Bezahlkarte: Was für Asylbewerber und Flüchtlinge gilt

Die Bezahlkarte für Asylbewerber: Was ist das genau? Wann kommt die Bezahlkarte für Flüchtlinge? Und welche Erfahrungen konnten die Bundesländer bereits damit machen?
Die Bezahlkarte für Asylbewerber: Was ist das genau? Wann kommt die Bezahlkarte für Flüchtlinge? Und welche Erfahrungen konnten die Bundesländer bereits damit machen?

FAQ: Bezahlkarte für Asylsuchende

Für wen ist die Bezahlkarte für Asylbewerber?

Die Bezahlkarte soll das Asyl für Menschen hierzulande weniger von Bargeld abhängig machen. Sie ist also speziell für Personen gedacht, die in Deutschland Asyl beantragen, nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als Flüchtlinge gelten oder vom Staat geduldet werden. Beziehen diese staatliche Sozialleistungen, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, haben sie einen Anspruch auf die Karte. Dieser ist seit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vom 16. Mai 2024 in Deutschland rechtskräftig.

Wie funktioniert die Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge?

Als Prepaid-Karte soll die Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge eine bargeldlose Nutzung ihrer Asylbewerberleistungen ermöglichen. Sie funktioniert also ähnlich wie herkömmliche EC- und Debitkarten, unterscheidet sich aber in einigen wichtigen Punkten von diesen. Das betrifft bspw. ihre monatliche Aufladung, das Bargeldlimit und ihre regional begrenzten Einsatzmöglichkeiten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie hoch ist der Betrag auf der Bezahlkarte für Asylbewerber?

Der Geldbetrag unterscheidet sich je nach der Einkommens- und Versorgungssituation der Inhaber einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Wie viel Geld ihnen jeweils zusteht, ist also davon abhängig, welcher der folgenden beiden Fälle vorliegt: Sie müssen sich selbst versorgen oder sie bekommen die wichtigsten Dinge, wie eine Unterkunft und Lebensmittel, bereits vom Staat gestellt. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Alleinstehenden und Wohngemeinschaften mit mehreren Personen sowie zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Mehr können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Wo gibt es schon die Bezahlkarte für Asylbewerber?

Die Bezahlkarte für Asylbewerber wird bereits seit Anfang 2024 in mehreren Bundesländern getestet und schrittweise eingeführt. Hamburg war eine der ersten Städte, die die sogenannte „SocialCard“ von Mitte Februar 2024 an für neu ankommende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben hat. Eine ausführlichere Zusammenfassung finden Sie hier.

Pro vs. Contra – Was ist die Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber?

Gibt es zur Bezahlkarte für Asylbewerber mehr Kritik oder befürwortende Stimmen?
Gibt es zur Bezahlkarte für Asylbewerber mehr Kritik oder befürwortende Stimmen?

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber ist seit Anfang 2024 Bestandteil hitziger politischer Debatten. Aber worum handelt es sich dabei genau? Die Karte lässt sich prinzipiell als eine Art kontofreie und guthabenbasierte EC-/Debitkarte verstehen. Damit sollen Asylsuchende in Deutschland Sozialleistungen für den notwendigen (persönlichen) Bedarf als Kartenguthaben erhalten und – bis auf ein monatliches Bargeldkontingent – auch hauptsächlich nur bargeldlos zur Verfügung haben.

