Verbraucherschutz beim P-Konto: Sicherheit für Schuldner

Informationen zum P-Konto liefern die Verbraucherzentrale und andere Organisationen.
Informationen zum P-Konto liefern die Verbraucherzentrale und andere Organisationen.

Das Verbraucherrecht in Deutschland sorgt dafür, dass die Interessen der Verbraucher gegenüber den reichen und mächtigen Unternehmen, Konzernen oder Banken gewahrt und geschützt werden.

Des Weiteren gibt es viele Verbraucherorganisationen, welche sich um den Verbraucherschutz kümmern. Bekannte Beispiele sind die Verbraucherzentrale sowie die Stiftung Warentest.

Besonders wichtig ist der Verbraucherschutz in puncto Finanzen. Fehler durch falsche Beratung bei der Geldanlage können fatale Folgen für die finanzielle Zukunft einer Person haben. Eine bedeutende Rolle spielt der Schutz von Verbrauchern auch dann, wenn sie Schulden angehäuft haben. Damit Schuldner trotz der Forderungen von Gläubigern weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen können, gibt es in Deutschland das Pfändungsschutzkonto. Wie ist es um den Verbraucherschutz beim P-Konto bestellt und wer sorgt dafür?

FAQ: Verbraucherschutz bei Überschuldung – P-Konto

Mir droht die Kontopfändung, weil ich überschuldet bin. Wie behalte ich weiterhin Zugriff auf mein Bankguthaben?

Auch überschuldete Menschen sollen weiterhin am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Dank des Verbraucherschutzes können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Ist dann mein gesamtes Guthaben auf dem P-Konto vor einer Pfändung sicher?

Nein, aber es ist zumindest ein Freibetrag von aktuell 1.500 € vor der Pfändung geschützt (Stand: 1. Juli 2024). Der Rest wird weiterhin an die Gläubiger abgeführt. Sie können den Freibetrag aber für schützenswerte Geldeingänge erhöhen lassen, z. B. für Kindergeld.

Schützt mich ein P-Konto auch im Insolvenzverfahren?

Ja, das P-Konto schützt Ihr Bankguthaben auch in der Privatinsolvenz, ohne dass der Insolvenzverwalter das Konto vorher freigeben muss.

Video: Alles zum P-Konto

Alle Infos zum P-Konto finden Sie auch im Video.
Alle Infos zum P-Konto finden Sie auch im Video.

Was ist überhaupt ein P-Konto?

Sicherheit für Schuldner besteht durch den Verbraucherschutz in puncto P-Konto.
Sicherheit für Schuldner besteht durch den Verbraucherschutz in puncto P-Konto.

Bevor wir uns mit dem Verbraucherschutz beim P-Konto auseinandersetzen können, sind zunächst einige Grundlagen zu klären. Was ist überhaupt ein P-Konto, welchen Zweck hat es und wie kann ein solches eröffnet werden?

Hat eine Person Schulden angehäuft, können die Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine Kontopfändung erwirken. Das sich auf dem Girokonto befindliche Geld wird dann direkt an den oder die Gläubiger überwiesen, während der Schuldner keinen Zugriff mehr auf sein eigenes Geld hat.

Er kann dann nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen und wäre auf Sozialleistungen – beispielsweise Hartz 4 – angewiesen. Das macht jedoch keinen Sinn. Nur wenn ein Schuldner weiterhin eine angemessene Lebensführung beibehalten, weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen und arbeiten kann, bestehen Chancen, dass er seine Schulden in der Zukunft tilgen kann.

Aus diesem Grund gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto genannt. Grundsätzlich hat jede Person ein Recht darauf, ein P-Konto zu eröffnen. Auch die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos bei einer Bank darf nicht abgelehnt werden. Hierfür sorgt der Verbraucherschutz in Sachen P-Konto.

Der auf diesem P-Konto befindliche Grundfreibetrag von monatlich 1.500 € darf von den Gläubigern nicht angetastet werden. Nur Beträge, die darüber hinausgehen, dürfen gepfändet werden. Das Pfändungsschutzkonto können Schuldner wie ein herkömmliches Girokonto verwenden. Es sind also weiterhin Lastschriften, Daueraufträge sowie Überweisungen möglich, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird.

In gewissen Fällen kann der Freibetrag für das P-Konto erhöht werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Schuldner Kinder haben. Um eine Erhöhung zu erreichen, müssen Betroffene entsprechende Nachweise bei der Bank einreichen. Auch das Kindergeld und gewisse Sozialleistungen unterliegen einem Schutz.

Gesetzliche Regelungen zum P-Konto für den Verbraucherschutz

Verbraucherschutz beim P-Konto: Ihre Bank darf keine überhöhten Gebühren fordern.
Verbraucherschutz beim P-Konto: Ihre Bank darf keine überhöhten Gebühren fordern.

Um den Verbraucherschutz beim P-Konto zu gewährleisten, hat die Bundesregierung dementsprechende Gesetze erlassen. Wie bereits erwähnt, haben Betroffene grundsätzlich das Recht auf Eröffnung eines P-Kontos bzw. die Umwandlung eines Girokontos.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang für die Schuldner, dass Banken für ein Pfändungsschutzkonto keine gesonderten Entgelte erheben dürfen. Das P-Konto muss zu allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden.

