Grenzen werfen einen genaueren Blick auf die Pressefreiheit in Deutschland
Rang 16 für Deutschland in Bezug auf die Pressefreiheit – klingt ja erst einmal nicht schlecht. Reporter ohne Grenzen hat allerdings noch einmal einen genaueren Blick auf die Situation in der Bundesrepublik geworfen: Auch hier ist nicht alles so schön, wie es sich in Artikel 5 GG anhört.
So wurde im Jahr 2016 eine hohe Zahl von tätlichen Angriffen, Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Journalisten registriert. Zu Gewalt kam es nach Recherchen von ROG vor allem bei Demonstrationen rechtspopulistischer oder radikaler Gruppen.
Bezogen auf die gesetzliche Lage im Land sorgt vor allem die Vorratsdatenspeicherung für Diskussionen. Gegen den Strafparagraphen zur „Datenhehlerei“ (dieser soll den Umgang mit elektronisch gespeicherten Daten von Whistleblowern unter Strafandrohung stellen) hat ROG in Zusammenarbeit mit Bürgerrechtsorganisationen sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Auch die laut Presserecht zugesicherte Informationsfreiheit für Journalisten wird nach Angabe der Organisation nicht immer dem Gesetz entsprechend umgesetzt. Journalisten sehen sich dabei häufig mit langen Antwortfristen konfrontiert.
Ein weiterer Risikofaktor für die Pressefreiheit in Deutschland ist nach Ansicht der Reporter ohne Grenzen die schrumpfende Pressevielfalt. Durch den Wegfall von immer mehr Lokalredaktionen oder den Zusammenschluss ehemals eigenständiger Redaktionen gehe eine Vielfalt verloren. Die Organisation sieht zudem ein Verwischen der Grenzen zwischen PR und Journalismus, was dem Ansehen von letzterem schade.
Auch die Politik hat im Jahr 2016 versucht, Einfluss auf die Presse zu üben. Insbesondere Mitglieder der Partei „Alternative für Deutschland“ sind negativ aufgefallen, weil Journalisten von einigen Veranstaltungen ohne ersichtlichen Grund ausgeschlossen wurden.
Internationaler Tag der Pressefreiheit
Seit dem 3. Mai 1993 wird der Internationale Tag der Pressefreiheit jährlich genutzt, um auf Verletzungen der Pressefreiheit weltweit hinzuweisen und die Bedeutung der freien Berichterstattung für die Existenz einer Demokratie hervorzuheben.
Entstanden ist dieser Tag auf einen Vorschlag der UNESCO gegenüber der UN-Generalversammlung. Seither verleiht die UNESCO jährlich den „Guillermo Cano-Preis“ für besondere Verdienste um die Pressefreiheit.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen nutzt diesen Tag um auf Willkür- und Gewaltmaßnahmen gegenüber Journalisten hinzuweisen. An diesem Tag erscheint auch die Rangliste der Pressefreiheit.
Auch bei einigen Themen aus der Kommune Troisdorf wurden nach meinem Komentar gelöscht. Das ist aber wohl den Politikern erfolgt. Auf jeden Fall wurden andere Kommentare nicht veröffentlicht oder blockiert.
Ich habe eine Frage zur Meinungs- und Pressefreiheit in einer Dorfzeitung.
Ich bin Gemeinderatsmitglied und zusammen mit einem weiteren Ratsmitglied das Redaktionsteam unserer Dorfzeitung. Diese wird von der Gemeinde herausgegeben, verantwortlich der Ortsbürgermeister.
In der jetzt erschienen Ausgabe wollte ich einen kritischen Kommentar veröffentlichen, der sich mit verschiedenen Maßnahmen und Vorgaben der Kreisverwaltung beschäftigte. Ortsbürgermeister und Beigeordnete entschieden, dass dieser Artikel nicht erscheinen darf. Der Artikel enthielt keinerlei direkte Angriffe auf Personen, auch Namen wurden nicht genannt.
In einer Aussprache war die Position des Bürgermeisters, dass solche Artikel niemals erscheinen können. Die Dorfzeitung sei ein Organ der Gemeinde und deshalb könne der Bürgermeister so entscheiden.
Ich empfinde mich zensiert und glaube, dass die nicht dem Gesetzt entspricht.
Können Sie das bitte kommentieren? Danke und mit freundlichem Gruß
Wilhelm G. R
Was sagen Sie zu den Aussagen in der Dokumentation Die Profiteure der Angst bei Monitor?