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FAQ: Unterlassungserklärung
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, eine rechtsverletzende Handlung in Zukunft zu unterlassen. Möglich ist dies zum Beispiel bei Verstößen gegen das Urheberrecht oder Beleidigung.
Hierbei handelt es sich in der Regel um einen lebenslangen Vertrag. Bei einem Verstoß gegen die Erklärung ist üblicherweise eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
Juristen unterscheiden grundsätzlich zwischen vorbeugenden, strafbewehrte und modifizierten Unterlassungserklärungen.
Bei Rechtsverstößen und Vergehen haben die Geschädigten nicht selten mehrere Optionen, um gegen den Täter vorzugehen. So können sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht Möglichkeiten für eine Verfolgung bestehen. Ein Weg, um gegen eine Rechtsverletzung zivilrechtlich und außergerichtlich vorzugehen, kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein.
Anwendung findet diese vor allem im Marken-, Wettbewerbs- sowie im Urheberrecht. Allerdings können Sie eine Unterlassungserklärung auch bei Beleidigung oder übler Nachrede fordern.
Doch welche Auswirkungen hat die Abgabe einer solchen Erklärung? Sollte eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden? Und welche Kosten gehen mit diesem Schriftstück einher? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Spezielles zur Unterlassungserklärung
Wann besteht der Anspruch auf Unterlassung?
Nicht immer ist den Geschädigten einer Rechtsverletzung durch die Zahlung einer Entschädigung – zum Beispiel in Form von Schadensersatz – auch wirklich geholfen. Denn nicht selten leben sie mit der Furcht oder Sorge vor einem erneuten Eingriff in ihre Rechte. Aus diesem Grund räumt der Gesetzgeber den Unterlassungsanspruch ein. Ziel dieses ist es, eine künftige Beeinträchtigung rechtlich abwehren zu können.
Die Voraussetzungen für den Unterlassungsanspruch sind in § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wie folgt definiert:
Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.“
Im Urheberrecht können die Rechteinhaber – meist handelt es sich dabei um den Urheber – ihren Anspruch auf Unterlassung bei einer Urheberrechtsverletzung geltend machen. Dabei wird im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert.
Wann droht eine…?
Woraus besteht eine Unterlassungserklärung?
Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich prinzipiell um einen Vertrag, durch welchen sich der Erklärende dazu verpflichtet, eine genau benannte Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung wird diese Erklärung meist mit einer Abmahnung versandt.
In der Regel setzt sich eine Unterlassungserklärung aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- die Aufforderung, ein bestimmtes rechtsverletzendes Verhalten künftig zu unterlassen
- die Androhung einer Vertragsstrafe, welche bei einer Zuwiderhandlung fällig ist
- das Einverständnis, die Kosten der Abmahnung zu übernehmen
Bei Unterlassungserklärungen nehmen Juristen eine Unterscheidung vor. Ein Kriterium ist dabei zum Beispiel der Zeitpunkt – ist die Rechtsverfolgung also schon erfolgt oder droht diese noch. Allerdings enthalten alle Formen in den meisten Fällen die zuvor aufgeführten Bestandteile.
Wichtig! Eine Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig. Eine Verjährung tritt somit nicht ein. Darüber hinaus behalten die Formulierungen auch bei einer Gesetzesänderung, durch welche die zuvor abgemahnte Rechtsverletzung legalisiert wird, ihre Gültigkeit.
Mehr zum Unterlassungsanspruch können Sie in unserem Ratgeber „Unterlassungsanspruch: In welchen Fällen ist dieser gegeben?“ nachlesen.
Arten der Unterlassungserklärung
Wie zuvor bereits erwähnt, lassen sich verschiedene Arten der Unterlassungserklärungen unterscheiden. Juristen differenzieren dabei folgende Formen:
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Modifizierte Unterlassungserklärung
- Vorbeugende Unterlassungserklärung
Wodurch sich die jeweilige Erklärung auszeichnet, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt und welche Reaktion angebracht ist, wird nachfolgend im Detail betrachtet.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Liegt eine Unterlassungserklärung einer Abmahnung bei, handelt es sich dabei in der Regel um die strafbewehrte Version. Die Bezeichnung geht dabei auf die enthaltende Vertragsstrafe zurück. Dieses Schreiben wurde vom Anwalt des Geschädigten aufgesetzt.
