ANABIN – die Datenbank für ausländische Bildungsnachweise

ANABIN: Was genau ist das eigentlich?
ANABIN: Was genau ist das eigentlich?

FAQ: ANABIN

Was genau ist die Datenbank ANABIN?

Sie finden auf ANABIN Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Mit Hilfe dieser Auskunft können Behörden und Hochschulen Ihre Entscheidung in Hinsicht die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen fundierter treffen. Aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit Hilfe der Daten in ANABIN die Bedeutung der ausländischen Bildungsqualifikation einschätzen.

Wie funktioniert ANABIN?

Das Portal bietet einen strukturierten Überblick u. a. über verschiedene Abschlüsse, Hochschulen und Hochschulzugangsqualifikationen. Sie können sich zudem den Anerkennungsstatus Ihres Hochschulabschlusses und Ihrer Hochschule anzeigen lassen. Für Behörden besteht die Möglichkeit, ausführliche Einzelfallgutachten einzusehen. Das Portal zeigt Privatpersonen zudem die für ihre Anerkennung zuständige Behörde an. Weitere genauere Informationen zu der Anerkennung bei ANABIN und dessen Funktionsweise, erfahren Sie hier.

Wer ist für ANABIN verantwortlich?

Während die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) ANABIN entwickelte, verwaltet ZAB (die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) diese. Letztere nimmt die Daten nach dem Asylrecht auf und pflegt diese.

Was ist ANABIN?

ANABIN ist ein Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
ANABIN ist ein Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

ANABIN ist eine Datenbank, in der Sie nachschauen können, wie Ihre Abschlüsse in Deutschland bewertet werden und ob Ihre Schulen und Hochschulen in Deutschland anerkannt sind. Die Abkürzung des Namens steht dabei für “Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise”. Zudem unterstützt die Plattform Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen dabei, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Auf der Plattform ANABIN unter “Zeugnisbewertung” erfahren Sie die Namen und alle weiteren Details zu Hochschulabschluss, Studiengang und Hochschule

Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) entwickelte ANABIN 1997. Damit sollten Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereitgestellt werden. Neben einer umfassenden Dokumentation über das Bildungswesen vieler ausländischer Staaten und deren Abschlüsse enthält das Portal Informationen zu akademischen Graden, deren Wertigkeit und Hinweise zur Einstufung im Verhältnis zu deutschen Abschlüssen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZAB) ist bei ANABIN für die Datenaufnahme und -verwaltung zuständig. Zusammen mit dem Portal “Anerkennung in Deutschland” und “BQ-Portal” bildet es das umfassende Informationsangebot zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Für wen ist ANABIN relevant?

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im ANABIN-Portal ist für diejenigen Ausländer relevant, die in Deutschland einen Arbeitsplatz oder Studienplatz aufnehmen wollen. Im Besonderen betrifft das folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer mit einer Blauen Karte EU oder sonstiger Aufenthaltstitel
  • Arbeitsplatzsuchende, die für ein nationales Visum ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen müssen (Auf die Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses mit einem Deutschen kommt es an.)

Auch, wenn Sie über keinen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können Sie zum Beispiel in Ausbildungsberufen, als Spezial- oder Führungskraft oder als Forscher erwerbstätig sein. Liegt Ihnen allerdings ein Hochschulzeugnis vor, sollten Sie sich bei ANABIN nach dessen Anerkennung informieren. Im Anschluss können Sie Ausdrucke bei der Antragstellung als Qualifikationsnachweise vorlegen.

ANABIN: Die Anerkennung Ihrer Abschlüsse – Wie sehen Sie das ein?

ANABIN: Ob Ihr Diplom in Deutschland Anerkennung erfährt, können Sie in dem Portal nachlesen.
ANABIN: Ob Ihr Diplom in Deutschland Anerkennung erfährt, können Sie in dem Portal nachlesen.

Sie können in ANABIN sowohl Hochschulabschlüsse, als auch Hochschulen selbst bewerten und anerkennen lassen. Durch einen Ausdruck kommen Sie an den erforderlichen Nachweis, den Sie den Ausländerbehörden vorlegen können. Doch wie genau funktioniert bei der ANABIN-Datenbank die Suche?

So kommen Sie an einen Ausdruck, der ihre Hochschule betrifft:

  • Klicken Sie bei ANABIN auf “Institutionen” und dann auf “Suchen”.
  • Wählen Sie Ihr Land aus und bestätigen die Länderauswahl.
  • Suchen Sie nun Ihren genauen Studienort und klicken diesen an. 
  • Nun besteht die Möglichkeit, den Institutionstyp auszuwählen und mithilfe von Suchbegriffen die Suche zu verfeinern. 
  • Haben Sie Ihre Hochschule gefunden, können Sie das entsprechende Dokument öffnen und ausdrucken.

Und wie kommen Sie bei Anabin an die Zeugnisanerkennung/­Hochschulabschlussanerkennung?

Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Abschluss bereits auf der Seite zur Hochschule sehen. Dazu klicken Sie in dem Fenster zur Hochschule auf “Abschlüsse” und suchen Ihren bestimmten Abschluss, den Sie dann ebenfalls ausdrucken können. 

Wenn Sie auf der Seite bei ANABIN Ihren Schulabschluss nicht finden, können Sie über das Menü auf der Startseite gehen und dort direkt unter “Hochschulabschlüsse” unter “Abschlüsse suchen” Ihren finden. Dazu müssen Sie erneut Ihr Land, Abschlusstyp und Studienrichtung auswählen. Die Hochschule, die unter “verleihende Institutionen” angegeben ist, muss mit H+ bewertet sein.

Sie können auch lediglich die Bewertung Ihres Abschlusses bei ANABIN einsehen, ohne diesen auszudrucken oder als Nachweis zu nutzen. Weiterhin sehen Sie den Anerkennungsstatus Ihrer Bildungsinstitution unter “Institutionen” und dann “Status” ein.

Was bedeutet H + oder – bei ANABIN?

Unter “Zeugnisbewertung” bei ANABIN können Sie Details zu Studiengängen, Hochschulen und Abschlüssen einsehen.
Unter “Zeugnisbewertung” bei ANABIN können Sie Details zu Studiengängen, Hochschulen und Abschlüssen einsehen.

Während Ihre Hochschule bei ANABIN den Status “H+” tragen sollte, sollte Ihr Abschluss die Klasse “entspricht” oder “gleichwertig” aufweisen. Ist das nicht der Fall, muss das nicht zwingend bedeuten, dass Ihr Abschluss nicht gleichwertig ist oder Ihre Hochschule nicht anerkannt ist. Die ANABIN-Datenbank ist bezüglich Anerkennung nicht rundum vollständig. Einige Informationen zu Abschlüssen und ausländischen Bildungsinstitutionen können fehlen. Zögern Sie daher nicht, ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einzuleiten. Ein solches Verfahren dauert je nach Einzelfall ungefähr zwei Monate. Der Anerkennungsbescheid, der im Anschluss ergeht, dient als Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Diploms. Dieses Dokument reichen Sie dann im Visumsverfahren ein. 

Um anerkannt zu werden, muss Ihre Bildungseinrichtung eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution darstellen. Dann hat sie bei der ANABIN-Datenbank das Zeichen “H+”. “H-” bedeutet dagegen, dass die Einrichtung nicht in Deutschland anerkannt ist. Wenn für das Anerkennungsverfahren für einen Abschluss von einer bestimmten Bildungsinstitution in Deutschland weitere Kriterien notwendig sind, trägt die Hochschule das Zeichen “H+/-”.

Wie verfahren Sie bei ANABIN mit einem Antragsformular auf Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung, die die ZAB ausstellt, ist ein Dokument, das den ausländischen Hochschulabschluss beschreibt und seine beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten beschreibt. Das Antragsformular dafür finden Sie auf ANABIN. Zu einer Anerkennung führt der Antrag jedoch nicht. Es handelt sich um eine vergleichende Einstufung, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit ausländischen Hochschulabschluss erleichtern soll. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag senden Sie mit allen weiteren notwendigen Dokumenten direkt an die ZAB in Bonn. Die Gebühr für den Antrag beträgt 200 Euro, die Sie vor Bearbeitung zahlen müssen.

Was bedeutet A4 bei ANABIN?

Auf ANABIN können Sie Abschlüsse, eingeteilt nach verschiedenen Abschlussklassen einsehen.
Auf ANABIN können Sie Abschlüsse, eingeteilt nach verschiedenen Abschlussklassen einsehen.

Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist die Vergleichbarkeit zu den deutschen entscheidend. Um dies zu beurteilen, können Behörden und Arbeitgeber bei ANABIN die Zuordnung von Abschlüssen zu verschiedenen Abschlussklassen, wie A2-A5, einsehen. Dabei handelt es sich um Abschlusstypen mit beschreibendem Charakter, die die typische Studiendauer heranziehen.

Die Klasse A4 bedeutet dann beispielsweise, dass der Studiengang eine typische Normdauer von vier Jahren aufweist, während sie bei A3 drei Jahre beträgt. D1 bedeutet demgegenüber Promotion und HC Ehrengrad oder Ehrentitel.

Was können Sie sonst noch bei ANABIN einsehen?

Die für Sie – Ihren Beruf und Ihr Bundesland – zuständige Anerkennungsstelle finden Sie ebenfalls in dem Portal. Wenn Sie Ihren Beruf nicht in der Liste finden, kann es sein, dass es sich um einen nicht-reglementierten Beruf handelt. 

In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Während Sie für die Ausübung von einem reglementierten Beruf die Anerkennung der zuständigen Stelle im Bundesland Ihres Wohnsitzes benötigen, brauchen Sie für nicht-reglementierte Berufe keine Anerkennung. Im letzteren Fall können Sie sich einfach so mit Ihrem ausländischen Zeugnis bewerben. Für Abschlüsse zu einem nicht-reglementierten Beruf können Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung beantragen. Diese hilft im Prozess der Bewerbung, dass der Arbeitgeber Ihre Qualifikationen besser einschätzen kann. 

Und wie funktioniert bei ANABIN die Notenumrechnung? – ANABIN liefert ausführliche Informationen zu dem Bildungswesen vieler ausländischer Staaten, deren Schulwesen, Hochschulwesen und jeweiligen Notensystem. Mit Hilfe dieser Informationen können die Behörden die Vergleichbarkeit mit den deutschen Abschlüssen und Anforderungen an einen Beruf herstellen. Diese Daten benutzt ANABIN auch für das nachweisende Dokument, wenn Sie Sie sich Ihre Zeugnisanerkennung auf der Plattform selbst anzeigen lassen wollen.

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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