Wir leben in einer Konsumgesellschaft. Unser Alltag ist darauf ausgerichtet, eine Höchstzahl von Bedürfnissen mittels Konsum zu befriedigen. Das beginnt bei der Nahrungsaufnahme und endet nicht beim Pauschalurlaub auf einer paradiesischen Insel. Im Grunde ist der Konsum in nahezu jeder Lebenslage präsent. Ob Kindererziehung, Freizeitaktivitäten, Mode oder Lifestyle – ja selbst die Bestattungsindustrie befriedigt postmortale Bedürfnisse.
Damit wir uns all diese Verbrauchsgüter und Dienstleistungen leisten können, müssen wir arbeiten.
Durch mehr Geld lassen sich auch mehr Bedürfnisse befriedigen. Das soll zumindest in der Theorie glücklich machen. Doch Konsum kann auch unglücklich machen – insbesondere dann, wenn das durch Werbung angepriesene Gut nicht hält, was es verspricht, oder schlimmer noch, uns schädigt.
Um Betrug zu verhindern und den Konsumenten zu schützen, gibt es das Verbraucherrecht. Im nachfolgenden Beitrag gehen wir umfassend auf das Thema Verbraucherschutz ein. Wir fragen danach, ob es ein Verbraucherschutzgesetz gibt und stellen verschiedene Institutionen und Maßnahmen vor, die sich dem Konsumentenschutz verschrieben haben.
Spezielle Ratgeber rund um den Verbraucherschutz
Inhalt
FAQ: Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz umfasst die verschiedensten Rechtsvorschriften, die Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen sollen. Er umfasst z. B. Verbraucherrechte beim Kauf von Lebensmitteln und Produkten, beim Abschluss verschiedenster Verträgen sowie gegenüber Banken und Geldinstituten. Aber auch im Reiserecht existieren verschiedenste Regelungen zum Schutz von Verbrauchern.
Unternehmen sind im Vergleich zu Verbrauchern meistens wirtschaftlich stärker und juristisch versierter. Dieses Ungleichgewicht soll der Verbraucherschutz ausgleichen und die Interessen der Verbraucher z. B. hinsichtlich der Sicherheit und Qualität von Produkten oder im Datenschutz wahren.
Verbraucher können ihren Informations- und Wissensdefizit z. B. bei einer Verbraucherberatung ausgleichen. Je nach Rechtsgebiet gibt es hierfür verschiedene Ansprechpartner.
Was ist Verbraucherschutz? Eine Definition
In der Volkswirtschaft- und Betriebswirtschaftslehre gehört die Theorie vom homo oeconomicus, dem Wirtschaftsmenschen, noch immer zu den Grundlagen. Der rationale Nutzenmaximierer verkörpert das Menschenbild vieler ökonomischer Annahmen. Es besagt, dass die Akteure rational und egoistisch, im Sinne von den eigenen Nutzen maximierend, agieren.
Verbraucher, Hersteller und Verkäufer entsprechen in der Wirtschaftswelt diesem Typus Mensch und sind demnach gleichgestellt.
Da jeder seinen eigenen Nutzen maximieren möchte und seinen eigenen Vorteil verfolgt, gelangen alle Parteien wie durch eine unsichtbare Hand geleitet zu einer Win-Win-Situation – so zumindest in der Theorie. Mit der realen Welt scheinen solche hypothetischen Überlegungen häufig wenig gemein zu haben. Statt gleichberechtigt ein Geschäft vollziehen zu können, sind insbesondere die Konsumenten oftmals im Nachteil. Ihnen fehlen Informationen, zeitliche Ressourcen, Fachkenntnisse und Erfahrungen, um tatsächlich eine rationale und überlegte Entscheidung treffen zu können.
