FAQ: Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat
Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erlagen ist ein mehrstufiger Prozess, der die Erfüllung verschiedener rechtlicher und administrativer Anforderungen voraussetzt. Die Heirat allein führt nicht automatisch zur Einbürgerung. Stattdessen müssen die Ehepartner einen gewissen Zeitraum zusammenleben, Sprach- und Integrationsnachweise erbringen und ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen. Welche Unterlagen noch nötig sind, lesen Sie hier.
Daraufhin wird der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Heirat möglich. Der ausländische Ehepartner kann nach einer bestimmten Zeit die Einbürgerung beantragen, sofern er die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Während dieser Zeit muss das Paar nachweisen, dass sie in einer tatsächlichen ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Zudem müssen sie die Integrations- und Sprachanforderungen erfüllen.
Es ist eine Mindestdauer der Ehe von zwei Jahren erforderlich, bevor die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Heirat beantragen kann. Der Antragstellende Partner muss sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Ehe nicht lediglich aus Gründen der Staatsbürgerschaft geschlossen wurde. Wichtig ist hierbei auch die Tatsache, dass der ausländische Ehepartner zusätzlich mindestens zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben muss.
Inhalt
Bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat?
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein wertvolles Gut, das zahlreiche Rechte und Privilegien mit sich bringt. Viele Menschen stellen sich daher die Frage: Wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Heirat verliehen und nach einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger oder einer deutschen Staatsbürgerin die deutsche Staatsbürgerschaft tatsächlich erworben?
Es handelt sich hierbei jedoch um ein häufiges Missverständnis. Denn die Annahme, dass der deutsche Pass einfach durch eine Heirat übergeben wird, ist falsch. Die Eheschließung mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Heirat mit einem deutschen Staatsbürger allein reicht nicht aus, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Stattdessen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die in Deutschland für eine Einbürgerung festgelegt sind.
Deutsche Staatsbürgerschaft nach Heirat: Die Voraussetzungen
Um die deutsche Staatsangehörigkeit nach einer Heirat zu erlangen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Zwei zentrale Bedingungen sind:
- dass die Hochzeit mit dem ausländischen Ehepartner mindestens zwei Jahre zurück liegt und
- sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Erst dann bekommt man durch eine Heirat die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe nicht nur zum Zweck der Staatsbürgerschaft geschlossen wurde, sondern dass eine tatsächliche eheliche Lebensgemeinschaft besteht.
Darüber hinaus müssen Bewerber für die Einbürgerung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und in der Lage sein, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Dies wird in der Regel durch den Nachweis des Besuchs eines Integrationskurses und das Bestehen des Einbürgerungstests nachgewiesen. Auch die Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfeleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung.
Für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei einer Eheschließung in Deutschland.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch die Ehe: Der Einbürgerungsprozess
Der Prozess einer Staatsbürgerschaft durch Heirat beginnt in der Regel mit der Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die antragstellende Person muss eine Vielzahl von Dokumenten einreichen. Darunter beispielsweise:
- Nachweis der Ehe
- Aufenthaltsgenehmigungen
- Einkommensnachweise
- Belege über die Deutschkenntnisse
- Ggf. Nachweis über einen Integrationskurs
- Ggf. Einbürgerungstest
Nach dem Einreichen der erforderlichen Unterlagen prüft die Ausländerbehörde die Voraussetzungen und führt möglicherweise ein persönliches Gespräch mit der antragstellenden Person. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde verliehen und damit die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Heirat.
EU-Bürger genießen in vielen Bereichen bereits Vorteile gegenüber Nicht-EU-Bürgern, und dies spiegelt sich auch im Prozess der Einbürgerung wider. Auch beim Prozess, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen durch eine Heirat, haben Nicht-EU-Bürger Nachteile gegenüber EU-Bürgern.
Zwar gilt auch für EU-Bürger, dass die Heirat mit einem deutschen Staatsbürger nicht automatisch zur deutschen Staatsbürgerschaft führt. Die oben genannten Voraussetzungen für die Einbürgerung bleiben weitgehend identisch. Dennoch ergeben sich folgende Vorteile:
- Freizügigkeit: Sie dürfen sich frei innerhalb der EU bewegen und aufhalten, eine Aufenthaltsgenehmigung ist mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden
- Anerkennung in Deutschland: berufliche Qualifikationen und Abschlüsse werden innerhalb der EU leichter anerkannt, die Integration läuft in der Regel einfacher ab