FAQ: Erleichterte Einbürgerung
Seit Juni 2024 können Sie bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung beantragen. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können, verkürzt sich diese Dauer auf drei Jahre. Außerdem ist eine erleichterte Einbürgerung insofern möglich, als Sie nicht mehr Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Für Gastarbeiter gelten nicht ganz so strenge Anforderungen. Sie benötigen weder einen Einbürgerungstest noch Sprachkenntnisse auf der Stufe B1. Es genügt, wenn sie sich gut im Alltag verständigen können.
Bevor Sie den Einbürgerungsantrag stellen können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und die Gebühr in Höhe von 255 € pro Person entrichten. Hier erfahren Sie mehr.
Inhalt
Erleichterte Einbürgerung: Verkürzte Dauer des erforderlichen Aufenthalts
Seit Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das eine erleichterte Einbürgerung in Deutschland ermöglicht.
Während Sie sich nach alter Rechtslage acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten mussten, können Sie nun bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Weisen Sie besondere Integrationsleistungen nach, ist eine erleichterte Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich – vorausgesetzt, …
- Sie erfüllen alle in § 10 StAG benannten Bedingungen, die für eine Einbürgerung nach fünf Jahren erforderlich sind und
- Sie verfügen nachweislich über Sprachkenntnisse auf dem C1-Niveau
Als besondere Integrationsleistungen gelten insbesondere:
- ehrenamtliches Engagement, z. B. in einem Sportverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr
- besonders gute Leistungen in der Schule oder Ausbildung
- besonders gute Leistungen auf der Arbeit, die von Ihrem Arbeitgeber auch bescheinigt werden
Darüber hinaus ist eine erleichterte Einbürgerung für Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner von Deutschen vorgesehen. Laut § 9 I 1 StAG können sie …
„… unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.“
Erleichterte Einbürgerung: Deutschland ermöglicht doppelte Staatsbürgerschaft
Bisher war der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel erst dann möglich, wenn der Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren hat.
Nur in besonderen Ausnahmefällen durfte er seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nun keine Voraussetzung mehr für die Einbürgerung. Auch die gesetzlichen Ausnahmen nach § 12 StAG a. F. sind weggefallen.
Sie können nun Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Diese erleichterte Einbürgerung ist in Deutschland allerdings nur möglich, wenn Ihr Heimatland die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls akzeptiert.
Gastarbeitergeneration erhalten erleichterte Einbürgerung
Für Menschen, die aufgrund eines Anwerbeabkommens in den 1950er und 1960er Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind und hier seit Jahrzehnten leben, ist ebenfalls eine erleichterte Einbürgerung möglich, weil sie mit ihren Lebensleistungen zum Wohlstand beigetragen haben.
Für sie gelten deshalb folgende Erleichterungen:
- Sie müssen keine Deutschkenntnisse der Stufe B1 nachweisen. Es genügt, wenn sie sich problemlos mündlich im Alltag verständigen können.
- (Ehemalige) Gastarbeiter müssen keinen Einbürgerungstest absolvieren, um nachzuweisen, dass sie mit der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vertraut sind.
In der Regel erhalten Antragsteller nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in der Lage sind, allein für sich und ihre Familie zu sorgen – sprich, wenn Sie weder Bürgergeld noch Sozialhilfe beziehen. Für Gastarbeiter ist eine erleichterte Einbürgerung in Deutschland möglich, denn für sie gilt diese Bedingung nicht.
Ablauf für die erleichterte Einbürgerung und Verfahren
Um das Einbürgerungsverfahren zügig voranzutreiben, ist ein korrekter und vollständiger Antrag erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen parat haben. Sie benötigen für Ihre erleichterte Einbürgerung in Deutschland:
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
- Aufenthaltsnachweise für ihren dauerhaften berechtigten Aufenthalt in Deutschland
- Zertifikate über ausreichende Deutschkenntnisse
- Einbürgerungstest als Integrationsnachweise
- gegebenenfalls Belege für Ihr ehrenamtliches Engagement oder besondere berufliche Leistungen für eine erleichterte Einbürgerung nach drei Jahren
- Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Steuerbescheide als Nachweis, dass Sie ohne Sozialleistungen für Ihren Lebensunterhalt sorgen können
- Führungszeugnis als Beleg dafür, dass Sie nicht vorbestraft sind
Wenn Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie einen Termin bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühren und reichen Sie anschließend das korrekt und vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen Unterlagen ein. Lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung ausstellen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nachdem Sie Ihren Antrag auf erleichterte Einbürgerung gestellt haben, beginnt die Bearbeitungszeit. Der Sachbearbeiter der Einbürgerungsbehörde prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, und fordert dafür unter Umständen weitere Dokumente und Informationen von Ihnen. Um das Verfahren voranzutreiben, sollten Sie hierauf schnell reagieren.
Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wurde, erhalten Sie eine Einladung zur Einbürgerungsfeier, auf der Ihnen die Einbürgerungsurkunde überreicht wird. Anschließend können Sie einen deutschen Personalausweis beantragen.