Die Steuerklasse ändern nach der Heirat: Ein Muss?

Sie möchten die Lohnsteuerklasse ändern nach der Heirat? Hier erfahren Sie, wie das geht.
Sie möchten die Lohnsteuerklasse ändern nach der Heirat? Hier erfahren Sie, wie das geht.

Nicht nur vor der Eheschließung stellen sich bürokratische Fragen beispielsweise nach der Namenswahl, auch nach dem großen Tag ist der ein oder andere Papierkram zu erledigen. So besteht die Option, die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat. Wie der Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit funktioniert, erfahren Sie hier.

FAQ: Steuerklasse nach der Heirat

Wie geschieht die Änderung der Steuerklasse nach einer Hochzeit?

Die Steuerklassenänderung nach der Hochzeit erfolgt durch das Finanzamt automatisch.

Was ist in Bezug auf eine Kombination der Steuerklassen zu beachten?

Das Finanzamt sortiert die Ehegatten in die Steuerklasse IV ein. Die Steuerklassenkombination III/V bzw. die Zusammenveranlagung muss vom Ehepaar nach der Heirat selbst beantragt werden.

Wann ist die Kombination sinnvoll?

Fallen die Gehälter unterschiedlich aus, lohnt sich die Kombination der Steuerklassen III/V, ansonsten ist IV/IV sinnvoller. Wie ein Wechsel funktioniert, erfahren Sie hier.

Steuerklassenrechner (unverbindliche Einschätzung)

Steuerklasse nach der Heirat ändern: Ist das zwangsläufig nötig?

Verheiratet? Die Steuerklasse zu ändern, kann sich lohnen.
Verheiratet? Die Steuerklasse zu ändern, kann sich lohnen.

Der Staat unterstützt Ehepaare in steuerlicher Hinsicht. So können sie die Steuerklassen wählen und ihr Nettoeinkommen beeinflussen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung. Steuerlich gilt das Ehepaar dann als eine Person. So lassen sich Steuern sparen.

Die Steuerklassenänderung bei Heirat erfolgt automatisch. Das Finanzamt gruppiert das Ehepaar in die Steuerklassenkombination IV und IV ein. Diese Kombination sollte vor allem dann beibehalten werden, wenn die Gehälter vergleichbar sind.

Auch wenn ein Ehegatte kein Einkommen erhält, wird er in Steuerkasse IV einsortiert. Hinsichtlich der Abzüge lässt sich diese Steuerklasse mit der Lohnsteuerklasse I vergleichen. Das Nettoeinkommen ist also mit dem vor der Hochzeit vergleichbar.

Steuerklassenkombination III/V: Dann lohnt sie sich

Doch wann bietet es sich an, die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat? Der Wechsel in die Steuerklassenkombination III/V ist anzuraten, wenn die Gehälter sehr unterschiedlich ausfallen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wechselt dann in Steuerklasse V, während der andere in die Lohnsteuerklasse III eingruppiert wird.

Der Ehegatte, der den Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit in die Lohnsteuerklasse V vornimmt, zahlt dann verhältnismäßig viele Steuern, da ihm kein Grundfreibetrag zur Verfügung steht. Dieser geht allerdings nicht verloren, sondern wird dem Ehegatten in Steuerklasse III übertragen. Entsprechend zahlt dieser besonders wenige Steuern.

Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel bei Heirat?

Möchten Sie die Steuerklasse ändern nach der Heirat, müssen Sie dafür ein Formular beim Finanzamt einreichen. Den entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel nach der Heirat (.pdf) finden Sie auf der Internetplattform des Bundesfinanzministeriums.

Die Änderung der Steuerklasse nach der Heirat ist nicht nur einmalig möglich, sondern kann jedes Jahr bis zum 30. November vorgenommen werden. Pro Kalenderjahr ist allerdings nur ein Wechsel möglich. Eine Ausnahme macht das Finanzamt beispielsweise, wenn ein Ehegatte arbeitslos wird.

Die Änderung der Lohnsteuerklasse nach der Heirat ist einmal im Jahr möglich.
Die Änderung der Lohnsteuerklasse nach der Heirat ist einmal im Jahr möglich.

Um die Steuerklassenänderung nach der Hochzeit korrekt durchführen zu können, benötigen Sie die Identifikationsnummern.

Die Steuernummer können Sie meist im Jahr der Heirat noch nicht angeben, da diese erst mit der ersten gemeinsamen Steuererklärung vergeben wird.

Denken Sie daran, dass beide Ehegatten den Antrag unterschreiben müssen, ansonsten ist es nicht möglich die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat. Dann verbleiben Sie in den Steuerklassen IV und IV.

Steuerklassenwechsel nach der Heirat rückwirkend möglich

Der Steuerklassenwechsel nach der Eheschließung muss nicht sofort passieren. Sie haben dafür bis zum 30. November Zeit. Dann gilt die beantragte Steuerklassenkombination für das gesamte vergangene Jahr. Sie müssen dann eine Steuererklärung einreichen und erhalten ggf. eine Rückzahlung.

