Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich?

In Deutschland ist die Einbürgerung, die die doppelte Staatsbürgerschaft zur Folge hat, an bestimmte Bedingungen wie Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse geknüpft.
In Deutschland ist die Einbürgerung, die die doppelte Staatsbürgerschaft zur Folge hat, an bestimmte Bedingungen wie Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse geknüpft.

FAQ: Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft

Wann trat das neue Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit in Kraft?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StaRModG) trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Die doppelte Staatsbürgerschaft kann nun generell erlangt werden. Welche Änderung sich für Sie ergeben, finden Sie hier.

Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt für eine Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit?

Mit dem neuen Gesetz wurde die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren erfolgen.

Müssen Einbürgerungswillige ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nein, nach dem neuen Gesetz müssen Einbürgerungswillige ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Allerdings ist zu beachten, dass einige Herkunftsländer die doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulassen. In solchen Fällen kann es trotz der deutschen Gesetzesänderung zum Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit kommen.

Einbürgerung in Deutschland: Ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich?

Eine Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten ist seit 2024 möglich.
Eine Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten ist seit 2024 möglich.

Für die Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft haben sich mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 einige Änderungen ergeben. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den Einbürgerungsprozess zu vereinfachen und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Doch wie gestaltet sich der Weg der Einbürgerung, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft erworben werden soll? Welche Vor- und Nachteile bietet eine doppelte Staatsangehörigkeit? Diese Fragen schauen wir uns in dem folgenden Artikel genauer an.

Was ist die doppelte Staatsangehörigkeit?

Die doppelte Staatsangehörigkeit, auch Mehrstaatigkeit genannt, bedeutet, dass eine Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit von zwei Ländern besitzt. Ab dem 27. Juni 2024 ist in Deutschland eine Einbürgerung, die die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, erreichbar. Bei der Einbürgerung müssen Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit also nicht mehr aufgeben.

Eine Einbürgerung, die zwei Staatsangehörigkeiten zur Folge hat, können Sie über verschiedene Wege erlangen: durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder Heirat. Einige Länder erlauben jedoch keine doppelte Staatsbürgerschaft, sodass in diesen Fällen die ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren gehen kann.

Neues Gesetz zur Einbürgerung 2024: Die doppelte Staatsbürgerschaft wird möglich

Das StARModG bringt wesentliche Neuerungen und Erleichterungen im Einbürgerungsverfahren mit sich. Ein zentraler Punkt der gesetzlichen Neuregelung ist die Ermöglichung der Mehrstaatigkeit.

Die Möglichkeit, eine zweite Staatsbürgerschaft zu erlangen, steht ausländischen Personen ab 16 Jahren offen. Für Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag stellen. Für eine Einbürgerung, die die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, sind folgende Voraussetzungen notwendig.

Bei der Einbürgerung ist die doppelte Staatsbürgerschaft ab 16 Jahren möglich.
Bei der Einbürgerung ist die doppelte Staatsbürgerschaft ab 16 Jahren möglich.
  • Aufenthaltsdauer: Grundsätzlich wird ein fünfjähriger gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland verlangt. Diese Frist können Sie jedoch auf drei Jahre verkürzen, wenn Sie eine herausragende Integration nachweisen, etwa durch ehrenamtliches Engagement oder besondere berufliche oder schulische Leistungen. In diesem Fall sind zusätzlich sehr gute Deutschkenntnisse auf C1-Niveau und eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich. 
  • Identitätsnachweis: Zur Identitätsfeststellung dienen in erster Linie Ihr Pass oder ein Lichtbildausweis, alternativ können Sie auch amtliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Führerschein vorlegen. In Ausnahmefällen werden auch Zeugenaussagen oder nichtamtliche Dokumente akzeptiert. 
  • Von zentraler Bedeutung ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie dürfen sich nicht an verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten beteiligen. Zudem wird der Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer speziellen Aufenthaltserlaubnis vorausgesetzt.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, wobei der Bezug von Arbeitslosengeld, BAföG oder Kindergeld nicht hinderlich ist.
  • Straffreiheit: Sie dürfen zudem nicht vorbestraft sein, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten. Geldstrafen über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen ab drei Monaten bleiben außer Betracht.
  • Schließlich müssen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachweisen und den Einbürgerungstest erfolgreich absolvieren.

Bereits vor der Gesetzesänderung galten andere Regelungen für die Einbürgerung der EU Bürger. Die doppelte Staatsbürgerschaft war bereits möglich und sie durften bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Mit dem neuen Gesetz der Einbürgerung wird die doppelte Staatsbürgerschaft nun für alle Antragsteller möglich. Wollen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft als EU-Bürger beantragen, folgen Sie weiterhin dem regulären Verfahren, welches wir hier für Sie vorstellen.

Einbürgerung aus Drittstaaten

Die größte Veränderung betrifft Personen aus Nicht-EU-Staaten. Bisher mussten sie in der Regel ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche zu erhalten.

Für die Einbürgerung ist die doppelte Staatsbürgerschaft für alle möglich, deren Herkunftsländer diese ebenfalls erlauben.
Für die Einbürgerung ist die doppelte Staatsbürgerschaft für alle möglich, deren Herkunftsländer diese ebenfalls erlauben.

Nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, gibt es in Deutschland bei der Einbürgerung für die doppelte Staatsangehörigkeit kaum noch Unterschiede zwischen EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten.

Jedoch akzeptieren nicht alle Länder bei der Einbürgerung eine doppelte Staatsangehörigkeit. In einigen Staaten gelten strenge Regelungen, die eine zweite Staatsbürgerschaft entweder komplett untersagen oder erheblich einschränken.

Es kann passieren, dass Sie bei einer Einbürgerung in Deutschland automatisch Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Ihr Herkunftsland keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt.

Trotz der generellen Erlaubnis zur Mehrstaatigkeit in Deutschland ist es wichtig zu beachten, dass das Recht des Herkunftslandes ebenfalls eine Rolle spielt. Einbürgerungswillige sollten daher prüfen, ob ihr Herkunftsland die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer anderen zulässt.

Wie beantrage ich die doppelte Staatsbürgerschaft?

Der Antrag auf Einbürgerung für die doppelte Staatsbürgerschaft folgt dem regulären Einbürgerungsverfahren. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • Prüfung der Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. die erforderliche Aufenthaltsdauer und ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Antragsstellung: Reichen Sie den Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.
  • Dokumentation: Legen Sie alle erforderlichen Dokumente für die Einbürgerung vor, einschließlich Nachweise über Ihren Aufenthaltsstatus und Sprachkenntnisse.
  • Bearbeitung: Die Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Einbürgerungsurkunde: Bei positivem Bescheid erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde, die Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht, ohne dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

Kritik an der Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Einwanderungspolitik.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Einwanderungspolitik.

Trotz vieler positiver Aspekte steht bei der Einbürgerung die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch unter Kritik

Die Verwaltung von Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten kann zu erhöhtem bürokratischem Aufwand führen. Kritiker argumentieren zudem, dass die doppelte Staatsbürgerschaft zu Loyalitätskonflikten führen könnte, insbesondere in Zeiten internationaler Spannungen. Es wird außerdem argumentiert, dass die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zu einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Einwanderergruppen führen kann.

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Über den Autor

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Jenny H.

Seit Juli 2024 ist Jenny Teil des Teams von anwalt.org. Sie hat einen Master in Kultur-Interkulturalität-Literatur und schreibt Artikel über Themen der Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Gesetzesänderungen.

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