Urlaube sind in der Regel mit viel Vorfreude verbunden, denn nicht selten müssen die Menschen für die Reise in die Ferne lange sparen. Um so ärgerlicher ist es, wenn die ersehnte Auszeit bereits mit einer Flugverspätung beginnt.
Erhebliche Verzögerungen müssen Sie allerdings nicht hinnehmen, denn Ihnen stehen gemäß der Fluggastrechte bei Verspätung Betreuungsleistungen zu.
Doch ab wann gibt es eine Entschädigung bei einer Flugverspätung? Ist Schadensersatz möglich? Und wie können Sie bei einer Flugverspätung Ihre Entschädigung einfordern? Welche Regelungen sieht das Reiserecht vor? Einen Musterbrief und die wichtigsten Rechte bei einer Flugverspätung finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Entschädigung bei Flugverspätung
Treffen Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen an, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.
Hier stellen wir Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung, welchen Sie nutzen können, um die Entschädigung bei einer Flugverspätung einzufordern.
Wegen einer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten: Ab wann besteht ein Anspruch?
Ob Ihnen bei einer Flugverspätung eine Erstattung zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So haben Sie zum Beispiel keinen Anspruch auf Rückerstattung bei einer Flugverspätung, wenn Umstände vorlagen, welche sich außerhalb des Einflussbereichs der Airline befinden. Dies ist zum Beispiel bei extremen Wetterverhältnissen der Fall.
Doch kann auch Ihr Verhalten bei einem verspäteten Flug darüber entscheiden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder nicht. So hat der EuGH in einem Urteil zur Entschädigung bei Flugverspätung entschieden, dass Ansprüche unter bestimmten Umständen entfallen – etwa wenn sich Fluggäste aufgrund einer Verspätung erst gar nicht am Flughafen einfinden.
Ein weiteres Kriterium bei der Entschädigung für eine Flugverspätung ist auch der Zielflughafen. Denn wenn sich dieser in der Europäischen Union befindet, erhalten Sie bei einer Flugverspätung eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Ein Anspruch auf Schadensersatz bei einer Flugverspätung besteht demnach, wenn Sie mehr als drei Stunden Verzögerung am Zielflughafen eintreffen. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem sich die erste Tür des Flugzeugs öffnet.
Wie hoch bei einer Flugverspätung die Entschädigung ausfällt, hängt von der Flugstrecke ab. Welche Summen gezahlt werden, zeigt die folgende Auflistung:
- unter 1.500 km: 250 Euro
- 500 – 3.500 km: 400 Euro
- über 3.500 km: 600 Euro
Flugverspätung: Weitere Ansprüche der Fluggäste
Neben der Erstattung bei einer Flugverspätung stehen den Passagieren bei längeren Wartezeiten auch sogenannte Betreuungsleistungen zu. Was und ab welcher Strecke Ihnen bei einer Flugverspätung eine solche Entschädigung zusteht, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Flugstrecke | Wartezeit | Betreuungsleistung |
---|---|---|
bis 1.500 km | ab 2 Stunden | kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
1.500 - 3.500 km | ab 3 Stunden | kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
ab 3.500 km | ab 4 Stunden | kostenlose Getränke, Essen, ggf. Telefonate oder E-Mails |
alle Flüge | ab 5 Stunden | Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren oder anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen |
alle Flüge | Abflug am nächsten Tag | Hotelübernachtung, Erstattung der Transferkosten |
Das Geld zurück gibt es bei einer Flugverspätung also erst, wenn die Verzögerung fünf Stunden und mehr beträgt.
Verspätung beim Flug: Entschädigung mit unserem Musterbrief einfordern!
Steht Ihnen laut EU-Verordnung 261/2004 eine Erstattung gemäß Flugverspätung zu, müssen Sie diesen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Um für eine Flugverspätung eine Entschädigung anzufordern, kann nachfolgendes Muster heruntergeladen werden:
Hallo aus Hamburg. Habe Anfang Oktober 2018 mit Air Portugal eine Flugreise von Frankfurt/Main nach Faro mit Umstieg in Lissabon für mich, meiner Frau und Tochter unternommen. Der Abflug in Frankfurt verspätete sich um etwa 2 Stunden, sodass der Anschlussflug in Lissabon nicht mehr erreicht wurde. Wir übernachteten in Lissabon auf Kosten der Airline in einem Hotel. Am nächsten Vormittag flogen wir weiter nach Faro. Wir kamen somit einen Tag später als geplant am Urlaubsort an. Meiner Meinung nach stehen uns Entschädigungsleistungen zu. Ich habe den gesamten Sachverhalt der betr. Airline Mitte Oktober (per Einschreiben mit Rückschein) mitgeteilt. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Recht durchzusetzen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
M.f.G.
Holger O.