Kirchensteuer berechnen: Die Höhe hängt vom Bundesland ab

Wie Sie die Kirchensteuer berechnen, lesen Sie hier.
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Kirchensteuer erheben verschiedene Religionsgemeinschaften, um ihre Ausgaben zu decken. Art. 140 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung legt fest, dass all solche Gemeinschaften Kirchensteuer erheben können, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.

Nach Angaben des Tagesspiegels nahm die katholische Kirche 2015 rund 6,09 Milliarden Euro ein und die evangelische Kirche rund 5,36 Milliarden Euro. Doch wer muss die Kirchensteuer entrichten und wie funktioniert die Berechnung der Kirchensteuer?

FAQ: Kirchensteuer berechnen

Wer ist verpflichtet, eine Kirchensteuer zu zahlen?

Sind Sie Mitglied einer katholischen Religionsgemeinschaft, müssen Sie Kirchensteuer bezahlten. Das gilt auch, wenn das gar nicht Ihre freie Entscheidung war, sondern Ihre Eltern die Taufe schon in ganz jungen Jahren vollzogen haben.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Mit unserem Rechner können Sie die für Sie voraussichtlich anfallende Kirchensteuer berechnen.

Ich will keine Kirchensteuer mehr zahlen: Was kann ich tun?

Wollen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen, müssen Sie aus der Kirche austreten. Das ist gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht möglich.

Wie hoch ist die Kirchensteuer? Jetzt berechnen!

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jedes Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft mit Wohnsitz in Deutschland Kirchensteuer zahlen. Normalerweise führt der Arbeitgeber diese Steuer von Ihrem Bruttogehalt gleich an das Finanzamt ab. Dieses leitet die Kirchensteuer an die entsprechende Kirche weiter und behält eine Aufwandsentschädigung von 3 bis 4,5 %.

Neben der Kirchensteuer gibt es ein sogenanntes besonderes Kirchgeld. Dieses wird erhoben, wenn ein Ehepartner keiner Kirchengemeinschaft angehört, die Steuern erheben darf. Es berechnet sich auf Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens.

Neben der Kirchensteuer, die sich am Bruttogehalt orientiert, erheben manche Bistümer und Diözesen zusätzlich eine Kirchensteuer vom Grundbesitz. Zusammen mit der Grundsteuer wird diese dann eingezogen.

Kirchensteuer: Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Bundesland und vom Einkommen ab.
Kirchensteuer: Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Bundesland und vom Einkommen ab.

Darüber hinaus fällt eine Kirchensteuer auf Kapitalerträge an. Behält das Finanzamt eine Kapitalertragsteuer ein und der Kunde ist kirchensteuerpflichtig, ist die Steuer zu zahlen.

Die Bank erhält einmal im Jahr vom Bundeszentralamt für Steuern eine Information über die Konfession ihrer Kunden. Wie speziell diese Kirchensteuer zu berechnen ist, erklären wir weiter unten.

Welche Kirchen erheben Kirchensteuer?

Neben der Voraussetzung, dass die Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein muss, gibt es weitere Rechtsgrundlagen zu beachten. So müssen außerdem Steuerbeschlüsse der Leitungsgremien vorliegen. Darüber hinaus ist es eine Voraussetzung, dass die Landesparlamente den Steuergesetzen der Kirchengemeinden zustimmen.

Damit das Finanzamt eine Kirchensteuer abführen kann, muss der Betroffene Mitglied der jeweiligen Kirche sein. Regelmäßig beginnt diese Mitgliedschaft bei den christlichen Kirchen mit der Taufe.

Folgende Kirchengemeinden und Organisationen ziehen Kirchensteuer durch das Finanzamt ein:

  • die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirchen
  • die Gliedkirchen der EKD
  • die Freireligiösen Gemeinden
  • das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
  • die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
  • die jüdischen Gemeinden

Folgende weitere Gemeinden ziehen die Kirchensteuer selbst ein:

  • die Dänische Seemannskirche in Hamburg
  • die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
  • die Mennonitengemeinde in Hamburg und Altona
  • die Französische Kirche in Berlin
Um die Kirchensteuer berechnen zu können, müssen Sie unter anderem Ihr Bruttoeinkommen wissen.
Um die Kirchensteuer berechnen zu können, müssen Sie unter anderem Ihr Bruttoeinkommen wissen.

Diverse Kirchen und Organisationen verzichten allerdings auch darauf eine Kirchensteuer zu erheben. Hierzu zählen beispielsweise:

  • der Bund Evangelischer-Freikirchlicher Gemeinden
  • die Christengemeinschaft
  • die Neuapostolische Kirche

Sind Sie Mitglied einer dieser Gemeinden, erübrigt es sich also, die Kirchensteuer zu berechnen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer bzw. der Satz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen fallen 8 % an, in anderen 9 %. Berechnungsgrundlage ist die Lohnsteuer bzw. die Einkommensteuer bei Selbstständigen.

Die Kirchensteuer beläuft sich in Deutschland auf folgende Prozent:

  • in Bayern und Baden-Württemberg: 8 %
  • in allen anderen Bundesländern: 9 %

Der Kirchensteuer-Prozentsatz orientiert sich bei der Lohnabrechnung an dem Bundesland des Arbeitgebers. Bei der endgültigen Veranlagung im Steuerbescheid richtet sich der Kirchensteuersatz nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Hinsichtlich der Kirchensteuerberechnung ist eine sogenannte Pauschalierung  zu beachten. In diesem Fall ist die Kirchensteuer pauschal zu berechnen, wenn auch die Lohnsteuer so ermittelt wird. Der Arbeitgeber kann dann zwischen einem Nachweisverfahren und einem vereinfachten Verfahren wählen.

Kirchensteuer berechnen: Sie beläuft sich auf 8 oder 9 % der Einkommensteuer.
Kirchensteuer berechnen: Sie beläuft sich auf 8 oder 9 % der Einkommensteuer.

Beim vereinfachten Verfahren fallen etwas weniger Steuern an, da der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter pauschal eine Kirchensteuer abführt. Der Steuersatz beläuft sich auf 5 und 7 %.

Beim Nachweisverfahren können Arbeitnehmer, die keiner Konfession angehören, aus der Berechnung herausgenommen werden. Allerdings muss der Arbeitgeber eben nachweisen, dass der entsprechende Mitarbeiter keiner Konfession angehört.

Wie viel Kirchensteuer in Prozent fallen bei Teilzeitbeschäftigten auf 520-Euro-Basis an? In solch einem Beschäftigungsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal 2 % ab. In dieser Steuer sind die Kirchensteuer wie auch der Solidaritätszuschlag bereits enthalten.

Gibt es eine Mindestkirchensteuer?

Eine Mindestkirchensteuer muss gezahlt werden, wenn die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer durch die Kinderfreibeträge zu niedrig ausfällt. Sie beläuft sich auf 3,60 Euro im Jahr.

Folgende Kirchen erheben diese:

  • die evangelisch-lutherische Kirche in Sachsen
  • die evangelische Kirche in Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wie berechnet sich nun die Kirchensteuer? Unsere Beispiele helfen

Wir erklären nun an einem Beispiel, wie die Kirchensteuer zu berechnen ist. Nehmen wir Folgendes an:

Klaus ist kinderlos, unverheiratet, lebt in Bayern und erhält ein Bruttogehalt von 2.500 Euro im Monat. Damit zahlt er eine Lohnsteuer von 306,16 Euro. In Bayern fallen 8 % Kirchensteuer an. Klaus muss also 24,49 Euro Kirchensteuer abführen.

Um diesen Betrag zu erhalten, multiplizieren Sie die Lohnsteuer einfach mit mit 0,08 oder ermitteln 8 % der Lohnsteuer (÷ 100 x 8).

Teilweise wird auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz erhoben. Je nach Region kann sich diese auf bis zu 10 % belaufen.

Je nach Region müssen Sie auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz berechnen.
Je nach Region müssen Sie auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz berechnen.

Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet? Wenden Sie folgende Formel an:

Kapitalerträge, auf die eine Kapitalertragsteuer erhoben wird x (1/4 + Kirchensteuersatz)

Höhe der Kirchensteuer in den einzelnen Bundesländern

Um Ihnen nochmals einen Gesamtüberblick zu verschaffen, fassen wir den Kirchensteuersatz der jeweiligen Bundesländer nochmals in folgender Tabelle zusammen.

Bundes­landKirchen­steuer­satz in %Mindest­kirchen­steuer pro JahrSteuer­satz bei Pau­scha­lier­ung in %
Baden-Württem­berg8-6
Bayern8-7
Berlin9-5
Branden­burg9-5
Bremen9-7
Hamburg9-4
Hessen9-7
Mecklen­burg-Vor­pommern9-5
Nieder­sachsen9-6
Nord­rhein-West­falen9-7
Rhein­land-Pfalz9-7
Saar­land9-7
Sachsen9- (seit 1.1.2016 nicht mehr erhoben)5
Sachsen-Anhalt93,60 € (nur evan­gelische Kirchen)5
Schleswig-Holstein9-6
Thü­ringen93,60 € (nur evan­gelische Kirchen)5

Kirchensteuer sparen: Diese Optionen bestehen

Sind Sie aus der Kirche ausgetreten, müssen Sie keine Kirchensteuer berechnen.
Sind Sie aus der Kirche ausgetreten, müssen Sie keine Kirchensteuer berechnen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei der Kirchensteuer zu sparen oder diese ganz zu vermeiden:

  1. Die Kirchensteuer in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
  2. Aus der Kirchen austreten.
  3. Kirchenlohnsteuer zurückfordern (falls falsche Daten zur Berechnung genutzt wurden).
  4. Einzelveranlagung beantragen, um das besondere Kirchgeld nicht zahlen zu müssen.
  5. Sperrvermerk für den Datenabruf, damit die Bank keine Information über Ihre Konfession erhält. Eine Steuererklärung ist unter diesem Umständen Pflicht, dann fällt die Kirchensteuer im Nachhinein an.

Beläuft sich die Kirchensteuer auf mehr als 2,75 – 3 % des zu versteuernden Einkommens, kann eine sogenannte Kappung beantragt werden. Folgende Prozentsätze sind in den jeweiligen Bundesländern entscheidend:

  • Baden-Württemberg: 2,75 % evangelische Kirche; 3,5 % katholische Kirche
  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein: 3 %
  • Bremsen, Hessen (nur ev.), Niedersachen, NRW (nur ev.) Rheinland-Pfalz (nur ev.), Saarland (nur ev.), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 3,5 %;
  • Katholische Kirche in Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland: 4 %
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Kirchensteuer berechnen: Die Höhe hängt vom Bundesland ab

  1. Elke

    Wohnhaft in Bayern eine Persong in der kath.Kirche und eine gehört keine Kirche an. Veranlagung zusammen wie ist das mit der Kirchensteuer? Meine Überlegung vom Lohn der Person die in der Kirche ist ja und vom Lohn der nicht in der Kirche ist nein.

  2. Siggi

    Anfrage: Von einer verwitweten Rentnerin (Sachsen, evangelisch, 87 Jahre alt) wird neben der ohnehin gezahlten Kirchensteuer noch ein jährliches Kirchgeld von 100€ eingefordert. Ist das rechtens? Was passiert ihr, wenn sie das nicht bezahlt?

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