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FAQ: Parteispenden
Parteispenden können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen getätigt werden. Sie sind ein wichtiger Teil der Parteifinanzierung. Nicht spenden dürfen beispielsweise öffentlich-rechtliche Körperschaften und Parlamentsfraktionen.
Sie können Parteispenden von der Steuer zu 50 Prozent bis zu einem Maximalwert von 825 Euro absetzen. Diesen erreichen Sie, wenn Sie insgesamt 1.650 Euro spenden.
Im Jahr 2024 erhielt laut Angaben von „Zeit Online“ die CDU mit rund 5,37 Millionen Euro die meisten Parteispenden im Rahmen der Parteifinanzierung. Die größte Einzelspende (über vier Millionen Euro) ging dem Bericht zufolge an das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Parteispenden sind ein wichtiger Teil der Parteifinanzierung
Die Parteifinanzierung fußt in Deutschland auf drei wichtigen Säulen: Mitgliedsbeiträgen, staatlicher Parteifinanzierung und Parteispenden. Letztere können sowohl durch natürliche als auch juristische Personen erfolgen.
Die dadurch gewonnen finanziellen Mittel werden dann meist für den Wahlkampf eingesetzt. Durch den Bruch der Ampel-Koalition Ende 2024 und die damit verbundenen Neuwahlen, die im Februar 2025 anstehen, kam es Ende des Jahres zu einer Vielzahl an Großspenden.
„Zeit Online“ veröffentliche diesbezüglich die konkreten Zahlen. Danach erhielt die CDU Großspenden in Höhe von 5,37 Millionen Euro. Bei der SPD waren es hingegen „nur“ 550.001 Euro. Die Zeitung verwies darauf, dass sich ein Spendenrekord abzeichne.
Weitere interessante Zahlen zu den Großspenden an Parteien im Jahr 2024:
- BSW: 4,09 Millionen Euro
- FDP: 2,77 Millionen Euro
- Die Grünen: 957.052 Euro
- CSU: 631.000 Euro
- Die Linke: 68.038 Euro
- AfD: keine Großspende
Interessant: Eine Parteispende bis zu einem Betrag von 1.000 Euro kann mittels Bargeldes erfolgen. Höhere Zuwendungen müssen per Überweisung oder Scheck getätigt werden.
Parteispenden: Was ist erlaubt?
Das Parteispendengesetz setzt für Parteispenden einige Regeln fest. So ist zum Beispiel in § 25 Absatz 1 Parteiengesetz folgendes geregelt:
Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. […] Parteimitglieder, die Empfänger von Spenden an die Partei sind, haben diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten. Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt.
Zudem müssen Spenden an politische Parteien veröffentlich werden, wenn diese eine Höhe von 35.000 Euro überschreiten. Die begünstigte Partei muss die Spendensumme sowie deren Herkunft dann unverzüglich beim Präsidenten des Deutschen Bundestages anzeigen.
Der Spendenbetrag sowie die Herkunft der Parteispende werden dann vom Bundestag veröffentlicht und können von jedem Bürger eingesehen werden. Bis zum März 2024 lag die Grenze zur Veröffentlichung von Großspenden noch bei 50.000 Euro.
Interessant: Parteispenden dürfen nicht anonym erfolgen, wenn diese eine Summe von 500 Euro übersteigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass stets transparent bleibt, woher die einzelnen Parteien ihre Gelder beziehen.
Wann sind Parteispenden illegal?
Wie eingangs erwähnt, sind Spenden an politische Parteien grundsätzlich durch natürliche und juristische Personen erlaubt. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen, welche durch das Parteiengesetz definiert werden.
So sind in folgenden Fällen beispielsweise keine Parteispenden erlaubt:
- Spenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wenn diese 1.000 Euro überschreiten (Ausnahme: Es handelt sich um einen deutschen Staatsbürger oder ein Unternehmen, welches zu mehr als 50 Prozent in deutscher Hand ist.
- Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parteifraktionen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Unternehmen, die zu mehr als einem Viertel der Öffentlichen Hand gehören bzw. von ihr betrieben werden.
- Anonyme Spenden über 500 Euro.
- Spenden, die nach §25 Parteiengesetz „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“.
Damit es zu keiner Parteispendenaffäre kommt, müssen Spenden an politische Parteien veröffentlich werden. Die Regelungen zu den illegalen Parteispenden sollen Interessenkonflikten vorbeugen. So soll nicht der Eindruck entstehen, dass politische Entscheidungen zu Gunsten eines Spenders getroffen wurden.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Veröffentlichung von Großspenden über 35.000 Euro von großer Bedeutung.
Sollte Deutschland Parteispenden abschaffen? Pro und Contra
Immer wieder werden Stimmen laut, die eine Abschaffung der Parteispenden fordern. Befürworter argumentieren vor allem damit, dass dadurch Einflussnahmen von Unternehmen auf politische Entscheidungen verhindert würden.
Wir haben Ihnen anschließend einige Pro- und Contra-Argumente für und gegen eine Abschaffung der Parteispenden zusammengetragen:
Das spricht für eine Abschaffung der Parteispenden:
- Unternehmen können keinen Einfluss auf Politiker nehmen um sich Vorteile zu verschaffen.
- Finanzielle Mittel würden im Wahlkampf sinnvoller eingesetzt werden.
Das spricht gegen eine Abschaffung der Parteispenden:
- Staatliche Mittel und Mitgliedsbeiträge reichen nicht aus, um die Arbeit der Parteien zu finanzieren.
- Wahl- und Werbekampagnen sind wichtig, damit sich die Bürger eine politische Meinung bilden können.
Im Jahr 2022 versuchte die Partei „Die Linke“ eine Debatte über ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien einzubringen. Dieser Punkt wurde aber wieder von der Tagesordnung abgesetzt. Aktuell ist nicht absehbar, dass es in naher Zukunft eine Neuregelung im Bezug auf Parteispenden geben könnte.