FAQ: Rückkehrberechtigung
Das Recht auf Rückkehr bedeutet, dass eine Person nach einer Ausreise aus dem Heimatland dazu berechtigt ist, dorthin zurückzukehren. Die genaue Bedeutung lesen Sie hier.
In der Regel ist die Rückkehrberechtigung im Pass deutscher Staatsangehöriger vermerkt. Ausländer finden sie in ihrem Reiseausweis vermerkt.
Für Ausländer ist die Rückkehrberechtigung ist an das Gültigkeitsdatum des Aufenthaltstitels gebunden. Das Recht auf Rückkehr deutscher Staatsbürger läuft in der Regel nicht ab.
Inhalt
Rückkehrberechtigung: Welche Bedeutung steckt dahinter?
Die Rückkehrberechtigung beschreibt das Recht einer Person, in dessen Heimatland zurückzukehren. Deutsche Staatsangehörige sind dazu berechtigt, nach Deutschland zurückzukehren, ohne eine Genehmigung dafür zu benötigen.
Ausländer, die nach Deutschland zurückkehren wollen, sind an das deutsche Ausländerrecht gebunden und benötigen einen Aufenthaltstitel.
In Artikel 13 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht:
„Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“
Die Vorschrift legt fest, dass jeder Mensch berechtigt ist, sein eigenes Land zu verlassen und wieder dorthin zurückzukehren. Welche Unterschiede der Rückkehrberechtigung gibt es also zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern, wenn sie nach Deutschland zurückkehren möchten? Gibt es Hilfsleistungen, wenn Ausländer aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren müssen?
Informationen zur Rückkehrberechtigung deutscher Staatsangehöriger
Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Rückkehrberechtigung nach Deutschland. Sie müssen bei ihrer Rückkehr keinen Aufenthaltstitel bzw. keine Genehmigung beantragen. Auch bei längerem Auslandsaufenthalt erlischt dieses Recht nicht. Die Rückkehrberechtigung steht in der Regel im deutschen Reisepass vermerkt.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27. Juni 2024 ist in Deutschland die Mehrstaatigkeit erlaubt. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit verlieren somit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn sie im Ausland eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Auch das Rückkehrrecht nach Deutschland bleibt dabei erhalten.
Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nach Deutschland zurückkehren möchten, gibt es eine Reihe von Hilfs- und Beratungsstellen. Unter anderem die Evangelische Auslandsberatung und das Raphaelswerk helfen bei der Rückkehr nach Deutschland.
Die Rückkehrberechtigung nach Deutschland für Ausländer und Flüchtlinge
Das Recht zur Rückkehr in das Land, in dem Ihnen ein Pass oder Passersatz ausgestellt wurde, ist an dessen Gütigkeit gebunden. Wird einem Ausländer oder Flüchtling in Deutschland ein Reiseausweis ausgestellt, ist derjenige berechtigt, nach Deutschland zurückzukehren, solange der Ausweis bzw. Aufenthaltstitel gültig ist.
Achtung: Bei einer Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland erlischt Ihr Aufenthaltstitel nach einer bestimmten Frist. Auch die damit verbundene Rückkehrberechtigung endet mit dem Ablauf des Aufenthaltstitels. Wie lange Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis aus Deutschland ausreisen dürfen, hängt von der Art der Erlaubnis ab.
- Die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis laufen in der Regel sechs Monate nach der Ausreise ab. Wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind und mindestens 15 Jahre in Deutschland gelebt haben, verfällt die Niederlassungserlaubnis jedoch erst nach zwölf Monaten.
- Die Blaue Karte EU hat eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ab dem Tag der Ausreise.
- Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU hängt davon ab, in welches Land Sie ausgereist sind. Bei einer Ausreise in Drittstaaten, nach Irland oder Dänemark erlischt die Erlaubnis nach zwölf Monaten. Bei einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands ist die Gültigkeit nach sechs Jahren abgelaufen.
Fristverlängerungen der verschiedenen Aufenthaltstitel sind in verschiedenen Situationen möglich. Dazu wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Flüchtlinge, die in Deutschland einen Blauen Pass haben, also ein Reiseausweis, der für Flüchtlinge als Passersatz dient, dürfen verreisen und nach Deutschland zurückkehren. Im Reiseausweis für Flüchtlinge steht nach Anlage D7a der Aufenthaltsverordnung nämlich:
„Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt, während der in diesem Reiseausweis eingetragenen Gültigkeitsdauer in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren.“
Diesen Satz finden Sie nicht nur im Reiseausweis für Flüchtlinge, sondern auch im deutschen Reisepass. Er bestätigt die Rückkehrberechtigung.
Sind Sie in Besitz eines Blauen Passes, dürfen Sie in die Staaten reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben.
Muss ich meine Rückkehrberechtigung angeben, wenn ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantrage?
Ausländer, die in Deutschland leben und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen bei ihrem Antrag angeben, ob sie in einem Land rückkehrberechtigt sind. Sofern vorhanden, ist beim Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Rückkehrberechtigung anzugeben. Angaben zur Rückkehrberechtigung sind im Reisepass des Heimatlandes vermerkt.
Auch für die Niederlassungserlaubnis sind Angaben zum Rückkehrrecht erforderlich. Der Antrag auf Erteilung des unbefristeten Aufenthaltstitels erfordert – sofern vorhanden – Angaben zur Gültigkeit und zum Staat, in den Sie zurückkehren dürfen.
Welche Hilfsleistungen werden Ausländern zur Rückkehr ins Heimatland angeboten?
Jedem Menschen steht die Rückkehrberechtigung zu. Für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, wird in der Regel eine Rückkehrhilfe gewährt. Rückkehrförderprogramme stellen sicher, dass Ausländer, die freiwillig aus Deutschland ausreisen, sicher in ihrem Heimatland ankommen.
Die Europäische Union bietet beispielsweise das REAG/GARP Programm an. Dieses leistet finanzielle und praktische Hilfe, damit die Betroffenen sicher in ihre Heimat zurückkehren können.
Dazu bietet das Programm ebenfalls Integrationshilfe im Heimatland, das Betroffenen die Rückkehr vereinfachen soll. Diese Hilfsleistung kann von mittellosen Drittstaatsangehörigen beantragt werden.
Leben Sie als Flüchtling in Deutschland und sind asylberechtigt oder wurden Ihnen die Flüchtlingseigenschaft anerkannt, ist Ihnen eine Reise in Ihr Heimatland nicht möglich. Kehren Sie dennoch in Ihr Heimatland zurück, wird Ihnen der Aufenthaltstitel in Deutschland entzogen. In solchen Fällen sind die Betroffenen nicht mehr zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt.