Das Landgericht Düsseldorf hat die Preiserhöhung von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Eine Klausel in den Vertragsbedingungen des US-Konzerns erlaubte es dem Unternehmen, die Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zu erhöhen. Der Konzern erwägt dagegen rechtliche Schritte, die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage gegen Amazon.
Amazon begründet die Preiserhöhung mit der Inflation
Amazon hat im September 2022 die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro pro Monat zahlen Nutzerinnen und Nutzer nun 8,99 Euro. In einem anderen Abo-Modell des Anbieters stieg der Jahresbeitrag von 69 Euro auf 89,90 Euro, was einer Erhöhung von 30,3 Prozent entspricht.
Amazon beruft sich auf Faktoren wie Inflation und Steuererhöhungen, um die Preisanpassung zu rechtfertigen. Die Erhöhung beruhte auf einer Vertragsklausel in den AGB, in der es hieß:
„Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten und objektiven Kriterien anzupassen.“
In einem Urteil hat das Landgericht Düsseldorf die Preiserhöhung von Amazon nun für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 12 O 293/22). Eine Sprecherin des Unternehmens sagte der Nachrichtenagentur dpa, man werde das Urteil prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten. Amazon beharrt darauf, dass die Kunden „transparent und gesetzeskonform“ über die Änderungen informiert worden seien.
Die Verbraucherschutzzentrale NRW, die die Klage initiiert hatte, begrüßt das Urteil. Sie plant bereits eine Sammelklage mit dem Ziel, Amazon zu zwingen, die Preiserhöhung zurückzunehmen und den betroffenen Kunden den Differenzbetrag zu erstatten.
Sollte das Urteil rechtskräftig und die Preiserhöhung von Amazon für unwirksam erklärt werden, könnte es nach Einschätzung der Verbraucherschützer um Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe gehen.
Mehrere Streamingdienste sehen sich mit Klagen konfrontiert
Der Fall ist nicht der erste seiner Art. Ähnliche Verfahren haben die Verbraucherschützer in der Vergangenheit auch gegen andere Streamingdienste wie Netflix, Sky und DAZN angestrengt.
Zudem läuft seit dem vergangenen Jahr eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon, die sich mit der Frage befasst, ob das Unternehmen einen Aufpreis für ein werbefreies Prime-Abo verlangen darf.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das die Preiserhöhung von Amazon Prime für unwirksam erklärt, könnte weitreichende Folgen für die Preisgestaltung von Streamingdiensten und anderen Abo-Modellen haben. Es unterstreicht die Bedeutung transparenter und fairer Vertragsbedingungen im digitalen Zeitalter.