Vergehen: Was ist hierunter zu verstehen?

Was meint der Begriff „Vergehen“?
Was meint der Begriff „Vergehen“?

Die im deutschen Strafrecht normierten Delikte sind höchst unterschiedlicher Natur. Nicht nur die Voraussetzungen der einzelnen Straftaten oder aber die zu schützenden Rechtsgüter sind jeweils andere. Auch im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß sind die Unterschiede zum Teil frappierend. Einige Delikte werden mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet, während andere „nur“ eine Geldstrafe nach sich ziehen.

In diesem Kontext tauchen häufig die Begriffe „Verbrechen“ und „Vergehen“ auf. Irrtümlicherweise werden diese oftmals miteinander verwechselt oder gar als gleichbedeutend in den Sprachgebrauch integriert.

Tatsächlich verbirgt sich hinter den Begrifflichkeiten jedoch jeweils etwas anderes. Ab wann eine Straftat als Vergehen qualifiziert wird, worin der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen liegt, wofür die Unterscheidung wichtig ist und welche gesetzlichen Grundlagen hier einschlägig sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Vergehen

Was ist ein Vergehen?

Unsere Tabelle liefert Ihnen eine Übersicht etlicher Vergehen, die im Strafrecht definiert sind.

Worin besteht der Unterschied zu einem Verbrechen?

Ein Verbrechen stellt eine besonders schwere Straftat dar, welche nicht unter einer einjährigen Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Wie wird ein Vergehen bestraft?

Für ein Vergehen kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Das Strafmaß wird vom Richter im Einzelfall festgelegt.

Was meint der Begriff „Vergehen“

Verbrechen und Vergehen: Der Unterschied ist in § 12 StGB geregelt.
Verbrechen und Vergehen: Der Unterschied ist in § 12 StGB geregelt.

Zunächst soll die Frage geklärt werden, was der Definition zufolge unter einem Vergehen zu verstehen ist. Immerhin herrschen diesbezüglich im Volksmund teilweise Unklarheiten, wie bereits eingangs erwähnt.

Als Vergehen wird eine Straftat minderschwerer Natur bezeichnet, welche eine nicht allzu hohe Freiheitsstrafe zur Folge hat oder aber eine Geldstrafe nach sich zieht.

Gesetzlich ist der Begriff in § 12 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) geregelt. Nicht nur ein vorsätzliches Vergehen ist strafbar.

Es gibt indes auch fahrlässige Delikte, die als Vergehen ausgestaltet sind wie beispielsweise die fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB.

Vergehen oder Verbrechen: Welcher Unterschied besteht?

Während es sich bei einem Vergehen um ein Delikt handelt, welches dem oben beschriebenen Strafrahmen entsprechen muss, wird ein Verbrechen in seinem Mindestmaß mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder aber höher sanktioniert.

Beispiel: Totschlag, gesetzlich normiert in § 212 StGB, ist entsprechend dem zuvor Gesagten als Verbrechen zu qualifizieren. Das Delikt wird im Mindestmaß mit einer fünfjährigen Freiheitsstrafe geahndet.

Wofür ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen wichtig?

Ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, ist in vielfacher Hinsicht von Belang.

Zum einen kann ein Strafbefehlsverfahren lediglich durchgeführt werden, wenn das in Rede stehende Delikt ein Vergehen ist. Dies ergibt sich aus § 407 Absatz 1 der Strafprozessordnung (kurz: StPO).

Ein Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, welches im Rahmen geringer Kriminalität Anwendung findet. Hier wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe festgesetzt. Eine Hauptverhandlung findet nicht statt, es sei denn, der Betroffene legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Auch hinsichtlich der Strafbarkeit eines versuchten Deliktes ist die Abgrenzung zwischen Verbrechen und Vergehen bedeutsam.

Aus § 23 Absatz 1 StGB ergibt sich diesbezüglich, dass ein Vergehen immer nur dann im Versuch strafbar ist, wenn dies gesetzlich ausdrücklich normiert ist.

Ein leichtes Vergehen kann im Strafbefehlsverfahren verfolgt werden.
Ein leichtes Vergehen kann im Strafbefehlsverfahren verfolgt werden.

Beispiele: Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Es handelt sich mithin um ein Vergehen. In § 223 Absatz 2 StGB ist ausdrücklich geregelt, dass hierbei auch der Versuch strafbar ist. Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB hingegen sieht eine solche Festlegung nicht vor. Hier wird ein Versuch nicht bestraft.

Auch bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts ist die Unterscheidung von Bedeutung. So landen in der Regel Vergehen beim Strafrichter am Amtsgericht, sofern die zu erwartende Rechtsfolge nicht über einer zweijährigen Freiheitsstrafe liegt.

Einige als Verbrechen ausgestaltete Straftaten, wie beispielsweise Mord oder Totschlag, können demnach niemals vor dem Amtsgericht landen, da bereits der Mindeststrafrahmen über der Grenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt.

Vergehen: Beispiele im Strafgesetzbuch

Im StGB sind eine Vielzahl von Straftatbeständen als Vergehen normiert. Der folgenden Tabelle könne Sie einige Beispiele entnehmen. Die Auflistung ist nicht abschließend.

Paragraph im StGBDeliktStrafrahmen
§ 223 StGBKöperverletzungFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 224 StGBGefährliche KörperverletzungFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
§ 225 StGBMisshandlung von SchutzbefohlenenFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
§ 229 StGBFahrlässige KörperverletzungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 231 StGBBeteiligung an einer SchlägereiFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 238 StGBNachstellung („Stalking“)Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 240 StGBNötigungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 241 StGBBedrohungFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
§ 242 StGBDiebstahlFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 243 StGBBesonders schwerer Fall des DiebstahlsFreiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren
§ 244 StGBDiebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WohnungseinbruchdiebstahlFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
§ 246 StGBUnterschlagungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 248b StGBUnbefugter Gebrauch eines FahrzeugsFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§ 253 StGBErpressungFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 259 StGBHehlereiFreiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 260 StGBGewerbsmäßige Hehlerei, BandenhehlereiFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
§ 263 StGBBetrugFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 263a StGBComputerbetrugFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe

Strafanzeige wegen eines Vergehens: Was nun?

Ist die gefährliche Körperverletzung ein Vergehen oder ein Verbrechen?
Ist die gefährliche Körperverletzung ein Vergehen oder ein Verbrechen?

Sobald gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stellt sich häufig die Frage, wie nun vorzugehen ist. Ein Strafverfahren sollte grundsätzlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Immerhin können hier empfindliche Strafen drohen.

Wird einer Person ein Verbrechen zur Last gelegt, ist von Gesetzes wegen eine anwaltliche Vertretung vonnöten. Dies ergibt sich aus § 140 Absatz 1 Nummer 2 StPO. Bei einem Vergehen ist dies zwar nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann sich anwaltlicher Rat oftmals als nützlich erweisen.

Viele Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft, reden sich im Rahmen von Vernehmungen förmlich um Kopf und Kragen. Oft sind Fehler dann nur noch schwer auszubügeln. Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite kann das nicht passieren.

Er kann für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten, Beweisanträge stellen und Akteneinsicht beantragen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,38 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Vergehen: Was ist hierunter zu verstehen?

  1. Thomas

    Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens nach § 29 BtMG.
    das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
    Muss ich trotzdem eine med.-psychologische Untersuchung machen.?
    MfG
    T.H

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert