FAQ: Mit einer Niederlassungserlaubnis reisen
Wenn Sie mit einer Niederlassungserlaubnis reisen möchten, profitieren Sie in bestimmten Maße von den Freizügigkeitsrechten innerhalb der europäischen Union. Sie können allerdings auch Reisen in Staaten unternehmen, die nicht Teil der europäischen Union sind. Wichtig ist, dass Sie die vorgegebenen maximalen Zeiträume nicht überschreiten. Hier können Sie mehr dazu erfahren.
Sie können mit einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich in jedes Land reisen, unabhängig davon, ob es sich beim Zielland um einen Mitgliedsstaat der europäischen Union handelt oder nicht. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates beachten.
Mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern Sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Niederlassungserlaubnis kann ablaufen, wenn Sie sich länger als sechs Monate im außereuropäischen Ausland aufhalten.
Inhalt
Reisen mit Niederlassungserlaubnis – welche Regelungen gelten?
Wer eine Niederlassungserlaubnis bekommen hat, kann sich ein dauerhaftes Leben in Deutschland aufbauen und genießt weitreichende Vorteile. Für die meisten Menschen gehören jedoch auch Reisen zum Leben dazu. Gerade bei Drittstaats-Angehörigen kann die Sehnsucht nach dem Heimatland mit der Zeit groß werden. Doch auch andere Gründe können den Inhaber einer Niederlassungserlaubnis vor die Frage stellen: Wie lange darf ich Deutschland eigentlich verlassen, ehe mein Aufenthaltstitel verfällt?
EU-Bürger genießen innerhalb der europäischen Union Freizügigkeit und sind nicht auf einen Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis angewiesen. Diese ist, ähnlich wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, für Angehörige aus Drittstaaten gedacht.
Wohin kann ich mit einer Niederlassungserlaubnis reisen?
Sie können mit einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich in jedes Land reisen, solange Sie sich an die dort geltenden Einreisebestimmungen halten. Im europäischen Ausland können Sie sich zudem frei bewegen und sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Die Niederlassungserlaubnis verliert allerdings in den meisten Fällen ihre Gültigkeit, wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten. In der Regel ist es jedoch möglich, bei der zuständigen Ausländerbehörde einen längeren Zeitraum zu beantragen. In zwei Ausnahmefällen erlischt die Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis auch nicht bei Reisen über sechs Monaten. Sie sind in §51 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht.
Nach 15 Jahren geht der Gesetzgeber also davon aus, dass der Inhaber des Titels sowie sein Ehegatte dauerhaft in Deutschland leben und auch eine längere Ausreise diesen Umstand nicht zwangsläufig ändert. Ein anderer Grund ist die Ableistung des Wehrdienstes im Heimatland. Es ist in aller Regel empfehlenswert, sich vor längeren Auslandsaufenthalten eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde ausstellen zu lassen, die die Art des Aufenthaltstitels und das Datum des letzten gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik bescheinigt.
(3) Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
Meine Niederlassungserlaubnis ist abgelaufen. Sind Reisen trotzdem möglich?
Wer eine abgelaufene Niederlassungserlaubnis und Reisen anspricht, bezieht sich in der Regel auf das Reisen mit abgelaufenem elektronischem Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis selbst kann dieser, ähnlich wie ein Personalausweis, ablaufen und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Reisen sind allerdings auch mit abgelaufenem elektronischem Aufenthaltstitel möglich, solange alter und neuer Reisepass und die eAT-Karte mitgeführt werden.