Laut des Statistischen Bundesamtes ist es besonders in den Stadtstaaten und in den östlichen Bundesländern verbreitet zwei Wohnungen zu haben, um sich das Pendeln zu ersparen.
Arbeitnehmer unterhalten in solchen Fällen eine Zweitwohnung am Arbeitsort und eine Hauptwohnung in der Stadt, in der sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Doch wie ist dem Finanzamt die doppelte Haushaltsführung zu melden? Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie hier.
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FAQ: Doppelte Haushaltsführung
Eine doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass die betreffende Person zwei Wohnungen unterhält. Häufiger Grund für eine Zweitwohnung ist ein Job, welcher weit entfernt vom eigentlichen Wohnort liegt.
Im Rahmen der Steuererklärung können Sie die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten angeben.
Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die steuerlichen Vorzüge bei einer doppelten Haushaltsführung zu genießen.
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Der Grund für eine doppelte Haushaltsführung liegt auf der Hand: Der Arbeitsort ist so weit vom Lebensmittelpunkt und der Hauptwohnung entfernt, dass eine Zweitwohnung her muss. Führen Sie also aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen, können Sie die Aufwendungen und Kosten für die Zweitwohnung als Werbungskosten laut Steuerrecht absetzen.
Möchten Sie Ihre Steuer durch die doppelte Haushaltsführung senken, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und die Anlage N ausfüllen. Bis zu fünf Jahre rückwirkend können Sie eine Erklärung einreichen und so sparen.
Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
Der Fiskus unterstützt Arbeitnehmer mit Zweitwohnsitz, indem sie ihre Steuerlast senken können. Damit Sie in der Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten angeben können, müssen Sie allerdings einige Bedingungen kennen und erfüllen:
- Der Arbeitnehmer nutzt die Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Von dort aus sollte die Arbeitsstätte schneller zu erreichen sein als von der Hauptwohnung.
- Die Zweitwohnung wird aus beruflichen Gründen angemietet.
- Der Arbeitnehmer mietet bzw. bewohnt zugleich eine Hauptwohnung.
- Die Hauptwohnung bildet den Lebensmittelpunkt.
Oberstes Gebot ist, dass Sie die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen eingehen. Beispielsweise ein Wechsel der Arbeitsstelle oder ein Umzug des Unternehmens rechtfertigt dies.
Eine doppelte Haushaltsführung kann im Ausland begründet werden. Dies geht allerdings nur, wenn der im Ausland erwirtschaftete Lohn im Inland versteuert wird. Aber auch anders herum ist die doppelte Haushaltsführung möglich: Arbeiten Sie z. B. in Deutschland, haben aber Ihren Lebensmittelpunkt in der Türkei, können Sie die Ausgaben als Werbungskosten ebenso absetzen. Allerdings nur, wenn in der Hauptwohnung ein hauswirtschaftliches Leben herrscht, Sie sich an den Kosten beteiligen und mind. einmal im Jahr die Heimfahrt antreten.
Die doppelte Haushaltsführung wird auch anerkannt, wenn Sie aus privaten Gründen die Hauptwohnung verlegen und deshalb eine Zweitwohnung am Arbeitsort benötigen (Wegverlegungsfälle).
Doppelte Haushaltsführung auch für Ledige und Studenten?
Auch ledige Personen können eine doppelte Haushaltsführung begründen. Wichtig ist aber, dass Sie zwei eigene Hausstände haben bzw. mitunterhalten. Dabei darf es sich nicht um kleine Beträge handeln. Das Bundesfinanzministerium legte dazu fest, dass die Barleistungen mehr als 10% der monatlich anfallenden Kosten der Haushaltsführung betragen müssen.
Eine doppelte Haushaltsführung als Student zu begründen ist in der Praxis daher meist schwierig. So reicht es nicht, einen eigenen Hausstand nachzuweisen und zusätzlich ein Zimmer bei den Eltern anzugeben. Regelmäßig dürften Sie wegen der geringen Kosten so an der 10-%-Grenze scheitern.
Kosten absetzen: Doppelte Haushaltsführung mindert Steuerlast
Die doppelte Haushaltsführung erkennt das Finanzamt nur an, wenn sich der Lebensmittelpunkt auf Dauer in der Erstwohnung befindet. Sind Sie verheiratet, gilt die Familienwohnung regelmäßig als solche. Als Single werden als Bemessungsgrundlage die persönlichen Beziehungen herangezogen.
