Mit seinen rund drei Milliarden Nutzern und den über 900 Millionen Websites ist das Internet ein wahrer Kommunikationskoloss. Der Informationsgigant umspannt die gesamte Welt und ist sogar auf dem Mount Everest verfügbar.
Recherche, Shopping, Freundschaftspflege – all das ist ohne den stets verfügbaren Datenriesen kaum noch denkbar, denn für so ziemlich jede Situation hat er die passende Funktion parat.
Doch trotz aller Vorteile, die dieser Technikgoliath gewährt, gehen mit dessen Nutzung auch einige Nachteile einher. Denn es gibt wohl keine Sicherheitslücke des Internethünen, die nicht irgendwann einmal aufgespürt wird. Außerdem führen die kurzen Kommunikationswege und die enorme Breitenwirkung einzelner Mitteilungen sowie die Anonymität der Nutzer mitunter auch zur Verbreitung von Inhalten, die einem anderen Menschen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch höchstpersönlich schaden können.
In diesem Bereich spielt Cybermobbing eine wichtige Rolle als Bestandteil der sogenannten Cyberkriminalität, wie sie Tag für Tag im Internet stattfindet. Mit der Verbreitungsgeschwindigkeit despektierlicher Nachrichten erhöht sich der Leidensdruck der vom Cybermobbing betroffenen Opfer, die oft gar nicht wissen, wie ihnen geschieht und was sie tun können.
Der folgende Ratgeber widmet sich ausführlich dem Phänomen, indem er eine Definition für Cybermobbing bereithält und erklärt, wie Mobbing im Internet stattfindet. Hier finden Sie wichtige Informationen dazu, was zu tun ist, um gegen Cybermobbing vorzugehen, welche Strafen drohen und welche Besonderheiten in Schulen als einem typischen Schauplatz derartiger Handlungen gelten.
Inhalt
FAQ: Cybermobbing
Es handelt sich dabei um eine Form des Mobbings, die ausschließlich im Internet stattfindet.
Cybermobbing ist in Deutschland nicht als Straftat definiert. Allerdings kommen in diese Zusammenhang einige Tatbestände, wie beispielsweise eine Beleidigung oder Verleumdung in Betracht.
Hier erfahren Sie, wo Sie Hilfe erhalten können, wenn Sie Opfer von Cybermobbing sind.
Was ist Cybermobbing? Eine Definition
Als 1971 die erste Email versandt und 2005 der Vorreiter aller darauf folgenden YouTube-Videos hochgeladen wurde, stand der innovative, positive Aspekt sicherlich im Vordergrund. An eine missbräuchliche Verwendung war zu dieser Zeit kaum zu denken, da die Inhalte nur schmückendes Beiwerk der technischen Errungenschaft selbst waren.
Doch im Laufe der Zeit wurde die Neuentdeckung zum Alltag. Der Inhalt gewann mehr und mehr an Bedeutung und damit einhergehend taten sich neben den unbestreitbar vorhandenen Vorteilen auch einige Nachteile von Email-Diensten, Videoplattformen und weiteren neuen Kommunikationsmedien auf.
Durch eine mutwillige Zweckentfremdung dient das Internet so manchem als kriminelles Instrumentarium, welches gegen andere Menschen eingesetzt wird. Eine derartige Loslösung vom ursprünglich nutzbringenden Kontext digitaler Medien ist prägend für das Cybermobbing (auch Cyberbullying genannt).
Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des klassischen, im realen Leben anzutreffenden Mobbings. Im Gegensatz dazu ist beim Internet das Mobbing gerade durch die räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer sowie die Einbindung neuer Kommunikationsmedien gekennzeichnet.
Im Cyber betriebenes Mobbing per Definition
Cybermobbing beschreibt das vorsätzliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer Personen mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten über einen längeren Zeitraum.