Hauptaugenmerk des Rechtsanwalts sind die Interessen seines Mandanten, weshalb die Unterlassungserklärung häufig auch zu dessen Gunsten formuliert ist. Gehen die einzelnen Formulierungen über das notwendige Maß hinaus, besteht die Möglichkeit diese anzupassen. Experten bezeichnen dies auch als Modifizierungen.
Veränderungen an einer Unterlassungserklärung sind allerdings nur solange möglich, wie keine Unterschrift erfolgt. Denn durch Ihre Signatur akzeptieren Sie alle Vertragsbedingung.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu akzeptieren und zu unterschreiben. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Passen Sie Passagen der Erklärung an, entsteht dadurch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung.
Grundsätzlich sind Anpassungen im gesamten Schriftstück möglich, besonders häufig sind allerdings folgende Punkte betroffen:
- Veränderung der Rechtsverbindlichkeit der Erklärung
- Eingrenzung der inhaltlichen Reichweite (zum Beispiel die Begrenzung auf ein bestimmtes Bild oder einen Film)
- Anpassung der Bedingungen der Vertragsstrafe (Höhe und Begrenzung auf schuldhaftes Handeln)
- Reduzierung der Forderung auf Schadensersatz
- Verzicht auf die Übernahme der Kosten der Abmahnung
Auch wenn es Ihnen prinzipiell möglich ist, umfassende Veränderungen an der Unterlassungserklärung vorzunehmen, sollten Sie es damit dennoch nicht übertreiben. Denn der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, die modifizierte Unterlassungserklärung hinzunehmen. Scheitert die außergerichtliche Einigung deshalb, droht eine Unterlassungsklage, welche mit zusätzlichen Kosten einhergeht.
Da unter Umständen bereits geringfügige Umformulierungen weitreichende Folgen haben können, gilt äußerste Vorsicht. Darüber hinaus sollten Sie für eine modifizierte Unterlassungserklärung keine Vorlage aus dem Internet nutzen.
Vorbeugende Unterlassungserklärung
Eine vorbeugende Unterlassungserklärung unterscheidet sich inhaltlich kaum von einer strafbewehrten. Die Differenzierung basiert dabei auf dem Zeitpunkt, zu dem die Abgabe der Erklärung gefordert wird. In diesem Fall vor dem Rechtsverstoß bzw. dem Erhalt einer Abmahnung.
Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch kann zum Beispiel bestehen, wenn in der Vorankündigung für ein Buch mit Enthüllungen geworben wird, bei denen es sich um falsche Tatsachenbehauptungen handelt.
Ein Rechtsverletzer kann aber auch von sich aus aktiv werden und eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. Diese Vorgehensweise wurde zeitweise bei Urheberrechtsverletzungen aufgrund von Filesharing in Tauschbörsen als sinnvoll erachtet.
Es handelte sich dabei insbesondere um Fälle, bei denen gleichzeitig diverse Rechteinhaber geschädigt wurden. Da sich dadurch die Kosten für eine Abmahnung und den beauftragten Anwalt reduzieren ließen. Allerdings wird von dieser Praxis mittlerweile abgeraten.
Fallen bei einer Unterlassungserklärung Kosten an?
Für eine Unterlassungserklärung fallen in der Regel keine gesonderten Kosten an. Stattdessen sind die bereits in den Gebühren der Abmahnung und den Anwaltskosten beinhaltet. Die Höhe der Anwaltskosten hängt dabei vom Gegenstandswert der Abmahnung ab. Ein Rechtsanwalt kann diese also nicht nach Belieben bestimmen.
Benötigt der Abgemahnte einen eigenen Rechtsbeistand, mit dem er das weitere Vorgehen bespricht und welcher die Modifizierungen an der Erklärung vornimmt, entstehen dadurch weiterer Ausgaben. Allerdings sollten insbesondere fachliche Laien nicht auf die Erfahrung eines Experten verzichten. Denn durch sinnvolle Modifizierungen lassen sich ggf. die Kosten für eine spätere Gerichtsverhandlung vermeiden.
Kosten können darüber hinaus auch anfallen, wenn Sie gegen eine bestehende Unterlassungserklärung verstoßen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Diese liegt nicht selten im vierstelligen Bereich. Zudem kann der Geschädigte eine erneute Abmahnung samt Unterlassungserklärung verschicken.
Weitere Informationen über die Kosten einer Unterlassungserklärung
Verhalten bei einer Unterlassungserklärung
Nicht selten sind die Empfänger einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung im ersten Augenblick geschockt und überfordert. Insbesondere die hohen finanziellen Forderungen schüchtern viele Abgemahnte ein. Allerdings sollten Sie sich nicht aus Angst zu einer vorschnellen Unterschrift verleiten lassen.
Bewahren Sie daher einen klaren Kopf und prüfen Sie den Tatvorwurf. Worauf Sie dabei im Detail achten sollten, zeigt die folgende Auflistung:
- Können die Vorwürfe stimmen?
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sind? Oder waren Sie ggf. zum angegebenen Zeitpunkt nicht vor Ort? Konnten Dritte möglicherweise auf Ihren Internetzugang zugreifen? - Liegt überhaupt eine Rechtsverletzung vor?
Handelt es sich bei der abmahnenden Partei um den Rechteinhaber? Unterliegt das Werk überhaupt dem Schutz des Urheberrechts? - Ist die Unterlassungserklärung zum Tatvorwurf angemessen?
Benennt die Erklärung eine konkrete Handlung? Ist die Forderung nach Schadensersatz verhältnismäßig?
Sind Sie sich bei der Beantwortung dieser Fragen unsicher, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt. Dieser prüft die Abmahnung samt Unterlassungserklärung unter anderem auf diese Punkte und leitet ggf. notwendige Maßnahmen ein.
Muster für eine Unterlassungserklärung bei Filesharing
Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als Muster aussehen kann. Dieses dient allerdings nur der Veranschaulichung und sollte daher nicht ohne entsprechende Fachkenntnisse übernommen werden.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Aktenzeichen: xxx/xx
des
[Adresse des Rechtsverletzers]
-nachfolgend Schuldner genannt-
gegenüber
[Adresse des Geschädigten]
-nachfolgend Gläubiger genannt-
Hiermit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger,
- es zu unterlassen, Werke, an denen der Gläubiger die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, ohne dessen Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen,
- an den Gläubiger einen Schadensersatz in Höhe von xxx,xx Euro zu zahlen,
- dem Gläubiger jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die in Ziffer 1 bezeichnete Handlung in der Vergangenheit entstanden ist und/oder zukünftig entstehen wird,
- für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die bestehenden Verpflichtungen unter Ziffer 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt xxxx,xx Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen,
- dem Gläubiger vollständig Auskunft über das Ausmaß der unter Ziffer 1 beschriebenen Verletzungshandlungen zu erteilen und durch die Vorlage von Rechnungen die daraus erzielten Gewinne zu belegen,
- zur Zahlung der in diesem Zusammenhang entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten des Gläubigers in Höhe von xxxx,xx Euro.
Ort, Datum
Unterschrift
Ich erhielt eine Unterlassungserklärung mit dem falschen Nachnamen und dem vollständigen Geburtsdatum und -jahr. Ist eine solche Warnung gültig? Danke
guten tag,
besteht nach der unterlassungserklärung nur einseitig sprich für den gläubiger einhaltungspficht oder kann dieser munter verbreiten was er möchte – (Infos über privates wie z.b. finanzielles an Personen weiter geben die damit öffentlich gehen um bloßstellen zu wollen ) – nicht ??
diese frage brennt mir unter den nägeln denn es kann ja nicht sein das der unterschreiber dieser unterlassungserklärung nur pflichten hat und keine rechte !?
danke und mfg c.m.
Hallo carmen m.,
in der Regel ist der Unterzeichner verpflichtet, sich an die Punkte in der Erklärung zu halten. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, seinerseits eine Unterlassungserklärung zu fordern. Lassen Sie sich am besten rechtlich von einem Anwalt beraten. Die Redaktion kann eine solche Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org