In jedem Fall sollten Sie die Erstwohnung mind. zweimal im Monat aufsuchen. Ansonsten müssen Sie ggf. Nachfragen vom Finanzamt hinnehmen und dann mit der Verwandtschaft oder anderen Verpflichtungen vor Ort argumentieren.
Doppelte Haushaltsführung: Fahrtkosten anrechenbar
Begründen Sie eine doppelte Haushaltsführung sind Familienheimfahrten als Werbungskosten anrechenbar. Das Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt dazu folgendes:
Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen. (§ 9 Abs.2 1 Nr. 5 EStG).
Da es sich dabei um eine Pauschale handelt, müssen Sie dem Finanzamt keine Belege einreichen, sollten diese aber dennoch zur Hand haben, falls der Sachbearbeiter diese sehen möchte. Begründen Sie eine doppelte Haushaltsführung und nutzen den Dienstwagen für die Heimfahrten, steht Ihnen die Entfernungspauschale ggf. nicht zu.
Fahren Sie auch Wochen nicht nach Hause, können Sie statt der Entfernungspauschale die Telefonkosten von einer Dauer bis zu 15 Minuten absetzen.
Ein Wahlrecht haben Sie, wenn Sie häufiger als einmal die Woche zur Erstwohnung fahren. Dann können Sie entweder die Kosten für die Zweitwohnung als Werbungskosten geltend machen oder alle durchgeführten Familienheimfahrten mittels Entfernungspauschale. Im letzteren Fall können Sie aber keine weiteren Kosten mehr abziehen.
Fahren Sie nicht mit dem Auto, sondern nutzen ein Flugzeug, die Bahn oder einen Bus, können sie die tatsächlichen Reisekosten angeben.
Umzugskosten in Steuererklärung angeben
Haben Sie eine Zweitwohnung gefunden, entstehen Umzugskosten. Durch die doppelte Haushaltsführung können Sie diese dann absetzen – allerdings müssen Sie die Nachweise einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie die Zweitwohnung aufgeben.
Auch Reisekosten zu Wohnungsbesichtigungen und Renovierungskosten zählen zu den Werbungskosten, die Sie absetzen können.
Verpflegungsmehraufwand wird nur in den ersten drei Monaten berücksichtigt
Während der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können Sie Verpflegungsmehraufwand angeben. Über die Höhe der Pauschale entscheidet die Abwesenheitsdauer von der Hauptwohnung.
- Weniger als 24 Stunden abwesend, mindestens 8 Stunden: 12 Euro
- 24 Stunden: 24 Euro
- Am An- und Abreisetage: 12 Euro
Mietzahlungen in Steuererklärung angeben
Die größten Kosten verursachen wohl die Unterkunftskosten für die Zweitwohnung. Diese werden vom Finanzamt bis zu 1.000 Euro im Monat berücksichtigt. Sofern Sie diesen Betrag nicht ausschöpfen, lässt sich die Differenz auf andere Monate der doppelten Haushaltsführung übertragen.
In den 1.000 Euro sind die folgenden Aufwendungen berücksichtigt:
- Miete
- Nebenkosten
- Kosten für Stellplatz, Gartennutzung etc.
- Reinigungskosten
- Zweitwohnsitzsteuer
- Rundfunkbeitrag
Sofern Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Eigentumswohnung absetzen möchten, gilt auch hier die Grenze von 1.000 Euro. Der Kaufpreis kann linear mit 2 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Darüber hinaus sind folgende Positionen abzugsfähig:
- Schuldzins
- Nebenkosten
- Renovierungskosten
- Zweitwohnsitzsteuer
- Maklergebühren
Sie möchten die Einkommensteuer senken? Die doppelte Haushaltsführung wird bis zu einem Betrag von 1.000 Euro im Monat berücksichtigt. Umstritten ist, ob auch die neu angeschafften Einrichtungsgegenstände bereits zu den 1.000 Euro zählen. Das Finanzgericht Düsseldorf ist in jedem Fall auf der Seite der Arbeitnehmer, im Gegensatz zu manchen Finanzämtern. Die Richter sind der Meinung, dass solche Anschaffungskosten unbegrenzt absetzbar sind.
Hallo und ganz herzlichen Dank für diesen tollen Artikel. Aus persönlicher Motivation heraus stellt sich für mich die folgende Frage: Wenn durch einen beruflichen Wechsel des Partners der Hauptwohnsitz verlagert wird und die alte Wohnung vom anderen Partner noch gehalten wird, weil dieser erst zu einem späteren „nachzieht“ (wenige Monate, bis ein Job gefunden wurde), liegt dann ebenfalls eine doppelte Haushaltsführung vor? Vielen Dank und viele Grüße!