Ob Smartphones, Emails, Websites, Foren, Chats, Gästebücher, Videoplattformen oder andere Communitys – wenn ein Täter (auch Bully genannt) sein Opfer mittels eines dieser digitalen Medien drangsaliert, ist es dem Betroffenen oft zunächst kaum möglich, sich dagegen zu wehren. Denn das Ausmaß der Personenschädigung ist ebenso schwer auszumachen wie die Identität des Bullys selbst.
Eine Ausnahme bildet hier das online betriebene Mobbing von Kindern oder Jugendlichen. Bei diesem Täter-Opfer-Kreis ist der Bully meist bekannt oder zumindest besteht ein konkreter Verdacht, weil er aus dem näheren Umfeld des Attackierten stammt.
Bei diesen Konstellationen geht das Cybermobbing nicht selten einher mit Angriffen von Angesicht zu Angesicht. Die Taten im Internet stellen dann eine Ausweitung der Bedrängnis dar, da sie weder räumlich noch zeitlich beschränkt sind.
Was für die Außenstehenden eine große Erheiterung darstellt, wird für das Opfer zu einer schwer zu ertragenden Qual. Denn gerade aufgrund der Tatsache, dass sich derartige Aufnahmen praktisch unendlich lange speichern und immer wieder abspielen lassen, lebt der Betreffende in der beständigen Angst, erneut mit seiner Demütigung konfrontiert zu werden.
Unterschied zwischen Mobbing online und offline
Der Oberbegriff Mobbing findet Anwendung auf aggressive Verhaltensweisen, welche eine körperliche oder emotionale Beeinträchtigung eines anderen absichtlich herbeiführen. Cybermobbing ist eine Art Qualifizierung, da es sich gewisser technischer Mittel bedient.
Gerade diese Technisierung des Phänomens bringt gewisse Besonderheiten mit sich, die das Cybermobbing von seiner Ursprungsvariante unterscheiden:
- keine zeitliche Begrenzung
- räumlich uneingeschränkt
- enorme Breitenwirkung
- Anonymität der Bullys
- Opferreaktionen nicht wahrnehmbar
- Speicherung diffamierender Daten
Die Täter haben rund um die Uhr die Möglichkeit, ihrem Opfer nachzustellen, es zu demütigen oder zu verleumden, denn das Internet kennt keinen Zapfenstreich. Ebenso sind die Attacken auch nicht auf einen klar umgrenzten Schauplatz, zum Beispiel das Schulgelände oder das Büro, festgelegt. Stattdessen entbehrt das Opfer aufgrund der Allgegenwärtigkeit digitaler Kommunikationsmittel jeglicher Rückzugsmöglichkeiten.
Die Zahl der Schaulustigen ist unüberschaubar groß, da sich die rufschädigenden Inhalte in kürzester Zeit extrem verbreiten können. Teilweise löst eine kränkende Mitteilung einen regelrechten Schneeballeffekt aus, indem die Äußerung von einem Nutzer zum nächsten weitergeleitet wird, sodass schließlich sogar für den Täter das Ausmaß nicht mehr abschätzbar ist.
Der Bully selbst agiert zumeist aus der Anonymität heraus, was ihm selbst Sicherheit verleiht und seine Hemmschwelle senkt, dem Opfer allerdings zusätzlich als Bedrohung gilt. Welche direkten Folgen das Cybermobbing für das Opfer hat, wird vom Täter nicht wahrgenommen, weshalb ihm oftmals selbst nicht bewusst ist, wie sehr er den Betroffenen schädigt.
Jeder Klick am Computer, jeder Blick aufs Smartphone und jedes Login auf einer Sozialen Plattform wird für die Opfer schnell zu einer Zitterpartie, denn immer müssen sie befürchten, erneut oder nach wie vor öffentlich beleidigt oder beschämt zu werden. Teilweise bricht sich der enorme Stress dann gar in einem Amoklauf Bahn, in dem das einstige Opfer sich an seinen Peinigern rächt.
Cybermobbing als Prozess: Warum und wie im Netz gemobbt wird
Cybermobbing ist ein Auswuchs des fruchtbaren Nährbodens der heutigen Web-Kultur. Ohne letztere würde die technische Grundlage fehlen, aus der Cybermobbing überhaupt erst folgen kann.
Unter anderem wird die Schnelllebigkeit des Internets von Bullys für ihre Zwecke genutzt. Verleumderische Mitteilungen entfalten so mit nur wenigen Klicks ihr virales Potenzial. Zudem bieten viele Opfer eine große Angriffsfläche, wenn sie auf Sozialen Netzwerken private Informationen teilen.
Ohne große Hindernisse geraten so schnell negative Kommentare oder Posts auf die eigene Pinnwand oder aber selbst hochgeladene Bilder werden für beschämende Fotomontagen benutzt. Die Freundeslisten auf Facebook und Co. sind bei einigen Nutzern so lang, dass sie längst die Übersicht verloren haben und es versäumen, Beiträge nur bestimmten Nutzern zugänglich zu machen.
Nicht immer werden unfreundliche Posts auch bewusst als Cybermobbing auf fremden Profilen platziert. Teilweise beabsichtigen die Täter damit anfänglich nur, den Betreffenden zu necken, ziehen aber ab einem gewissen Punkt nicht die erforderliche Grenze, steigern sich in ihr Verhalten hinein und betreiben dann tatsächlich irgendwann Cybermobbing.
Außerdem kommt es vor, dass dem Cybermobbing Fälle zugrunde liegen, die einem sachlichen Konflikt entsprangen, dann aber in eine regelrechte Tyrannei ausarteten, wodurch das Ursprungsproblem vollkommen überlagert wurde.
Auslöser von systematischer Belästigung
Was kann ich tun bei Cybermobbing? Diese Frage beschäftigt sowohl Opfer als auch Angehörige und Freunde. Doch um eine Antwort zu finden, muss zunächst ein Blick darauf geworfen werden, warum der Bully überhaupt zum Täter wurde, welche Motivationen seiner Schikane also zugrunde liegen.
Grundsätzlich können verschiedenste individuelle Auslöser vorhanden sein, die von Person zu Person variieren. Möglich sind beim Cybermobbing folgende Beispiele, die einen Bully zu seinen Taten veranlassen. Der Täter
- ist wütend auf einen anderen Menschen
- erlabt sich daran, andere Personen zu demütigen
- handelt aus purer Langeweile
- betreibt mit anderen einen Wettbewerb
- verherrlicht seine Taten als Racheakt
- war selbst einmal Opfer und erfreut sich nun an der eingenommenen Machtposition
Keiner dieser Gründe stellt freilich eine Entschuldigung dafür dar, einem anderen Menschen psychisches Leid zuzufügen. Allerdings würde es die Perspektive zu sehr verengen, die Tätermotivation vollkommen unberücksichtigt zu lassen. Außerdem hilft dieses Wissen beim Verständnis des komplexen Phänomens und kann dabei insbesondere auch im Hinblick auf präventive Maßnahmen wichtige Ansatzpunkte liefern.
Formen der Schikane im Internet
Die Formen vom Cybermobbing sind von Täter zu Täter unterschiedlich, denn das Internet bietet eine große Vielfalt an Möglichkeiten. Aufgrund immer neuer Entwicklungen handelt es sich zudem um keine starren Handlungsmuster, sondern um dynamische Prozesse, die sich diversen Trends anpassen können.
Typisch ist unter anderem das widerholte Versenden von diffamierenden, demütigenden Nachrichten via Mail, SMS, Chat oder Instant Messenger. Auf diese Weise kann einerseits das Opfer selbst direkt belästigt werden, was unter Umständen gar Formen des Cyberstalkings annehmen kann, andererseits ist es so möglich, beschämende Fotos oder Mitteilungen einer großen Anzahl an Menschen zugänglich zu machen.
