FAQ: Einbürgerung abgelehnt
Ja. Sind bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt werden.
Die Gründe für eine Ablehnung können sehr unterschiedlich sein und hängen vom Einzelfall ab. Es kann zu Fehler bei der Bearbeitung kommen oder bereits bei der Antragstellung. Mehr zu den Gründen erfahren Sie hier.
Erfolgt bei einem Antrag auf Einbürgerung eine Ablehnung, kann ein Widerspruch durchaus eine Möglichkeit sein. Der Ablehnungsbescheid sollte anwaltlich geprüft werden, um die Chancen eines Widerspruchs festzustellen.
Inhalt
Welche Gründe führen zur Ablehnung einer Einbürgerung?
Wann wird man nicht eingebürgert? Wie jeder Antrag kann auch eine Einbürgerung abgelehnt werden. Die Gründe dafür sind einzelfallabhängig und somit sehr unterschiedlich. Allerdings gibt es auch Umstände, in denen es eher wahrscheinlich ist, dass der Antrag negativ beschieden wird. Doch wann kann eine Einbürgerung überhaupt abgelehnt werden?
Zum einen können die Gründe innerhalb der Behörde dazu führen, dass die Einbürgerung abgelehnt wird. Zum anderen tragen fehlende Voraussetzungen oder Nachweise dazu bei. Ist für die Bearbeitung nicht genügend geschultes Personal vorhanden, sind Fehler bei der Bearbeitung der Anträge möglich. Zudem sollten Sachbearbeiter im Aufenthalts-, Einbürgerungs- und Ausländerrecht gut geschult sein. Denn ein Mangel an Erfahrung stellt ebenfalls einen Grund dar, warum Angaben übersehen werden oder ungeprüft bleiben. Was dann zur Ablehnung vom Einbürgerungsantrag führt.
Des Weiteren können bei der Bearbeitung folgenden Punkte Gründe für eine Ablehnung sein:
- Zeiten der Aufenthaltsdauer werden falsch angerechnet
- Nichtanrechnung des Asylverfahrens (Verkürzung der notwendig Aufenthaltsdauer)
- Nichtanrechnung von Studienzeiten mit einem Titel nach § 16 AufenthG (Verkürzung der notwendig Aufenthaltsdauer)
- Nichtanerkennung von alternativen Passdokumenten
- Lebensunterhalt falsch angerechnet
Neben diesen Gründen sind oftmals es auch Fehler auf Seiten der Antragsteller, die dazu beitragen, dass ein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird. Ein neuer Antrag kostet dann wieder Zeit und Geld. Daher sollten bei der Antragstellung möglichst alle Dokumente und Nachweise vorhanden und der Einbürgerungstest absolviert sein.
Gründe auf Seiten der Antragsteller: Wann droht eine Ablehnung?
Wie erwähnt, kann es unterschiedliche Gründe haben, warum eine Einbürgerung abgelehnt wird, und das auch auf Seiten der Antragsteller. So kann es beispielsweise sein, dass Betroffene übersehen, dass sie sich ununterbrochen für den vorgeschriebenen Zeitraum in Deutschland rechtmäßig aufhalten müssen. Es muss also im gesamten Anrechnungszeitraum ein Aufenthaltstitel vorhanden sein, entweder befristet oder unbefristet. Bestand im Zeitraum nur eine Duldung, kann dieser nicht angerechnet werden, denn diese zählt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt.
Achtung: Auch wenn nur ein Studentenvisum ohne Aufenthaltstitel oder nur ein Abschiebungsverbot bestehen, ist eine Einbürgerung nicht möglich. Wichtig in diesem Fall ist es dann, dass ein Aufenthaltstitel beantragt wird. Erst dann beginnt die Frist zu laufen.
Des Weiteren wird eine Einbürgerung oft abgelehnt wegen fehlendem Einkommen oder bei Bezug von Sozialleistungen. Allerdings wird eine Einbürgerung nicht abgelehnt, wenn Wohngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld gezahlt werden. Diese Bezüge fallen nicht unter Sozialleistungen. Wichtig im Zusammenhang mit Zahlungen ist auch die Rente. Denn hier müssen Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens 24 Beitragsmonate eingezahlt haben.
Können Antragsteller keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen oder Beziehungen Leistungen vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt, liegt im Ermessen der Behörde, ob ausnahmsweise eine Einbürgerung nicht abgelehnt wird. Auch wegen Schulden oder einer Insolvenz kann ein Antrag erfolglos sein. Antragsteller müssen in diesen Fällen beweisen, dass eine positive Prognose besteht und die Situation nur kurzfristig vorliegt. Das dürfte bei Leistungen vom Jobcenter etwas einfacher sein als bei bestehenden Schulden. Letztendlich ist es auch hier immer eine einzelfallabhängige Ermessensentscheidung.
Fast sicher kommt es bei einer Einbürgerung zu Ablehnung, wenn Vorstrafen vorhanden sind. Gleiches gilt auch bei einem laufenden Strafverfahren. Beides sind Gründe, warum ein Antrag üblicherweise keine Aussicht auf Erfolg hat.
Wichtig: Für die Bearbeitung der Einbürgerung entstehen Kosten. Bei einer Ablehnung müssen die Gebühren ebenfalls bezahlt werden.
Einbürgerung abgelehnt: Was nun?
Wenn der Antrag auf die Einbürgerung abgelehnt wurde, bedeutet dies jedoch nicht, dass Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft abschreiben müssen. Ratsam ist es, den Ablehnungsbescheid durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Dieser kann, wenn die Einbürgerung grundlos abgelehnt wurde, einen Widerspruch formulieren.
Mit Hilfe des Widerspruchs können Sie eine erneute Prüfung Ihres Antrags einfordern. Ist ein Widerspruch nicht möglich, kann eine Klage ein weiterer Weg sein. Mit Erhalt des Bescheids haben Sie 60 Tage Zeit, wenn Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde, Klage einzureichen.
Erkundigen Sie sich auch immer bei der Behörde über die Gründe der Ablehnung. Stellen Sie mit Hilfe dieser Informationen einen neuen Antrag. Beachten Sie dabei aber, dass für die erneute Beantragung wieder Gebühren anfallen.