Insbesondere Werbung und Marketing zeigen auf, dass auch die Kaufentscheidungen nicht zwingend auf dem Verstand, also der Rationalität, beruhen. Stattdessen setzen die Werbenden auf Emotionen. Verbraucher handeln also auch aus Mangel an Ressourcen häufig irrational. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass Anbieter und Konsumenten nicht auf einer Ebene existieren, sondern es ein Machtgefälle zwischen beiden Parteien gibt. Wenn die Frage also heißt: „Was bedeutet eigentlich Verbraucherschutz?“, dann zielt die Antwort auf diese Beobachtung ab.
Das Ziel vom Verbraucherschutz ist es, das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Parteien zu mindern. Der Verbraucher soll dazu befähigt werden, eine möglichst rationale Entscheidung zu treffen. Außerdem dient er dem Schutz vor Ausbeutung und Betrug. Maßgeblich ist aber die Vorstellung der strukturellen Unterlegenheit des Verbrauchers gegenüber mächtigen Konzernen oder Unternehmen.
Kurz & Knapp: Verbraucherschutz – was ist das?
Als Verbraucherschutz werden sämtliche Maßnahmen und Gesetze verstanden, welche den Konsumenten strukturell stärken und vor betrügerischen, ausbeuterischen und umwelt- bzw. gesundheitsschädlichen Handlungen schützen sollen.
Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Gebieten des Verbraucherschutzes
Verbraucherschutz: Welche Aufgaben soll er erfüllen?
Der Konsumentenschutz umfasst neben Verbrauchsgütern auch Dienstleistungen und andere Güter wie Infrastruktur. Insgesamt gibt es zwei grundlegende Strömungen. Das sind das Vorsorgeprinzip, welches weitestgehend vom EU-Verbraucherschutz verfolgt wird und das Nachsorge- bzw. Wissenschaftsprinzip, welches in Nordamerika weit verbreitet ist.
Beide Prinzipien dienen dem Verbraucherschutz, ihre Ausrichtung ist aber sehr verschieden. Das Wissenschaftsprinzip betrachtet nur die schädlichen Einflüsse, die durch wissenschaftliche Untersuchungen begründet werden können. Risiken müssen also eindeutig belegbar sein. Beim Vorsorgeprinzip geht es dagegen um eine Unbedenklichkeit von vornherein. Risiken sollen im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Beide Prinzipien betreffen Verbraucher. Soll beispielsweise ein Düngemittel in Europa zugelassen werden, müssen die Hersteller nachweisen, dass keine bzw. nur vertretbare Risiken für Umwelt und Gesundheit bestehen. In den USA kann dagegen das Düngemittel solange vermarktet werden, bis eindeutig klar ist, dass es negative Folgen hat. Dann muss es vom Markt genommen werden.
Anhand der Verschiedenheit der beiden Prinzipien lässt sich auch erkennen, dass Verbraucherschutz unterschiedlich aufgefasst werden kann. Dies findet letztlich auch bei den Aufgaben Niederschlag.
Je nachdem, wie weit der Begriff „Verbraucherschutz“ gefasst wird, betrifft er folgende Tätigkeitsfelder:
- Risikobewertung
- Herstellung von Transparenz
- Information der Verbraucher
- Rechtsberatung der Konsumenten
- Lobbying
Welches Gesetz dient dem Verbraucherschutz?
In Deutschland gibt es nicht „das“ Verbraucherschutzgesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Thematik eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Rechtsgeschäften sowie Lebensbereichen betrifft und es so thematisch auch zu Überschneidungen kommt.
Stattdessen wird der Verbraucherschutz durch mehrere Gesetze verwirklicht. Regelungen und Rechtsnormen finden sich beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in der Kosmetik-Verordnung (KosmetikV), im Arzneimittelgesetz (AMG), in der Insolvenzordnung (InsO), in der Fluggastrechte-Verordnung oder im Wettbewerbsrecht (UWG).
Diese Verbraucherschutzgesetze des BGB regeln die verschiedensten Sachverhalte. Zu nennen sind beispielsweise:
- Unbestellte Leistungen (§ 241a BGB)
- Grundsätze bei Verbrauchsverträgen (§§ 312 – 312k BGB)
- Widerrufsrecht (§ 355 – 361 BGB)
- Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 – 479 BGB)
- Ferienwohnrecht (§§ 481 – 487 BGB)
- Vorschriften zu Verbraucherdarlehensverträgen (§§ 491 – 505 BGB)
- Wohnraummietrecht (§§ 549 – 577a BGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB)
Aber auch Verordnungen des öffentlichen Rechts sind häufig vom Verbraucherschutz motiviert. So müssen Hersteller gewisse Mindeststandards erfüllen, um überhaupt ihre Ware im Inland verkaufen zu dürfen. Somit sind im Verbraucherschutz auch Garantie- und Gewährleistungsansprüche relevant.
Verbraucherschutzpolitik: Ein Kampf der Interessen
Verbraucherschutzpolitik findet nicht nur in den Parlamenten statt. Tatsächlich ähnelt es eher einem Tauziehen der verschiedensten Interessensgruppen. Auf der einen Seite sind die Hersteller und Händler, die einen möglichst liberalen Markt fordern, auf der anderen Seite die Verbraucherverbände und -organisationen, welche für die Durchsetzung einheitlicher und hoher Standards beispielsweise im Tier- und Umweltschutz oder der Lebensmitteletikettierung einstehen. So steht häufig auch das Thema Massentierhaltung im Fokus.
Ein berühmtes Beispiel zum Zerren um den Verbraucherschutz ist die Lebensmittelampel, welche die Konsumenten auf Gesundheitsaspekte von Lebensmitteln hinweisen sollte. Gekennzeichnet werden sollten Fett-, Zucker- und Salzgehalt. Obwohl Studien gesundheitlich positive Effekte auf die Konsumgewohnheiten feststellen konnten, wurde die Ampel auch auf Druck der Lebensmittelbranche nicht eingeführt.
Verbraucherschutz in der EU
Das Ringen um die Gesetze zum Verbraucherschutz findet immer häufiger auch auf europäischer Ebene statt. Hierbei geht es um die Angleichung der Standards im europäischen Binnenmarkt.
Ziel ist dabei der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher. Auch die Themen Fairness und Transparenz haben Einfluss.
Hier gilt ebenfalls, dass Verbraucherschutzpolitik stets ein Kampf der Interessen ist. Dieser wurde besonders heftig geführt, als es um die Einführung von CETA und TTIP, den transatlantischen Freihandelsabkommen, ging. Durch die weitere Öffnung des Marktes gegenüber nordamerikanischen Produkten und die Angleichung der Standards wurde befürchtet, dass letztlich das Vorsorgeprinzip auf der Strecke bleibt. Europa gilt als vergleichsweise streng in puncto Lebensmittelsicherheit. Dies zeigt sich beispielsweise an der ablehnenden Haltung gegenüber neuen Technologien wie Gentechnik oder dem berüchtigten Chlorhühnchen.
Maßgeblich bei der europäischen Gesetzgebung zum Verbraucherschutz sind die verschiedensten EU-Richtlinien wie die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), welche eine Angleichung der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern innerhalb der EU angestrebt hat. Solche Richtlinien müssen im Anschluss bis zu einer bestimmten Frist in nationales Recht umgewandelt werden.
Verbraucherberatung durch Schutzorganisationen
Eine der wohl bekanntesten Institutionen für den Verbraucherschutz ist vermutlich die Verbraucherzentrale.
Bei der Organisation handelt es sich um die politisch agierenden Dachorganisation der auf Landesebene angesiedelten Vereine, welche sich überregional zusammengeschlossen haben.
Die als gemeinnützig anerkannten Vereine haben zum Ziel, Verbraucher in Konsumfragen zu informieren, zu unterstützen und zu beraten. Die Verbraucherzentrale darf sogar gemäß § 8 Abs.1 Nr. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in puncto Verbraucherschutz eine Rechtsberatung anbieten.
Das Beratungs- und Aktionsfeld der Verbraucherzentralen ist äußerst vielfältig. Es reicht vom Kaufrecht über das Kreditrecht bis zum Reiserecht. Wichtige Themen sind aber auch Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ernährung und Telekommunikation.
Weitere Aufgaben im Verbraucherschutz:
- Verfolgung von Rechtsverstößen durch Abmahnungen und Klagen (z. B. bei irreführender Werbung)
- Vertretung von Verbraucherinteressen auf den verschiedenen politischen Ebenen
- Öffentlichkeitsarbeit durch Presse- und Medieninformationen
- Planen von Ausstellungen, Aktionen und Projekten zu Verbraucherthemen
- Engagement in der Bildung
Ist die Beratung zum Verbraucherschutz kostenlos?
Obwohl die Verbraucherzentrale öffentlich gefördert wird, ist die Beratung bei der Verbraucherzentrale nicht gratis. Die Kosten variieren je Bundesland und sind abhängig von der jeweiligen Thematik. Der Gang zu dieser Institution kann sich aber lohnen, denn die Verbraucherzentrale kann neben der individuellen Rechtsvertretung auch Sammelklagen anstreben.
Welche Institutionen setzten sich für Konsumentenschutz in Deutschland ein?
Verbraucherschutz ist ein Thema, das in der Breite der Gesellschaft verankert ist. Neben den klassischen Institutionen wie Ministerien oder Ämtern sind insbesondere gemeinnützige Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in diesem Bereich aktiv.
Nennenswert ist neben der bereits genannten Verbraucherzentrale auch die Stiftung Warentest.
Sie gilt als die bekannteste Stiftung Deutschlands und führt regelmäßig Tests und Analysen zu Verbrauchsgütern oder Dienstleistungen durch. Durch ihre Vergleiche werden häufig Nutzwert, Gebrauchswert und Umweltverträglichkeit überprüft. Ihre Testergebnisse haben auf die Konsumenten in Deutschland einen hohen Einfluss. Mit guten Testergebnissen wird daher oftmals geworben.
Eine weitere häufig in den Medien präsente Organisation aus dem Bereich Verbraucherschutz ist Foodwatch. Der gemeinnützige Idealverein hat seinen Schwerpunkt bei Lebensmitteln. Hauptziel sind die Beratung und die Information von Konsumenten in Bezug auf Agrar- und Lebensmittelproduktion. Darüber hinaus setzt sich der Verein für politische Interessen ein. Im Rahmen des Verbraucherschutzes kann er auch Klagen einreichen.
Das Mietrecht berührt ebenfalls den Verbraucherschutz. Mieter sind ähnlich wie Konsumenten nicht auf Augenhöhe mit den Vermietern. Dies versucht bereits das BGB durch seine Gesetzgebung zu kompensieren. Bei Wohnungsmietverträgen wird daher die Vertragsfreiheit in Teilen eingeschränkt. Dennoch kommt es häufig zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien. In einer solchen Gemengelage kann unter Umständen der Deutsche Mieterbund (DMB) helfen.
Weitere Organisationen im Bereich Verbraucherschutz (Auswahl):
- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom)
- Consumer Reports (Zeitschrift)
- Europäischer Verbraucherverband
- Fahrgastverband PRO BAHN e.V.
- Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
- Rank a Brand e. V.
- Schlichtungsstelle Energie e. V.
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
- TÜV
- Verbraucherrat des DIN
- Which?
Verbraucherschutz: Beratung im Internet
Zum Thema Verbraucherschutz gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten. Konsumenten können sich dadurch transparente Informationen zu Konsumgütern und Dienstleistungen beschaffen. Zum einen sind hier die Verbraucherzentralen aktiv, es gibt aber auch eine Vielzahl anderer Organisationen, die sich speziell hervortun. Zum anderen können aber auch Vergleichsportale zum Beratungsangebot im Internet gezählt werden.
Obwohl viele privatwirtschaftlich organisiert sind, bieten sie doch viele Informationen zu den einzelnen Tarifen, Produkten und Unternehmen an, wodurch letztlich mehr Transparenz hergestellt wird. Insbesondere in den Strommarkt haben solche Unternehmen viel Bewegung gebracht. So können Verbraucher relativ einfach einen Tarif finden, der ihren Ansprüchen genügt. Gefiltert werden kann dabei auch nach ökologischen Gesichtspunkten. Das Aufführen und Erklären von Labels unterstützt den Anbieterwechsel.
Neben der reinen Beratung bzw. Kaufberatung über Informationen gibt es aber auch solche Online-Angebote, mit denen Verbraucher aktiv gegen Verstöße im Verbraucherschutz vorgehen können. So kann bei der Schlichtungsstelle Energie online kostenlos ein Schlichtungsantrag gestellt werden. Gleiches gilt für die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Auch der Mieterbund hat ein Beratungsangebot im Internet. Dieses ist allerdings nicht kostenfrei. Eine E-Mail-Beratung wird ebenfalls von den Verbraucherzentralen angeboten. Auch hier fällt eine geringe Gebühr an.
Probleme im Verbraucherschutz: Beschwerde einreichen
Die Erreichung von Schlichtungen und das Einreichen von Abmahnungen und Klagen gehören neben der Rechtsberatung ebenfalls zum Verbraucherschutz. Einen Betrug melden oder eine Beschwerde einreichen können die Verbraucher häufig per Formular bei den verschiedenen Organisationen. Diese prüfen den Fall und leiten in der Folge, die notwendigen Schritte ein.
Die Verbraucherzentrale hat beispielsweise eine Beschwerde-Pinnwand eingerichtet zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)“. Eine Redaktion kommentiert die eingereichten Beschwerden und bei juristisch relevanten Beiträgen, werden auch rechtliche Schritte angestrebt.
Im Sinne vom Daten- und Verbraucherschutz ist die Telefonnummer einer Person ebenfalls relevant. Bei der Bundesnetzagentur geht diesbezüglich eine Vielzahl von Beschwerden ein. Hier können sich Verbraucher online über einen Rufnummermissbrauch oder unerlaubte Telefonwerbung beschweren. Auch ein Schlichtungsantrag zu anderen Themengebieten kann gestellt werden.
Teilgebiete vom Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz ist ein sehr weites Feld. Ernährung, Telekommunikation, Verbrauchsgüter, Dienstleistungen, Mietrecht und Finanzgeschäfte – überall werden auch Verbraucherinteressen berührt. Aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Anbieter und Konsument, müssen Verbraucher auch unterstützt werden. Dies erfolgt teilweise durch die Gesetzgebung oder durch administrative bzw. zivilgesellschaftliche Institutionen.
Verbraucherschutz in der Telekommunikation
Das Internet hat die Art der Kommunikation maßgeblich verändert. Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen haben den digitalen Raum erobert.
Auf einer Internetplattform Waren zu erwerben, ist heute keine Besonderheit mehr. Doch überall, wo Handel betrieben wird, lauert Betrug. Daher ist beim Verbraucherschutz auch der Internetbetrug ein großes Thema.
Betroffene sind sich häufig unsicher, ob sie mit ihrem Fall zur Polizei oder zu einer Verbraucherschutzorganisation gehen sollen. In der Regel sollten immer beide Institutionen benachrichtigt werden. Die Polizei kann dann die Straftat verfolgen und so eine Wiederholung verhindern. Die Verbraucherorganisation kann Betroffene dabei unterstützen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Dazu kann sie beispielsweise mehrere Betrogene zusammenführen und eine Sammelklage anregen.
Betroffene fühlen häufig Scham und machen sich Selbstvorwürfe, dennoch sollten sie den Internetbetrug melden. Immerhin lebt Verbraucherschutz davon, dass jeder seine Augen offen hält und unfaire oder rechtswidrige Geschäftsmodelle meldet. Nur so kann dagegen vorgegangen werden. Außerdem sollten andere Verbraucher Informationen über ein Risiko erhalten, damit sie nicht selbst zum Opfer werden.
Beim Verbraucherschutz sind Handy-, Festnetz-und Internetverträge ebenfalls von Relevanz. Probleme gibt es oftmals bei Umzügen oder bei der Kündigung. Nicht selten entsteht ein gewisser Beratungsbedarf. Aber auch Fragen des Datenschutzes bei z. B. der Nutzung von Apps können Konsumenteninteressen im erheblichen Maße berühren.
Lebensmittel und der Verbraucherschutz
Für den Verbraucherschutz sind Lebensmittel eines der Kernthemen. Insbesondere industriell verarbeitete Nahrungsmittel stellen Konsumenten vor enorme Herausforderungen.
Zankapfel ist häufig die Kennzeichnungspflicht bestimmter Inhaltsstoffe. Auch fadenscheinige Werbeversprechen oder sogenannte versteckte Preiserhöhungen sorgen häufig Unmut.
Verbraucherschutzorganisationen wie die Verbraucherzentralen oder Foodwatch sind in diesem Bereich sehr aktiv. Aber auch andere NGOs wie Greenpeace, Peta oder der WWF setzen sich für Verbraucherinteressen ein.
Von staatlicher Seite ist vermutlich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einer der Hauptansprechpartner. Das Amt ist auch neben den Bundesländern und der Bundesrepublik für Untersuchungen im Bereich Lebensmittelsicherheit zuständig. Es ist die nationale Kontaktstelle des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel. Im Krisenfall versucht es die Risiken für die Verbraucher zu minimieren. Dies erfolgt beispielsweise durch Lebensmittelwarnungen. Auf diese Weise soll die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Im Bereich Lebensmittelsicherheit sind aber auch andere staatliche Institutionen involviert. Zu nennen wäre das Bundesamt für Risikobewertung, welches wissenschaftliche Gutachten zu Risiken erstellt, der Zoll, welcher die Einfuhr von Lebensmitteln überwacht und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Mit der Gesetzgebung betraut, und somit dem Setzen von Rahmenbedingungen im Sinne vom Verbraucherschutz, ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Verbraucherschutz beim Banken-, Kredit- und Versicherungsrecht
Finanzprodukte sind häufig nicht einfach zu verstehen. Es liegt also auf der Hand, dass auch in dieser Hinsicht Konsumenten vor Betrug, Ausbeutung und unfairen Geschäftspraktiken geschützt werden müssen. Dies betrifft auch den Versicherungs-Verbraucherschutz. Kunden benötigen nicht selten eine Rechtsberatung, um gegen unfaire Klauseln vorgehen zu können.
Auch das Prüfen von Dienstleistungen und angebotenen Produkten gehört in den Bereich vom Verbraucherschutz. Vergleichsorganisationen wie die Stiftung Warentest erstellen beispielsweise Testberichte und informieren die Verbraucher über Risiken. Auf diese Weise werden die Konsumenten dazu befähigt, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Im administrativen Bereich werden Finanzdienstleister durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Hierbei handelt es sich aber eher um einen kollektiven Verbraucherschutz. Einzelfälle müssen dagegen durch Schiedsstellen oder Ombudsleute bearbeitet werden. Verbraucherschutzorganisationen wie die Verbraucherzentrale kümmern sich ebenfalls um Probleme einzelner Kunden. Im Sinne von Verbraucherschutz bezüglich Versicherungen ist die Beratung im Vorfeld ebenfalls möglich.
Ein weiterer Bereich des Konsumentenschutzes bei Finanzdienstleistungen ist die Privatinsolvenz- und Schuldnerberatung. Mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation gelingen häufig außergerichtliche Einigungen. Außerdem kann Betroffene Hilfe beim Ausfüllen vom Insolvenzantrag angeboten werden. Zudem erhalten Schuldner Beratungen zu Themen wie P-Konto oder Schuldenprävention.
Verbraucherschutz im Mietrecht
Mieterhöhung, Mietmängel oder eine Kündigung wegen Eigenbedarf – häufig stehen Mieter vor großen Problemen und benötigen fachkundige Unterstützung.
Insbesondere die Rechtsberatung kann hier durch Verbraucherschutzorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder den Deutschen Mieterbund bzw. andere Mietvereine erfolgen.
Aber auch von gesetzlicher Seite gibt es ein breites Spektrum von Regelungen, welche dem Verbraucherschutz dienen. Dies ist in der Erkenntnis begründet, dass sich Vermieter oftmals in einer günstigeren Position gegenüber dem Mieter befinden. Entscheidend für eine Art Waffengleichheit sind insbesondere auch die Einschränkungen in der Vertragsfreiheit.
So legt das Wohnungsmietrecht beispielsweise Kündigungsfristen fest, welche durch den Vermieter nicht unterschritten werden dürfen. Außerdem kann ein Wohnungsgeber nicht grundlos kündigen. Er muss stets einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund wie Eigenbedarf nachweisen.
Hat der Verbraucherschutz auf das Arbeitsrecht Einfluss?
Verbraucherschutz tangiert auch das Arbeitsrecht. So möchten viele Konsumenten nicht, dass die von ihnen erworbenen Waren durch Ausbeutung der Arbeitnehmer entstehen. Dies zeigt die immer wieder aufflammenden Diskussion über die Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken in Fernost. Verbraucherorganisationen versuchen daher, in diesem Bereich für Transparenz und einen Wandel zu sorgen.
Sie unterstützen Arbeitnehmer in Deutschland aber ebenfalls durch Rechtsberatungen. Hierbei geht es häufig um Kündigungsfristen oder die Frage, ob eine Kündigung bzw. Klausel im Arbeitsvertrag rechtmäßig war.
Verbrauchertipps: Labels bieten Hilfe
Den aufgeklärten und gut informierten homo oeconomicus gibt es nicht. Verbraucher kaufen eher intuitiv und aus ihrer Laune heraus. Bei größeren Anschaffungen wird dagegen häufig intensiv recherchiert, um eine spätere Enttäuschung zu vermeiden.
Wichtig werden hierbei neben Produkttests auch Labels und Produktbewertungen.
Bei elektronischen Geräten nimmt Verbraucherschutz beispielsweise den Strom- bzw. Energieverbrauch in den Fokus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das EU-Energielabel, welches den Kunden als zusätzliche Information für ihre Kaufentscheidung dienen soll. Die Hersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, dieses auf den Geräten anzubringen.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Labels. Zu nennen sind der Blaue Engel, FSC, das EU-Bio-Siegel, Fairtrade oder EU-Ecolabel. Auch die Testergebnisse von Stiftung Warentest können als Label verwendet werden. Das Ziel solcher Markierungen ist es, den Verbraucher im Moment des Kaufs über Aspekte wie Umweltverträglichkeit oder fairen Handel aufmerksam zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe über ITS-REISEN/ab-in-den-urlaub.de eine Mallorca-Reise gebucht, die ich am 26.3.2022 antreten sollte.
Da meine Lebensgefährtin gestern 23.3.2022 positiv auf Covid-19 getestet wurde, versuche ich seit gestern NM/Erhalt des Testergebnisses, unsere Reise zu stornieren.
Es scheint gezielte Geschäftspolitik von ITS-Reisen zu sein, dass Konsumenten bewusst von einer Kontaktadresse zur anderen verwiesen werden, OHNE AUCH NUR IRGENDEINE UNTERSTÜTZUNG seitens des Veranstalters zu bekommen.
Kann ich von Ihnen irgendeine Unterstützung bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen aus Österreich
Karl R
Habe gestern bei Toom Baumarkt eine Akkusäge Motorsäge gekauft heute damit gearbeitet, nach 2 Stunden lief Öl davon ,undicht säge Kaputt mein Akku hat es auch noch kaputt gemacht dann wollte ich sie Umtauschen oder Zurückgeben. dann haben die mich weggeschickt und haben gesagt sie müssen das Teil an das Werk zurück schicken. Ok aber dann habe ich keine Säge vier wochen lang die brauch ich aber jetzt deswegen habe ich sie ja gekauft. dann wollten sie mir eine Leihsäge mit geben dafür wollten sie aber Cation 500 €. Dann sagte ich will ich nicht ich gebe dann die Säge zurück. Hat man nicht gemacht beinahe noch aus dem Laden geflogen. so und jetzt keine Säge Geld weg . Fühle mich echt betrogen.