Neben landesweiter Zustimmung gibt es allerdings auch einiges an Kritik an der Bezahlkarte. Häufige Pro- und Contra-Argumente stellt die folgende Übersicht einmal gegenüber:

Bezahlkarte für Asylbewerber – Lob & Vorteile

  1. Entlastung der Behörden: Vor der Einführung der Karte mussten Flüchtlinge immer persönlich in der Behörde erscheinen und einen Berechtigungsschein vorlegen, um das ihnen für den Monat zustehende Geld in bar ausgehändigt zu bekommen. Wertgleiche Gutscheine zur Einlösung bei etwaigen Händlern waren ebenfalls üblich (bspw. um den Missbrauch des Geldes einzuschränken). Beide Varianten sind in der Regel aber mit viel logistischem Aufwand und langen Wartezeiten verbunden. Weil die Sozialleistungen nun digital auf die Karte kommen und nicht mehr direkt an die Asylbewerber ausgegeben werden müssen, entlastet das die zuständigen Behörden.
  2. Missbrauchsprävention: Ein Hauptziel der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber ist es, sicherzustellen, dass das Geld primär zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird​. Befürworter setzen sich deshalb dafür ein, Bargeldabhebungen zu beschränken und Überweisungen ins Ausland gänzlich zu verbieten. So soll das Geld in der Theorie nicht mehr so einfach an Schleuser und die nicht in Deutschland lebenden, ausländischen Familien der Flüchtlinge übertragbar sein wie mit Sozialleistungen in Form von Bargeld oder Gutscheinen.
  3. Bessere, entstigmatisierende Integration in die deutsche Gesellschaft: Besonders im Gegensatz zu den einlösbaren Wertgutscheinen aus Papier, die leicht als solche zu identifizieren sind, können Flüchtlinge mit der Karte selbständig ihre Einkäufe erledigen, ohne beim Bezahlen auf den ersten Blick hilfsbedürftig auszusehen. Befürworter sehen hierin besonders die Möglichkeit, Asylbewerber leichter in die Gesellschaft zu integrieren.

Bezahlkarte für Asylbewerber – Kritik & Nachteile

  1. Freiheitsbeschränkung und Stigmatisierung: Kritiker bezeichnen die beschlossene Obergrenze von 50 Euro Bargeld im Monat als einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Asylbewerber. Das Sozialgericht Hamburg fällte am 18. Juli 2024 einen Beschluss (Az. S 7 AY 410/24 ER), der diese Meinung teilte. Das SG verwies darauf, die Grenze stattdessen je nach Bedarf und Einzelfall auszurichten. Weitere Kritikpunkte beziehen sich auf geplante regionale Einschränkungen des Geltungsbereichs der Karte (bspw. in Thüringen, wo die Nutzung an den jeweiligen Landkreis gebunden ist). Eine soziale Stigmatisierung ließe sich ebenfalls nicht ausschließen, weil die Regelung Asylbewerber als „anders“ wahrnehmbar machen und sich negativ auf deren Akzeptanz im Alltag auswirken könnte.
  2. Technische bzw. organisatorische Herausforderungen: Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete setzt voraus, dass Händler und Dienstleister sie akzeptieren und die nötige technische Infrastruktur dafür vorhanden ist. Potenzielle Schwierigkeiten mit der bargeldlosen Bezahlung sehen Skeptiker derzeit kritisch (bspw. wenn Karteninhabern das Bargeld ausgehen sollte und sie in ländlichen Gebieten nicht die Möglichkeit haben, mit der Karte zu zahlen). 
  3. Geringe Nachweisbarkeit von Effekten: Konkrete Studien und Daten, die belegen, dass etwaige Sozialleistungen vermehrt ins Ausland überwiesen werden, gibt es derzeit nicht. Wissenschaftler sehen die Begründung, die Karte als Prävention gegen Auslandsüberweisungen zu nutzen, als nicht ausreichend belegt an​ und zweifeln in diesem Punkt an ihrer Zweckmäßigkeit.

Wichtig: Wie sieht eigentlich die Bezahlkarte für Asylbewerber aus? Um zu vermeiden, dass die Karteninhaber durch diese gesellschaftlich stigmatisiert werden, unterscheidet sie sich visuell nicht bzw. nur in geringem Maße von herkömmlichen EC- und Debitkarten aus Plastik. Im Idealfall bleibt sie also unscheinbar und hebt sich nicht vom Aussehen her von anderen Karten gleicher Art ab.

Wie viel Geld ist auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber?