Dies wurde vom Gesetzgeber im Bericht vom 22. April 2009 (Bundestags-Drucksache 16/12714, S. 17) klar formuliert. Und auch der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung in mehreren Urteilen (u.a. BGH Az.: XI ZR 500/11 und Az.: XI ZR 260/12) bestätigt.

Zum Verbraucherschutz beim P-Konto trägt also bei, dass Bestimmungen über Kontoführungsgebühren ungültig sind, wenn Betroffene nach der Umwandlung von einem Girokonto in ein P-Konto ein höheres Entgelt zahlen müssen. Es ist außerdem nicht erlaubt, dass die Bank bei der Neueinrichtung eines P-Kontos höhere Kontoführungsgebühren verlangt als für ein reguläres Girokonto mit einem vergleichbaren Leistungsrahmen.

Informationen und Hilfe der Verbraucherzentrale zum P-Konto

Für den Verbraucherschutz in Sachen P-Konto sorgt nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch verschiedene Verbraucherschutzorganisationen. Die bekannteste davon ist wohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), welcher sich als Stimme der 80 Millionen Verbraucher in Deutschland sieht.

Zum P-Konto hält die Verbraucherzentrale viele Informationen auf ihren Webseiten bereit. Sie beantwortet wichtige Fragen und gibt hilfreiche Ratschläge, zum Beispiel zur Umwandlung des Kontos oder dazu, welche Stellen zusätzliche Freibeträge bescheinigen können. So kann etwa ein Arbeitgeber, die Familienkasse, ein Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass der Freibetrag in Ihrem Fall angehoben werden kann.

Haben Sie Fragen zum Verbraucherschutz beim P-Konto? Die Verbraucherzentrale hilft weiter.
Haben Sie Fragen zum Verbraucherschutz beim P-Konto? Die Verbraucherzentrale hilft weiter.

Zum Verbraucherschutz in puncto P-Konto trägt die Verbraucherzentrale außerdem durch die persönliche Beratung bei. Sollte sich Ihre Bank weigern, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten oder ein bestehendes Girokonto umzuwandeln, können Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen, die dies belegen, an die zuständige Verbraucherzentrale wenden.

Auch wenn die Bank Leistungsein­schränkungen vornimmt – etwa kein Onlinebanking mehr möglich ist oder Bankterminals nicht mehr zum Abheben von Geldbeträgen nutzbar sind – können Ihnen die Mitarbeiter weiterhelfen. Sie können dann gemeinsam einen Widerspruch formulieren und einfordern, dass Ihnen alle vorherigen Leistungen wieder zugänglich gemacht werden. Auch ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Sie in einem solchen Fall unterstützen.

Die sechzehn Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten für viele Themenbereiche eine persönliche Beratung an. Haben Sie etwa Fragen zum Verbraucherschutz bezüglich der Baufinanzierung oder Altersvorsorge, kann sich ein persönliches Gespräch durchaus lohnen. Hierfür fallen zwar Kosten an, jedoch erhalten Sie eine unabhängige Beratung, was bei vielen Vermittlern von Banken oder anderen Institutionen nicht gegeben ist.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Verbraucherschutz beim P-Konto: Sicherheit für Schuldner

  1. Michaela

    Hallo

    Ich hab mal eine Frage. Mein Lebensgefährte/Freund und ich haben jeweils ein Pfändungsschutzkonto. Hier gehen jetzt bei ihm seine Rente von 768 Euro und bei mir meine Rente von 623 Euro ein. Jetzt zu meiner Frage: „Ich wollte, das wir Grundsicherung beantragen. Das würde dann im Falle auf das Konto von meinem Freund überwiesen. Seine Einnahme würde sich dann ja eventuell etwas erhöhen aber wohl wenn nicht viel. Wenn ich jetzt meine Rente dazu rechne und wir dann über den Pfändungsfreibetrag komme, muss ich da irgendwas beachten?“

    Danke schon jetzt für die Mühe und die Antwort!

    Michaela

  2. Volker

    Ist es möglich, das ein Pfändungsüberweisungsbeschluß vom Gläubiger angefochten werden kann, obwohl
    das Gericht alles Formalitäten bekommen hat.
    Muß ein Gericht den Gläubiger informieren………

  3. Steinmetzger

    Hallo,
    hatte 700 Euro am Monatsende noch auf dem Konto, wurde krank und am letzten Tag im Monat kam meine Rente.
    Jetzt wurden die 700 Euro gepfändet, aber ich konnte doch nichts dafür. Kann ich das Geld fordern ?

