FAQ: Bezahlkarte für Asylsuchende
Die Bezahlkarte soll das Asyl für Menschen hierzulande weniger von Bargeld abhängig machen. Sie ist also speziell für Personen gedacht, die in Deutschland Asyl beantragen, nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als Flüchtlinge gelten oder vom Staat geduldet werden. Beziehen diese staatliche Sozialleistungen, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, haben sie einen Anspruch auf die Karte. Dieser ist seit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vom 16. Mai 2024 in Deutschland rechtskräftig.
Als Prepaid-Karte soll die Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge eine bargeldlose Nutzung ihrer Asylbewerberleistungen ermöglichen. Sie funktioniert also ähnlich wie herkömmliche EC- und Debitkarten, unterscheidet sich aber in einigen wichtigen Punkten von diesen. Das betrifft bspw. ihre monatliche Aufladung, das Bargeldlimit und ihre regional begrenzten Einsatzmöglichkeiten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Geldbetrag unterscheidet sich je nach der Einkommens- und Versorgungssituation der Inhaber einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Wie viel Geld ihnen jeweils zusteht, ist also davon abhängig, welcher der folgenden beiden Fälle vorliegt: Sie müssen sich selbst versorgen oder sie bekommen die wichtigsten Dinge, wie eine Unterkunft und Lebensmittel, bereits vom Staat gestellt. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Alleinstehenden und Wohngemeinschaften mit mehreren Personen sowie zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Mehr können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber wird bereits seit Anfang 2024 in mehreren Bundesländern getestet und schrittweise eingeführt. Hamburg war eine der ersten Städte, die die sogenannte „SocialCard“ von Mitte Februar 2024 an für neu ankommende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben hat. Eine ausführlichere Zusammenfassung finden Sie hier.
Inhalt
Pro vs. Contra – Was ist die Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber?
Die Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber ist seit Anfang 2024 Bestandteil hitziger politischer Debatten. Aber worum handelt es sich dabei genau? Die Karte lässt sich prinzipiell als eine Art kontofreie und guthabenbasierte EC-/Debitkarte verstehen. Damit sollen Asylsuchende in Deutschland Sozialleistungen für den notwendigen (persönlichen) Bedarf als Kartenguthaben erhalten und – bis auf ein monatliches Bargeldkontingent – auch hauptsächlich nur bargeldlos zur Verfügung haben.
Neben landesweiter Zustimmung gibt es allerdings auch einiges an Kritik an der Bezahlkarte. Häufige Pro- und Contra-Argumente stellt die folgende Übersicht einmal gegenüber:
Bezahlkarte für Asylbewerber – Lob & Vorteile
- Entlastung der Behörden: Vor der Einführung der Karte mussten Flüchtlinge immer persönlich in der Behörde erscheinen und einen Berechtigungsschein vorlegen, um das ihnen für den Monat zustehende Geld in bar ausgehändigt zu bekommen. Wertgleiche Gutscheine zur Einlösung bei etwaigen Händlern waren ebenfalls üblich (bspw. um den Missbrauch des Geldes einzuschränken). Beide Varianten sind in der Regel aber mit viel logistischem Aufwand und langen Wartezeiten verbunden. Weil die Sozialleistungen nun digital auf die Karte kommen und nicht mehr direkt an die Asylbewerber ausgegeben werden müssen, entlastet das die zuständigen Behörden.
- Missbrauchsprävention: Ein Hauptziel der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber ist es, sicherzustellen, dass das Geld primär zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird. Befürworter setzen sich deshalb dafür ein, Bargeldabhebungen zu beschränken und Überweisungen ins Ausland gänzlich zu verbieten. So soll das Geld in der Theorie nicht mehr so einfach an Schleuser und die nicht in Deutschland lebenden, ausländischen Familien der Flüchtlinge übertragbar sein wie mit Sozialleistungen in Form von Bargeld oder Gutscheinen.
- Bessere, entstigmatisierende Integration in die deutsche Gesellschaft: Besonders im Gegensatz zu den einlösbaren Wertgutscheinen aus Papier, die leicht als solche zu identifizieren sind, können Flüchtlinge mit der Karte selbständig ihre Einkäufe erledigen, ohne beim Bezahlen auf den ersten Blick hilfsbedürftig auszusehen. Befürworter sehen hierin besonders die Möglichkeit, Asylbewerber leichter in die Gesellschaft zu integrieren.
Bezahlkarte für Asylbewerber – Kritik & Nachteile
- Freiheitsbeschränkung und Stigmatisierung: Kritiker bezeichnen die beschlossene Obergrenze von 50 Euro Bargeld im Monat als einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Asylbewerber. Das Sozialgericht Hamburg fällte am 18. Juli 2024 einen Beschluss (Az. S 7 AY 410/24 ER), der diese Meinung teilte. Das SG verwies darauf, die Grenze stattdessen je nach Bedarf und Einzelfall auszurichten. Weitere Kritikpunkte beziehen sich auf geplante regionale Einschränkungen des Geltungsbereichs der Karte (bspw. in Thüringen, wo die Nutzung an den jeweiligen Landkreis gebunden ist). Eine soziale Stigmatisierung ließe sich ebenfalls nicht ausschließen, weil die Regelung Asylbewerber als „anders“ wahrnehmbar machen und sich negativ auf deren Akzeptanz im Alltag auswirken könnte.
- Technische bzw. organisatorische Herausforderungen: Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete setzt voraus, dass Händler und Dienstleister sie akzeptieren und die nötige technische Infrastruktur dafür vorhanden ist. Potenzielle Schwierigkeiten mit der bargeldlosen Bezahlung sehen Skeptiker derzeit kritisch (bspw. wenn Karteninhabern das Bargeld ausgehen sollte und sie in ländlichen Gebieten nicht die Möglichkeit haben, mit der Karte zu zahlen).
- Geringe Nachweisbarkeit von Effekten: Konkrete Studien und Daten, die belegen, dass etwaige Sozialleistungen vermehrt ins Ausland überwiesen werden, gibt es derzeit nicht. Wissenschaftler sehen die Begründung, die Karte als Prävention gegen Auslandsüberweisungen zu nutzen, als nicht ausreichend belegt an und zweifeln in diesem Punkt an ihrer Zweckmäßigkeit.
Wichtig: Wie sieht eigentlich die Bezahlkarte für Asylbewerber aus? Um zu vermeiden, dass die Karteninhaber durch diese gesellschaftlich stigmatisiert werden, unterscheidet sie sich visuell nicht bzw. nur in geringem Maße von herkömmlichen EC- und Debitkarten aus Plastik. Im Idealfall bleibt sie also unscheinbar und hebt sich nicht vom Aussehen her von anderen Karten gleicher Art ab.
Wie viel Geld ist auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber?
Das darauf verfügbare Geld ist ein wichtiger Bestandteil der Asyl-Bezahlkarte. Wie können Flüchtlinge aber davon Geld abheben? Und wie wird die Bezahlkarte für Asylbewerber aufgeladen? In der Regel sind Geldbeträge an jedem Bankautomaten oder an Supermarktkassen (sofern sie diese Option anbieten) einmal monatlich abhebbar. Allerdings müssen sich Karteninhaber hier auch an eine monatliche Begrenzung halten – bis zum nächsten Monat ist die Karte dann für weitere Bargeldauszahlungen gesperrt.
Grundsätzlich haben sich ursprünglich 14 der 16 deutschen Bundesländer darauf geeinigt, dass Flüchtlinge mit der Bezahlkarte 50 Euro Bargeld abheben können im Monat. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben noch keinen genauen Betrag festgelegt, während Bremen und Thüringen einen Sonderweg mit 120 Euro gehen möchten. Gleiches gilt für die Bestimmungen für Minderjährige. 10 Euro sollen den Eltern pro Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren in der Regel zusätzlich als Bargeld zur Verfügung stehen. Brandenburg erlaubt aber bspw. 25 Euro pro Minderjährigen, während die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sogar 50 Euro zulässt.
Wichtig: Das Aufladen der Bezahlkarte für Asylbewerber übernehmen die zuständigen Behörden. Flüchtlinge erhalten so jeden Monat das ihnen zustehende Geld als Kartenguthaben. Für 2024 hat das Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 288) bereits vom 27. Oktober 2023 die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Abs. 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angepasst.
Die folgende Tabelle veranschaulicht einmal für Sie, welche Werte sich daraus jeweils ergeben haben:
Leistungssätze nach Personengruppe | Geld für den notwendigen Bedarf | Geld für den notwendigen persönlichen Bedarf | Gesamter Betrag |
---|---|---|---|
Ledige oder alleinerziehende Erwachsene | 256 € | 204 € | 460 € |
Erwachsene und ihr Ehe-/Lebenspartner in der gleichen Lebensgemeinschaft | 229 € | 184 € | 413 € |
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern oder Erwachsene in stationären Einrichtungen | 204 € | 164 € | 368 € |
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren | 269 € | 139 € | 408 € |
Kinder von 7 bis 14 Jahren | 204 € | 137 € | 341 € |
Kinder bis 6 Jahre | 180 € | 132 € | 312 € |
Bei der Erstaufnahme haben Asylbewerber lediglich ein Anrecht auf Geld für den notwendigen persönlichen Bedarf (bspw. für ein Handy, öffentliche Verkehrsmittel, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen etc.), weil sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bereits das nötigste Essen und eine Unterkunft erhalten, ohne selbst dafür aufkommen zu müssen.
Sobald sie selbst für die eigene Versorgung zuständig sind, steht ihnen auch Geld für den notwendigen Bedarf (d. h. zur Sicherung des Grundbedarfs wie einer Unterkunft, Lebensmitteln, Kleidung, Energiekosten etc.) zu.
Wichtig: Was passiert mit dem Kartenguthaben, wenn der Inhaber der Bezahlkarte ausreist? Flüchtlinge reisen ab und verzichten damit automatisch auf den Geldbetrag, weil dieser ihnen nur innerhalb Deutschlands zur Lebensunterhaltssicherung dienen soll. Eine Überweisung auf ein Konto ist über die guthabenbasierte Karte nicht möglich. Das bedeutet, dass das Geld grundsätzlich wieder zurück an die Behörden gehen sollte und von dort aus einem anderen Karteninhaber zugewiesen werden kann.
Wer bekommt die Bezahlkarte für Flüchtlinge bundesweit?
Während bereits heftig über die Vor- und Nachteile diskutiert wird, steht der wichtigste Schritt allerdings noch aus: die bundesweite Einführung der Bezahlkarte. Für Asylbewerber gibt es derzeit noch keine einheitlichen Regelungen, weil die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden dürfen, wann und wie sie die Karte letztendlich einführen.
Damit Sie bei den unterschiedlichen bundeslandinternen Entwicklungen den Überblick behalten könnten, ist in der folgenden Tabelle einmal für Sie zusammengefasst, in welchen Bundesländern die Karte verfügbar ist bzw. wann ihre Verteilung in den anderen voraussichtlich stattfindet. Außerdem finden Sie eine Übersicht der für die Bezahlkarte der Bundesländer jeweils geltenden oder geplanten Bargeldregelungen (der Regelfall von 10 Euro pro Minderjährigen ist nicht explizit erwähnt).
Deutsches Bundesland | Ist die Karte verfügbar? | Bargeldobergrenze |
---|---|---|
Bezahlkarte in Baden-Württemberg | ab Dezember 2024 (Verteilung ab Januar 2025) | 50 € (in Ausnahmefällen mehr) |
Bezahlkarte in Bayern | ja | 50 € (auch pro Minderjährigen) |
Bezahlkarte in Berlin | bis 2025 | 50 € |
Bezahlkarte in Brandenburg | ja | 50 € (25 € pro Minderjährigen) |
Bezahlkarte in Bremen | bis Ende 2024 | 120 € |
Bezahlkarte in Hamburg | ja | 50 € |
Bezahlkarte in Hessen | bis Ende 2024 | 50 € (auch pro Minderjährigen) |
Bezahlkarte in MV (Mecklenburg-Vorpommern) | bis Ende 2024 zur Erstaufnahme | derzeit keine festgelegt |
Bezahlkarte in Niedersachsen | in Hannover (überall bis Ende 2024) | 50 € (unbegrenzt in Hannover) |
Bezahlkarte in NRW (Nordrhein-Westfalen) | bis Ende 2024 | derzeit keine festgelegt |
Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz | bis Anfang 2025 | 50 € |
Bezahlkarte im Saarland | bis Ende 2024 bzw. Anfang 2025 | 50 € |
Bezahlkarte in Sachsen | ab Januar 2025 | 50 € |
Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt | bis Ende 2024 | 50 € |
Bezahlkarte in Schleswig-Holstein | ab Januar 2025 (Verteilung im 1. Quartal 2025) | 50 € (auch pro Minderjährigen) |
Bezahlkarte in Thüringen | in allen Landkreisen (Erfurt, Greiz, Jena, Suhl und Weimar warten auf eine bundeseinheitliche Regelung) | 120 € |
Wichtig: Soll es eine Bezahlkarte auch für Ukrainer in Deutschland geben? Nein. Im Gegensatz zu anderen Asylsuchenden, die einen Anspruch darauf haben, wird es keine Bezahlkarte für ukrainische Flüchtlinge geben. Grund dafür ist, dass sie keine Sozialleistungen, sondern Bürgergeld beziehen. Während Ukrainer dieses direkt auf ihr Konto überwiesen bekommen, wird die Karte selbst mit einem Guthaben aufgeladen, ohne das Geld für Asylbewerber auf ein dazugehöriges Konto zu übertragen.