Jede Bezahlkarte für Geflüchtete erlaubt es Karteninhabern, bspw. an allen Geldautomaten Bargeld abzuheben.
Jede Bezahlkarte für Geflüchtete erlaubt es Karteninhabern, bspw. an allen Geldautomaten Bargeld abzuheben.

Das darauf verfügbare Geld ist ein wichtiger Bestandteil der Asyl-Bezahlkarte. Wie können Flüchtlinge aber davon Geld abheben? Und wie wird die Bezahlkarte für Asylbewerber aufgeladen? In der Regel sind Geldbeträge an jedem Bankautomaten oder an Supermarktkassen (sofern sie diese Option anbieten) einmal monatlich abhebbar. Allerdings müssen sich Karteninhaber hier auch an eine monatliche Begrenzung halten – bis zum nächsten Monat ist die Karte dann für weitere Bargeldauszahlungen gesperrt. 

Grundsätzlich haben sich ursprünglich 14 der 16 deutschen Bundesländer darauf geeinigt, dass Flüchtlinge mit der Bezahlkarte 50 Euro Bargeld abheben können im Monat. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben noch keinen genauen Betrag festgelegt, während Bremen und Thüringen einen Sonderweg mit 120 Euro gehen möchten. Gleiches gilt für die Bestimmungen für Minderjährige. 10 Euro sollen den Eltern pro Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren in der Regel zusätzlich als Bargeld zur Verfügung stehen. Brandenburg erlaubt aber bspw. 25 Euro pro Minderjährigen, während die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sogar 50 Euro zulässt.

Wichtig: Das Aufladen der Bezahlkarte für Asylbewerber übernehmen die zuständigen Behörden. Flüchtlinge erhalten so jeden Monat das ihnen zustehende Geld als Kartenguthaben. Für 2024 hat das Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 288) bereits vom 27. Oktober 2023 die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Abs. 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angepasst.

Die folgende Tabelle veranschaulicht einmal für Sie, welche Werte sich daraus jeweils ergeben haben:

Leistungs­sätze nach Personen­gruppeGeld für den not­wen­digen Be­darfGeld für den not­wen­digen per­sön­lichen Be­darfGe­samter Be­trag
Le­dige oder allein­erzieh­ende Er­wachs­ene256 €204 €460 €
Er­wachs­ene und ihr Ehe-/Lebens­partner in der glei­chen Lebens­gemein­schaft229 €184 €413 €
Er­wachs­ene unter 25 Jahr­en im Haus­halt der El­tern oder Er­wachs­ene in sta­tio­nären Ein­rich­tungen204 €164 €368 €
Ju­gend­liche von 15 bis 18 Jahr­en269 €139 €408 €
Kind­er von 7 bis 14 Jahr­en204 €137 €341 €
Kind­er bis 6 Jahre180 €132 €312 €
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Ab wann Sie Anspruch auf welches Geld haben, hängt davon ab, ob Sie sich selbst versorgen oder nicht.
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Ab wann Sie Anspruch auf welches Geld haben, hängt davon ab, ob Sie sich selbst versorgen oder nicht.

Bei der Erstaufnahme haben Asylbewerber lediglich ein Anrecht auf Geld für den notwendigen persönlichen Bedarf (bspw. für ein Handy, öffentliche Verkehrsmittel, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen etc.), weil sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bereits das nötigste Essen und eine Unterkunft erhalten, ohne selbst dafür aufkommen zu müssen.

Sobald sie selbst für die eigene Versorgung zuständig sind, steht ihnen auch Geld für den notwendigen Bedarf (d. h. zur Sicherung des Grundbedarfs wie einer Unterkunft, Lebensmitteln, Kleidung, Energiekosten etc.) zu.