Zudem werden beim Cybermobbing Gerüchte verbreitet, indem beispielsweise auf bestimmten Netzwerken spezielle Lästergruppen gegründet werden, die einzig dazu dienen, sich beleidigend über eine Person auszutauschen. Auch spöttische Kommentare unter selbstgeposteten Bildern des Opfers oder anstößige Gästebucheinträge können beim Cybermobbing vorkommen.
Eine weitere Methode besteht darin, sich das Vertrauen und somit intime Informationen des Betreffenden zu erschleichen, um diese postenwendend zu veröffentlichen. Die Infizierung des Rechners mit Viren durch Versenden von Schadsoftware ist ebenfalls ein Fallstrick, den ein Bully legen kann.
Neben diesen recht unmittelbaren Attacken bezieht sich Cybermobbing aber auch auf die bewusste Ausgrenzung des Opfers aus bestimmten Gruppen.
Ist Cybermobbing eine Straftat?
Wer auf der Suche nach einem Straftatbestand zum Cybermobbing das Strafgesetzbuch (StGB) durchsucht, der wird den Gesetzestext bald frustriert zur Seite legen. Denn ein Delikt mit diesem Namen findet sich dort nicht. Nichtsdestotrotz kann Cybermobbing eine Strafe nach sich ziehen.
Die als Cybermobbing zusammengefassten Handlungen stellen separate Straftaten dar, die gemäß StGB geahndet werden können.
Grundsätzlich erfüllt Cybermobbing, je nachdem welche Form es annimmt, unterschiedliche Delikte. Teilweise erfüllen Bullys gleich mehrere Straftatbestände, wenn sie eine andere Person wiederholt belästigen. Welche Tatbestände Teil von Mobbingattacken im Internet sein können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
Laut der Rechtsprechung handelt es sich bei einer Beleidigung um einen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe einer Miss- oder Nichtachtung. Unfraglich ist dies bei der Verwendung von Schimpfworten der Fall.
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Eine solche liegt vor, wenn über eine Person Tatsachen behauptet und verbreitet werden, die nachweislich unwahr sind. Der üblen Nachrede ist ein diffamierender Charakter eigen, da die übermittelten Inhalte meist verächtlich sind oder für den Betreffenden negative Folgen nach sich ziehen. Dies ist beim Cybermobbing beispielsweise gegeben, wenn der Betreffende als ausländerfeindlich dargestellt wird.
- Verleumdung (§ 187 StGB)
Ähnlich wie die üble Nachrede ist auch die Verleumdung dadurch gekennzeichnet, dass verletzende, unwahre Sachverhalte über einen anderen geäußert werden. Derjenige, der sich der Verleumdung strafbar macht, ist sich der Unwahrheit seiner Aussagen vollends bewusst, handelt also wider besseren Wissens.
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
Dieses Delikt dient dem Schutz der Kommunikationssphäre und wird immer dann erfüllt, wenn eine vertrauliche Information aufgezeichnet oder abgehört und einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht wird. Leitet ein Bully also eine intime SMS des Opfers weiter, erfüllt er damit unter Umständen den § 201 StGB.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
Strafbar macht sich eine Person hiernach, wenn sie von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum (beispielsweise einer Toilette oder einer Umkleidekabine) befindet, Bildaufnahmen anfertigt oder überträgt. Ebenso steht die Veröffentlichung solcher Aufnahmen unter Strafe. Der Paragraph deckt zudem Fälle von Kinderpornographie ab.
Die Verbreitung beschämender Party-Fotos oder privater Nacktbilder, wie es beim Cybermobbing durchaus üblich sein kann, fällt demzufolge unter diesen Straftatbestand.
- Nötigung (§ 240 StGB)
Schutzgut ist hier die Freiheit der Willensentschließung und –betätigung. Dem Opfer wird durch den Täter eine bestimmte Verhaltensweise aufgezwungen. Dies bewerkstelligt der Nötigende entweder durch eine Drohung oder mittels Gewaltanwendung.
Ein Bully könnte sich beispielsweise der Nötigung strafbar machen, wenn er sein Opfer zwingt, die Wohnung nicht zu verlassen, da er diesem andernfalls eine Körperverletzung zufügen werde.
- Bedrohung (§ 241 StGB)
Eine Bedrohung verwirklicht sich durch das Inaussichtstellen eines Verbrechens, welches entweder gegen den Bedrohten selbst oder gegen nahestehende Personen verübt werden soll. Droht der Bully also damit, den Schikanierten umzubringen, liegt eine strafrechtliche Bedrohung vor.
- Nachstellung (§ 238 StGB)
Besser bekannt unter der Bezeichnung „Stalking“ wird hier ein beharrlich hergestelltes, vom Opfer unerwünschtes Näheverhältnis bestraft. Kontaktiert ein Bully eine Person permanent mit Mails, SMS oder Posts, begeht er eine Nachstellung im Sinne des Strafgesetzbuches.
- Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
Auch eine Banalisierung und Verherrlichung von grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten wird vom Gesetzgeber nicht geduldet. Die Herstellung, Verbreitung, und Veröffentlichung etwaiger gewalttätiger Aufnahmen ist gemäß § 131 StGB verboten. Im Zusammenhang mit Cybermobbing kommen hier Handyvideos in Frage, die zeigen, wie das Opfer körperlich misshandelt wird.
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
Wird eine Person körperlich oder gesundheitlich durch Fremdeinwirkung geschädigt, handelt es sich um eine Körperverletzung. Darunter fallen unter anderem Ohrfeigen oder das Bewerfen mit Feuerwerkskörpern.
Welche Strafrahmen für die einzelnen Delikte, die im Rahmen von Mobbing im Internet verwirklicht werden können, gelten, entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
Delikt | Strafe |
---|---|
Beleidigung | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Tätlichkeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Üble Nachrede | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung oder Verbreitung Schriften Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Verleumdung | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung, Handlung innerhalb einer Versammlung oder bei Verbreitung von Schriften Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tatbegehung als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Nötigung | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; in besonders schwere Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren |
Bedrohung | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Nachstellung | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren; bei Todesfolge Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren |
Gewaltdarstellung | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Körperverletzung | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Gerade im schulischen Kontext ist zu beachten, dass unter 14-jährige Kinder als strafunmündig gelten. Bei Jugendlichen findet zudem das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Anwendung, welches den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellt. Das heißt, als Sanktionen kommen insbesondere erzieherische Weisungen und Auflagen in Frage.
Belästigungen im Internet: Zahlen aus der Statistik
Cybermobbing ist keineswegs eine Randerscheinung. Wenn auch häufig Jugendliche davon betroffen sind, ist der Täter-Opfer-Kreis nicht auf den schulischen Bereich begrenzt. Jeder kann letztlich betroffen sein.
Dennoch beziehen sich viele repräsentative Studien auf die Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Cybermobbing. Dies ist unter anderem damit zu begründen, dass in dieser Zielgruppe Soziale Netzwerke und die dortige Selbstdarstellung von enormer Wichtigkeit für die Akzeptanz von und die Zugehörigkeit zu einer Gruppe sind.
Dabei gewonnene Zahlen können hilfreich sein, um beim Cybermobbing herauszufinden, was zu tun ist, wenn derartigen Verhaltensweisen vorgebeugt werden soll. Denn die statistischen Angaben liefern Aufschluss darüber, wie präsent diese Problematik und wer insbesondere gefährdet ist.
2014 veröffentliche der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest die sogenannte JIM-Studie (JIM steht für Jugend, Information, Medien), aus der unter anderem hervorgeht, dass 38 % aller deutschen Jugendlichen jemanden kennen, der einmal als Geschädigter mit Cybermobbing in Berührung gekommen ist.
Das deutsche Tochterunternehmen einer britischen Telefongesellschaft führte 2015 gemeinsam mit einem Meinungsforschungsinstitut eine weitere Erhebung zum Thema „Cybermobbing“ durch. Dabei wurde herausgefunden, dass das Gymnasium die risikohaftetste Schulform ist (% 47). Real- (16 %), Gesamt- (10 %), Haupt- (5 %) und Grundschule (1%) ordnen sich mit deutlichem Anstand dahinter ein.
