Doppelte Staatsbürgerschaft für Türken in Deutschland: Alle Richtlinien

Sind Sie deutsch und/oder türkisch, kann eine doppelte Staatsbürgerschaft bspw. für Deutsch-Türken eine Möglichkeit sein, einen entsprechenden Pass beider Nationalitäten zu besitzen.
Sind Sie deutsch und/oder türkisch, kann eine doppelte Staatsbürgerschaft bspw. für Deutsch-Türken eine Möglichkeit sein, einen entsprechenden Pass beider Nationalitäten zu besitzen.

FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft für Türken

Wer darf in Deutschland grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Seit das neue, vom Bundestag verabschiedete Einbürgerungsgesetz am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, kann grundsätzlich jede Person im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Gleiches gilt für den Erhalt nach der Geburt, wenn das neugeborene Kind dadurch mehrere Staatsangehörigkeiten vererbt bekommt. Mehr zum neuen Gesetz und welche Rechtsgrundlagen dieses für die doppelte Staatsangehörigkeit von deutsch-türkisch-stämmigen Bürgern festlegt, finden Sie hier.

Erlaubt die Türkei die doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkisch-stämmige Menschen?

Ja. Egal ob Sie aus Deutschland oder der Türkei kommen, die doppelte Staatsbürgerschaft ist prinzipiell in beiden Ländern nach nationalem Staatsangehörigkeitsrecht zulässig. Welche Vor- und Nachteile diese haben kann, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Welche Vorschriften gibt es zur Antragstellung der doppelten Staatsbürgerschaft für Türken?

Haben Sie eine deutsche oder türkische Staatsangehörigkeit und möchten die jeweils andere beantragen, gibt es einiges zu beachten. Das Einbürgerungsgesetz vom 27. Juni 2024 setzt für den Prozess neue Parameter. Sie müssen sich aber trotzdem an die geltenden Vorschriften und Voraussetzungen halten, die mit einem Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei und Deutschland einhergehen. Mehr dazu hier.

Doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei beantragen: Neues deutsches Gesetz

Neues Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei und Deutschland: Ab wann ist es gültig? Seit dem 27. Juni 2024.
Neues Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei und Deutschland: „Ab wann ist es gültig?“ Seit dem 27. Juni 2024.

„Kann ich als Türke die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen?“ oder „Kann man die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft gleichzeitig haben?“ sind zwei von vielen Fragen, die türkeistämmige Menschen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 27. Juni 2024 – auch Einbürgerungsgesetz genannt – mitunter beschäftigen. Grundsätzlich ermöglicht das Gesetz im Vergleich zu vorherigen Regelungen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken nun leichter zu beantragen ist.

Was ändert sich im StARModG aber konkret? Die folgenden Punkte sind bspw. von den Gesetzesänderungen betroffen:

  • Die vorher gemäß § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) notwendig gewesene Beibehaltungsgenehmigung spielt keine Rolle mehr (d. h. Sie benötigen nicht länger eine offiziell ausgestellte Erlaubnis, um z. B. nach Beantragung einer türkischen Staatsbürgerschaft die deutsche behalten zu dürfen).
  • Es gibt eine Verringerung der Mindestaufenthaltsdauer zur Beantragung eines Einbürgerungsverfahrens von bisherigen 8 auf 5 Jahre. Liegen bei Ihnen sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ vor (z. B. das Besuchen eines Integrationskurses oder Deutschkenntnisse auf B2-Niveau) ist ein Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft über eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren zulässig.
  • Durch die Legalisierung der Mehrstaatigkeit in Deutschland wird die Optionspflicht hinfällig (d. h. Sie müssen sich nicht mehr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit Sie bei einer Einbürgerung behalten und welche Sie aufgeben).

Wichtig: Haben Sie in der Vergangenheit aufgrund der Optionspflicht auf eine Staatsangehörigkeit verzichten müssen, können Sie diese im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft erneut beantragen. Für Türken oder Deutsche, die entweder die türkische bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, ist ein Wiedererwerb nach § 13 des StAG unter begünstigten Voraussetzungen möglich. 

Voraussetzungen für Türken, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten

Doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei und Deutschland: Eine Voraussetzung für den Antrag ist, ein aktuelles Ausweisdokument vorzulegen.
Doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei und Deutschland: Eine Voraussetzung für den Antrag ist, ein aktuelles Ausweisdokument vorzulegen.

Sind Sie z. B. ein in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger, und haben bisher den türkischen einem deutschen Pass vorgezogen, können Sie das fortan ändern. Auch wenn alte Vorgaben des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts mit der Einführung des neuen Gesetzes nicht länger gelten, müssen Sie dafür einige Bedingungen erfüllen. Die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken ist dabei unter anderem an folgende gekoppelt:

  1. Gültige Identifikationsdokumente (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc.) zur Klärung Ihrer Identität
  2. Sicherung Ihres Lebensunterhalts (d. h. Sie als Antragsteller müssen ausreichend finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie zur Verfügung haben, um ohne staatliche Hilfeleistungen auszukommen)
  3. Nachweise, dass Sie im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (bspw. einer Niederlassungserlaubnis) oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, die nicht nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt dient (z. B. eine Blaue Karte EU (§ 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)) oder eine Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§ 18a und 18b) bzw. selbstständigen Tätigkeit (§ 21))
  4. Erfolgreiches Absolvieren eines Einbürgerungstests
  5. Nachweise, dass Sie die deutsche Sprache auf B1-Niveau beherrschen

Ausnahmen gelten bspw. für türkische Gastarbeiter, die seit 1974 in Deutschland leben oder ehemals für die DDR tätig waren. Um die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken zu erhalten, erübrigen sich für sie die Sprachkenntnisnachweise und der schriftliche Einbürgerungstest. Außerdem fällt die Mindesteinkommensgrenze zur Sicherung des Lebensunterhalts niedriger aus. Kinder türkischer Staatsbürger (sofern die Eltern seit mindestens 5 Jahren in Deutschland wohnen) dürfen zudem bedingungslos mit der Geburt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit erwerben. Das ist laut dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) möglich.

Wichtig: Die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken beantragen türkisch-deutsch-stämmige Interessenten am besten bei der Einbürgerungsbehörde, die für ihren deutschen Wohnsitz zuständig ist. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands, müssen Sie sich an eine entsprechende/s deutsche/s Botschaft bzw. Generalkonsulat oder das Bundesverwaltungsamt wenden. So erhalten Sie binnen weniger Wochen die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchten Sie stattdessen die türkische erwerben, müssen Sie sich an entsprechende Behörden in der Türkei wenden.

Vor- und Nachteile der doppelten Staatsbürgerschaft für Türken

Wahlteilnahme in Deutschland: Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht der Türkei und ihren Staatsbürgern das Wählen in beiden Ländern.
Wahlteilnahme in Deutschland: Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht der Türkei und ihren Staatsbürgern das Wählen in beiden Ländern.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft kann für Türken und Deutsche viele Vorteile bedeuten. Dazu gehört bspw. eine allumfassende Reisefreiheit innerhalb der EU, die ein deutscher Pass ohne jegliches Visum ermöglicht.

Folgende Begünstigungen können Sie sich ebenfalls erhoffen:

  • ein Anspruch auf staatliche Leistungen aus Deutschland und der Türkei (bspw. zur Rente und vergleichbaren Zahlungen)
  • ein Wahlrecht in beiden Ländern, sowie das Recht, sich politisch zu engagieren (Eintritt in eine Partei, Kandidatur für eine politische Position im jeweiligen Land etc.)
  • im Gegensatz zu anderen Mehrstaatigkeitskonstellationen keine Pflicht, doppelt Steuern zahlen zu müssen (die Regierungen beider Länder haben am 19. September 2011 ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen)

Allerdings bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken auch nicht ohne ihre Nachteile. So müssen Sie z. B. mit Einschränkungen im konsularischen und diplomatischen Schutzrecht rechnen, wie sich im Fall des Deutsch-Türken Deniz Yücel aus dem Jahr 2017 herausstellte (d. h. die türkische Regierung kann mitunter die Hilfestellung deutscher Konsulate verweigern, weil sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht anerkennt).

Wichtig: Auch der Wehrdienst in der Türkei kann Ihre doppelte Staatsbürgerschaft beeinträchtigen. Haben Sie nämlich als türkeistämmiger deutscher Staatsbürger einen deutschen Wohnsitz und möchten neben Ihrem deutschen auch einen türkischen Pass haben, müssen Sie mitunter der türkischen Wehrpflicht nachkommen. Die Pflicht ist prinzipiell auf ein Alter von 20 bis 41 Jahren begrenzt.  Wohnen Sie dauerhaft in Deutschland oder besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbstätigkeitszwecken, die älter als 3 Jahre ist, haben Sie bis zum 35. Lebensjahr Zeit, eine Zurückstellung vom Militärdienst zu beantragen. Andernfalls können sich Doppelstaater auch von der Wehrpflicht mit einem einmaligen Betrag von umgerechnet 5.600 Euro freikaufen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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