Kommt es in Deutschland zu berufsrechtlichen Verfehlungen von Anwälten, werden diese vor dem Anwaltsgericht verhandelt. Dies ist eine berufsrechtliche richterliche Institution. Die gesetzliche Grundlage zur Bildung der Anwaltsgerichte findet sich in den §§ 92 bis 99 der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO). Neben einer Warnung, einem Verweis oder einer Geldbuße kann gegenüber einem Rechtsanwalt außerdem das Verbot ausgesprochen werden, auf bestimmten Rechtsgebieten, beispielsweise im Arbeits- oder Strafrecht, für ein bis zu fünf Jahren als Vertreter oder Beistand tätig zu werden.
Die gravierendste aller Maßnahmen im anwaltlichen Berufsrecht ist schließlich die Erteilung eines Berufsverbots. Wird ein solches erteilt, kann der Verlust der Zulassung einen Anwalt unter Umständen in eine echte existenzielle Notlage bringen. Doch auch im Rahmen der berufsrechtlichen Verfehlungen von Anwälten gibt es einen Instanzenzug. Wer also um seine Zulassung bangt, kann sich gegen ein Urteil des Anwaltsgerichts zur Wehr setzen.
Inhalt
FAQ: Anwaltsgerichtshof
Vor diesem Gericht werden Disziplinarmaßnahmen verhandelt, welche im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit des Betroffenen stehen.
Es handelt sich dabei um Anwälte und Richter, welche über einen Zeitraum von fünf Jahren benannt werden. Mehr dazu hier.
Anwaltsgerichtshof als zweite Instanz
Unter einem Berufsgericht ist zunächst ein Gericht zu verstehen, vor dem Disziplinarmaßnahmen verhandelt werden, welche im Zusammenhang mit dem jeweils ausgeübten Beruf stehen. In Bezug auf den Anwaltsberuf ist dies das Anwaltsgericht. Begeht ein Rechtsanwalt einen gravierenden Verstoß gegen das für ihn geltende Berufsrecht, kann dies zu einem dort zu verhandelnden Verfahren führen.
Nicht nur Anwälte sind der Berufsgerichtsbarkeit unterworfen. Gleiches gilt zudem für Zahnärzte, Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Ingenieure, Architekten und Psychotherapeuten.
Im folgenden Abschnitt wollen wir Ihnen aufzeigen, wie die Anwaltsgerichte in Deutschland aufgebaut sind. Der Instanzenzug lautet wie folgt:
- Instanz: Anwaltsgerichte
- Instanz: Anwaltsgerichtshof
- Instanz: Senat des Bundesgerichtshofs in Anwaltssachen
Verfahren vor den Anwaltsgerichten ersetzen indes keineswegs solche vor einem ordentlichem Gericht (Straf- und Zivilgericht). Derartige Verfahren können parallel dazu laufen. Möglich ist es also, dass sich ein Anwalt gleich mehreren Verfahren vor verschiedenen Gerichten aussetzen muss, beispielsweise wegen einer Straftat vor einem Strafgericht, wegen zivilrechtlicher Forderungen vor einem Zivilgericht und wegen berufsrechtlicher Belange vor einem Anwaltsgericht.
Dem Anwaltsgerichtshof übergeordnet ist dann nur noch die höchste Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit, der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen mit Sitz in Karlsruhe. Eine Entscheidung durch dieses Gericht kann sodann nicht mehr angegriffen werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der BRAO, in den §§ 106 bis 112.
Anwaltsgerichtshof: gesetzliche Grundlage
Seine gesetzliche Grundlage findet der Anwaltsgerichtshof in den §§ 100 bis 105 BRAO. Gemäß § 100 Absatz 1 BRAO wird er beim Oberlandesgericht errichtet.
Sofern es in einem Land nicht nur ein Oberlandesgericht gibt, sondern mehrere, wird von Seiten der Landesregierung festgelegt, an welchem der Anwaltsgerichtshof für die Bezirke aller oder mehrerer Oberlandesgerichte errichtet wird. Dies geschieht in Form einer Rechtsverordnung. Derzeit gibt es in Deutschland in jedem Bundesland einen Anwaltsgerichtshof.
Besetzung vom Anwaltsgerichtshof
Der Anwaltsgerichtshof ist besetzt mit einem Präsidenten, mit der erforderlichen Anzahl von Vorsitzenden sowie mit Anwälten und Berufsrichtern. Es werden in der Regel, je nach Bedarf, mehrere Senate gebildet.
Die Anwälte am Anwaltsgerichtshof werden von Seiten der Landesjustizverwaltung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Sie müssen der Rechtsanwaltskammer (kurz: RAK) des Bezirkes vom jeweiligen Anwaltsgerichtshof angehören. Zuvor werden sie einer speziellen Vorschlagsliste entnommen, welche der Vorstand der RAK der Landesjustizverwaltung einreicht. Die einzelnen Senate wiederum bestehen aus jeweils fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, zwei Anwälten und zwei Richtern.
Welche Rechtsmittel sind vor dem Anwaltsgerichtshof zugelassen?
Die Entscheidungen, die durch die Anwaltsgerichte ergehen, können vor dem Anwaltsgerichtshof mit den Rechtsmitteln der Beschwerde und der Berufung angefochten werden. Gesetzlich ergibt sich die Zuständigkeit vom Anwaltsgerichtshof aus den §§ 142 und 143 BRAO.
Die Beschwerde richtet sich gegen Beschlüsse der ersten Instanz, betreffend das Berufsrecht, eine Berufung hingegen gegen Urteile. Die Berufung muss vor dem Anwaltsgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Erforderlich ist hierbei die Schriftform.