FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft in Russland
Ja. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Föderation schließt prinzipiell weder für Russen noch für ausländische Staatsbürger, die einen russischen Pass erhalten wollen, eine Doppelstaatsbürgerschaft aus. In den Jahren 1991-93 war diese aber nur nach Genehmigung zu erhalten. Seit 1994 ist sie zulässig, solange es ein bilaterales (gegenseitiges) Abkommen zwischen den jeweiligen Ländern und Russland gibt.
Ja, weil sowohl Russland als auch Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Russisch-deutsch-stämmige Menschen können also auch die Pässe beider Länder besitzen, wenn sie entsprechende Anträge bei den zuständigen Behörden stellen. Mehr zu den entsprechenden nationalen Regelungen beider Länder finden Sie hier.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, ist grundsätzlich nichts anderes als einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Russland und Deutschland haben dabei ähnliche Vorgehensweisen, die sich nur in deren Anforderungen unterscheiden. Mehr dazu, wie Sie die Mehrstaatlichkeit in Russland beantragen können, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Nein, grundsätzlich sind weder ein Austritt noch eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich. Russland hat am 24. Juli 2020 das russische Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert, dass Ausländer ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft bei Erwerb der russischen behalten dürfen. Gleiches gilt in der Regel auch im Umkehrschluss. Deutschland ermöglicht mit dem neuen Einbürgerungsgesetz vom 27. Juni 2024 bspw. in beiden Fällen ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft, ohne dass auf eine der beiden Staatsangehörigkeiten für die andere verzichtet werden muss.
Inhalt
Doppelte Staatsbürgerschaft – wie Russland und Deutschland diese handhaben
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Russland grundsätzlich erlaubt. Nach russischem Recht beeinträchtigt dies auch nicht die Rechte und Pflichten, die ein Russe hat. Das Gesetz behandelt Doppelstaatsbürger also so wie alle anderen russischen Staatsbürger ohne entsprechende Mehrstaatigkeit.
Auch wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit haben dürfen, müssen Sie dies allerdings dem Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS) innerhalb von 60 Tagen nach dem Erwerb melden. Diese Meldepflicht besteht seit dem 4. August 2014 und gilt für alle Staatsbürger Russlands, die eine andere Staatsbürgerschaft oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem anderen Land besitzen.
Wichtig: Meldepflichtverstöße ahnden russische Behörden je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich streng. Kommen Sie der Pflicht gar nicht nach, gilt das als Straftat. Für Sie wird dann in der Regel eine Geldstrafe fällig. Mutwillig unvollständige Angaben oder Meldungen, die nicht fristgerecht erfolgen, werden stattdessen als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Hier müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Seit das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft trat, ist die doppelte Staatsbürgerschaft wie in Russland nun auch in Deutschland zulässig.
Hierzulande besteht für Sie ebenfalls die Pflicht, die zuständige Passbehörde über jegliche neue Staatsangehörigkeit in Kenntnis zu setzen. Dazu reicht eine Kopie Ihrer Einbürgerungsurkunde aus. Der spätmöglichste Zeitpunkt für Ihre Meldung sollte dabei die Beantragung Ihrer neuen Ausweisdokumente sein.
Egal ob Sie in Deutschland oder Russland eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen wollen, gibt es dafür in beiden Ländern zwei Möglichkeiten:
- eine weitere Nationalität über die Einbürgerung in das jeweilige Land erhalten
- in einem der beiden Länder geboren werden und über das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) und/oder das Geburtsortsprinzip (Ius soli) die Staatsbürgerschaften Ihrer Eltern bzw. des Geburtslandes vererbt bekommen
Wichtig: Beachten Sie auch die Wehrpflicht in Russland. Eine doppelte Staatsbürgerschaft disqualifiziert Sie nicht vom gesetzlich vorgeschriebenen, zwölfmonatigen Militärdienst in der russischen Armee. Das betrifft in der Regel alle Männer von 18 bis 30 Jahren, die eine russische Staatsangehörigkeit besitzen – egal ob in Kombination mit weiteren Staatsangehörigkeiten oder nicht. Haben Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft, kann Russland Sie außerdem grundsätzlich zum Wehrdienst einbestellen, wenn Sie im Ausland und nicht in Russland wohnen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft in Russland beantragen: Wie ist das möglich?
In der Regel erweist es sich am einfachsten, als Kind, Jugendlicher oder Erwachsener über eine Einbürgerung die doppelte Staatsbürgerschaft in Russland zu bekommen. Neben Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit können Sie darüber zusätzlich die russische erhalten. Dazu müssen Sie lediglich folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren mit einer entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung ununterbrochen in Russland und haben dort einen festen Wohnsitz (eine verkürzte Zeit von drei Jahren ist bspw. bei russischen Ehepartnern oder den ausländischen Eltern russischer Bürger möglich).
- Sie schwören zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens einen Treueeid auf die Russische Föderation (sofern Sie volljährig sind).
- Sie können Kenntnisse der russischen Sprache, Geschichte und Gesetze nachweisen (Anforderungen variieren auf Einzelfallbasis)
Den Antrag selbst müssen Sie bei einem russischen Konsulat stellen. Die Ausstellung erfolgt allerdings nur in Moskau und kann bis zu vier Monate dauern (besonders wenn die Dokumente per Post ins Ausland verschickt werden müssen). Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie den russischen Pass lediglich persönlich in Moskau oder einem Konsulat entgegennehmen können.
Wichtig: Die doppelte Staatsbürgerschaft kann in Russland auch für unvorhergesehene Schwierigkeiten sorgen. Das betrifft hauptsächlich die Ein- und Ausreise in die bzw. aus der Russische/n Föderation. In beiden Fällen benötigen Sie einen gültigen russischen Pass, weil der Staat hier die Pässe anderer Länder nicht anerkennt. Die Einschränkung ist besonders für Kinder relevant, die bspw. im Pass ihrer Eltern mit eingetragen sind und keinen eigenen besitzen. Falls Sie also mit russischen Passdokumenten einreisen und diese im Laufe Ihres Aufenthalts ablaufen, können Sie nicht mit Ihrem deutschen Pass ausreisen, obwohl dieser gültig ist. In dieser Situation haben Sie nur noch die Möglichkeit, neue Pässe in Russland zu beantragen.