Familienzusammenführung: Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Was benötigen Sie für den Antrag zum Familiennachzug für Unterlagen? Wie unterscheiden sich diese zwischen den nachziehenden Angehörigen und der in Deutschland lebenden Bezugsperson?
Was benötigen Sie für den Antrag zum Familiennachzug für Unterlagen? Wie unterscheiden sich diese zwischen den nachziehenden Angehörigen und der in Deutschland lebenden Bezugsperson?

FAQ: Unterlagen für den Familiennachzug

Welche Unterlagen werden für den Familiennachzug in Deutschland benötigt?

Bei den für eine Familienzusammenführung notwendigen Unterlagen wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: den Dokumenten, die nachziehende Familienmitglieder bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem jeweiligen Herkunftsland einreichen müssen, und denen, die die jeweilige Bezugsperson in Deutschland bei der Ausländerbehörde hierzulande vorlegen muss. Mehr dazu hier.

Was können Sie tun, wenn Ihnen bestimmte erforderliche Unterlagen fehlen?

Es kann vorkommen, dass Ihnen nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Familienzusammenführung vorliegen (bspw. wenn sie verloren gegangen sind oder im Herkunftsland nicht beschafft werden können). In solchen Fällen ist es ratsam, sich direkt an die für den Familiennachzug zuständige Ausländerbehörde oder die/das deutsche Botschaft bzw. Konsulat zu wenden. Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Müssen Sie bei einer Familienzusammenführung zum deutschen Kind spezielle Unterlagen beachten?

Ja. Wenn ausländische Elternteile zu ihrem minderjährigen deutschen Kind nachziehen möchten, müssen sie bspw. auch die Geburtsurkunde des Kindes einreichen. Außerdem ist ein Nachweis erforderlich, der jeweils entweder das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht der Elternteile belegt.

Unterlagen für die Familienzusammenführung – was die Ausländerbehörde benötigt

Nachziehende Personen müssen zur Familienzusammenführung für das Visum andere Unterlagen einreichen als die Bezugsperson.
Nachziehende Personen müssen zur Familienzusammenführung für das Visum andere Unterlagen einreichen als die Bezugsperson.

Wer einen Familiennachzug beantragen möchte, der muss nicht nur die dazugehörigen Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse etc.) erfüllen, sondern auch alle von der Ausländerbehörde und Auslandsvertretung geforderten Dokumente mit dem Antrag abgeben.

Welche Unterlagen braucht man als Bezugsperson für eine Familienzusammenführung und welche Unterlagen als deren Familienangehörige im Ausland? Die folgende Übersicht fasst einmal für Sie zusammen, an welche Nachweise Sie jeweils denken müssen:

Familiennachzug nach Deutschland – Unterlagen für die Auslandsvertretung

  1. der vollständig ausgefüllte Visumantrag
  2. einen gültigen Reisepass und Personalausweis (inklusive dazugehöriger Kopien der Ausweisdokumente der Bezugsperson)
  3. ein aktuelles, biometrisches Passfoto
  4. eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern notwendig)
  5. Sprachkenntnisnachweise, die ein A1-Niveau in Deutsch belegen

Familienzusammenführung in Deutschland – Unterlagen für die Ausländerbehörde

  1. ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  2. eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Erwerbstätigkeit
  3. Einkommensnachweise, die belegen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist
  4. Nachweise zu ausreichendem Wohnraum (bspw. ein Mietvertrag mit genauer Quadratmeterzahl)
  5. ein Krankenversicherungsnachweis
  6. ein gültiger Aufenthaltstitel, wenn die Bezugsperson nicht deutscher Herkunft ist (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU etc.)

Wichtig: Sind Sie als Bezugsperson selbstständig oder freiberuflich tätig, müssen Sie für eine erfolgreiche Familienzusammenführung weitere Unterlagen einreichen. Dazu gehören bspw. eine Bescheinigung vom Finanzamt, ein aktueller Steuerbescheid und entweder ein offizielles Anmeldungsformular Ihres jeweiligen Gewerbes oder eine schriftliche Erklärung darüber, was für eine Tätigkeit Sie genau ausführen.

Familiennachzug beantragen – einige Unterlagen fehlen, was nun?

Damit die Ausländerbehörde die Familienzusammenführung genehmigt, müssen Unterlagen, die fehlen, unverzüglich nachgereicht werden.
Damit die Ausländerbehörde die Familienzusammenführung genehmigt, müssen Unterlagen, die fehlen, unverzüglich nachgereicht werden.

Falls Sie für die Familienzusammenführung einige Unterlagen nicht wie gefordert einreichen können, muss das nicht unbedingt sofort bedeuten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall entweder an die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland oder an die deutsche Ausländerbehörde wenden – je nachdem, ob es sich um Unterlagen nachziehender Familienmitglieder oder der in Deutschland lebenden Bezugsperson handelt.

Folgende Möglichkeiten gibt es unter anderem hierbei:

  • Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden, die durch einen Krieg verloren gegangen oder durch Erdbeben, Flutkatastrophen etc. zerstört wurden, können die Behörden bspw. auch in anderer Form anerkennen. Alternativdokumente und eidesstattliche Erklärungen dienen dann als Ersatz für die bei der Familienzusammenführung fehlenden Unterlagen. 
  • Eine andere Option besteht darin, über die Botschaft des Herkunftslandes einen erneuten Antrag auf Ausstellung der Dokumente zu stellen und sie dann nachzureichen.
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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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