Wichtig: Was passiert mit dem Kartenguthaben, wenn der Inhaber der Bezahlkarte ausreist? Flüchtlinge reisen ab und verzichten damit automatisch auf den Geldbetrag, weil dieser ihnen nur innerhalb Deutschlands zur Lebensunterhaltssicherung dienen soll. Eine Überweisung auf ein Konto ist über die guthabenbasierte Karte nicht möglich. Das bedeutet, dass das Geld grundsätzlich wieder zurück an die Behörden gehen sollte und von dort aus einem anderen Karteninhaber zugewiesen werden kann.

Wer bekommt die Bezahlkarte für Flüchtlinge bundesweit?

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Welche Bundesländer haben sie nicht und wo gibt es sie inzwischen?
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Welche Bundesländer haben sie nicht und wo gibt es sie inzwischen?

Während bereits heftig über die Vor- und Nachteile diskutiert wird, steht der wichtigste Schritt allerdings noch aus: die bundesweite Einführung der Bezahlkarte. Für Asylbewerber gibt es derzeit noch keine einheitlichen Regelungen, weil die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden dürfen, wann und wie sie die Karte letztendlich einführen.

Damit Sie bei den unterschiedlichen bundeslandinternen Entwicklungen den Überblick behalten könnten, ist in der folgenden Tabelle einmal für Sie zusammengefasst, in welchen Bundesländern die Karte verfügbar ist bzw. wann ihre Verteilung in den anderen voraussichtlich stattfindet. Außerdem finden Sie eine Übersicht der für die Bezahlkarte der Bundesländer jeweils geltenden oder geplanten Bargeldregelungen (der Regelfall von 10 Euro pro Minderjährigen ist nicht explizit erwähnt).

Deutsch­es Bundes­landIst die Karte ver­füg­bar?Bar­geld­ober­grenze
Bezahl­karte in Baden-Württem­bergab De­zember 2024 (Ver­teilung ab Januar 2025)50 € (in Aus­nahme­fällen mehr)
Bezahl­karte in Bay­ernja50 € (auch pro Minder­jährigen)
Bezahl­karte in Ber­linbis 202550 €
Bezahl­karte in Bran­den­burgja50 € (25 € pro Minder­jährigen)
Bezahl­karte in Bre­menbis Ende 2024120 €
Bezahl­karte in Ham­burgja50 €
Bezahl­karte in Hes­senbis Ende 202450 € (auch pro Minderjährigen)
Bezahl­karte in MV (Meck­len­burg-Vorpommern)bis Ende 2024 zur Erst­auf­nahmeder­zeit keine fest­gelegt
Bezahl­karte in Nie­der­sachsenin Han­nover (über­all bis Ende 2024)50 € (un­be­grenzt in Han­nover)
Bezahl­karte in NRW (Nord­rhein-Westf­alen)bis Ende 2024der­zeit keine fest­gelegt
Bezahl­karte in Rhein­land-Pfalzbis Anfang 202550 €
Bezahl­karte im Saar­landbis Ende 2024 bzw. Anfang 202550 €
Bezahl­karte in Sachs­enab Januar 202550 €
Bezahl­karte in Sachs­en-Anhaltbis Ende 202450 €
Bezahl­karte in Schles­wig-Hol­steinab Januar 2025 (Ver­teilung im 1. Quar­tal 2025)50 € (auch pro Minder­jährigen)
Bezahl­karte in Thü­ringenin allen Land­kreis­en (Er­furt, Greiz, Je­na, Suhl und Wei­mar warten auf eine bun­desein­heit­liche Re­gelung)120 €

Wichtig: Soll es eine Bezahlkarte auch für Ukrainer in Deutschland geben? Nein. Im Gegensatz zu anderen Asylsuchenden, die einen Anspruch darauf haben, wird es keine Bezahlkarte für ukrainische Flüchtlinge geben. Grund dafür ist, dass sie keine Sozialleistungen, sondern Bürgergeld beziehen. Während Ukrainer dieses direkt auf ihr Konto überwiesen bekommen, wird die Karte selbst mit einem Guthaben aufgeladen, ohne das Geld für Asylbewerber auf ein dazugehöriges Konto zu übertragen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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