Ist es rechtens, dass ein Onlinehändler bei einer Retour nur eine Gutschrift erstellt und eine Rückzahlung ausschließt, in seinen AGBs?
Gruß
Kim L
Meine Lebensgefährtin Fr. Ursula M. und ich (Gerhard P.) hatten bei Jet2.com Retourflüge von Wien nach Edinburgh für den 13.7., bzw 27.7 2018 gebucht.
Statt um 19:00 abzufliegen, wurden wir erst informiert, dass für den Abflug 39 Personen (wegen gesundheitlichem Problem einer Crew-Person) zu viele wären. Das Prozedere, bis sich so viele (Anzahl?) gemeldet hatten, dauerte. Schließlich wurden Leute in den Bus gelassen, mussten aussteigen, andere (auch meine Lebensgefährtin Fr. Ursuala M.) konntren später wieder zusteigen. Nach Warten wurden wir zum Flugzeug geführt, wo wir nicht gleich einsteigen durften. Als wir schließlich an „board“ waren, gab es 9 zu viele und das Prozedere, Freiwillige zu finden begann von Neuem. Um 22:37 wurde „take-off“ angekündigt, der dann bis zur Freigabe auch noch bis ca 23:00 dauerte. Um 01:41 schrieb ich unserem Freund, der uns abholen sollte, dass wir angekommen wären.
Von einer Mahlzeit, die wir für den Hin- und eine für den Rückflug bebucht hatten, war keine Rede!
Jedenfalls war die Ankunft statt um 20:50 um ca 01:30, also ca 4 1/2 Stunden später.
Laut Fluggastrecht sollten uns bei einer Verspätung über 3 Stunden je € 250 zustehen. Ist das so richtig, bzw würden sie uns helfen zu unserem Recht (?) zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard P.
Hallo Gerhard P.,
die Redaktion kann Ihnen keinen Anwalt empfehlen. Sie sollten sich vor Ort an einen fachkundigen Anwalt wenden und mit diesem den Sachverhalt abklären. In der Regel sind bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden bei einer einer Flugdistanz unter 1.500 km 250 Euro als Entschädigung vorgesehen. Wir können nicht beurteilen, ob das in Ihrem Fall zutreffend ist.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Mann und ich hatten einen Flug von München nach Tirana für den 27.05.2020 gebucht, der wurde wegen Corona durchgestrichen, den haben wir dann wieder gegen Gebühren umgebucht und nexte Flug sollte am 28.12.2020 wieder von München nach Tirana stattfinden.
5 Tagen vor Abflug haben wir uns testen lassen und haben wir festgestellt dass mein Mann positiv getestet wurde und wir mussten 14 Tage in Quarantäne bleiben, deswegen habe wir entschieden den Flug zu stornieren und haben wir sofort bescheid gegeben.
Ein von Mitarbeitern hat uns gesagt dass wir es mit Fluggesellschaft regeln können, haben wir dann Kontakt mit Fluggesellschaft genommen, die haben uns klar gemacht dass es keine Flug für uns hinterlegt wurde, dann haben wir selbst bei online chekin probiert und haben wir festgestellt dass unsere E-Ticketnummer und Buchungsnummer ungültig sind.
Haben wir wieder mit flug telefoniert und bescheid gesagt, die meinen es liegt wieder bei Fluggesellschaft, und das es zu spät für eine Erstattung oder umbuchen ist.,die haben uns angelogen und wollen unsere Geld nicht zurück geben. Unsere Flug war flexibel umbuchbar und stonierbar bis vor 24 Stunde vor Abflug.
Würden Sie uns helfen zu unserem Recht zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
A