Sie heiraten erst im Dezember? Dann können Sie für das neue Kalenderjahr die Steuerklasse ändern nach der Heirat. Dennoch gelten Sie im gesamten vergangenen Jahr als verheiratet und werden zusammen veranlagt.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

39 Gedanken zu „Die Steuerklasse ändern nach der Heirat: Ein Muss?

  1. THOMAS

    Hallo.
    Ich möchte meinen Partner heiraten. Es soll aber geheim bleiben und wir möchten beide die Steuerklasse 1 behaltenIst das möglich? Es soll niemand in der Firma mitbekommen, dass wir geheiratet haben. (Lohnbüro)
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  2. Juliane

    Der Steuerklassenwechsel nach der Eheschließung muss nicht sofort passieren. Sie haben dafür bis zum 30. November Zeit. Dann gilt die beantragte Steuerklassenkombination für das gesamte vergangene Jahr. Sie müssen dann eine Steuererklärung einreichen und erhalten ggf. eine Rückzahlung.

    Ich habe ein Frage dazu.
    Das heißt wenn ich im Juni 22 geheiratet habe, erhalte ich bei Steuerklassenwechsel rückwirkend auch den Jan-Mai eine Rückzahlung obwohl ich erst im Juni geheiratet habe?
    Vielen Dank

  3. Katja

    Ich bin bisher auf II gelaufen, wir wohnen zusammen, ich wusste nicht, dass ich meine Lohnsteuerklasse auf I mit dem zusammenziehen hätte ändern müssen. Nun heiraten wir am 9.10.
    werden 4,4 nehmen.
    Ab wann wird man dann rückwirkend berechnet ?
    Für das gesamte Jahr ? Oder ab dem Tag der Eheschließung?

  4. Nicolas

    chönen Tag,

    Wir haben im November 2020 geheiratet. Ich lebe und zahle Steuern in Deutschland. Meine Frau kommt aus Thailand. Nach der Heirat musste sie nach Thailand zurückreisen und ein nationales Visum beantragen, um sich mir anzuschließen, und wir können uns dann beim Auslaenderamt anmelden. Egal wie schnell wir sind, es ist unmöglich, dies vor Jahresende zu tun. Meine Frage ist: Kann ich für das Jahr, in dem wir geheiratet haben (2020) , eine Steuererklärung auf der Grundlage von 3/5 beantragen oder verlieren wir das ganze Geld?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  5. Nicolas

    Schönen Tag,

    Wir haben im November 2019 geheiratet. Ich lebe und zahle Steuern in Deutschland. Meine Frau kommt aus Thailand. Nach der Heirat musste sie nach Thailand zurückreisen und ein nationales Visum beantragen, um sich mir anzuschließen, und wir können uns dann beim Auslaenderamt anmelden. Egal wie schnell wir sind, es ist unmöglich, dies vor Jahresende zu tun. Meine Frage ist: Kann ich für das Jahr, in dem wir geheiratet haben (2020) , eine Steuererklärung auf der Grundlage von 3/5 beantragen oder verlieren wir das ganze Geld?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  6. Ruven

    Guten Tag,

    folgende Situation:

    Verlobte war bis August Angestellt mit ca. 2200€ netto. Ich selbst Student mit ca. 1000€ netto.
    Nun ist meine Verlobte seit August wieder Schülerin und hat einen Nebenjob mit ca. 700€ Netto und ich bin fertig mit dem Studium und verdiene seit Oktober ca. 2300€ netto (3600€ brutto).
    Wir werden am 14.11. standesamtlich heiraten.

    Wie sollten wir nun am besten Vorgehen?
    Ab November wäre ja, wenn ich das richtig verstanden habe, die Steuerklassenkombi 3/5 die sinnvollste.
    Wie sieht es aber mit Januar – August aus, als meine Verlobte deutlich mehr verdient hat als ich? Kann man rückwirkend die Kombi 3/5 von Jan-Aug ansetzen?

    Vielen Dank im Voraus!

  7. Nancy

    Hallo.
    Wir haben 09.2019 geheiratet.
    Jetzt fordert mich das FA zur Abgabe der Steuererklärung auf.
    Steuerklasse mache Eheschließung 4/4.
    Das gilt doch dann für ganz 2019?
    Somit muss ich doch keine Steuererklärung machen, oder?

    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Nancy,

      die eheliche Steuerklasse gilt in aller Regel erst ab Eheschließung.

      Ihr famileinrecht.net-Team

  8. E.

    Hallo,
    ich habe im september 2019 in der schweiz geheiratet. Mein mann lebt in der schweiz und ich in deutschland. Ändert sich für mich etwas wegen der steuerklasse? Das finanzamt kann mir keine auskunft geben.
    Danke.

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