Die Relevanz und Brisanz des Phänomens zeigt sich auch darin, dass 16 % der Befragten in Cybermobbing ein größeres Problem sehen als in Drogenmissbrauch. 27 % der Studienteilnehmer gaben an, Opfern aus Unwissenheit und Hilflosigkeit keinen Beistand geleistet zu haben. Was kann man also gegen Cybermobbing tun?
Hilfe bei Cybermobbing: Erste Maßnahmen zur Gegenwehr
Beim Cybermobbing ist schnelle Hilfe durch selbstbestimmtes sowie unterstützendes Handeln anderer unerlässlich. Denn je länger der Betroffene die Schikane hinnimmt, desto weitere Kreise können die demütigenden Inhalte ziehen. Es ist daher wichtig, beleidigende Posts, SMS oder Emails nicht stillschweigend zu ignorieren.
Allerdings ist auch von voreiligen Reaktionen abzuraten. Betroffene sollten daher auf an sie versandte Nachrichten nicht antworten und erst recht nicht auf Anfeindungen mit ähnlich aggressivem Ton eingehen. Der Täter würde sich dadurch in seiner Machtposition bestätigt fühlen oder könnte sich gar zu härteren Maßnahmen herausgefordert sehen.
Im Zweifel kann die Erstellung eines neuen Email-Accounts helfen, vorausgesetzt die Attacken finden nur auf diesem Wege statt. Wichtig ist es jedoch, sämtliche rufschädigende Mitteilungen zu speichern, da sie wichtige Beweismittel darstellen, falls es zu einer Verfolgung des Täters gemäß der Möglichkeiten des Strafrechts kommt.
Bilder oder Videos, die ohne Einverständnis des Gezeigten veröffentlicht wurden, sollten unverzüglich gelöscht werden. Dafür müssen sich Opfer an den entsprechenden Netz-Betreiber wenden und ihm die Situation darlegen. Dieser ist in derartigen Fällen dazu verpflichtet, die verunglimpfenden Darstellungen zu entfernen.
Finden die Attacken auf Sozialen Plattformen statt, ist es ratsam, den Bully zu sperren und auch hier den Anbieter über die Belästigungen zu informieren. Im Zweifel kann dieser dann das Profil löschen und – vorausgesetzt die Identität ist unbekannt – unter Umständen der Polizei dabei behilflich sein, die Personalien des Täters herauszufinden.
So banal es klingt, aber ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einbeziehung anderer. Betroffene müssen den Anfeindungen nicht allein begegnen. Sie können und sollten sich Hilfe bei Freunden, Verwandten oder speziellen Beratungsstellen holen. Sind die Beleidigungen allzu drastisch, hilft nur noch der Gang zum Anwalt und eine Anzeige bei der Polizei.
Gar nicht erst zur Zielscheibe werden: Schutzvorkehrungen
Ein Opfer ist nicht selbst dafür verantwortlich zu machen, wenn eine andere Person es systematisch drangsaliert. Dennoch gibt es Vorkehrungen, mit denen die Angriffsfläche möglichst klein gehalten werden kann.
Das A und O im Schutz gegen Cybermobbing ist eine ausgeprägte Datensicherheit. Generell ist es jedem Internetnutzer zu empfehlen, äußerst sparsam mit der Preisgabe persönlicher Informationen zu sein.
Es ist davon abzusehen, in Sozialen Netzwerken seine Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Ebenso sollte wohl durchdacht sein, wie viele und welche Fotos auf Profilen hochgeladen werden. Über die Sicherheitseinstellungen können außerdem viele Beschränkungen festgelegt werden, die dem Schutz der Privatsphäre dienen und vor Cybermobbing bewahren.
Sonderfall: Cybermobbing in der Schule
Wie bereits erwähnt ist Cybermobbing insbesondere im Schulkontext vorzufinden. In diesem Rahmen ist es unerlässlich, eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen zu betreiben. Punktuelle Disziplinarmaßnahmen wirken oft nur kurzfristig und entbehren einer effektiven Langzeitwirkung.
Dafür müssen sowohl die Schule als auch die Eltern des betroffenen Kindes/Jugendlichen aktiv werden, da Cybermobbing auf mehreren Eben konsequent zu begegnen ist, um es dauerhaft zu unterbinden.
Erste Anzeichen dafür, dass ein Schüler unter Cybermobbing leidet
Betroffene Mädchen und Jungen schämen sich nicht selten zutiefst dafür, dass sie von ihren Klassenkameraden gedemütigt, ausgeschlossen oder auch misshandelt werden. Häufig werden Lehrer oder Eltern erst sehr spät eingebunden, weshalb es wichtig ist, auf bestimmte Verhaltensweisen zu achten, die zumindest einen Hinweis auf Cybermobbing geben können.
Bei gemobbten Schülern treten teilweise gesundheitliche Probleme, zum Beispiel Kopf- oder Bauchschmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen, zutage. Letztere führen mitunter gar zu selbstverletzenden Handlungen (sogenanntes Ritzen).
Auch unvorhersehbare Wesensänderungen können darauf hindeuten, dass das Kind psychisch leidet. Agiert der Betreffende plötzlich stark introvertiert, ist ein extremer Leistungsabfall erkennbar oder zieht er sich mehr und mehr in Fantasiewelten zurück, kann dies ein Schutzmechanismus vor erlittenem Cybermobbing sein.
Oft fehlen immer wieder persönliche Gegenstände oder diese sind beschädigt. Das vermeintliche Mobbing-Opfer selbst verharmlost die Handlungen der Täter oftmals.
Lehrer als Mobbing-Opfer im Netz
Schlechte Noten, unangekündigte Tests – es gibt viele Gründe, warum Schüler einen bestimmten Lehrer nicht mögen. Nicht selten bricht sich diese Antipathie in Form von Cybermobbing Bahn. Lehrer werden dann während des Unterrichts gefilmt und durch eine Verbreitung der Aufzeichnung im Internet lächerlich gemacht.
Erfährt ein Lehrer von der Verbreitung eines derartigen Videos, sollte er sich auf sein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) berufen und beim Betreiber der entsprechenden Seite die Löschung der Aufnahme einfordern.
Aktiv gegen Cybermobbing: Was Eltern tun können
Für Eltern ist es in der Erziehung oft schwierig, die richtige Balance zwischen Freiheit und Kontrolle zu finden. Denn nicht jeder Schritt des Kindes kann und sollte überwacht werden. Dennoch ist es wichtig, dass Eltern sich dafür interessieren, auf welchen Seiten und Plattformen der Sprössling im Internet unterwegs ist. Wie sich Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing schützen können, erläutern die Sicherheitsexperten von G DATA.
Verständnis ist zudem eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Tochter oder Sohn bei Problemen an die Eltern wenden. Diese sollten dann unverzüglich gegen das Cybermobbing vorgehen, denn mit jedem Tag, der verstreicht, können die respektlosen Bilder, Filme oder Nachrichten immer weiter verbreitet werden.
Ist ihr Kind Opfer von Cybermobbing sollten Sie folgende Schritte einleiten:
- Vorfall dokumentieren (Kopien und Screenshots anfertigen)
- Website-Betreiber kontaktieren und Löschung der Einträge beantragen
- Gespräch mit Eltern des Bullys suchen, sofern die Identität bekannt ist
- bei rechtlich relevanten Taten Strafanzeige erstatten
Der „Nummer gegen Kummer e.V.“ bietet ein kostenloses Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern, die von Mobbing im Internet direkt oder indirekt betroffen sind.
Telefonnummer für Kinder und Jugendliche: 116111 oder 0800/111 0 333
Telefonnummer für Eltern: 0800/111 0 550
Cybermobbing unter Kindern: Prävention durch den Lehrkörper
Um Cybermobbing vorzubeugen, muss auf Schul- und Klassen- und individueller Ebene gehandelt werden. Denn nur ein mehrdimensionales Maßnahmenpaket kann der Komplexität des Phänomens Rechnung tragen.
Es ist also nicht nur Sache der Eltern, ihre Kinder vor Attacken aus dem Internet zu schützen. Auch die Schule kann und sollte einen wichtigen Beitrag dazu leisten Cybermobbing unter Schülern zu verhindern. Dafür sind verschiedene Mittel und Wege möglich.
- Cybermobbing thematisieren
Die Schule sollte ein einheitliches Verständnis von Cybermobbing schaffen. Lehrer können über die Gefahren vom Cybermobbing mittels entsprechendem Unterrichtsmaterial informieren und zudem Aufklärungsarbeit über einen verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Medien leisten. Projekttage und Workshops sowie spezielle Vorträge für die Eltern können eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Es ist auch möglich, Präventionsbeamte der Polizei einzuladen und mit deren Hilfe das Bewusstsein für Cybermobbing zu stärken.
- Kultur gegenseitigen Respekts
Hilfreich ist die Erstellung eines allgemeingültigen Verhaltenskodex, dem Lehrer, Schüler und Eltern verpflichtet werden. Ein respektvoller Umgang sowie Zivilcourage stehen hier an erster Stelle. Deutlich müssen dabei auch die Konsequenzen sein, die bei Zuwiderhandlungen drohen. Inhalt einer solchen schulinternen Etikette kann beispielsweise ein Handyverbot im Unterricht sein.
- Anti-Cybermobbing-Beauftragter & Mobbing-Briefkasten
Neben der Instanz des Vertrauenslehrers kann ein spezieller Anti-Cybermobbing-Beauftragter Opfern eine wichtige Anlaufstelle sein, um schnellstmöglich kompetente Unterstützung zu erhalten. Möglicherweise kann dadurch die Hemmschwelle, sich Außenstehenden anzuvertrauen, gesenkt werden.
Alternativ oder ergänzend dazu ist die Einrichtung eines anonymen Briefkastens empfehlenswert, bei welchem Schüler Vorfälle von Mobbing online oder offline melden können.
Hallo,bin Erzieherin gewesen,
wo koennen Erwachsene Hilfe bekommen wenn die Mehrheit der Erwachsenen eines Dorfes im Ausland
Deutsche Einwanderungswillige uberwacht telephon und Wohnung.
Geht man in den Supermarkt kommen irgendwelche Leute die Bemerkungen machen ueber das was man zuhause
geredet hat;oder er Nachbar weiss wen man angerufen hat und laesst einen wissen dassman das nicht wieder
machen wird.Ein ganzes Land scheint gegen einen zu arbeiten;wen man das jemanden erzaehlt wird man fuer psychisch krank gehalten,aber ich sehe wie dies meinem Partner wiederfaehrt,er wehrt sich agegen dass ersehr
negativ Sachen auspricht ,die werden dann nicht im ganzen Dorf weitererzaehlt;
Ich habe Ihm geraten zu schweigen?
Wenn die Eltern des Gemobbten die Eltern des Mobbenden Benachrichtigen, wird das Mobbende höchstwahrscheinlich davon erfahren, und wird vielleicht den Gemobbten verprügeln, vielleicht sogar lebensgefährlich verletzen, und ihn dann einfach irgendwo einsperren, also quasi weil er sauer ist auf den Gemobbten, dass er es seinen Eltern verraten hat, und der Mobber jetzt vielleicht bestraft wird. Er will den Gemobbten auch bestrafen, und da Mobbing ja schon grausam ist, wird die Strafe ja wahrscheinlicher noch grausamer sein. Ich meine das ist ja nicht so als ob die nur einen Streit hätten, sondern das zieht sich ja über Wochen oder Monate, wenn nicht sogar Jahre, hin…