  4. Rico

    Hallo

    Habe ein pkonto bekomme Monatlich 1141 ALG 2
    Im Februar bekam ich vom Jobcenter die Betriebskostenabrechnung und und Rückwirkund die Vorauszahlung der Heiz und Betriebskonsten
    Beträge wo die Bescheid aufgehoben wurden 2018-2020
    Wurde mir auch bescheinigt dass es unfändbare Beträge sind ca.2700€
    Wurde nicht akzeptiert von der Bank bin dann zum Gericht um mehre Pfändung eine Freigabe Beschluss zu erwirken
    8sind auch schon frei gegeben

    Jetzt hat die am 18.06 Zahlung an Gläubiger veranlasst
    Gestern bekam ich ne Mail ,das sie das Geld nicht zurück buchen weil ich nicht voll umgänglich nach oder beweisen konnte das mit das Geld zu steht

    Brauche wirklich hilfe

  5. Jure

    Hallo, ich versuche seit einer Woche mein Basiskonto in ein Pkonto umzuwandeln. Ich war bei meiner Bank [v. d. Red. geändert] in Dresden und teilte dieser mit, dass ich mein Konto in ein Pkonto umwandeln möchte. Ich wurde dort zurückgewiesen und mir wurde gesagt, dass ich mich an den Kundenservice wenden sollte. Ich rief am selbigen Tag meinen Kundenservice an und dort teilte man mir mit, dass mir per Post ein Formular zugesendet wird, welches ich unterschreiben soll und dann per Post zurücksenden soll. Ich hab zwei Tage gewartet und dann den Kundenservice angerufen und ihnen mitgeteilt, dass keine Post mit besagtem Formular bei mir aufgetaucht sei. Mir wurde gesagt, ich soll noch etwas länger warten. Ich rief zwei Tage nach diesem Telefongespräch noch einmal an, dann teilte man mir mit die Post sei schon unterwegs und wird bestimmt Samstag im Briefkasten sein. Nun ist es Montag und ich glaube, dass gar keine Post unterwegs ist und auch nicht in naher Zukunft daran gedacht wird mir dieses Formular zuzusenden. Ich habe seit einer Woche kein Geld mehr. Ich bin dual Student und verdiene 600 Euro Netto im Monat. Ich hab gar kein Geld . Es ist existenzbedrohend für mich und ich weiß nicht weiter. Was kann ich tun? Wenn sich die Bank blöd anstellt oder absichtlich quer stellt. Ich kann mir demnächst keine Lebensmittel mehr leisten. Ich hab das Gefühl, dass man mich auf die Straße schicken will und ich nicht dagegen machen kann.

    Liebe Grüße
    Jure

  6. Andrea

    Hallo , am 13.02.2019 ging der Lohn vom Minijob ( 450,- ) meines Mannes für Januar auf sein konto ein , am 28.02.2019 sein Lohn vom Arbeitgeber 1730.- für Februar , zu dem Zeitpunkt kam eine Pfändung und wir haben an diesem Tag ein p-konto aus dem bisherigen Girokonto gemacht , Freibetrag 1130 ,- Euro , am Tag darauf eine Bestätigung geholt für die Unterhaltspflicht mir gegenüber , somit schutzbetrag 1550.- Euro. Da nur der unpfändbaren Lohn von der hauptfirma aufs Konto kommt und er da schon gepfändet wird , wollten wir auf dem Gericht eine kontofreigabe holen , Bank sagte das in den nächsten 4 Wochen nichts gepfändet wird , und wir Zeit hätten um das zu klären . Heute Abend kuck ich und die Bank hat 630 .- Euro als Pfändung überwiesen , das konto wurde erst zum monatsanfang März in ein p konto umgestellt , das pfändungsgeld ist unsere Miete , dürfen die das , da es ja verschiedene Monatslöhne waren , 1x Januar und 1x Februar ?
    Wie kann ich mich dagegen wehren , liebe grüsse Andrea

  7. Frenchgirl

    Hallo, ich habe ein PKonto, ich bekomme mein Lohn zum 15 des Monats, von 1000€ bis 1100€.
    Ich kann von meine Bank nur ein begrenzt Geldbetrag am 15 des Monat bekommen, was öfter Probleme und Schwierigkeit bereitet da den Betrag immer schwankt und den Rest zum 01. des nächsten Monat. Ich denke die Bank rechnet von 15 bis 15 eines Monats.
    Ist es rechtens so oder zählt der Monat von 01 bis 30 bzw. 31?
    Oder steht mir trotzdem am 15. des Monat mein kompletter Freibetrag von z. Zeit 1133€?
    Dankeschön in voraus

  8. Chemena

    Guten Tag,
    Ich habe ein P Konto wo jeden Monat Gehalt drauf geht..
    Letzten Monat war Urlaubsgeld dabei und somit waren über 500€ über meinen Freibetrag..
    Heute, im neuen Monat, also 4 Wochen später, wollte ich dieses Geld abholen und die Dame von der Sparkasse sagte mir, dass dieses Geld nun zum Gläubiger geht..

    Meine Frage,
    Ist das rechtens?

    1. anwalt.org

      Hallo Chemena,

      in der Regel bedeutet ein P-Konto, dass der Freibetrag pfändungsfrei und geschützt ist. Liegen Sie über diesem, kann der überzählige Betrag gepfändet werden.

      Ihr Team von anwalt.org

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