Doppelte Staatsbürgerschaft im Kosovo: Welche Vorschriften gelten?

Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft im Kosovo möglich?
Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft im Kosovo möglich?

FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft im Kosovo

Erlaubt der Kosovo eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja. Im Kosovo ist es möglich, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die kosovarische Staatsbürgerschaft zu erlangen, haben wir hier zusammengefasst.

Ist es möglich, eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland und im Kosovo zu haben?

Ja, auch das ist möglich. Weder in Deutschland noch im Kosovo muss bei einer Einbürgerung die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Welche Vorteile das in der Regel hat, lesen Sie hier.

Gibt es Regelungen zur Einreise mit doppelter Staatsbürgerschaft?

In Deutschland muss die Ein- und Ausreise bei einer doppelten Staatsbürgerschaft mit den deutschen Dokumenten erfolgen. Auch im Kosovo sollte der nationale Pass verwendet werden. 

Doppelte Staatsbürgerschaft: Deutsch oder Kosovarisch?

Für die doppelte Staatsbürgerschaft, ob deutsch oder kosovarisch, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die doppelte Staatsbürgerschaft, ob deutsch oder kosovarisch, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Seit Ende Juni 2024 ist es möglich, eine doppelte Staatsbürgerschaft für den Kosovo und Deutschland zu besitzen. Im Kosovo ist es also ebenfalls zulässig, die alte Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung zu behalten bzw. neben der kosovarischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen.

In bestimmten Fällen besteht eine solche doppelte Staatsangehörigkeit automatisch. So zum Beispiel, wenn die Eltern deutsche Staatsbürger sind, das Kind jedoch im Kosovo geboren wird. Denn im Kosovo gilt, dass mit dem Zeitpunkt der Eintragung ins Geburtenregister die Staatsbürgerschaft von Amts wegen automatisch ausgestellt wird. Die kosovarische Staatsbürgerschaft wird auch automatisch ausgestellt, wenn beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Bürger der Republik Kosovo sind. 

Die durch eine Einbürgerung erlangte doppelte Staatsbürgerschaft ist im Kosovo ebenso an bestimmte Voraussetzungen gebunden wie in Deutschland. Der Antrag auf Einbürgerung muss in beiden Staaten bei den zuständigen Behörden erfolgen. Selbst einen Antrag einreichen können Personen ab dem 18. Lebensjahr. Dieser muss beim Zivilstandsamt am Wohnort im Kosovo eingereicht werden. 

Folgende Voraussetzungen sind dann notwendig:

  • ununterbrochener Aufenthalt im Kosovo für mindestens 5 Jahren (Reisen außerhalb nicht länger als 10 Monate)
  • bei mindestens drei Jahren Ehe mit einem Kosovaren ein Jahr ununterbrochener Aufenthalt
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnis von mindestens einer der offiziellen Sprachen (meist Grundwissen)

Zu den einzureichenden Unterlagen gehören neben dem Pass auch beglaubigte Kopien von diesem sowie von Geburts- und/oder Heiratsurkunden und der Nachweise einer legalen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für mindestens fünf Jahre. Des Weiteren ist ein Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflichten sowie zu einem gesicherten Lebensunterhalt und einem angemessenen Wohnsitz vorzulegen. 

Wichtig sind zudem auch ein Beleg, dass grundlegende Sprachkenntnisse in einer Amtssprache bestehen und ein Nachweis, dass der Antragsteller nicht straffällig geworden ist oder kein Verfahren gegen ihn läuft. Darüber hinaus muss eine Bescheinigung der Kosovo-Polizei vorliegen. Auch vom Staat, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller noch besitzt, ist eine Bescheinigung über die Straffreiheit notwendig. Diese darf nicht älter als sechs Monate sein. Antragsteller müssen dann eidesstattlich und schriftlich erklären, dass sie sich zur Verfassungs- und Rechtsordnung der Republik Kosovo bekennen und diese anerkennen. 

Vor- und Nachteile der doppelten Staatsangehörigkeit

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland und im Kosovo: Bei der Einreise sind bestimmte Regelungen zu beachten.
Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland und im Kosovo: Bei der Einreise sind bestimmte Regelungen zu beachten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft im Kosovo und in Deutschland bedeutet zuallererst, dass es Erleichterungen bei Reisen gibt. Zum einen ist eine Einreise nach Deutschland und in den Kosovo ohne Visum möglich, zum anderen können Staatsbürger mit dem deutschen Pass die Reisefreizügigkeit in der EU wahrnehmen.

Darüber hinaus erlaubt eine doppelte Staatsbürgerschaft sowohl im Kosovo als auch in Deutschland das Ausüben politischer Ämter sowie die Wahrnehmung des Wahlrechts im jeweiligen Staat. Auch Renten- und Steuervorteile sind durchaus möglich. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass Staatsbürger bestimmte Förderungen und soziale Unterstützungen nutzen können, die nur ihnen vorbehalten sind. 

Zu den Nachteilen kann die Unsicherheit bei Rechtsstreitigkeiten zählen. Denn ist die Zuständigkeit nicht geklärt, ist es mitunter schwierig eine Lösung oder eine Verurteilung zu erwirken. Darüber hinaus kann sich beispielsweise auch eine eventuell mögliche Doppelbesteuerung negativ auswirken. Antragsteller sollten sich vorab gut informieren, ob noch andere Nachteile, wie zum Beispiel eine Wehrpflicht, mit einer doppelten Staatsbürgerschaft einhergehen können. 

Bestimmungen zur Einreise mit doppelter Staatsbürgerschaft

Besitzen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft für den Kosovo und Deutschland, müssen Sie bestimmte Regelungen bei der Ein- und Ausreise ins jeweilige Land beachten. So gilt für Deutschland, dass Staatsbürger verpflichtet sind, den deutschen Pass bei der Ein- und Ausreise in Deutschland zu verwenden. 

Grundsätzlich sollte die Ein- und Ausreise aus dem Kosovo ebenfalls mit dem nationalen Pass, also dem kosovarischen, erfolgen. Daher sollten auf Reisen immer beide Pässe mitgeführt werden. 

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert