Touristenvisum für Deutschland: Infos zu Dauer, Kosten und Unterlagen

Touristenvisum für Deutschland: Wie lange gilt es und wo beantrage ich es?
Touristenvisum für Deutschland: Wie lange gilt es und wo beantrage ich es?

FAQ: Touristenvisa für Deutschland

Wie lange kann man mit einem Touristenvisum in Deutschland bleiben?

Beantragen Touristen ein Visum für Deutschland, handelt es sich dabei in der Regel um das Schengen-Visum Typ C. Dieses ermöglicht einen kurzen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten.

Was braucht man für ein Touristenvisum in Deutschland?

Wollen Sie ein touristisches Schengen-Visum für Deutschland beantragen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Nachweis. Dazu zählen unter anderem ein gültiger Reisepass, ein Nachweis über gebuchte Unterkünfte sowie eine Reiseversicherung. Mehr zu den erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier.

Kann man mit einem Touristenvisum in Deutschland arbeiten?

Grundsätzlich darf man mit einem Touristenvisum in Deutschland nicht arbeiten. Reisen Sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland, können Sie Ihren Aufenthalt allerdings für die Arbeitssuche nutzen. Wurde eine geeignete Stelle gefunden, kann dann eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Urlaub in Deutschland: Wird ein Visum benötigt?

Für viele Urlauber ist die Einreise nach Deutschland nur mit Touristenvisum möglich.
Für viele Urlauber ist die Einreise nach Deutschland nur mit Touristenvisum möglich.

Ist vom Besucher- oder Touristenvisum für Deutschland die Rede, ist damit in der Regel das Schengen Visum Typ C gemeint. Dabei handelt es sich um eine Genehmigung für den Grenzübertritt, welche kurzfristige Aufenthalte in Deutschland und dem Schengen-Raum ermöglicht. Eine Visumpflicht besteht dabei etwa für Staatsangehörige aus

  • Ägypten
  • Ecuador
  • Indien
  • Jamaika
  • Katar
  • Kuba
  • Marokko
  • Saudi-Arabien
  • Thailand
  • der Türkei

Das Touristenvisum für Deutschland ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten und eignet sich insbesondere für Familienbesuche, touristische Aufenthalte, medizinische Behandlungen und geschäftliche Reisen. Wie lange das Visum dabei genau gilt, hängt von den konkreten Reiseplänen ab.

Ist das Touristenvisum abgelaufen und wurde Deutschland nicht wie vorgesehen verlassen, liegt ein illegaler Aufenthalt vor. Eine Abschiebung sowie eine Einreisesperre können dann die Folge sein. Eine Verlängerung ist beim Touristenvisum für Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Erkrankung, die mit einer Reiseunfähigkeit einhergeht. Die Ausländerbehörden vor Ort sind dabei allerdings in der Regel sehr streng. So reicht ein Attest von einem Arzt häufig nicht aus, damit sich ein Touristenvisum in Deutschland wegen Krankheit verlängern lässt.

Touristenvisum für Deutschland beantragen: Voraussetzungen und Unterlagen

Voraussetzungen für das Touristenvisum in Deutschland: Mit einer Einladung lässt sich der Reisegrund belegen.
Voraussetzungen für das Touristenvisum in Deutschland: Mit einer Einladung lässt sich der Reisegrund belegen.

Das Touristenvisum für Deutschland ist an allerhand Vorgaben geknüpft. So muss die Beantragung zum Beispiel persönlich bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat im jeweiligen Heimatland erfolgen. Die Antragstellung ist dabei bis zu 6 Monate vor der geplanten Reise möglich. Darüber hinaus müssen vom Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllt und entsprechend belegt werden:

  • Plausibler und nachvollziehbarer Grund für die Reise: Der Nachweis ist zum Beispiel durch einen Reiseplan oder gebuchte Tickets möglich. Darüber hinaus kann bei privaten oder geschäftlichen Besuchen auch eine Einladung für das Touristenvisum für Deutschland als Beleg dienen.
  • Gesicherte Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts: Als Nachweis über die finanzielle Situation können Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder eine Vermögensauskunft vorgelegt werden. Alternativ dazu können in Deutschland lebende Personen durch eine sogenannte Verpflichtungserklärung für den Besucher bürgen.
  • Reisekrankenversicherung: Die abgeschlossene Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum muss über eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro verfügen.
  • Ausreisewilligkeit nach Ablauf des Visums: Mögliche Belege für eine wahrscheinliche Ausreise können ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein Kaufvertrag für eine Immobilie im Heimatland oder minderjährige sowie pflegebedürftige Angehörige sein.

Die Bewerber für ein Touristenvisum in Deutschland müssen grundsätzlich alle diese Anforderungen erfüllen und die Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Konsulats davon überzeugen. Denn grundsätzlich liegt die Entscheidung für oder gegen die Erteilung bei der Botschaft bzw. dem Konsulat.

Wichtig ist zudem, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. dazu zählen insbesondere:

  • gültiger Reisepass
  • biometrische Passfotos
  • ausgefüllter Visumantrag
  • Nachweis der Unterkunft
  • ggf. Einladungsschreiben
  • Reisedaten anhand von Tickets
  • Nachweis über finanzielle Mittel oder Verpflichtungserklärung
  • Nachweis der Reisekrankenversicherung

Das Touristenvisum für Deutschland ist mit Kosten verbunden. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich dabei in der Regel auf 90 Euro. Unter bestimmten Umständen werden aber auch Gebührenbefreiungen, etwa für Kinder unter 6 Jahren oder Gebührenermäßigungen auf 35 Euro zum Beispiel für Staatsangehörige Albaniens, Moldaus, Serbiens oder der Ukraine gewährt. Die Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu entrichten und werden bei der Ablehnung des Visums nicht erstattet.

Wurde das Touristenvisum für Deutschland abgelehnt, hat der Antragsteller in der Regel einen Monat Zeit, um eine sogenannte Remonstration einzulegen. Es handelt sich dabei um eine Form des Widerspruchs und ermöglicht das Vorbringen von Beweisen, dass die Ablehnungsgründe für das Visum falsch sind. Zudem besteht dadurch die Möglichkeit, fehlende Dokumente nachzureichen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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